Tipps für den sicheren Schokoladenversand mit DHL

Der Versand von Schokolade, insbesondere zu Weihnachten, kann eine schöne Geste sein. Damit die süße Überraschung unbeschadet beim Empfänger ankommt, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Dieser Artikel gibt Ihnen Tipps und Hinweise, wie Sie Schokolade und andere Lebensmittel sicher mit DHL versenden können.

Was darf nicht versendet werden?

Es gibt bestimmte Güter, die vom Versand ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen und persönlichen Mitteilung, die zwischen anderen Personen als dem Absender und dem Empfänger ausgetauscht werden.
  • Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck und andere Wertgegenstände.
  • Gefahrgüter gemäß den EU-Verordnungen (Nr. 272/2009 und Nr. 300/2008) und dem Luftsicherheitsgesetz. Dazu zählen explosionsgefährliche, leicht entzündliche oder andere gefährliche Stoffe, aber auch alltäglichere Gegenstände, die bei einer Durchleuchtung als potenziell gefährdend eingestuft werden könnten.
  • Lithium-Batterien und -Akkus dürfen beispielsweise nicht ins Ausland verschickt werden und müssen bei Elektrogeräten vor dem Versand entfernt werden.
  • Bestimmte verderbliche Güter wie Frischmilch oder Fleisch sind für Privatkunden bei fast allen Paketdienstleistern ausgeschlossen.

Die richtige Verpackung

Eine stabile und sichere Verpackung ist das A und O, damit Ihre Pakete und Päckchen gut beim Empfänger ankommen. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Stabilität: Verwenden Sie einen Karton mit stabiler Außenwand. Der Karton muss so groß sein, dass an allen Seiten (auch am Boden) mindestens 5 cm Platz zwischen Ware und Kartonwand sind.
  • Polsterung: Füllen Sie Hohlräume im Paket mit geeignetem Füllmaterial wie Wellpappe oder Luftpolsterfolie, damit sich die einzelnen Produkte im Paket möglichst nicht bewegen können. Zeitungspapier und Luftpolsterkissen sind als Polstermaterial ungeeignet, da sie beim Transport zusammengedrückt werden oder platzen können.
  • Schutz vor Feuchtigkeit: Schützen Sie die Produkte ggf. vor Feuchtigkeit, indem Sie sie in eine Plastiktüte packen. Dies ist auch bei Produkten empfehlenswert, die auslaufen können.
  • Spezielle Verpackungen: Für Flaschen und andere zerbrechliche Gegenstände sollten Sie spezielle, zertifizierte Flaschenkartons verwenden.

Temperatur beachten

Hohe Außentemperaturen können dazu führen, dass Schokolade, Kekse und Pralinen im Paket schmelzen. Auch bei frostigen Außentemperaturen ist vom Schokoladen-Transport abzuraten, da sich bei starken Temperaturschwankungen Fettreif oder Zuckerreif bilden können.

Für den Versand von temperaturempfindlichen Lebensmitteln wie Schokolade empfiehlt es sich, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

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  • Kühltransportverpackung: Verwenden Sie eine Kühltransportverpackung, z.B. eine Styroporbox oder eine Isowellbox. Styroporboxen sind für den Kühlversand gut geeignet, weil sie die Temperatur in Kombination mit Kühlelementen (Kühlakkus) bis zu 2 Tage niedrig halten. Eine Alternative ist die neu entwickelte Isowellbox. Sie besteht komplett aus Pappe und hat die gleichen thermischen Eigenschaften wie eine klassische Styroporbox. Eine Entsorgung ist übers Altpapier möglich.
  • Kühlelemente: Legen Sie Kühlakkus zu den Lebensmitteln, um die Temperatur im Paket möglichst niedrig zu halten. Verwenden Sie zur Kühlung keine Eiswürfel, da diese schmelzen und im schlimmsten Fall das Paket durchweichen und zum Auslaufen bringen. Eine Alternative für Geschäftskunden ist Trockeneis (siehe spezieller Paketda-Trockeneis-Ratgeber). Privatkunden dürfen mit DHL seit 2019 kein Trockeneis mehr verschicken.
  • Schneller Versand: Wählen Sie Expressversand, damit die Lebensmittel innerhalb von 24 Stunden beim Empfänger eintreffen. Vermeiden Sie, die Produkte freitags oder samstags zu versenden, damit Ihr Paket nicht über das Wochenende im Paketzentrum liegenbleibt.

Zollbestimmungen beachten (Versand außerhalb der EU)

Beim Versand in Länder außerhalb der EU sind die Zollbestimmungen zu beachten. Hier einige wichtige Punkte:

  • Zollinhaltserklärung: Füllen Sie eine Zollinhaltserklärung aus. In das Formular tragen Sie ein, welche Waren Sie versenden. Bei DHL gibt es die kleinformatige Zollinhaltserklärung CN22 für Päckchen (PDF) und das umfangreichere Formular CN23 für Pakete (PDF). In der DHL-Onlinefrankierung wird automatisch die passende Variante verwendet. Paketda empfiehlt: Füllen Sie die Zollinhaltserklärung online aus und nicht auf Papier, denn handschriftliche Infos können missverstanden werden.
  • Handelsrechnung: Wenn Sie als Unternehmer versenden, erstellen Sie bitte immer eine Handelsrechnung. Die Angaben in der Zollinhaltserklärung müssen mit der Handelsrechnung übereinstimmen. Wenn Sie als Privatperson eine Ware versenden, z.B. aus einem eBay-Verkauf, so empfehlen wir bei DHL-Sendungen, immer eine Handelsrechnung zu erstellen oder wenigstens zwei (auf Englisch) ausgedruckte Transaktionsbelege von eBay, Paypal, o.ä.
  • Sprache: Damit die Zollinhaltserklärung im Land des Empfängers lesbar ist, sollte sie auf Englisch ausgefüllt werden oder der jeweiligen Landessprache. Pakete in die Schweiz können Sie auf Deutsch deklarieren.
  • Genaue Warenbezeichnung: Vermeiden Sie zu allgemeine Begriffe (z.B. Souvenir, Bekleidung, Lebensmittel). Verwenden Sie präzise Begriffe und geben am besten auch das Material an, z.B. "Schokoladentafel mit Haselnüssen".
  • Wertangabe: Tragen Sie den Preis in Euro ein, z.B. 1,39 Euro für eine Schokoladentafel. Der Zoll im Land des Empfängers rechnet den Eurobetrag automatisch in die jeweilige Landeswährung um. Handelt es sich um ein Geschenkpaket, geben Sie den Preis an, den Sie für die Ware bezahlt haben. Handelt es sich um Verkaufsware (Handelsware), geben Sie den Preis an, den der Käufer an Sie bezahlt hat.
  • Ursprungsland: Tragen Sie in dieses Feld das auf der Ware aufgedruckte Herstellungs-Land ein.
  • Zolltarifnummer: Ist notwendig bei Handelswaren, nicht bei Geschenksendungen.
  • Dokumente: Fügen Sie Ihrem Paket eine Handelsrechnung bei, so können Sie die Rechnungsnummer im entsprechenden Feld angeben.

Spezielle Hinweise für den Versand nach Kuba

Wer Freunde oder die Familie in Kuba unterstützen will, kann auch mit DHL ein Paket nach Kuba senden. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Preise: Die Preise gehen los bei 8,89 € für DHL XS-Päckchen unter 2 kg und gehen weiter mit M-Päckchen bis 2 kg für 15,89 €. Pakete werden in zwei Kategorien versandt - bis 5 kg für 45,99 und bis 10 kg für 61,99 €.
  • Zollerklärung: Im Verlauf des online Buchungsprozesses für den Paketversand ist auch die Zollerklärung auszufüllen. Zollerklärung CN 22 ist für Päckchen gedacht oder wenn es sich um reine Geschenke handelt, die ohne Wertangabe versandt werden sollen. Die Zollerklärung CN 23 ist für Pakete gedacht.
  • Adresse: Das Paket benötigt die korrekte Postleitzahl der nächstgelegenen zuständigen Postfiliale von Correos de Cuba. Das Paket wird nämlich nicht an die Haustür geliefert, sondern an diese Filiale. Zusätzlich muss unbedingt angegeben werden, zwischen welchen Straßen die Wohnung liegt.
  • Verbotene Gegenstände: Neben den üblichen Sachen, wie lebende Tiere, frische, ungelabelte oder unverpackte Lebensmittel, Waffen, Drogen, Pornografie oder Propagandaschriften, sind es als gefährlich eingestufte Dinge oder auch Wertgegenstände unterschiedlichster Art (mehr von den verbotenen Dingen bei Correos de Cuba).
  • Zollgebühren: Der Preis für die Pakete laut Correos de Cuba pro kg 20 US-$. Nur Pakete unter 1,5 kg und 30 US-$ Warenwert sind vom Zoll befreit.
  • Zustellung: Nach der Übergabe des Pakets braucht der kubanische Dienstleister nochmal bis zu 30 Tage für eine Zustellung des Pakets. Eine Verfolgung des Pakets ist auf der Webseite von Correos de Cuba möglich.
  • Obergrenze: Es gibt eine Obergrenze von 10 Paketen pro Person.

Lebensmittelversand in die USA

Wer Verwandte oder Bekannte hat, die in den USA leben oder dort z.B. studieren, kann ihnen mit Lebensmitteln aus Deutschland eine echte Freude machen. Der Lebensmittel-Versand in die USA wird vom amerikanischen Zoll streng kontrolliert. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Verbotene Gegenstände: Schicken Sie keinerlei Fleisch in die USA. Selbstgemachtes ist ebenfalls problematisch. Überraschungseier sind in den USA seit 1938 verboten und dürfen nicht importiert werden. Bei Nahrungsergänzungsmittel kommt es häufig zu Problemen.
  • Warenwert: Wenn Sie ein privates Paket aus Deutschland an eine Privatperson in die USA schicken, darf der gesamte Warenwert $100 nicht übersteigen. Sonst werden Zollabgaben fällig, die dem Empfänger berechnet werden.
  • Deklaration: Besonders wichtig ist die korrekte Deklaration, also die Bezeichnung des Paketinhalts und des Warenwerts. Dazu verwenden Sie einen Zollaufkleber vom Typ CN22 oder CN23. Jedes einzelne Produkte muss in der Zollinhaltserklärung exakt bezeichnet werden mit Name und Wert.
  • Voranmeldung: Lebensmittel-Importe müssen auf access.fda.gov/oaa vorangemeldet werden.

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