Zollbestimmungen für die Einfuhr von Schokolade nach Ägypten: Ein umfassender Leitfaden
Wer die Welt bereisen möchte, lernt spannende Kulturen kennen und muss sich auf unterschiedliche Einreisebestimmungen einstellen. Für die Vorbereitungen auf den nächsten Urlaub nehmen sich die meisten Menschen viel Zeit - nur die wenigsten machen sich Gedanken über die Rückreise. Was Sie auf Ihrer nächsten Reise nach Ägypten mitführen und auf der Heimreise wieder ausführen dürfen, sollte Ihnen im Vorfeld bekannt sein, damit Sie beim Zoll keine böse und teure Überraschung erwartet. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, die Zollbestimmungen für die Einfuhr von Schokolade und anderen Waren nach Ägypten zu verstehen.
Einreisebestimmungen für Reisende nach Ägypten
Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie für die Einreise nach Ägypten einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis mit zwei biometrischen Passfotos für die bei Ankunft erteilte Einreisekarte. Zudem besteht Visumspflicht. Es ist ratsam, das Visum Ägypten online zu beantragen, um Wartezeiten bei der Ankunft zu vermeiden.
Was darf man nach Ägypten einführen?
Für die Einreise nach Ägypten dürfen Sie alle persönlichen und für den privaten Gebrauch gedachten Gegenstände wie Smartphone, Fotoapparat, Laptop oder Schmuck zollfrei einführen.
Beschränkungen für Nahrungs- und Genussmittel:
- Maximal 1 Liter Spirituosen
- Oder 2 Liter Getränke mit maximal 22% Alkohol
- Oder 4 Liter nicht schäumende Weine (Sekt…)
- Höchstens 200 Zigaretten oder 250g Tabak
Produkte, die Sie am Heimatflughafen im Duty-Free-Shop gekauft haben, dürfen den Wert von 200 US-Dollar nicht übersteigen. Der Höchstwert für die Einfuhr von Ägyptischen Pfund nach Ägypten beträgt 1000 Ägyptische Pfund. Das Einführen von Fremdwährung (z.B.: € oder US$) unterliegt ab einem Wert von 10000 US Dollar einer Deklarationspflicht.
Medikamente
Die Mitnahme einer Reiseapotheke empfiehlt sich immer - allerdings gelten hier teils strenge Regelungen, die Sie bei Nichtbeachtung im schlimmsten Fall sogar ins Gefängnis bringen können! Insbesondere bei der Mitnahme von starken Medikamenten wie Schmerz- oder Schlafmitteln, die das Bewusstsein verändern können oder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollten Sie auf der Hut sein. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Ägypten beim Auswärtigen Amt über die erlaubten Medikamente/Inhaltsstoffe, um auf Nummer sicher zu gehen. Zudem sollten Sie nur die Menge an Medikamenten einführen, die Sie auch wirklich benötigen - und zwar in der Originalverpackung und im besten Fall mit einem ärztlichen Attest in englischer Sprache.
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Sonstiges
Seit April 2019 gilt für die Provinz Hurghada ein Verbot von Einwegplastik, um die Meere zu schützen.
Zollbestimmungen für die Ausreise aus Ägypten nach Deutschland
Die Koffer sind gepackt und Sie bereit für den Heimflug. Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie nicht ausversehen etwas Unerlaubtes aus Ägypten ausführen.
Freimengen und Wertgrenzen
Bei der Rückkehr nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land wie Ägypten gelten bestimmte Freimengen und Wertgrenzen für Waren, die Sie zollfrei einführen dürfen. Diese hängen davon ab, ob Sie per Flugzeug oder auf dem Landweg einreisen.
- Reisende ab 15 Jahren:
- Bei Flug- und Seereisen: Waren bis zu einem Wert von 430 Euro
- Bei Reisen auf dem Landweg: Waren bis zu einem Wert von 300 Euro
- Reisende unter 15 Jahren:
- Unabhängig vom Reiseweg: Waren bis zu einem Wert von 175 Euro
Wichtiger Hinweis: Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.
Alkohol und Tabak
Für Alkohol und Tabak gelten folgende Mengenbegrenzungen:
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- Tabakwaren:
- 200 Zigaretten
- 100 Zigarillos
- 50 Zigarren
- 250 Gramm Rauchtabak
- Alkoholische Getränke:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. oder mehr
- oder 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol.
- und 4 Liter nicht schäumende Weine
- und 16 Liter Bier
Beim Überschreiten der erlaubten Freimengen fallen Einfuhrabgaben an.
Besondere Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland ist beschränkt oder sogar verboten. Dazu gehören:
- Artenschutz: Viele Souvenirs schaden der Natur und beeinträchtigen den Lebensraum von teils bedrohten Tierarten. Der Zoll stellte im Jahr 2018 über 71.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Waren sicher. Wenn Sie solche verbotenen Souvenirs einführen, droht eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Artenschutz.
- Klassiker wie Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte werden häufig eingeführt, ohne dass die bisherigen Besitzer wissen, dass geschützte Arten enthalten sind oder verarbeitet wurden.
- Schuhe, Gürtel und Uhrenarmbänder aus Kaimanen und Schlangen oder zum Beispiel asiatischer Schlangenschnaps sind häufig gesichtete Verstöße.
- Von Korallen, Muscheln und Schnecken (zum Beispiel in Schmuck) sollten Sie Abstand nehmen. Drei Gehäuse der Fechterschnecke oder von Riesenmuscheln dürfen Sie sich aber einpacken.
- Viele Haifischarten unterstehen dem Schutz des Artenschutzabkommens „CITES“.
- Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen sind auch verboten.
- Lebensmittel: Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 (privates Reisegepäck) das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern untersagt. Vom Einfuhrverbot ausgenommen sind in geringen Mengen und unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Dazu gehören Säuglingsnahrung, medizinische Spezialnahrung, medizinisches Spezialheimtierfutter, sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (beispielsweise Honig) bis maximal zwei Kilogramm pro Person, Fisch/Fischereierzeugnisse bis maximal 20 Kilogramm oder einzelner Fisch auch schwerer pro Person.
- Sonstige verbotene Gegenstände: Gefälschte Arzneimittel oder gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe sind verbotene Souvenirs. Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr stets an der Zollstelle anzumelden. Ein weiteres klassisches Osteuropa-Mitbringsel: Waffen.
Was darf man nicht aus Ägypten mit nach Hause bringen?
Grundsätzlich dürfen Sie alle Gegenstände, die Sie in den zahlreichen Shops, Ladengeschäften und bei den vielen Händlern auf Basaren kaufen können, auch mit nach Hause nehmen, solange der Warenwert pro Person 430€ nicht übersteigt (175€ bei Kindern unter 15 Jahren) und die Waren nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs ausgeführt werden. Für Teppiche benötigen Sie eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung des Handelsministeriums.
Explizit verboten ist die Ausfuhr von:
- Antiken Gegenständen und sonstigen Kulturgütern.
- Korallen und unter Naturschutz stehenden Pflanzen.
- Gold- und Silberwaren.
- Medikamenten und Nahrungsmitteln.
Spezifische Hinweise für Schokolade
Obwohl Schokolade nicht explizit in den Verbotslisten erwähnt wird, ist es wichtig, die allgemeinen Bestimmungen für Lebensmittel zu beachten. Solange die Schokolade nicht gegen Artenschutzbestimmungen verstößt (z.B. durch Inhaltsstoffe von geschützten Pflanzen oder Tieren) und die Wertgrenzen eingehalten werden, sollte die Einfuhr in der Regel kein Problem darstellen.
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Wichtige Informationen für Unternehmen, die Schokolade nach Ägypten exportieren möchten
Zum 01.01.2023 hat die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten vollständig zur Gänze wieder aufgehoben.
Seit dem 1. Oktober 2021 hat Ägypten seine Zollabwicklung auf ein elektronisches Zollverfahren umgestellt: Advance Cargo Information - ACI - ist ein Zollprozedere zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen.
Registrierung ausländischer Herstellerbetriebe
Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat per Dekret Nr. 43/2016 (ergänzend zu Dekret Nr. 992/2015) die Einrichtung eines Registers für ausländische Herstellerbetriebe, Inhaber von Handelsmarken und Vertriebszentren ausgewählter Warengruppen beschlossen. Der GOEIC müssen unterschiedliche Dokumente für die Registrierung eines Herstellerbetriebs (u.a. Unternehmenslizenz, Zertifikat des rechtlichen Status, Liste der gefertigten Produkte) oder die Registrierung eines Markeninhabers (u.a. Nachweis einer Markenschutzregistrierung, Liste der Markenprodukte und Vertriebszentren) vorgelegt werden. Alle benötigen ein Zertifikat, das die Einhaltung eines Qualitätskontrollsystems bestätigt.
Die unter Dekret Nr. 43/2016 erfassten Konsumgüter (s.o., ausgenommen Textilien, Bekleidung und Schuhe), die eine Herstellerregistrierung erfordern, unterliegen darüber hinaus einem Konformitätsbewertungsprogramm der GOEIC, das vor dem Versand nach Ägypten durchzuführen ist. Von der GOEIC zugelassene Prüfdienstleister prüfen im Exportland, ob die Produkte den in Ägypten geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen wird mit einem Konformitätszertifikat bestätigt, das bei der Zollabfertigung für jede einzelne Warensendung vorzulegen ist.
Zusätzliche Informationsquellen
- Zoll online: Hier finden Sie umfassende Informationen zu den Zollbestimmungen in Deutschland.
- Auswärtiges Amt: Das Auswärtige Amt bietet Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten.
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Hier erhalten Sie Informationen zur Einfuhr von Lebensmitteln.
- Germany Trade and Invest (GTAI): Die GTAI bietet Informationen zum Handel mit Ägypten.
- Industrie- und Handelskammer (IHK): Ihre örtliche IHK kann Ihnen bei Fragen zum Export nach Ägypten behilflich sein.
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