Ist Marmelade glutenfrei?

Für viele gehört ein süßes Marmeladenbrot am Frühstückstisch einfach dazu - aber wusstest du, dass Lieblingssorten wie Erdbeer- oder Aprikosenaufstrich lange gar nicht „Marmelade“ heißen durften? Wir zeigen dir, was hinter der neuen Regelung steckt und was sie für dich als Verbraucher oder Verbraucherin bedeutet.

Marmelade oder Konfitüre - wo lag bisher der Unterschied?

Der Begriff Marmelade leitet sich von dem portugiesischen Wort „marmelo“ für Quitte ab. In unserem normalen Sprachgebrauch hat sich das Wort „Marmelade“ aber für süße Fruchtaufstriche aller Art etabliert.

Für die Verwirrung sorgte eine EU-Richtlinie, die seit 2003 in Deutschland als Konfitürenverordnung in Kraft war. Sie gab vor, unter welcher Handelsbezeichnung welcher fruchtige Brotaufstrich verkauft werden darf.

Laut dieser alten EU-Verordnung war der Begriff Marmelade nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten wie Orangen oder Limetten vorbehalten. Alle anderen mussten Konfitüre genannt werden. Das lässt sich auf britische Einflüsse zurückführen, denn in Großbritannien wurde die dort beliebte Orangenmarmelade schon immer „marmalade“ genannt.

Nur diese Ausnahmeregelung gab es bisher: Auf Bauern- und Wochenmärkten war die Zitrusfrucht-Regel aufgehoben und es durften auch Konfitüren aus Erdbeeren, Aprikosen oder Johannisbeeren als Marmelade verkauft werden.

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Neue Regeln für Marmelade: Für mehr Klarheit im Supermarktregal

Jetzt ist endlich Schluss mit der Verwirrung: Ab spätestens 14. Juni 2026 tritt die neue Konfitüren-Verordnung in Kraft. Dann kannst du dich über „Erdbeermarmelade“ & Co. auch offiziell im Supermarkt freuen. Alle fruchtigen Konfitüren dürfen künftig als „Marmelade“ bezeichnet werden. Für Zitrusaufstriche gibt es dann die neue Bezeichnung „Zitrusmarmelade“.

Hintergrund der Umstellung: Großbritannien hat nach dem EU-Austritt seine Lebensmittelkennzeichnung gelockert. Die EU hat nachgezogen, um die Sprachpraxis vieler Verbraucherinnen und Verbraucher abzubilden - und beendet damit die alte Lücke zwischen Alltagswortschatz und Gesetz.

Produkte, die ab dem 14. Juni 2026 produziert werden, tragen die neue Bezeichnung. Bereits hergestellte Waren dürfen noch wie bisher verkauft werden.

Mehr Frucht in der Marmelade

Noch eine gute Nachricht für alle, die es fruchtig mögen. Zusammen mit den neuen Regeln steigt auch der Mindestfruchtgehalt in Marmeladen von 350 auf 450 Gramm pro Kilo - bei „Extra“-Marmelade sogar auf 500 Gramm!

Außerdem müssen Hersteller ab 2026 bei Mischsorten die Herkunftsländer der Früchte nach ihrer Menge sortiert auf dem Etikett angeben. So weißt du noch besser, was wirklich drin ist.

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Jar of strawberry marmalade on toast

Zucker, Konservierungsstoffe und Co.

Erzeugnisse aus Obstsorten wie Erdbeeren, Äpfel oder Heidelbeeren dürfen ab Sommer 2026 also ganz offiziell als „Marmeladen“ bezeichnet werden. Aufstriche aus Zitrusfrüchten heißen dann „Zitrusmarmelade“.

Was weiterhin gilt, ist, dass der Zuckergehalt in Marmeladen mindestens 55 % betragen muss. Auch Konservierungsstoffe bleiben in beiden Erzeugnissen verboten. Fruchtstücke sind in Marmeladen übrigens erlaubt - ganz früher war dies nur Konfitüren vorbehalten.

Was ist Fruchtaufstrich?

Fruchtaufstriche sind auch in der neuen Konfitürenverordnung nicht aufgeführt. Sie haben somit freie Bahn, was den Zucker- und Fruchtgehalt angeht. Alle Fruchtaufstriche, die weniger Fruchtanteil, weniger Zucker oder stattdessen Süßstoffe enthalten, bekommen diese Bezeichnung. Auch das Verbot von Konservierungsstoffen, welches für alle anderen Varianten gilt, ist für Fruchtaufstriche aufgehoben.

Was ist Gelee?

Gelees haben, was Zucker- und Fruchtanteil und Konservierungsstoffe betrifft, die gleichen Vorgaben wie Marmelade. Sie unterscheiden sich dadurch, dass sie nicht aus Fruchtmark oder Pulpe, sondern nur aus Fruchtsaft hergestellt werden.

Dieser wird mit Zucker und einem Geliermittel aufgekocht, sodass er eine streichfähige Konsistenz bekommt. Wie bei Marmeladen gibt es auch von Gelee eine Extra-Variante, die sich durch einen höheren Fruchtgehalt auszeichnet.

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Was steckt noch in Marmelade? Vegan, tierische Zutaten und Zusatzstoffe

Ein Gelee wird aus dem Saft der Früchte hergestellt. Der Obstanteil muss hier bei mindestens 35 Prozent liegen - also bei 350 Gramm pro Kilogramm Gelee.

In echter Marmelade (aus Zitrusfrüchten) sowie auch in Konfitüre ist Gelatine - laut deutscher Konfitürenverordnung - nicht zugelassen. Das ist aus Sicht von Menschen, die sich vegan ernähren, auch gut so.

Die Konfitürenverordnung legt fest: Honig darf in allen Erzeugnissen als Ersatz für einen Teil des Zuckers oder den gesamten Zucker verwendet werden. Damit kann es sein, dass in Konfitüren oder Marmeladen Honig verarbeitet wurde.

Was in vielen Zutatenlisten von Marmelade, Konfitüre und Co. zu finden ist, ist Pektin. Hinter dem Begriff verbergen sich pflanzliche Polysaccharide, also Vielfachzucker aus Pflanzen. Pektine werden in Lebensmitteln wie süßem Aufstrich als Geliermittel verwendet. Neben Pektin sind in der Konfitürenverordnung übrigens auch Speiseöle und -fette erlaubt.

Fazit: Marmelade muss nicht zwangsläufig vegan sein, denn sie kann Honig als Süßungsmittel enthalten.

Ingredients list on a jar of jam showing pectin

Marmelade selber machen - darum lohnt es sich

Wenn wir ehrlich sind, schmeckt die selbstgekochte Marmelade nach Großmutters Art doch immer noch am besten. Wenn du die fruchtigen Brotaufstriche selber machst, schmecken sie nicht nur leckerer - du kannst auch die Zutaten nach Lust und Laune auswählen und trotzdem auf das Etikett schreiben, was du magst.

Probier doch mal unsere köstlichen Rezepte für Pfirsichmarmelade mit Honig und Rosmarin, sonnige Pomelo-Kumquat-Marmelade oder Blutorangenmarmelade mit Aperol! Auch toll eignen sich die fruchtigen Aufstriche in einem hübschen Einmachglas als Geschenk für Freunde und Familie.

How to make homemade strawberry jam

Wann sagt man Marmelade?

Ab Sommer 2026 dürfen auch offiziell Fruchtaufstriche aus anderen Obstsorten, wie aus Erdbeeren oder Marillen, wieder als Marmelade verkauft werden, während Produkte aus Zitrusfrüchten als „Zitrusmarmelade“ gekennzeichnet werden sollen.

Die offiziellen Benennungen der süßen Köstlichkeiten nach EU-Vorschrift sollen dazu beitragen, dass sich der Verbraucher im Supermarkt zurechtfindet und das kaufen kann, was er sucht.

Bezeichnung Hauptbestandteil Mindestfruchtgehalt (g/kg) Konservierungsstoffe erlaubt?
Marmelade Früchte allgemein (ab 2026) 450 (500 für „Extra“) Nein
Zitrusmarmelade Zitrusfrüchte mind. 200 g/kg (historisch) Nein
Gelee Fruchtsaft 350 Nein
Fruchtaufstrich Beliebig keine Vorgabe Ja (erlaubt)

In Deutschland werden viele Arten des süßen Brotaufstrichs als Marmelade bezeichnet. Was sich landläufig durchgesetzt hat, ist eigentlich nicht korrekt: Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/113/EG in deutsches Recht nimmt die 2003 in Kraft getretene Konfitürenverordnung (KonfV) eine strenge Unterscheidung der einzelnen Formen vor.

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