Schokolade nach Kanada schicken: Zollbestimmungen und wichtige Hinweise
Der Versand von Schokolade nach Kanada ist grundsätzlich möglich, jedoch sind einige Zollbestimmungen und Einfuhrbestimmungen zu beachten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte, die beim Versenden von Schokolade und anderen Waren nach Kanada zu berücksichtigen sind.
Allgemeines zum Versand nach Kanada
Der Versand von Paketen, Päckchen und Briefen nach Kanada ist grundsätzlich möglich. Viele Kanada-Freunde möchten ihren Familienmitgliedern oder Freunden, die in Kanada leben, besonders zu Feiertagen wie Weihnachten und Ostern oder zu Geburtstagen eine Freude machen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten.
Verpackung und Versanddienstleister
Eine gute Verpackung ist essenziell. Es wird empfohlen, doppelwandige Kartonagen zu verwenden, um den Inhalt ausreichend zu schützen. Für kleinere Pakete eignen sich die Packsets der Deutschen Post, während für größere Pakete doppelwandige Kartonagen in den Größen 70x50x60 cm (bis 20 kg) oder 100x60x60 cm (bis 31,5 kg) empfehlenswert sind. Um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen, kann man die Kartonage mit einer Folie auslegen. Vakuumbeutel können zusätzlich das Volumen von Kleidung oder Bettzeug reduzieren.
Als Versanddienstleister für Privatpersonen gibt es derzeit keine Alternative zur DHL. Die Kosten variieren je nach Größe und Gewicht des Pakets. Die Paketmarke und das Zollformular können online auf der Internetseite der Deutschen Post erworben werden, was Zeit spart und eine lesbare Adresse sowie Zollerklärung gewährleistet.
Versanddauer und Paketverfolgung
Die Versanddauer beträgt durchschnittlich 1-2 Wochen, kann aber aufgrund von Nachfragen beim Zoll auch länger dauern. Es wird empfohlen, den Inhalt des Pakets genau zu beschreiben und keine unzulässigen Gegenstände einzupacken. Die Paketverfolgung (Tracking) funktioniert zuverlässig und ermöglicht es, den Sendungsverlauf zu beobachten.
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Zollinhaltserklärung und Zollbestimmungen
Sorgfältiges Ausfüllen der Zollinhaltserklärung (CN23)
Die Zollerklärung (CN23) muss möglichst genau und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Dies muss in englischer oder französischer Sprache erfolgen. Neben einer detaillierten Warenbeschreibung ist auch der Wert der Produkte anzugeben. Bei Überschreitung bestimmter Wertgrenzen können Einfuhrsteuer und Zollgebühren anfallen.
Wertgrenzen und Freigrenzen
Für private Paketsendungen gilt eine Zoll- und Steuerfreiheit (GST, HST, PST) bis zu einem Wert von 20 CAD. Für Geschenke gibt es eine Freigrenze von 60 CAD. Diese müssen jedoch eindeutig als solche gekennzeichnet sein, beispielsweise durch eine Geschenkkarte. Liegt der Wert über 60 CAD, werden Steuern auf den übersteigenden Betrag erhoben. Diese Freigrenzen gelten nicht für bestimmte Produkte wie alkoholische Getränke, Tabakwaren, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen.
Verbotene und eingeschränkte Waren
Es gibt eine Liste von Produkten, die nicht nach Kanada versendet werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Feuerwaffen, Produkte aus gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, Kinderpornografie, Hasspropaganda und anstößiges Material. Der Versand von Alkohol ist grundsätzlich nicht gestattet und nur für speziell lizenzierte Unternehmen möglich. Auch Banknoten, Münzen, Schmuckwaren und Edelsteine unterliegen besonderen Bestimmungen.
Lebensmittel, Pflanzen und Tiere
Lebensmittel, Pflanzen und Tiere unterliegen besonders strengen Vorschriften und müssen in jedem Fall bei der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) deklariert werden. Aus Angst vor Seuchen und Krankheiten können bestimmte Produkte wie Bananen oder Joghurt aus dem Reisegepäck entfernt werden. Abgepackte Lebensmittel sind in der Regel unproblematisch, während bei frischen und unverpackten Produkten Vorsicht geboten ist.
Tabak und Alkohol
Die Einfuhr von Alkohol ist pro Person limitiert. Zollfrei dürfen (Stand März 2020) mitgebracht werden:
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- 1,5 Liter Wein
- 1,14 Liter harter Alkohol
- 24 Dosen oder Flaschen Bier (à 355 ml)Alles, was über diese Mengen hinausgeht, muss bei der Einreise verzollt werden. Je nach Provinz können zusätzliche Gebühren anfallen.
Zollfrei erlaubt ist die Einfuhr von 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder Zigarillos und 200 Gramm losen Tabak, sofern diese aus dem Duty-Free-Bereich stammen.
Geschenke
Geschenke und Mitbringsel müssen unter einem Wert von 60 CAD liegen, sonst müssen sie vom Empfänger verzollt werden.
Zollerklärung im Flugzeug
Bereits im Flugzeug wird eine Zollerklärung ausgeteilt, in der eventuell zu verzollende Güter angegeben werden müssen.
Spezielle Einfuhrauflagen
Bestimmte Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen. Dazu gehören Tabakprodukte, verschreibungspflichtige Medikamente, bestimmte Lebensmittel, Pflanzen, Samen, Tierprodukte, Währung und Produkte, die in der Import Control List aufgeführt sind. Es gibt auch Importkontrollen auf Waren wie Kleidung, Handtaschen und Textilien, um die Auswirkungen auf kanadische Hersteller zu überwachen.
Versand von Schokolade
Schokolade kann in kleinen Mengen für den Eigenbedarf oder als Geschenk problemlos eingeführt werden. Es sollte sich jedoch nicht um eine verdächtige Menge handeln. Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden.
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Wichtige Hinweise für Unternehmen
Für Unternehmen gelten besondere Bestimmungen beim Versand von Geschenken. Geschenksendungen sind ausschließlich zwischen Privatpersonen möglich, nicht von oder an Unternehmen. Bei der Einfuhr von Waren zu geschäftlichen Zwecken ist eine schriftliche Anmeldung bei den Grenzbehörden (Canada Border Services Agency) erforderlich.
Zusätzliche Informationen
Die Canada Border Services Agency (CBSA) stellt diverse Online-Ressourcen zur Verfügung, die es erleichtern, den Importprozess zu verstehen. Für die Zollabfertigung sind oft Luftfrachtbrief, Handelsrechnung und Packliste ausreichend. Eine eindeutige und genaue Warenbeschreibung auf der Handelsrechnung und dem Luftfrachtbrief erleichtert die richtige Einstufung der Waren.
GoGreen Service
DHL bietet den Service GoGreen an, bei dem alle Privatkunden Pakete und Päckchen CO2e-kompensiert versendet werden. Die Emissionen, die durch den Versand entstehen, werden durch Investitionen in weltweite Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
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