Warum Landfrauen keinen Kuchen mehr auf Weihnachtsmärkten backen dürfen – Hintergründe, Probleme und neue Entwicklungen
Der Weihnachtsmarkt in Bordesholm, bekannt für die traditionellen Torten der Landfrauen, wurde 2024 von einer EU-Verordnung ausgebremst. Eine 50 Jahre alte Tradition wurde somit gebrochen und sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen und Diskussionen über die Hintergründe, bürokratischen Vorgaben und mögliche Ausnahmen.
Tradition des Kuchens und die Rolle der Landfrauen
Seit 48 Jahren verkaufen die Mitglieder des Landfrauenvereins von Bordesholm auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt selbstgebackene Kuchen und Torten - für den guten Zweck. Landfrauen sind Mitglieder regionaler Frauenverbände, die sich für die Förderung des ländlichen Raums, traditionelles Handwerk, soziale Projekte und Gemeinschaftsaktivitäten engagieren. Bis 2024 wurde diese Tradition mit viel Liebe in den Haushaltsküchen der Landfrauen gepflegt.
Der Weihnachtsmarkt und die praktische Bedeutung
- Rund 8000 Gäste besuchen jährlich den Weihnachtsmarkt in Bordesholm.
- Der Kuchenverkauf fördert den Zusammenhalt in der Gemeinde und unterstützt lokale Initiativen.
- Viele Vereine - Fußballclubs, Konfirmanden, Schulen - nutzen den Verkauf zur Finanzierung.
Hintergrund: Was besagt die EU-Verordnung?
Laut der Holsteiner Zeitung regelt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 die Details. Danach gelten die Landfrauen als „Lebensmittelunternehmen“, und für die gelten strenge Vorschriften:
| Vorschrift | Konkrete Anforderung |
|---|---|
| Zutatenliste & Allergene | Für jedes Produkt eine vollständige Liste aller Zutaten und potenziellen Allergene |
| Zertifizierte Küchen | Kuchen und Torten müssen in amtlich zertifizierten Küchen gebacken werden |
| Gesundheitszeugnisse | Bäckerinnen brauchen ein Gesundheitszeugnis; Verkäuferinnen eine Hygieneschulung |
| Kühlkette | Vorgeschriebene Einhaltung und Dokumentation der Kühlung |
Der Kreis hatte es den Landfrauen aus Bordesholm aufgrund strengerer Hygieneregeln im Vorfeld untersagt: Demnach dürften auf Großveranstaltungen keine Lebensmittel verkauft werden, die in Privatküchen hergestellt wurden.
Bürokratische Hürden und Unsicherheiten
Eine Vielzahl neuer Anforderungen erzeugte große Unsicherheit bei Landfrauen, Schulen und kleineren Märkten. Aus Angst vor Kontrollen und Geldstrafen stellten viele Landfrauen den Tortenverkauf lieber ein. Kontrollen und Verbote gab es bereits in anderen Regionen wie Dithmarschen.
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Claudia Jargstorf, Vorsitzende des Landfrauenvereins, berichtet: „Wir sind aufgeschreckt worden, weil es anderswo, beispielsweise in Dithmarschen, Kontrollen und Verbote gegeben hat. Wir wollten einfach sichergehen.“ Eine Sondergenehmigung wurde nicht bewilligt, auch Warnschilder wie „Herstellung aus privater Küche, Verzehr auf eigene Gefahr“ sind gesetzlich ausgeschlossen: „Eine Ausnahme zur Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen durch Kenntlichmachung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.“
Für welche Veranstaltungen gilt die Verordnung - und gibt es Ausnahmen?
Die Bordesholmer Landfrauen konnten die strengen EU-Auflagen nicht erfüllen. Der Weihnachtsmarkt mit rund 8000 Besuchern fällt nicht unter kleinere Veranstaltungen.
- Die EU-Vorgabe regelt primär, dass bei Großveranstaltungen mit etwa 8000 Teilnehmern Hygienevorschriften eingehalten werden müssen.
- Ausnahmen gibt es nur für kleinere Veranstaltungen wie Dorf- oder Kindergartenfeste sowie Kirchen und Schulen.
- Küchen in Privathaushalten entsprechen selten den gesetzlichen Hygienevorschriften, werden aber meist für kleine Veranstaltungen toleriert.
- Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen empfiehlt, hygienisch unproblematische Speisen wie durchgebackene Kuchen zu produzieren.
Für jedes Rezept müsse eine Mappe mit allen Zusatzstoffen oder Allergenen vorliegen. Grundsätzlich sollte gelten, dass Privatpersonen nur hygienisch unproblematische Speisen produzieren sollten. Beispielsweise sollten Eierspeisen mindestens 5 Minuten lang eine Kerntemperatur von 70 °C erreichen, um Keime wie Salmonellen abzutöten.
Empfehlungen der Behörden
Die Lebensmittelbehörden empfehlen, auf eine Gute-Hygiene-Praxis zu achten. Man sollte eigenverantwortlich kritische Situationen wie die richtige Kühlung von Lebensmitteln kontrollieren und diese dokumentieren, um im Bedarfsfall vor unberechtigten Ansprüchen auf Schadensersatz geschützt zu sein. „Wer einen Essensstand auf einem Fest betreibt, ist für den möglichen Schaden, den ‚seine‘ Lebensmittel verursachen, haftbar,“ so die LWK Niedersachsen.
Die Reaktion der Politik und neue Hoffnung für die Landfrauen
Nachdem das Thema medial aufgegriffen wurde, gab es landesweit eine Empörungswelle. Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Werner Schwarz (CDU) stellte klar: "Der Verkauf von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Torten, im Ehrenamt war und ist möglich. Das EU-Recht enthält hierfür glücklicherweise Ausnahmeregelungen." Schwarz bezeichnete den traditionellen Essensverkauf als Kulturgut, ähnlich wie bei Freiwilligen Feuerwehren oder Sportvereinen. Bestehende Ausnahmen sollen noch einmal konkretisiert werden.
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Bordesholms Bürgermeister Ronald Büssow sieht laut "Kieler Nachrichten" einen Ermessensspielraum, den der Kreis Rendsburg-Eckernförde hätte nutzen können. Politik und Landfrauen seien sich einig, dass es 2025 wieder Landfrauentorte auf dem Bordelsholmer Weihnachtsmarkt geben wird, die in einer zertifizierten Schulküche gebacken werden soll.
Neuer Kurs: Hygieneschulung und Hoffnung auf Rückkehr der Tradition
Passend zum 75. Geburtstag des Landfrauenvereins gibt es Neuigkeiten: "Weil wir eine neue Hygieneschulung machen, dürfen wir jetzt doch Kuchen und Kaffee verkaufen", erzählt die Vereinsvorsitzende zufrieden. Mehr als 50 Landfrauen nehmen an der Schulung teil. Alle freuen sich über den Rückhalt aus dem Ministerium. Im nächsten Jahr wollen die Landfrauen von Bordesholm wieder Kuchen anbieten - wenn auch deutlich weniger Auswahl. Sie versuchen zumindest, bis dahin alle Auflagen zu erfüllen.
- Der aktuelle Rechtsrahmen ermöglicht ehrenamtliches Engagement und gewährleistet Lebensmittelsicherheit.
- Landfrauen hoffen, ihre Tradition fortführen zu können - mit Hygieneschulungen und ggf. zertifizierten Küchen.
Was bleibt und wohin geht die Entwicklung?
Mit dem weihnachtlichen Kuchenverkauf ist in Norddeutschland für Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt vorerst Schluss - zumindest in Form von selbst gebackenem Kuchen aus privaten Küchen. Doch Dank Engagement, politischer Unterstützung und zusätzlicher Schulungen gibt es Hoffnung: ab 2025 sollen wieder Landfrauentorten angeboten werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
| Jahr | Traditioneller Verkauf | EU-Vorgaben | Entwicklung |
|---|---|---|---|
| 2023 | Traditioneller Kuchenverkauf | Keine strengen Kontrollen | Alles wie gewohnt |
| 2024 | Verbot wegen EU-Verordnung | Strenge Hygieneauflagen | Empörungswelle, politische Unterstützung |
| 2025 | Geplanter Verkauf in zertifizierter Schulküche | Hygieneschulung und Anpassung | Tradition soll weiterleben |
Die Geschichte der Landfrauen, ihre Herausforderungen und die Hoffnung auf Rückkehr ihrer Kuchen zu den Weihnachtsmärkten zeigen beispielhaft, wie sich gesellschaftliche Traditionen und bürokratische Vorgaben begegnen - und welchen Einfluss Engagement und politische Unterstützung haben können.
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