Lebkuchen Schmidt Katalog Abbestellen: So stoppen Sie unerwünschte Werbung

Täglich landen Unmengen von Werbesendungen ungelesen im Altpapier. Viele Menschen ärgern sich über Werbepost, die sie gar nicht haben wollen und möchten der Umwelt zuliebe unnötigen Altpapiermüll verhindern. Wenn Sie Ihre Werbepost auch nicht lesen möchten und nicht fortwährend zum Altpapiercontainer laufen wollen, können Sie sich wehren. Ihre Maßnahmen hängen von der Art der Werbesendung ab. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie unerwünschte Kataloge, insbesondere von Lebkuchen Schmidt, und andere Werbepost abbestellen können.

Allgemeine Werbeblätter und Flyer

Erhalten Sie allgemeine Werbeblätter, beispielsweise von Pizzadiensten, dem örtlichen Supermarkt oder politischen Parteien, sollten Sie den Aufkleber „Werbung verboten“ an Ihrem Briefkasten anbringen. In vielen Orten erhalten Sie diese Sticker kostenlos. Finden Sie trotzdem immer wieder Werbepost in Ihrem Briefkasten, schreiben Sie den Urheber der Sendung an und weisen Sie bestimmt darauf hin, dass er sich an das Werbeverbot halten muss.

Haben die Wurfsendungen einen politischen Inhalt, so muss erkennbar sein, von wem sie stammen. Fehlt das Impressum, so kann dies von den zuständigen Ordnungsämtern mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bußgelder gibt es auch für kleine Werbekärtchen an der Windschutzscheibe. Hat man Ihnen eine solche Karte an die Seiten- oder Windschutzscheibe Ihres Autos gesteckt, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Fehlt dem Händler oder professionellen Verteiler eine Erlaubnis, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wenn Sie die Nase voll haben von Werbepost, können Sie auch die Petition von Deutscher Umwelthilfe und Letzte Werbung e.V. unterzeichnen. Gefordert wird ein bundesweites Opt-in-System für unadressierte Werbepost. Werbung soll nur noch in Briefkästen geworfen werden, wo es ausdrücklich erwünscht ist.

Wochenblätter und Zeitungen

Gegen unerwünschte Zeitungen schützt der „Werbung verboten“-Aufkleber nicht. Bringen Sie zusätzlich den Aufkleber „Keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ an. Sie können auch den Zeitungsverlag direkt anschreiben und mitteilen, dass Sie keine Zeitschriften wünschen. Bei hartnäckigen Verstößen haben wir die Möglichkeit, den Verlag abzumahnen.

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Persönlich Adressierte Werbesendungen, inklusive Lebkuchen Schmidt Katalog

Der Aufkleber „Keine Werbung“ umfasst nicht die persönlich an Sie adressierte Werbung, wie zum Beispiel von Versandunternehmen wie Lebkuchen Schmidt. Um den Lebkuchen Schmidt Katalog und andere adressierte Werbung abzubestellen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Direkter Widerspruch: Schreiben Sie einen Brief an den Versender (Lebkuchen Schmidt) und widersprechen Sie der Werbung formlos, aber per Einwurf-Einschreiben. Dies ist wichtig, um nachweisen zu können, dass Sie der Werbung widersprochen haben. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie der Werbung widersprochen haben, können Sie oder wir bei Zuwiderhandlungen tätig werden.
  2. Musterbrief nutzen: Viele Verbraucherzentralen bieten kostenlose Musterbriefe für den Widerspruch gegen Werbesendungen an. Nutzen Sie diese Vorlagen, um sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch alle notwendigen Informationen enthält.
  3. Hinweispflicht der Unternehmen: Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, den Empfänger ihrer Werbung auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen und die Adresse zu benennen, an die der Widerspruch geschickt werden kann. Achten Sie darauf, ob diese Informationen in der Werbesendung enthalten sind.

Die Robinsonliste als Grobfilter

Einen Grobfilter für persönlich adressierte Werbung bietet die „Robinsonliste“, auf die Sie sich setzen lassen können. Sie werden dann von den aktuellen Adresslisten der Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) sind.

Den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste können Sie telefonisch unter der Rufnummer (069) 79 2009 91 oder schriftlich unter der Adresse DDV-Robinsonliste, Postfach 71 08 81, 60498 Frankfurt anfordern. Zusätzlich ist ein Eintrag online unter www.ddv-robinsonliste.de möglich. Dieser Eintrag bietet Ihnen aber keineswegs eine Garantie, nicht mehr von Werbepost belästigt zu werden.

Weitere Maßnahmen und Informationen

  • Verbraucherzentrale: Bei Fragen oder Problemen mit unerwünschter Werbung können Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden. Dort erhalten Sie qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten. Die Kosten für eine Beratung über 0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale betragen 2,29 €/Min. aus dem dt. Festnetz oder dt. Kosten.
  • Petitionen: Engagieren Sie sich für ein bundesweites Opt-in-System für unadressierte Werbepost, indem Sie beispielsweise die Petition von Deutscher Umwelthilfe und Letzte Werbung e.V. unterzeichnen.
  • Ordnungsämter: Bei Verstößen gegen Werbeverbote oder fehlenden Impressen in Werbesendungen können Sie sich an die zuständigen Ordnungsämter wenden.

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