Honig im Supermarkt verkaufen: Voraussetzungen und Anforderungen für Imker

Der Verkauf von Honig im Supermarkt oder direkt an Endkunden ist für viele Imker ein attraktiver Weg, ihre Produkte zu vermarkten. Gleichzeitig bringt dieses Vorhaben eine Vielzahl von Voraussetzungen und Anforderungen mit sich, die je nach Menge, Verarbeitungszustand und Absatzweg unterschiedlich ausfallen. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen, Kennzeichnungsvorschriften, steuerlichen Aspekte und Praxistipps für Deutschland und Österreich ausführlich und praxisnah erklärt.

Direktverkauf, Supermarkt und andere Absatzwege: Was ist erlaubt?

  • Direktverkauf ab Hof: In Deutschland und Österreich dürfen Imker ihren Honig grundsätzlich direkt an Endkunden verkaufen, beispielsweise ab Hof, auf Wochenmärkten, Bauernmärkten oder sogar online. Ein Schild an der Hofeinfahrt reicht oft schon als Werbung. Der Direktverkauf ab Hof ist der einfachste Einstieg. Kein Zwischenhändler, volle Marge. Bei sehr kleinen Mengen - Stichwort Direktvermarktung an Endverbraucher in der Nachbarschaft - greift die Ausnahme für Kleinmengen (§ 4 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung).
  • Märkte: Wochenmärkte und Bauernmärkte bringen direkten Kundenkontakt, ermöglichen Verkostungen und Sortenerklärungen. Dafür brauchst du ein Impressum und musst Versandkosten und Verpackung einkalkulieren. Am Marktstand ist eine Standgenehmigung nötig - die beantragst du beim Veranstalter oder der Kommune. Manche Märkte verlangen einen Gewerbeschein, andere nicht. Kläre das vorab schriftlich.
  • Einzelhandel und Supermärkte: Lokale Einzelhändler, Hofläden und Delikatessläden nehmen gerne regionalen Honig - oft auf Kommissionsbasis oder mit 20-30 % Handelsmarge. Der Großhandel zahlt deutlich weniger als der Direktverkauf - je nach Menge und Qualität oft nur 3 bis 6 Euro pro Kilogramm.
  • Online-Verkauf: Hier brauchst du ein Impressum und musst Versandkosten und Verpackung einkalkulieren. Der Verkauf im Internet ist eine gewerbliche Tätigkeit, besonders wenn zugekaufter Honig verkauft wird.
Honigverkauf Absatzwege und Direktabsatz

Gesetzliche Vorschriften und Kennzeichnungspflicht

Honig ist ein Lebensmittel, das der Honigverordnung (HonigV) und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) unterliegt. Was du beachten musst, hängt vor allem davon ab, wie viel du verkaufst und in welchem Umfang du tätig bist.

Honigverordnung: Qualitätsanforderungen und Etikettierung

  • Honig muss sehr rein sein und darf auch nur so in den Verkauf kommen. Die Honigverordnung regelt, wann Honig auch als „Honig“ verkauft werden darf und legt Mindestanforderungen an die Qualität fest.
  • Das Etikett ist Pflicht - und es gibt klare Vorgaben: Bezeichnung (z. B. Herkunftsland), Mengenangabe, Name und Adresse des Abfüllers, Haltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis…“), Sorte und Chargennummer. Sollte irgendetwas davon fehlen gilt der Honig als nicht verkehrsfähig und darf nicht verkauft werden.
  • Neu ab 14. Juni 2026: Bei Mischhonigen, die aus Honig verschiedener Länder bestehen, müssen auf dem Etikett alle Ursprungsländer sowie deren prozentualer Anteil angegeben werden. „Mischung aus EU-Ländern“ reicht nicht mehr - es muss konkret heißen, z. B. „Deutschland 70 %, Rumänien 30 %“.
Honigetiketten Pflichtangaben und neue Regeln 2026

Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) ermöglicht dir, dein Honigangebot im bundesweiten Verzeichnis einzutragen. Im DIB-Glas darfst du nur nach erfolgreicher Teilnahme am Honigkurs verkaufen, ansonsten benötigst du Neutralgläser und eigene Etiketten.

Hygienevorschriften und Kontrollen

  • Hygiene gilt ab dem ersten Glas. Die EU-Lebensmittelhygiene (VO 852/2004) gilt auch für den kleinsten Hobbybetrieb.
  • Manche Märkte oder Ladengeschäfte überprüfen die Einhaltung von Hygienevorschriften und Etikettierung besonders streng. Wer den Überblick behält und die Kennzeichnung von Anfang an sauber macht, hat die Hälfte der Arbeit schon erledigt.
  • Man sollte einen Raum nutzen, der sauber und bienendicht verschlossen werden kann.
Lebensmittelhygiene beim Honigverkauf

Gewerbeanmeldung und steuerliche Anforderungen

Deutschland: Urproduktion, Steuern und Meldepflichten

  • Rechtlich sieht es so aus, dass in Deutschland die Gewinnung roher Naturprodukte - also auch Bienenhonig - als „Urproduktion“ anzusehen ist. Diese Urproduktion ist kein klassisches Gewerbe und damit ist auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Imker erzielen steuerrechtlich Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung - das ist kein klassisches Gewerbe. Melde dich beim Finanzamt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb an; das läuft oft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern müssen keinen Gewinn aus der Imkerei versteuern (Pauschalgewinn: 0 Euro). Bei 31 bis 70 Völkern wird pauschal 1.000 Euro Gewinn angesetzt, egal wie hoch der echte Gewinn ist.
  • Als Kleinunternehmer bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz (seit 2025), keine Umsatzsteuerpflicht, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Bei Marktständen oder größeren Mengen kann eine Reisegewerbekarte nötig werden - wenn eigenproduzierter Honig von Tür zu Tür verkauft wird, benötigt der Imker keine Reisegewerbekarte (§ 55a Absatz I Nummer 2 Gewerbeordnung).
Bienenvolkanzahl Besteuerung Gewerbeanmeldung
bis zu 30 Gewinn pauschal 0 Euro nicht nötig
31-70 Pauschalgewinn 1.000 Euro nicht nötig (Urproduktion)
über 70 Gewinn nach §13a EStG eventuell Gewerbeanmeldung (Nebenerwerb)

Österreich: Registrierung und Steuer

  • Imkerei zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion (§ 2 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung), Bienen gelten ausdrücklich als Nutztiere. Eigenen Honig, Cremehonig, Pollen, Propolis und Wachs darfst du ohne Gewerbeschein verkaufen.
  • Erst beim Verkauf von fremdem Honig oder stärker verarbeiteten Produkten (Met, Honiglikör, Wachskerzen) wird ein landwirtschaftliches Nebengewerbe daraus. Das ist erlaubt, solange mindestens 51 Prozent eigenes Urprodukt drinstecken und die Einnahmen aus dem Nebenerwerb unter 55.000 Euro brutto im Jahr bleiben (Grenze seit 2025).
  • Lebensmittelunternehmer müssen sich registrieren. Ab dem ersten verkauften Glas ist die Registrierung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (§ 10 LMSVG) notwendig.
  • Für Honig genügt die einfache Registrierung - eine Zulassung wie bei Fleisch oder Milch ist nicht nötig.
  • Steuer: Unter 50 Bienenvölkern bleibt fast alles pauschal. Die Imkerei wird pauschaliert; ein Einheitswert wird erst ab 50 Völkern festgestellt.
Steuerliche und gewerbliche Anforderungen für Imkereien

Preise, Kalkulation und Wirtschaftlichkeit

  • Der Marktpreis für regionalen Direktverkaufs-Honig in Deutschland lag 2026 je nach Sorte und Absatzweg zwischen 8 und 20 Euro pro 500-Gramm-Glas - also 16 bis 40 Euro pro Kilogramm.
  • Der Deutsche Imkerbund stellt einen kostenlosen Honigpreisrechner bereit, mit dem du deine Produktionskosten durchrechnen kannst.
  • Wichtig: Kalkuliere nicht nur Schleuder und Gläser, sondern auch deine Zeit, Transportkosten, Versicherung und Verluste durch Kristallisation.
  • Für die meisten Hobbyimker und kleinen Betriebe bis ca. 20 Völker ist der Direktverkauf wirtschaftlich sinnvoller.
Absatzweg Üblicher Preis pro kg Bemerkungen
Direktverkauf 16-40 € höchste Marge, ab Hof oder auf Märkten
Einzelhandel/Supermarkt 10-28 € Handelsmarge abziehen
Großhandel 3-6 € große Mengen, geringe Marge
Honigpreisvergleich nach Verkaufsweg

Praxis: Voraussetzungen, Ausbildung und Standortwahl

  • Für eine erfolgreiche Selbstständigkeit sollte man über grundlegendes Wissen im Bereich der Imkerei verfügen. Das kann man sich bei lokalen Bienenzucht- und Imkereivereinen besorgen. Eine entsprechende Ausbildung ist ebenfalls wirtschaftlich vorteilhaft. Der Lehrberuf „Tierwirt - Fachrichtung Imkerei“ ist möglich, mit anschließender Meisterprüfung im Bereich Bienenhaltung.
  • Imkerkurs ist Voraussetzung; Kosten liegen meist zwischen 250 und 350 Euro.
  • Die Zahl der Imker in Deutschland steigt; insgesamt gibt es über 950.000 Bienenvölker und rund 135.000 aktive Imker.
  • Für den Einstieg müssen Bienenvolk und Standort beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.
  • Im urbanen Bereich sind die Bedingungen inzwischen sogar besser als auf dem Land. Die urbane Imkerei bietet attraktive Möglichkeiten.
Urbane Imkerei Standortwahl und Organisation

Ausstattung, Investitionen und Wirtschaftlichkeit

  • Bienenvolk bis zu 50 kg Honig pro Jahr, davon benötigen Bienen 10-20 kg für den Wintervorrat.
  • Für den Start werden (für 2 Bienenvölker) zwischen 1.200 und 1.500 Euro benötigt, hinzu kommt ein Imkerkurs.
  • Laufende Kosten betragen rund 120 Euro im Jahr.
  • Maschinen für Honigschleuder, Entdeckelung und Abfüllung, Gläser und Etiketten müssen gekauft werden.

Vermarktung und Marketing

  • Heutzutage ist Marketing ohne Social Media kaum wegzudenken. Nutze einen eigenen Hashtag für deinen Laden und verknüpfe verschiedene Accounts.
  • Die Empfehlung deines Produktes durch Kunden an Freunde ist die wichtigste Marketingmaßnahme.
  • Google Business kann auf den Smartphones der Kunden Bewertungen erfragen.
  • Der Austausch mit Kollegen und die Mitgliedschaft im Imkerverein sind vorteilhaft für Know-how und (geteilte) Betriebshaftpflichtversicherung.

Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen und Anforderungen

  • Direktverkauf ab Hof ist genehmigungsfrei, solange die Kennzeichnung und Hygiene eingehalten werden.
  • Märkte und Supermärkte verlangen in der Regel einwandfreie Kennzeichnung, Hygiene und oft einen Gewerbeschein.
  • Für den Verkauf von eigenproduzierter Ware genügt die Anmeldung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, gewerblicher Verkauf ist erst bei stärker verarbeiteten Produkten oder Zukauf notwendig.
  • Eine gute Etikettierung ist unerlässlich - Fehler können hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Der Einstieg in die Imkerei als Hobby erfordert keine spezielle Genehmigung, aber Anmeldung von Volk und Standort ist Pflicht.
  • Umfangreiche Praxiserfahrung und Austausch mit Profis sind für eine langfristig erfolgreiche Honigvermarktung unverzichtbar.
Infografik: Anforderungen für Honigverkauf im Supermarkt

Sonderprodukte und Nebenerwerb

Daneben bietet sich auch ein Verkauf von Nebenprodukten an: Bienenwachs, Wachskerzen, Honigwein-Produkte (Met), Gelee Royal oder Propolis können zusätzlich angeboten werden. Erst wenn zugekaufte Ware mitverkauft wird oder mehr als 50 % zugekaufte Inhaltsstoffe verarbeitet werden, gilt die Tätigkeit als gewerblich und erfordert eine Gewerbeanmeldung.

Honigprodukte und Nebenerwerb - Chancen für Imker

Der Einstieg in die Imkerei muss nicht teuer sein - die wichtigsten Anschaffungen sind Bienen, Beuten, Schleuder, Gläser und Etiketten. Förderungen des Bundeslands können die Investition reduzieren.

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Häufige Fragen und praktische Tipps

  • Ist der Verkauf an Haustüren erlaubt? Ja - eigenproduzierter Honig von Tür zu Tür verkauft, benötigt keine Reisegewerbekarte, da die Urproduktion kein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung ist.
  • Was ist mit Kontrolle und Hygiene? In der Regel gibt es keine regelmäßigen Kontrollen, aber bei Verkauf im Laden oder auf einem Markt ist die Lebensmittelkontrolle wahrscheinlich.
  • Darf man ohne Gewerbe Marmelade, Honig oder Saft verkaufen? Für Urprodukte auf dem eigenen Grundstück genügt die Anmeldung beim Veterinäramt und die Einhaltung der LMIV.
  • Für selbstgemachte Marmelade gilt Konfitürenverordnung, bei Honig die HonigV.
FAQ Honigverkauf Recht und Etikettierung

Typische Einteilung für Imker und Umsatzgrenzen

  • 1-5 Völker: Eigenbedarf
  • 5-10 Völker: Familie
  • 11-30 Völker: Hobby-Imker
  • 31-150 Völker: Nebengewerbe
  • 150-250 Völker: Profiimker

Das Honigangebot in Deutschland deckt nur etwa 20 Prozent des Bedarfs; Imker mit Qualitätshonig profitieren daher von hoher Nachfrage und besseren Preisen, vor allem im Direktverkauf.

Statistik Honigverbrauch und heimische Produktion

Die Selbstständigkeit als Imker kann mit guter Vorbereitung und Kenntnis der aktuellen Verordnungen ein lohnendes Geschäft sein. Wichtig ist vor allem, ausreichend Fachwissen im Umgang mit den Bienen zu erwerben, Hygiene konsequent umzusetzen und die Kennzeichnungspflichten strikt zu erfüllen.

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