Süßstoffe als Zusatzstoffe: Definition, Arten und Auswirkungen

Viele Menschen versuchen, ihren Zuckerkonsum zu reduzieren, sei es aus gesundheitlichen Gründen wie Kariesprävention oder Diabetesmanagement. In diesem Zusammenhang spielen Süßstoffe eine wichtige Rolle als kalorienarme oder -freie Alternativen zu Zucker. Doch was genau sind Süßstoffe, wie unterscheiden sie sich von Zuckeraustauschstoffen, und welche Auswirkungen haben sie auf unsere Gesundheit?

Was sind Süßungsmittel?

Süßungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Lebensmitteln und Getränken einen süßen Geschmack verleihen. Sie werden als Alternative zu Zucker in vielen verarbeiteten Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren und Milchprodukten eingesetzt. Im Wesentlichen lassen sich Süßungsmittel in zwei Kategorien einteilen: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe.

Süßstoffe

Süßstoffe sind synthetisch oder natürlich gewonnene Stoffe mit einer sehr hohen Süßkraft, die oft um ein Vielfaches höher ist als die von Zucker. Sie haben einen geringen physiologischen Brennwert, was bedeutet, dass sie wenig Kalorien enthalten und dem Körper kaum Energie liefern. Da Süßstoffe im Mund nicht verstoffwechselt werden, verursachen sie keine Karies.

Zuckeraustauschstoffe

Zuckeraustauschstoffe, auch Zuckeralkohole oder Polyole genannt, sind zuckerähnliche Substanzen mit einer geringeren Süßkraft und einem niedrigeren Brennwert als Zucker. Sie werden insulinunabhängig im Stoffwechsel verwertet und beeinflussen den Blutzuckerspiegel weniger stark als Zucker. Zuckeraustauschstoffe sind nicht kariesfördernd und werden daher häufig in zuckerfreien Bonbons und zahnschonenden Süßigkeiten verwendet.

Gesetzliche Regelungen und Kennzeichnung

Süßungsmittel unterliegen als Lebensmittelzusatzstoffe strengen gesetzlichen Regelungen. In der Europäischen Union (EU) ist ihre Verwendung durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Süßungsmittel in welchen Lebensmitteln verwendet werden dürfen und in welchen Höchstmengen.

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Zulassungsverfahren

Bevor ein Süßungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt werden darf, muss es ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dabei wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Süßungsmittels von internationalen Expertengremien bewertet. In der EU ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für diese Bewertungen zuständig. Nur wenn ein Süßungsmittel als gesundheitlich unbedenklich und technologisch notwendig eingestuft wird, wird es zugelassen.

Kennzeichnungspflicht

Süßungsmittel müssen auf den Verpackungen von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Dabei muss der Klassenname ("Süßungsmittel") sowie die Bezeichnung des Süßungsmittels oder die entsprechende E-Nummer angegeben werden. Zusätzlich muss in Verbindung mit der Bezeichnung des Produktes darauf hingewiesen werden, dass es mit Süßungsmitteln gesüßt wurde. Für Aspartam oder Aspartam-Acesulfamsalz gelten besondere Kennzeichnungspflichten.

In der EU zugelassene Süßungsmittel

In der EU sind derzeit 19 Süßungsmittel zugelassen. Dazu gehören sowohl Süßstoffe als auch Zuckeraustauschstoffe. Die Spezifikationen und Reinheitskriterien für diese Süßungsmittel sind in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 geregelt.

Zugelassene Süßstoffe

Zu den in der EU zugelassenen Süßstoffen gehören:

  • Acesulfam K (E 950)
  • Aspartam (E 951)
  • Cyclamat (E 952)
  • Saccharin (E 954)
  • Sucralose (E 955)
  • Thaumatin (E 957)
  • Neohesperidin DC (E 959)
  • Steviolglycoside aus Stevia (E 960a)
  • Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside (E 960c)
  • Glycosylierte Steviolglycoside (E 960d)
  • Neotam (E 961)
  • Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)
  • Advantam (E 969)

Zugelassene Zuckeraustauschstoffe

Zu den in der EU zugelassenen Zuckeraustauschstoffen gehören:

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  • Sorbit (E 420)
  • Mannit (E 421)
  • Isomalt (E 953)
  • Polyglycitolsirup (E 964)
  • Maltit (E 965)
  • Lactit (E 966)
  • Xylit (E 967)
  • Erythrit (E 968)

Neubewertung der Süßungsmittel durch die EFSA

Da die Bewertungen der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe teilweise schon vor längerer Zeit erfolgten, wurde in der EU ein Programm zur Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms werden die Süßungsmittel derzeit von der EFSA neu bewertet. Dabei werden auch die akzeptablen täglichen Aufnahmemengen (ADI-Werte) überprüft.

Aktuelle Forschung und Erkenntnisse

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen über die Sicherheit von Süßungsmitteln, insbesondere von Aspartam. Wissenschaftliche Überprüfungen durch die EFSA und andere Institutionen haben diese Bedenken jedoch bislang nicht bestätigt. Die EFSA kam in ihrer umfassenden Bewertung aus dem Jahr 2013 zu dem Schluss, dass kein Anlass besteht, die zuvor abgeleitete ADI von 40 mg Aspartam pro kg Körpergewicht und Tag zu ändern.

Kombinationseffekte von Süßungsmitteln

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat untersucht, ob sich aus der vorhandenen Datenlage Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch die kombinierte Verwendung relevanter Süßungsmittel ergeben. Die Modellrechnung zeigt, dass Kombinationseffekte als unerwünschte Wirkungen in den Nieren und ableitenden Harnwegen prinzipiell auftreten könnten. Inwieweit die Erkenntnisse auf den Menschen übertragen werden können, lässt sich aufgrund der limitierten Datenlage derzeit nicht beurteilen.

Auswirkungen auf Übergewicht und Stoffwechselerkrankungen

Das BfR hat bewertet, ob ein möglicherweise vermehrter Einsatz von Süßungsmitteln ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung birgt. Dazu hat das Institut die Datenlage zu den fünf am häufigsten eingesetzten Süßungsmitteln - Sucralose, Acesulfam K, Saccharin, Aspartam und Cyclamat - bewertet. Betrachtet wurde insbesondere, wie sich ein vermehrter Einsatz von Süßungsmitteln auf das Risiko für Übergewicht und Stoffwechselerkrankungen auswirken könnte. Das BfR kam zu dem Schluss, dass die Datenlage uneinheitlich und für einige betrachtete Bevölkerungsgruppen sowie für bestimmte gesundheitliche Aspekte sehr begrenzt ist. Hieraus ergibt sich weiterer Forschungsbedarf, um fundierte Schlussfolgerungen, insbesondere zu langfristigen Auswirkungen von Süßungsmitteln für verschiedene Bevölkerungsgruppen, ableiten zu können.

Aspartam und Krebsrisiko

In der Vergangenheit wurde von verschiedenen Seiten mehrfach der Verdacht geäußert, dass Aspartam krebsauslösend sein könnte. Wissenschaftliche Überprüfungen durch die zuständigen Gremien der EFSA und anderer Institutionen haben diesen Verdacht bislang nicht bestätigt. Bisher kamen die bewertenden Gremien zu dem Schluss, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, sofern die ADI von 40 mg/kg Körpergewicht und Tag nicht überschritten wird.

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Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Aspartam im Juni 2023 als „möglicherweise krebserzeugend beim Menschen (Kategorie 2B)" klassifiziert. Der gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) kommt in seiner Risikobewertung hingegen zu dem Schluss, dass die berücksichtigten tierexperimentellen Daten und die ausgewerteten Humandaten keinen Hinweis auf ein krebserzeugendes Potential von Aspartam geben.

Sucralose und Erhitzen

Wird das als gesundheitlich unbedenklich zugelassene Süßungsmittel Sucralose über 120 °C erhitzt, können chlorierte Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebsauslösendem Potential entstehen. Das BfR empfiehlt, Sucralose-haltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen.

Vorteile und Nachteile von Süßungsmitteln

Süßungsmittel bieten sowohl Vorteile als auch Nachteile, die bei der Entscheidung für oder gegen ihren Konsum berücksichtigt werden sollten.

Vorteile

  • Kalorienarm oder -frei: Süßstoffe enthalten keine oder nur sehr wenige Kalorien und können daher helfen, die Kalorienaufnahme zu reduzieren.
  • Keine Karies: Süßstoffe werden im Mund nicht verstoffwechselt und verursachen daher keine Karies.
  • Geringer Einfluss auf den Blutzuckerspiegel: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe beeinflussen den Blutzuckerspiegel nur wenig oder gar nicht und sind daher für Diabetiker geeignet.
  • Vielseitige Verwendung: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe können in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken verwendet werden, einschließlich Diätprodukten, Süßwaren und Backwaren.

Nachteile

  • Potenzielle Nebenwirkungen: Einige Süßstoffe können bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.
  • Kombinationseffekte: Die Auswirkungen der Kombination verschiedener Süßstoffe sind noch nicht ausreichend erforscht.
  • Geschmacksveränderungen: Süßstoffe können den Geschmack von Lebensmitteln verändern und einen bitteren oder metallischen Nachgeschmack verursachen.
  • Einfluss auf den Appetit: Es gibt Hinweise darauf, dass Süßstoffe den Appetit anregen können, obwohl dies noch nicht abschließend bewiesen ist.
  • Gesundheitliche Bedenken: Einige Süßstoffe, insbesondere Aspartam, standen in der Vergangenheit im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein, obwohl diese Bedenken durch wissenschaftliche Überprüfungen bislang nicht bestätigt wurden.

Süßungsmittel für Diabetiker

Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe können für Menschen mit Diabetes eine sinnvolle Alternative zu Zucker sein, da sie den Blutzuckerspiegel nicht oder nur geringfügig beeinflussen. Besonders Maltit, Lactit und Xylit werden bei Diabetes empfohlen.

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