Alkohol in Marmelade: Ein süßes Geheimnis mit potenziellen Risiken

Alkohol in Lebensmitteln ist ein Thema, das oft übersehen wird. Während einige Produkte wie Rotweincreme offen Alkohol enthalten, kann er sich in anderen, scheinbar harmlosen Lebensmitteln wie Marmelade verstecken. Dieser Artikel beleuchtet, wie Alkohol in Marmelade gelangt, welche potenziellen Risiken er birgt und wie man ihn erkennen kann.

Alkohol als Geschmacksgeber und Konservierungsmittel

Alkohol kann aus verschiedenen Gründen in Marmelade enthalten sein. Manchmal wird er als Zutat hinzugefügt, um den Geschmack zu verbessern, wie beispielsweise Rum in Rumkugeln oder Wein in Weinsauerkraut. In anderen Fällen dient er technologischen Zwecken, beispielsweise als Konservierungsmittel, um die Haltbarkeit zu verlängern, oder als Trennmittel, um das Verklumpen von Zutaten zu verhindern. Aus diesem Grund können Fertigprodukten bei Bedarf Wein oder Essig zugesetzt werden.

Natürliche Gärungsprozesse

Alkohol kann auch durch natürliche Gärungsprozesse in Früchten, Fruchtsäften oder Kefir entstehen. Auch beim Backen mit Hefe bildet sich etwas Alkohol. Dieser natürliche Alkoholgehalt gilt in der Regel als unbedenklich, da er selten 0,3 Volumenprozent übersteigt oder geschmacklich bemerkbar ist. Zudem muss dieser von Natur aus entstandene Alkoholgehalt nicht deklariert werden.

Wo sich Alkohol verstecken kann: Eine Übersicht

Alkohol kann in einer Vielzahl von Lebensmitteln versteckt sein, darunter:

  • Süßwaren: Schokoladen- und Liköreis (z. B. Calvados, Rum, Likör), Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Ostereier oder Weingummi (z. B. Likör, Branntwein, Kirschwasser).
  • Konfitüren, Kompott: Whisky, Rum, Kirschwasser.
  • Süßspeisen: Rote Grütze, Apfelkompott (z. B. Rotwein, Weißwein, Rum, Amaretto, Eierlikör).
  • Fertigprodukte: Suppen (z. B. Zwiebel- und Fischsuppe) und Bratensoßen (z. B. Rotwein, Weißwein, Cognac, Sherry).
  • Fleischgerichte: Hühnerfrikassee, Wildgerichte, Königsberger Klopse (z. B. Branntweinessig, Weinessig, Weißwein, Rotwein).
  • Fischgerichte: Fischragout, Forelle blau, Muscheln (z. B. Branntweinessig, Weißwein).
  • Gemüse: Weinsauerkraut, Rotkohl (z. B. Branntweinessig, Weinessig, Rotwein).
  • Käsegerichte: Fondue (z. B. Weißwein, Kirschwasser).
  • Backwaren: Schwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte (z. B. Kirschwasser), Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen.

Kennzeichnungspflichten: Wann muss Alkohol deklariert werden?

Einige Lebensmittelproduzenten weisen freiwillig auf der Verpackung auf den Alkoholgehalt hin, aber eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht immer. Daher ist ein Blick auf die Zutatenliste unerlässlich. Wenn Alkohol als Zutat hinzugefügt wird, muss er in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln ausgewiesen werden, beispielsweise als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol. Werden jedoch geringe Mengen Alkohol zum Lösen und Konservieren von Fruchtauszügen und Aromen zugesetzt, müssen diese nicht deklariert werden.

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Lose Ware: Was gilt für Bäcker, Cafés und Restaurants?

Wird ein Stück Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker gekauft oder im Café verzehrt, muss keine Zutatenliste vorhanden sein, und auch ein Hinweis auf den Alkoholgehalt ist nicht vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für Speisen aus Eisdielen, Kantinen, Gasthöfen und Restaurants. Wer genau wissen möchte, ob in dem gewünschten Gebäck oder Gericht Alkohol enthalten ist, muss in Bäckereien und im Restaurant direkt nachfragen.

Verdampft Alkohol beim Kochen und Backen vollständig?

Alkohol verdampft nicht vollständig bei heißen Temperaturen während der Zubereitung von Speisen. So können Soßen, die mit Alkohol geschmacklich verfeinert werden, auch nach 30 Minuten Garzeit noch einen erheblichen Teil der zugefügten Alkoholmenge enthalten.

Wer sollte auf Alkohol in Lebensmitteln verzichten?

Auch geringe Mengen Alkohol können für bestimmte Personengruppen schädlich sein:

  • Kinder und Jugendliche: Lebensmittel, die nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken, sind für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, da sie sich frühzeitig an den alkoholischen Geschmack gewöhnen könnten, was die Hemmschwelle zum Ausprobieren von Alkopops oder anderen alkoholischen Getränken senken könnte.
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten besser darauf verzichten. Dies gilt auch bei Einnahme von Arzneimitteln aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen mit dem Alkohol.
  • Trockene Alkoholiker: Bei trockenen Alkoholikern können bereits ein minimaler Alkoholkonsum oder der Geruch nach Rum, Bier oder Wein zu einem Rückfall führen.
  • Schwangere und Stillende: Schwangere Frauen verzichten zum Schutz des ungeborenen Kindes auf jeglichen Konsum von Alkohol. Auch während der Stillzeit ist die Aufnahme von Alkohol zu unterlassen.

Marmelade mit Alkohol: Ein besonderer Genuss für Kenner?

Marmelade mit Alkohol kann ein besonderer Genuss für Erwachsene sein, die sich trauen, "anders zu genießen". Einige Hersteller bieten spezielle Sorten an, wie Aprikose mit Amaretto, Erdbeere mit Prosecco oder Pflaume mit Rum. Diese Marmeladen werden oft ohne Aromastoffe und künstliche Zusätze hergestellt und können ein ausgefallenes Geschenk sein.

Fragen und Antworten rund um Alkohol in Marmelade

Viele Menschen haben Fragen zum Thema Alkohol in Marmelade, insbesondere wenn es um Schwangerschaft oder gesundheitliche Bedenken geht. Hier einige häufige Fragen und Antworten:

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  • Verkocht Alkohol in Marmelade vollständig? Nein, der Alkohol verkocht nicht vollständig. Ein geringer Prozentsatz bleibt in der Marmelade enthalten.
  • Ist Marmelade mit Alkohol für Schwangere gefährlich? Schwangere sollten auf Marmelade mit Alkohol verzichten, um das ungeborene Kind zu schützen.
  • Kann man den Alkohol in Marmelade riechen oder schmecken? Das hängt von der Menge des enthaltenen Alkohols ab. Manchmal ist der Alkohol deutlich wahrnehmbar, manchmal nur subtil.

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