Zollbestimmungen für Honig aus der Türkei: Was Sie bei der Einfuhr beachten müssen
Typische Spezialitäten sind beliebte Urlaubsmitbringsel. Viele Reisende bringen aus der Türkei gerne Honig mit nach Hause. Doch bei der Einfuhr von Honig aus der Türkei nach Deutschland bzw. in die Europäische Union (EU) sind bestimmte Zollbestimmungen zu beachten. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben, damit Ihr Honig-Souvenir nicht zur Zollfalle wird.
Allgemeine EU-Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Generell unterliegen alle Lebensmittel einer EU-Einfuhrkontrolle. Das gilt auch für eher kleine Mengen im Urlaubsreiseverkehr. Reisen Sie aus einem Nicht-EU-Land ein, ist die Einfuhr vieler Lebensmittel verboten. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Lebensmitteln zum eigenen Gebrauch zulässig. Dies gilt auch für Waren in privaten Geschenksendungen. Die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel nach Deutschland kann jedoch aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Der Grund für diese Kontrollen liegt im Schutz vor Tierseuchen. Die Gefahr, dass eine Krankheit durch Urlauber eingeschleppt wird, ist sehr groß. Und die Folgen selbst für gesunde Tierbestände schlimm: Tritt eine Krankheit in der Region auf, werden vorbeugend auch sie getötet. Dabei liegt das Problem nicht im Verzehr der Lebensmittel, sondern darin, dass zum Beispiel Reste auf einer Müllkippe landen könnten. Und durch Vögel oder andere Tiere von dort auf die nächstgelegene Weide gelangen. Deshalb ist vor allem bei tierischen Produkten Vorsicht geboten.
Spezielle Bestimmungen für Honig
Bei anderen Lebensmittelgruppen sind die Bestimmungen teilweise weniger streng. Allerdings nicht für alle Länder gleichermaßen: „Eine Einfuhr ist nur erlaubt, wenn das Drittland für diese Erzeugnisse von der EU für Importe zugelassen ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen“, schränkt Pluskat ein. Fisch, Meerestiere und Honig dürfen danach unter bestimmten Umständen ins Gepäck. Allerdings nicht in unbegrenzter Menge: Zurzeit sind bis zu einem Kilogramm erlaubt. Eine Einfuhr ist in solchen Fällen nur mit einem entsprechenden Gesundheitszeugnis erlaubt. Vor allem Türkeiurlauber seien oft davon betroffen, hat Pluskat beobachtet. Denn von dort bringen viele Honig als Souvenir mit - was ohne Wabe allerdings auch kein Problem sei.
Honig fällt unter die Kategorie der tierischen Erzeugnisse, die keinerlei Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten. Hier sind Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm erlaubt. Allerdings gibt es auch hier einige Einschränkungen:
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- Herkunftsland: Die Einfuhr ist nur erlaubt, wenn die Türkei von der EU für Honigimporte zugelassen ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen.
- Menge: Es dürfen maximal zwei Kilogramm Honig eingeführt werden.
- Gesundheitszeugnis: Unter Umständen ist für die Einfuhr ein entsprechendes Gesundheitszeugnis erforderlich.
- Honig mit Wabe: Honig mit Wabe ist nicht erlaubt.
Zollrechtliche Abwicklung
Erzeugnisse tierischen Ursprungs können erst eine zollrechtliche Bestimmung erhalten, wenn ein Tierarzt bei einer Grenzkontrollstelle (sogenannter Grenzveterinär) die vorgeschriebenen Dokumente und die Nämlichkeit geprüft und eine Warenuntersuchung vorgenommen hat. Weiterhin sind für einige Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Drittländern besondere Genusstauglichkeitsbescheinigungen nach amtlichem Vordruck vorzulegen. Die Entscheidung, ob die Waren die lebensmittelrechtlichen und die tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen erfüllen, trifft in jedem Fall die lebensmittelrechtlich bzw.
Warenverkehr EU-Türkei
Der Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei wurde durch Zollabkommen stark vereinfacht. Trotz Zollunion gelten für viele Warengruppen Ausnahmen und Genehmigungspflichten beim Import in die Türkei. Es sind verschiedene Vorschriften und Regelungen zu beachten. Grundsätzlich empfiehlt es sich vor dem Export für alle Warensendungen Kontakt mit dem türkischen Unternehmen aufzunehmen und eventuelle Besonderheiten im Vorfeld abzuklären. Als weitere Anlaufstellen kommen der türkische Zoll sowie die Deutsch-Türkische Auslandshandelskammer (AHK) in Istanbul in Betracht.
Aktuelle Importverordnungen der Türkei
Im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, wurden die Importverordnungen für 2025 (İthalat Tebliğleri) am 31. Dezember 2024 bekanntgegeben. Die Regelungen der Importregimeverordnung ist weiterhin in mehrere Importverordnungen aufgeteilt. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen 2025 (Ürün Güvenliği ve Denetimi) für den Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ am 31.
Auf der Internetseite „Gümrük Rehberi“ informiert das türkische Handelsministerium über die wichtigsten Begriffe des Zollgesetzes und die Praktiken des Gesetzes im Zollwesen. Sie soll für Unternehmen und Privatpersonen wesentliche Informationen über Zollverfahren für Handelswaren und persönliche Waren bereitstellen.
Die Türkei hat die einzelnen Bekanntmachungen bezüglich der Erhebung von Zusatzzöllen aufgehoben und seit 2021 in einer einzigen Zusatzzollverordnung Nr. 3351 zusammengefasst. Sie wurde am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der Türkei veröffentlicht. Am 31. Dezember 2024 wurde eine Änderungsverordnung Nr. In der Anlage der Änderungsverordnung sind betroffene Zolltarifnummern zu finden. Die Spalte Nr. 1 gilt für Länder, mit denen die Türkei ein Freihandelsabkommen hat (z. B. die EU); Spalte 7 sind sonstige Länder bzw.
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Kennzeichnungspflicht für Konsumgüter mit tierischen Bestandteilen
Mit einer Bekanntmachung vom 9. April 2025 wurde die Bekanntmachung vom 3. Mai 2016 bezüglich der Konfomität einiger Konsumgüter geändert. Konsumgüter mit Bestandteilen tierischen Ursprungs müssen seit dem 9. Juni 2025 klar gekennzeichnet werden. Dabei ist die Tierart anzugeben, von der die Bestandteile stammen - zum Beispiel Schwein oder Rind. Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache erfolgen. Sie muss direkt am Produkt, auf der Verpackung oder in einem Beipackzettel angebracht sein. Die Angabe muss gut lesbar und eindeutig sein - irreführende Informationen sind unzulässig. Bereits vor dem Kauf muss die Kennzeichnung für den Käufer sichtbar sein.
Einfuhrkontrolle durch die Turkish Standards Institution (TSI)
Die Einfuhrkontrolle erfolgt durch die Turkish Standards Institution (TSI). Das TSI überwacht und kontrolliert die Einfuhr der in Anhang 2/Ek-2 aufgelisteten Waren der o.g. Bekanntmachung. Wenn der Verdacht besteht, dass die Waren nicht sicher sind oder den zutreffenden Verordnungen nicht entsprechen, werden Tests gefordert. Für Waren, deren Übereinstimmung nicht festgestellt wird, wird der Import verweigert.
Einfuhr von Gebrauchtwaren
Mit der Bekanntmachung 2025/9 (Kullanilmis veya Yenilestirilmis Esya Ithalatina Iliskin Teblig (Ithalat: 2025/9) hat das Wirtschaftsministerium die am 1. Die Bekanntmachung unterteilt in ihrer Anlage 1/Ek-1 die betroffenen Waren in einer tabellarischen Übersicht in zwei Gruppen (Grup 1 und Grup 2), für die entsprechend unterschiedliche Regelungen gelten. Waren, die unter der Gruppe 1 mit einem X gekennzeichnet sind, benötigen bei der Zollanmeldung die Einfuhrgenehmigung "0970-TPS-Izin-Belgesi (Gebrauchtwarenliste)", ausgestellt durch das Handelsministerium. Für einige Waren der Gruppe 1 gelten darüber hinaus vorgegebene Einheitspreise (Spalte 6 und 7 des Anhangs). Angegeben ist der Einheitspreis in Dollar pro Mengenangabe, z.B. Kilogramm oder Stück. Dieser Einheitszollwert darf nicht unterschritten werden.
Unabhängig davon, welches Dokument erforderlich ist, muss das importierende Unternehmen einen Antrag auf Einfuhrerlaubnis beim Handelsministerium stellen. Laut Artikel 7 Nr. 5 wird der Antrag elektronisch gestellt und ist beendet, wenn alle erforderlichen Angaben gemacht und notwendige Nachweise hochgeladen wurden. Die notwendigen Nachweise sind in der Anlage der Bekanntmachung zu finden. In der Anlage (Ek-2) sind die vom importierenden Unternehmen zu machenden Angaben bzw. das Formular enthalten. Am Ende des Formulars werden die benötigten Nachweise aufgeführt, die als PDF angehangen werden müssen. So fordert Nr.
Die Importvoraussetzungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen bleiben unberührt, d. h. für bestimmte Warengruppen können weitere Voraussetzungen hinzukommen. Daher empfehlen wir, im Vorfeld die Bestimmungen mit dem türkischen Unternehmen abzustimmen und die notwendigen Angaben und Nachweise abzuklären.
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Überwachung der Einfuhr von Textilien, Bekleidung und Lederwaren
Mit der Bekanntmachung 2020/9, die am 25. Dezember 2020 veröffentlicht wurde, wurde die Überwachung der Einfuhr von Textilien, Bekleidung und Lederwaren geregelt. Die betroffenen Warenkapitel/HS-Codes sind der Anlage 1/EK 1 zu entnehmen. Wenn das EU-Exportunternehmen bereits einmal ordnungsgemäß registriert wurde, kann die Verlängerung der Registrierung Online durchgeführt werden, ohne dass es einer weiteren Bescheinigung/Legalisierung bedarf (vgl. ITKIB kann vom EU-Exportunternehmen und vom Herstellungsbetrieb weitere Angaben mittels eines EXPORTER - PRODUCER INFORMATION FORM (vgl. Anlage 2-D/EK 2-D) anfordern, falls dies wegen handelspolitischer Maßnahmen, Zusatzzöllen oder einem erhöhten Risiko erforderlich ist (geregelt in Ziff.
Der Fall einer Retoure-Lieferung ist in der Bekanntmachung nicht geregelt. (Fallkonstellation: Textilien und/oder Konfektionen werden nach Deutschland exportiert und aufgrund eines Mangels erneut in die Türkei gesendet.). Streng nach dem Wortlaut wird dies als ein Exportgeschäft eingestuft und das deutschen Unternehmen müsste die „Exporter Registry Form" ausfüllen. Bei dieser Konstellation ist es empfehlenswert, direkt mit dem türkischen Zoll in Kontakt zu treten, von welchem die Einfuhr erfolgen wird, um zu erfahren, wie der Fall voraussichtlich behandelt wird. Denn oft reicht dem türkischen Zoll, wenn die türkische Firma in so einem Fall per unterschriebenem Schreiben angibt, dass die Ware aufgrund eines Mangels zurückgeschickt wird.
Überwachung der Einfuhr bestimmter Waren
Mit der Bekanntmachung 2022/1 ist am 24. Dezember 2021 die Überwachung von einigen Waren aus den Kapiteln 03, 06, 07, 08, 09, 12, 15, 16 und 20 bei der Einfuhr in die Türkei veröffentlicht worden. Die betroffenen Warenkapitel/HS-Codes sind der Anlage 1/EK 1 zu entnehmen. Anlage 2/Ek 2 enthält Informationen zu den einzureichenden Unterlagen. Wie bei der Einfuhr von Textilien muss das EU-Exportunternehmen vor dem ersten Import in die Türkei ein "Exporter Registration Form" (Anlage 2-B/ Ek 2-B) ausfüllen, von der örtlich zuständigen IHK bescheinigen und vom zuständigen türkischen Konsulat legalisieren lassen.
Im Amtsblatt der Türkei wurde am 31. Dezember 2024 die Bekanntmachung „Bazı Tekstil ve Konfeksiyon Ürünlerinin Denetimine iliskin Teblig 2025/18“ veröffentlicht, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Laut Artikel 6 Nr. 1 der Bekanntmachung wird für betroffene Waren, die mit einer A.TR angemeldet werden, unmittelbar eine TAREKS-Referenznummer (Einfuhrgenehmigung) erteilt. Details enthält die Bekanntmachung in türkischer Sprache. Der Bekanntmachung 2025/19 wurde am 31. Anhang (EK) 1Für diese Waren muss bei der Einfuhr laut Artikel 5 Nr. Anhang (Ek) 2Diese Waren sind bei der Einfuhr laut Artikel 6 Nr. Anhang (Ek) 3Die Einfuhr dieser Waren ist laut Artikel 7 Nr. Die Anhänge enthalten auch die Zolltarifnummern der Waren. Diese sind bis zur 8.
Umweltabgaben in der Türkei
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in der Türkei eine Verpflichtung zur Zahlung von “Umweltabgaben” auf bestimmtes Verpackungsmaterial. Zur Zahlung sind importierende Unternehmen verpflichtet, die die Produkte Inverkehrbringen. Betroffen von der Umweltabgabenverordnung sind neben Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Metall, Verbundwerkstoff, Glas, Holz) unter anderem auch Plastiktüten/Einkaufstüten, Reifen, Akku, Batterien (einschließlich Fahrzeugbatterien), Mineral- und Pflanzenöl, Elektro- und Elektronikgeräte, Medizin. In der Veröffentlichung im Amtsblatt der Türkei ist in türkischer Sprache die Liste mit Produkten, welche nach dieser Umweltabgabenverordnung aufgelistet werden müssen, enthalten.
Einfuhrverbote für bestimmte Abfallprodukte
Die EU-Kommission teilt über das Umweltbundesamt mit, dass türkische Behörden seit dem 1. Weitere vom Importverbot betroffene Abfallprodukte/Zolltarifnummern können der Anlage 2-A und 2-B (Ek-2/A und EK-2/B) der Bekanntmachung "Cevrenin Korunmasi yönünden, aktinda tutulan atiklarin ithalat denetimi tebligi - ÜRÜN GÜVENLİĞİ VE DENETİMİ: 2025/3", veröffentlicht im Resmi Gazete Nr. 32769 vom 31. Dezember 2024, entnommen werden.
Zusätzliche Dokumente für Exporteure in die Türkei
Ab dem 1. Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 924 KB) genannten Unterlagen einreichen. Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT): Vorbereitung bzw. Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Strafen bei Verstößen
Lebensmittel, die nicht eingeführt werden dürfen, werden beschlagnahmt und auf Kosten des Reisenden fachgerecht vernichtet. Auch der heimischen Tierbestände zuliebe sollte man sich an die Bestimmungen halten, die zum Beispiel in der Broschüre „Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll“ nachgelesen werden können.
Die Strafen bei Verstößen gegen die Einfuhrbestimmungen können empfindlich sein:
- Gefährdung der Einfuhrabgaben: bis zu 5000 Euro Bußgeld
- Fahrlässige Missachtung eines Einfuhrverbots oder einer Genehmigungspflicht für die Einfuhr: bis zu 500.000 Euro Bußgeld
- Verstoß gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln: bis zu 1.000.000 Euro Bußgeld
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (auch Versuch): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
- Steuerhehlerei (auch Versuch): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- Hinterziehung der Einfuhrabgaben (auch Versuch): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- Missachtung eines Einfuhrverbots oder einer Genehmigungspflicht für die Einfuhr: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren
Tipps für Reisende
- Informieren Sie sich vor der Reise über die aktuellen Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel beim deutschen Zoll oder der zuständigen Veterinärbehörde.
- Beachten Sie die Mengenbegrenzungen für Honig und andere Lebensmittel.
- Verzichten Sie auf die Einfuhr von Honig mit Wabe.
- Führen Sie im Zweifelsfall ein Gesundheitszeugnis mit sich.
- Melden Sie Ihre Waren beim Zoll an, wenn Sie die Freigrenzen überschreiten.
- Bewahren Sie Quittungen und Rechnungen auf, um den Wert der Waren nachweisen zu können.
Fazit
Die Einfuhr von Honig aus der Türkei ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Bestimmungen, um unangenehme Überraschungen beim Zoll zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihr Honig-Souvenir legal und ohne Probleme nach Deutschland bringen.
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