Honig, flüssige Lebensmittel und Handgepäck: Regeln für den Flug

Bekanntermaßen dürfen Flüssigkeiten nicht ins Flugzeug mitgenommen werden. Seit dem 6. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Ich erkläre dir, was erlaubt ist, was rausfliegt - und wie du dir unnötigen Stress am Security-Check sparst.

Was zählt als Flüssigkeit und welche Lebensmittel sind betroffen?

Flüssige oder gelartige Lebensmittel über 100 Milliliter mit ins Flugzeug zu nehmen, ist verboten. Das betrifft unter anderem Marmelade im Glas. Diese Vorschriften haben auch weiterhin Bestand, lediglich für Duty-free-Einkäufe gelten geänderte Bestimmungen. Dazu zählen auch Cremes, Zahnpasta oder Lipgloss. Das gilt auch für Lebensmittel wie Aufstriche (zum Beispiel Streichwurst) und Marmelade.

Wer den Aufstrich allerdings auf Toastbrot schmiert, sollte keine Probleme befürchten. Wenn der Käse jedoch auf dem Brot verteilt wird, sollte dies keine Hürde darstellen. Wird die Wurst jedoch auf das Brot gestrichen, stellt das kein Problem dar. Unproblematisch ist es, wenn er auf Brot geschmiert wird.

Die 100‑Milliliter‑Regel im Detail

EU-weit dürfen nur Flüssigkeiten, Sprays und Gele in Behältern mit bis zu 100 Millilitern Volumen in einer durchsichtigen 1-Liter-Plastiktüte (pro Passagier nur eine!) mitgenommen werden. Alle Fläschchen und Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein und bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier ist jeweils nur ein Beutel erlaubt. Die Mitnahme von mehr als 100 Millilitern ins Flugzeug ist daher strengstens untersagt.

Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung, Duty‑Free

Erlaubt, auch in größeren Mengen, sind Medikamente und Babynahrung. Bei Medikamenten ist der Bedarf glaubhaft nachzuweisen, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest. Medikamente, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind von den Regelungen für Flüssigkeiten ausgenommen. Seit dem 31. Januar 2014 werden Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden, durch besondere Kontrolltechnik überprüft.

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Getränke und Kosmetika dürfen mit an Bord, wenn diese im Flughafen-Sicherheitsbereich gekauft wurden. Sie müssen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Beutel (mit rotem Rand) bleiben, bis der Zielflughafen erreicht ist. Wer einen Anschlussflug hat und noch einmal durch eine Kontrolle muss, sollte dies dem Security-Personal mitteilen, damit die Duty-free-Ware in einem neuen Beutel versiegelt werden kann.

Neue CT‑Scanner: Lockerungen und Einschränkungen

Gute Neuigkeiten für Passagiere: Ein Ende der strengen Flüssigkeitsgrenze ist in Sicht. Inzwischen seien die Flüssigkeiten-Scanner ausgereift genug, um gefährliches Material zu erkennen. An mehreren deutschen Flughäfen kommen mittlerweile moderne CT-Scanner zum Einsatz. Sie ermöglichen eine komfortablere Kontrolle des Handgepäcks. Reisende dürfen bei Kontrollen mit CT-Scannern bis zu 2 Liter Flüssigkeit im Handgepäck mitführen und können auf den durchsichtigen Plastikbeutel verzichten. Technische Geräte wie Laptops müssen nicht mehr ausgepackt werden.

Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen. Noch sind nicht überall entsprechende Scanner vorhanden. Zwar werden unter anderem an den Airports Frankfurt, München und Berlin die neuen Scanner installiert, weil aber diese nur an einem Teil der Zugänge zum Sicherheitsbereich installiert sind, wird Passagieren daher weiterhin geraten, die alten Regelungen zu beachten. Schließlich sei vielen nicht klar, an welcher Kontrollspur sie den Sicherheitsbereich betreten.

Situation an wichtigen Airports

  • Frankfurt: Es gilt ein zweigleisiges System. An den neuen CT-Scannern (z.B. Terminal 1, Bereiche A und Z und Terminal 3) sind bis zu 2 Liter Flüssigkeit pro Behälter erlaubt.
  • München: Bisher sind die Scanner mit der aus der Medizin bekannten Technik der Computertomografie (CT) im kompletten Terminal 2 und teilweise im Terminal 1 im Einsatz.
  • Berlin: Alle neuen Geräte werden derzeit mit der erforderlichen Software ausgestattet.
  • Köln/Bonn: Die bisherigen Handgepäckregeln für Flüssigkeiten und Laptops wurden aufgehoben. An elf Kontrollspuren wurden neue CT-Sicherheitsscanner installiert, die das Gepäck per 3D-Technologie prüfen. Es sind nun bis zu zwei Liter Flüssigkeit "in auslaufsicheren Behältern" erlaubt.
  • Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart etc.: CT‑Technik wird teilweise eingeführt. Offizielle Freigaben stehen noch aus.
  • London‑Heathrow: In allen vier Terminals wurden neue CT-Sicherheitsscanner installiert. Je nach Vorgabe sind nun bis zu zwei Liter Flüssigkeit erlaubt.

Zu beachten: Flüssigkeiten in nicht auslaufsicheren Behältern, zum Beispiel Coffee-to-go-Bechern, können nicht in den CT-Anlagen kontrolliert werden und werden daher zurückgewiesen.

Infografik: CT-Scanner vs. klassische 100-ml-Regel

Praktische Tipps: Wie packe ich Honig und andere Aufstriche richtig?

Honig, Marmelade oder streichfähige Aufstriche zählen zu den Flüssigkeiten bzw. gelartigen Lebensmitteln. Flüssige oder gelartige Lebensmittel über 100 Milliliter mit ins Flugzeug zu nehmen, ist verboten. Die einfachste Art, sich Diskussionen zu ersparen: Feste Produkte verwenden. Die einfachste Art, sich Diskussionen zu ersparen: Feste Produkte verwenden. Wer den Aufstrich allerdings auf Toastbrot schmiert, sollte keine Probleme befürchten.

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Meine persönlichen Empfehlungen: Ich packe meine Flüssigkeiten inzwischen fast mechanisch. Was rein darf, kommt in den Beutel - alles andere bleibt draußen. Die einfachste Art, sich Diskussionen zu ersparen: Feste Produkte verwenden.

Handgepäck‑Maße, Gewicht und Airline‑Regeln

Als "Handgepäck" bezeichnen die Fluglinien meist einen Kabinentrolley von etwa 55 x 40 x 20 Zentimetern. Meist 55 × 40 × 20 cm - je nach Airline leicht unterschiedlich. Ein weiteres Limit ist das maximal erlaubte Gewicht, das meist bei acht Kilogramm, zum Teil aber auch darunter liegt. Es gibt also einiges zu beachten. Eine gesetzliche Regelung zu Maßen und Gewicht von Handgepäck gibt es bisher nicht, und generell können sich die Konditionen der Airlines kurzfristig ändern. Maßgeblich sind allein die Bestimmungen der Airlines.

Immer mehr Airlines verlangen für aufgegebenes Gepäck Gebühren. Und immer mehr Passagiere scheuen diese Ausgaben und wollen daher so viel wie möglich und erlaubt als Handgepäck mitnehmen. Bei einigen Airlines ist in der Business oder First Class die Mitnahme eines zweiten Handgepäckstücks kostenfrei. Bei ihnen ist nur noch die Mitnahme einer "kleinen Tasche" bzw. eines "kleinen Handgepäckstücks" von maximal 40 x 30 x 10 Zentimetern, die bzw. das unter den Vordersitz passt, kostenlos. Darüber hinaus, bis zu den Maßen eines Trolleys bzw. für die Benutzung der Gepäckfächer, berechnen sie Gebühren.

Beispiele: Lufthansa, Condor, TUI fly

  • Lufthansa: Der persönliche Gegenstand darf höchstens 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein. Zusätzliches Hand- oder Aufgabegepäck könne als Zusatzleistung flexibel ab 15 Euro zugebucht werden.
  • Condor: May 2026 gelockert - Handgepäckstück künftig bis zu 55 x 40 x 23 Zentimeter; kleine Tasche bis 40 x 30 x 15 Zentimeter. Ab 1. Mai 2027 erhöht Condor auch die Gewichtsgrenzen beim Aufgabegepäck auf allen Strecken weltweit.
  • TUI fly: Erlaubt die kostenlose Mitnahme eines Handgepäckstücks nur noch dann, wenn dieses unter den Vordersitz passt und die Maße 40 x 30 x 20 Zentimeter nicht überschreitet.

Die detaillierten finden Sie hier: Bestimmungen von Lufthansa. Derzeit ist in jedem gebuchten Tarif Handgepäck inklusive. Außerdem gibt es gegen Gebühr mehrere Möglichkeiten, zusätzliches Gepäck mit an Bord zu nehmen.

Was sonst noch ins Handgepäck darf oder verboten ist

Handy, Tablet, Laptop oder Digitalkamera, elektrische Zahnbürste und Rasierer sollten im Handgepäck transportiert werden. Ebenso E-Zigaretten, denn im Frachtraum könnten sie sich versehentlich einschalten und Brände auslösen. Sie dürfen während des Flugs aber weder geladen noch benutzt werden. Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden - im Koffer sind sie wegen Brandgefahr verboten. Powerbanks dürfen während des Flugs nicht benutzt werden und in der Regel eine Kapazität von 100 Wh nicht überschreiten, wobei pro Person zwei Powerbanks erlaubt sind.

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Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer müssen am Körper, zum Beispiel in der Hosentasche, getragen werden. Im aufgegebenen Reisegepäck haben sie nichts verloren. Benzinfeuerzeuge dürfen überhaupt nicht mit in den Flieger, auch nicht in das aufgegebene Gepäck.

Vermeintlich normale Gegenstände sind verboten, wenn sie andere verletzen könnten: Dazu zählen Sportgeräte, die als Schlagwaffen benutzt werden können, wie Golf- und Tennisschläger, Angelruten und Wanderstöcke. Auch Stricknadeln, Scheren, Korkenzieher und spitze Nagelfeilen, die länger als sechs Zentimeter sind, müssen in den Frachtraum. Dasselbe gilt für Taschenmesser mit einer mehr als sechs Zentimeter langen Klinge.

Zoll, Einfuhrbestimmungen und Souvenirs

Was mit in die Kabine oder gar an Bord darf, hängt nicht nur von den Bestimmungen der Airlines ab. Urlauber und Urlauberinnen kaufen auf Reisen gerne ein. Doch der Zoll guckt genau hin, ob bei den Souvenirs die erlaubten Freimengen eingehalten wurden. Bei Alkohol und Tabak geben sich die Länder der Europäischen Union untereinander kulant. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge. Kehrt man aus einem Nicht-EU-Land zurück, dürfen es lediglich 200 Zigaretten sein sowie 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.

Die Einfuhr von Korallen, Elfenbein oder gar ausgestopften Wildtieren wie Greifvögeln oder Krokodilen ist strikt verboten. Wer artengeschützte Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nimmt - egal ob tot oder lebendig -, dem drohen hohe Bußgelder. Der Zoll rät dazu, auf derartige Mitbringsel generell zu verzichten. Denn auch manch harmlos anmutendes Souvenir kann zu Problemen führen: So benötigen Reisende etwa für die Einfuhr von Orchideen und Kakteen eine Genehmigung.

Praktische Checkliste für Honig und andere flüssige Lebensmittel

  1. Behälter prüfen: Max. 100 ml pro Behälter, ansonsten ins aufgegebene Gepäck packen.
  2. Beutel: Alle Flüssigkeiten in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren 1‑Liter‑Plastikbeutel packen (ein Beutel pro Person).
  3. Duty‑Free: Kaufbeleg aufbewahren und Produkte im versiegelten Beutel lassen, bis zum Zielflughafen.
  4. Medikamente/Babynahrung: Bedarf glaubhaft nachweisen (Rezept/Attest).
  5. CT‑Scanner: Informiere dich vor Abreise, ob dein Abflughafen CT‑Scanner einsetzt; plane konservativ.
Kurzes Anleitungsvideo: Flüssigkeiten richtig im Handgepäck verpacken

Zu guter Letzt

Wer zuletzt an Bord kommt und keinen Platz mehr fürs Gepäck findet, spricht eine Flugbegleiterin oder einen Flugbegleiter an. Irgendjemand muss ja zuletzt einsteigen, damit "Boarding completed" gemeldet werden kann. Wer sich vorher kurz informiert, spart sich Diskussionen, Umverpackungen und nerviges Umpacken am Band.

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