Marmelade, Flugzeug und Koffer: Transportbestimmungen im Überblick
Die Reise mit dem Flugzeug bringt oft Fragen bezüglich der zulässigen Gegenstände im Gepäck mit sich, insbesondere wenn es um Lebensmittel wie Marmelade und andere Flüssigkeiten geht. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Transportbestimmungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck, um Reisenden einen umfassenden Überblick zu verschaffen und unerwartete Probleme am Flughafen zu vermeiden.
Internationale und EU-weite Regelungen
Die Grundlage für die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen in Flugzeugen bilden die internationalen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer Organisation der Vereinten Nationen. Diese Regelungen wurden in der EU-Verordnung Nr. 2015/1998 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt umgesetzt und gelten primär für das Handgepäck.
Handgepäckbestimmungen
Im Handgepäck sind Flüssigkeiten, Gelen und Aerosole nur in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern erlaubt. Diese Behältnisse müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig. Zu den Flüssigkeiten zählen nicht nur reine Flüssigkeiten wie Wasser oder Saft, sondern auch Gels, Cremes, Pasten, Lotionen und ähnliche Substanzen, die nicht in fester Form vorliegen. Dazu gehören auch Lebensmittel wie Marmelade, Suppen oder Joghurt.
Ausnahmen von den Mengenbeschränkungen:
- Medikamente und Spezialnahrung: Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen in größeren Mengen mitgenommen werden, wenn sie für die Reise benötigt werden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen ärztlichen Nachweis oder eine Bescheinigung mitzuführen. Spezialnahrung für Säuglinge darf in unverschlossener Originalverpackung bis zu einer Menge von zwei Kilogramm mitgeführt werden.
Bestimmungen für das aufgegebene Gepäck
Im aufgegebenen Gepäck, das im Frachtraum des Flugzeugs transportiert wird, sind grundsätzlich größere Mengen und Behältnisse von Flüssigkeiten erlaubt. Allerdings müssen Reisende auf Einschränkungen durch spezifische Gefahrgutvorschriften achten.
Verbotene Gegenstände im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck:
- Sicherheitsgefährdende Flüssigkeiten wie Explosivstoffe, Entzündungs- und Ätzungsgefahrstoffe
- Druckbehälter wie Gaskartuschen, Campingkocher oder Feuerlöscher
- Leichtentzündliche Stoffe wie Farben, Lösungsmittel oder Reinigungsmittel
- Chemische und giftige Stoffe wie Quecksilber oder Chemikaliensätze für Hobbychemiker
- Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70% Vol.
- Waffen jeder Art sowie Taschenmesser, die EU-weit nicht im Handgepäck erlaubt sind. Spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln zählen auch dazu.
- Benzinfeuerzeuge dürfen überhaupt nicht mit in den Flieger, auch nicht in das aufgegebene Gepäck.
Erlaubte Gegenstände im Handgepäck
- Feste Lebensmittel: Sandwiches, Obst, Gemüse, Salate (ohne flüssiges Dressing), Chips, Kekse, Schokolade, Nüsse, Müsliriegel, Brötchen, Trockenfrüchte, feste Nahrung für Kleinkinder (unter 3 Jahren), versiegelte frische Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse).
- Leere Trinkflaschen
Transport von Lebensmitteln im Flugzeug
Lebensmittel im Handgepäck
Grundsätzlich dürfen feste Lebensmittel wie Brot, Kekse oder Ähnliches ohne Bedenken auf Flugreisen im Handgepäck transportiert werden. Auch einzelne Obst- oder Gemüseteile, die als Snack während des Fluges gedacht sind, sind in der Regel kein Problem. Gesonderte Regelungen gelten für Lebensmittel wie Marmelade, Suppen oder Joghurt, von denen jeweils nur bis zu 100 Milliliter erlaubt sind. Diese müssen in einem transparenten und wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel verpackt werden.
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Erlaubt sind:
- Sandwiches, Obst und Gemüse
- Feste Nahrung wie Brötchen und Müsliriegel
- Snacks wie Nüsse, Chips, Schokolade und Süßigkeiten
- Nahrung für Kleinkinder unter drei Jahren
- Alles, was im Sicherheitsbereich nach der Kontrolle gekauft wird
Nicht erlaubt sind:
- Getränke
- Flüssige Lebensmittel wie Suppen oder Smoothies
- Lebensmittel mit Einfuhrverbot im Zielland (Fleisch, Honig, Käse aus bestimmten Ländern)
Lebensmittel im aufgegebenen Gepäck
Viele Fluggesellschaften erlauben Passagieren, Lebensmittel im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Allerdings gelten dabei die Bestimmungen des Zolls und der jeweiligen Länder. Urlauber sollten sich daher vor ihrer Abreise gut über die Bestimmungen bei der Ein- und Ausreise informieren. Generell dürfen wegen der Gefahr der bakteriellen Ringfäule keine Kartoffeln transportiert werden. Zudem gibt es Mengenbegrenzungen bei Speisepilzen und Kaviar vom Stör.
Innerhalb der EU:
Abgesehen von den genannten Ausnahmen unterliegen Lebensmittel, die innerhalb der EU in handelsüblichen Mengen mitgeführt werden, keinerlei Beschränkungen. Wurst, Käse oder sonstige essbare Souvenirs können Urlauber problemlos von einem EU-Land ins andere mitnehmen. Flugreisende müssen jedoch den Maximalwert für Einfuhren beachten (430 Euro für Erwachsene, 175 Euro für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren).
Aus Nicht-EU-Ländern:
Die meisten tierischen Produkte wie Fleisch, Milch, Eier sowie sämtliche daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, nicht in die EU eingeführt werden. Dies dient dem Schutz vor übertragbaren Tierseuchen. Ausnahmen gelten für Nahrungsmittel mit geringen Mengen Milch oder Sahne, wie etwa Kekse oder Schokolade, sowie für Honig.
Wichtig: Einige Fluggesellschaften verbieten verderbliche Waren im Aufgabegepäck. Reisende sollten sich daher vorab bei ihrer Airline informieren. Sollten Lebensmittel im Koffer anfangen zu verrotten, kann das Gepäckstück aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen zum Sicherheitsrisiko werden.
Verhalten bei der Sicherheitskontrolle
Werden bei der Sicherheitskontrolle verbotene oder nicht den Mengenbeschränkungen entsprechende Flüssigkeiten im Handgepäck gefunden, müssen diese in der Regel beim Sicherheitspersonal abgegeben werden. Diese Gegenstände werden dann entsorgt. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der abgegebenen Gegenstände besteht in der Regel nicht.
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Besonderheiten bei Flugreisen mit Kindern
Für Babynahrung gelten gesonderte Bestimmungen. Sie darf in der für die Dauer der Reise benötigten Menge mitgeführt werden, auch in flüssiger Form. Spezialnahrung für Säuglinge darf in unverschlossener Originalverpackung bis zu einer Menge von zwei Kilogramm mitgeführt werden. Es ist ratsam, Babynahrung beim Zoll anzumelden und leicht zugänglich aufzubewahren, da sie möglicherweise separat geprüft wird.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Die EU plant eine Überarbeitung der Fluggastrechte, die auch einheitliche Regeln zum Handgepäck umfassen soll. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat vorgeschlagen, jedem Reisenden ein Handgepäck- und Kabinengepäckstück (maximal 7 kg) ohne Aufpreis zu garantieren. Ob diese Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Ein Ende der strengen Flüssigkeitsgrenze ist in Sicht, da die Flüssigkeiten-Scanner inzwischen ausgereift genug sind, um gefährliches Material zu erkennen. Allerdings wird die Umsetzung in Deutschland noch einige Zeit dauern, da noch nicht überall entsprechende Scanner vorhanden sind.
Tipps für eine reibungslose Reise
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Bestimmungen der Fluggesellschaft und des Ziellandes.
- Verpacken Sie Flüssigkeiten und Gels in der vorgeschriebenen Weise in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel.
- Führen Sie für Medikamente und Spezialnahrung einen ärztlichen Nachweis mit.
- Melden Sie Babynahrung beim Zoll an.
- Vermeiden Sie verderbliche Lebensmittel im aufgegebenen Gepäck.
- Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes, insbesondere bei Lebensmitteln und Medikamenten.
- Packen Sie Medikamente in ausreichender Menge ins Handgepäck.
- Informieren Sie sich über die Bestimmungen für den Transport von Lebensmitteln, wenn Sie diese als Geschenk mitbringen möchten.
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