Schokoladenmarken in lila Verpackung: Ein Überblick

Lila Schokoladenverpackungen sind untrennbar mit der Marke Milka verbunden. Die lila Farbe und die lila Kuh haben einen hohen Wiedererkennungswert. Doch auch andere Unternehmen nutzen diese Farbe, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

Milka: Die lila Ikone

Milka hat die Farbe Lila seit langem als Markenzeichen etabliert. Die Marke Milka entstand durch eine Verbindung der Wörter Milch und Kakao. Die lila Verpackung und die lila Kuh sind zu einem Markenzeichen geworden. Das Unternehmen nutzt diese Farbe auch für andere Produkte wie Nussini oder Tender.

Kampagne mit echten Kühen

Milka hat für einen begrenzten Zeitraum eine besondere Aktion gestartet. Anstelle der lila Milka-Kuh wurden echte Kuhfotos auf die Verpackungen gedruckt. Die Namen der Kühe waren Gerda, Moocha, Marisa, Lola und Katja. Die Kampagne trug den Titel "Entdecke die echten Kühe von Milka". Auf der Innenseite der Verpackung befand sich sogar ein Lebenslauf der jeweiligen Kuh.

Der Streit um das Lila: Tony's Chocolonely vs. Mondelez

Tony’s Chocolonely, bekannt für seine bunten Verpackungen, hat mit der Kampagne „TONY’S FAIRE ALTERNATIVE“ einen bunten Streit um die Farbe Lila entfacht, genauer gesagt um die Farbe Lila für eine Schokoladenverpackung. Tony’s Chocolonely kleidete ihre Schokolade u.a. in Lila, eine Farbe, die so eng mit Milka verbunden ist, dass man fast meint, die Kühe auf der Alm hätten sie persönlich ausgesucht.

Mondelez, der Mutterkonzern von Milka, war über diese Farbwahl wenig erfreut. Mondelez hat die Farbmarke „Lila“ als Schutzrecht schützen lassen und diese bereits in der Vergangenheit erfolgreich vor Gericht verteidigt. Der Konzern reichte beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein und beantragte unter Verweis auf die eingetragene Farbmarke, dass es Tony‘s Chocolonely untersagt wird, die Farbe „Lila“ für Schokoladenverpackungen und Werbung zu verwenden. Die Nutzung durch Tony’s Chocolonely würde nach Ansicht des Markeninhabers eine Verwechslungsgefahr hervorrufen und eine Rufausbeutung sowie Verwässerung der Marke darstellen.

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Tony’s Chocolonely änderte daraufhin seine Verpackungsfarbe zu einem weniger kontroversen Grau. In einem Statement teilte der Schokoladenhersteller mit, dass es wichtiger sei, über faire Preise zu sprechen als über Markenrechtsverletzungen. Tony’s kündigte ebenso an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Damit dürfte der Rechtsstreit in die nächste Runde gehen.

Rechtliche Aspekte des Farbschutzes

Seit 1995 können sich Unternehmen nicht nur ihre Logos und Schriftzüge schützen lassen, sondern auch den entsprechenden Farbcode. Derzeit sind rund 50 solche Firmenfarben beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich bereits in einem früheren Fall mit dem Milka-Lila auseinanderzusetzen. Die Verdener Keks- und Waffelfabrik nutzte den Farbton für eine Gebäckmischung. Doch der Milka-Mutterkonzern Kraft Foods hatte sich eben diese Farbe bereits 1995 sichern lassen und bekam 2004 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.

Die Bedeutung von Farben im Marketing

Farben prägen unser Markenverständnis und erhöhen den Wiedererkennungswert. Nivea ist blau, Milka-Schokolade ist lila: Farben haben einen hohen Wiedererkennungswert für Markenprodukte.

Im Grunde hat der Konsument die Macht, denn er muss die Farbe ganz konkret einer Marke zuordnen können. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht inzwischen Rot. Vor acht Jahren war der Farbcode geschützt worden. Doch Santander wollte genau diese Farbe auch nutzen. Seit Jahren bekriegen sich die Bankunternehmen nun schon vor Gericht: Nach dem Europäischen Gerichtshof musste nun das Bundespatentgericht 2014 entscheiden. Das Ergebnis: Die Löschung des Farbcodes sei rechtens. Der Rotton musste von einer Mehrheit der Konsumenten als Erkennungsmerkmal für die Sparkassen dienen. Und das auch ohne das klassische "S". Und Milka? Erzielte bei den Verbrauchern ein Traumergebnis.

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Milka als Werbemittel

Milka Schokolade eignet sich hervorragend als Werbemittel. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Milka-Produkte mit dem eigenen Logo oder Motiv zu versehen:

  • Milka Dankeschön Schokolade: Eine kleine Aufmerksamkeit für Kunden oder Mitarbeiter, die lecker schmeckt.
  • LKW mit Wunschfüllung: Eine hochwertige Kartonverpackung in LKW-Form mit verschiedenen Fülloptionen wie Lindor Kugeln, Oreo Kekse oder Ritter Sport Schokolade.
  • Transporter mit Markenschokolade: Ein individuelles Firmenpräsent im 3D-Design mit verschiedenen Schokoladensorten zur Auswahl.
  • Individuell bedruckbare Präsentbox: Mit 8 Stück zarter Alpenmilchschokolade von Milka, bunt gemischt.
  • "I love Milka"-Herz: Befüllt mit acht herzförmigen Milka Pralinen mit feiner Nuss-Nougat-Creme.
  • Milka Schokotäfelchen als Giveaway: Verpackt in einer individuell bedruckbaren Banderole aus FSC®-zertifiziertem Papier.
  • Milka Schmunzelhase: In einer individuell bedruckten Werbekartonage.
  • Kleiner Laster: Gefüllt mit Milka Alpenvollmilchschokoladen-Naps und Milka Weihnachtsmann.
  • Milka Oster-Eier: Aus zartschmelzender Alpenmilch-Schokolade, verpackt in einem kleinen Eierkarton aus FSC-zertifiziertem, nachhaltigem Material.
  • Kleines Haus: Gefüllt mit Lindt Herzen, Ritter SPORT Schokotäfelchen oder Toblerone Minis.
  • Wandadventskalender: Mit ca. 110g Milka Täfelchen, einzeln verpackt hinter 24 Türchen.
  • Milka Weihnachtskalender: Mit Vollkartonhülle und individuellem Druck.
  • Saftiger Schokoladenkuchen: Mit extra großen Schokostückchen der Marke Milka, aromschutzverpackt in einer individuell bedruckbaren Schiebeverpackung.

Rechtliche Grundlagen des Markenschutzes von Farben

Der BGH hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 2004 (I ZR 291/02) wichtige Grundsätze zum Markenschutz von Farben aufgestellt. Demnach kann eine abstrakte Farbmarke durch die Verwendung der Farbe auf der Verpackung einer Ware verletzt werden, wenn der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Elemente der Verpackung einen Herkunftshinweis sieht.

Voraussetzungen für die Verletzung einer Farbmarke

  • Zeichenähnlichkeit: Zwischen der geschützten Farbe und der verwendeten Farbe muss eine deutliche Zeichenähnlichkeit bestehen.
  • Warenähnlichkeit: Die Waren müssen identisch oder ähnlich sein.
  • Verwechslungsgefahr: Es muss eine Verwechslungsgefahr zwischen den Waren bestehen.
  • Kennzeichenmäßige Benutzung: Die Farbe muss als Herkunftshinweis verwendet werden.

Besonderheiten bei der Verwendung von Farben auf Verpackungen

Grundsätzlich wird bei der Verwendung von Farben auf Verpackungen nur ausnahmsweise angenommen, dass dies herkunftshinweisend geschieht. Denn die Verbraucher sind es nicht gewöhnt, aus der Farbe von Waren oder ihrer Verpackung ohne Beifügung von graphischen oder Wortelementen auf die Herkunft der Waren zu schließen. Eine solche Ausnahme setzt voraus, dass die Farbe als solche im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass sie als Kennzeichnungsmittel verstanden wird. Dies kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn einerseits die geschützte Farbe über eine durch Benutzung erworbene gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt und aufgrund dessen, eine entsprechende Gewöhnung des Verkehrs besteht, bei Waren der in Rede stehenden Art in der geschützten Farbe einen Herkunftshinweis zu sehen, und wenn die Farbe andererseits auch in der angegriffenen Verwendungsform ein wesentliches, durch herkömmliche Herkunftshinweise nicht in den Hintergrund gedrängtes Gestaltungsmittel ist.

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