Honig an Abfüller verkaufen — Voraussetzungen und Ablauf
Als ich den allerersten Eimer voll Honig in der Speisekammer stehen hatte war ich erstmal stolz wie Bolle. Wenn man die Imkerei gewerblich betreibt - ja. Die Mühe, ein Etikett auszusuchen zu bestellen und zu kleben lohnt sich außderdem langfristig. Viele Kunden verschenken weiter. (Und es poliert das eigene Ego. Natürlich hat man so manche Stunde damit verbracht alles verkaufsfertig herzurichten. Man weiß jetzt, dass es nicht nur ein Glas Honig ist. Nein man braucht auch einen Deckel und ein Etikett. Und die zahlen gern einen höheren Preis für Honig aus der Nachbarschaft.Denn die Qualität spricht für sich.
Grundsätzliches: Ist Honigverkauf erlaubt und womit beginnt man?
Als Imker darfst du deinen Honig grundsätzlich direkt an Endkunden verkaufen - ab Hof, auf Märkten oder online. Was du beachten musst, hängt vor allem davon ab, wie viel du verkaufst: Wenige Völker und ein kleiner Umsatz bedeuten kaum Aufwand. Direktverkauf ab Hof ist der einfachste Einstieg. Kein Zwischenhändler, du behältst die volle Marge. Ein Schild an der Hofeinfahrt reicht oft schon als Werbung. Wochenmärkte und Bauernmärkte bringen dir sofortigen Kundenkontakt. Du kannst Verkostungen anbieten, Sortenhonige erklären und direkt Feedback holen. Dafür brauchst du ein Impressum und musst Versandkosten und Verpackung einkalkulieren.
Bei ausreichendem Vorwissen und dem Willen, sich ernsthaft und engagiert zu bemühen kann eine Selbstständigkeit als Imker durchaus ein auch langfristig sehr lohnendes Geschäft werden. Die Aussichten sind gerade in Deutschland hervorragend. Die Zahl der Imker nimmt zu. Für die einen ist es ein Hobby. Andere sehen es als Nebenerwerb.
Rechtliche Einordnung: Hobby, Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbe?
Rechtlich sieht es so aus, dass in Deutschland die Gewinnung roher Naturprodukte - also auch Bienenhonig - als sogenannte „Urproduktion“ anzusehen ist. Die Urproduktion ist in Deutschland kein Gewerbe und damit ist auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Imker erzielen aus steuerrechtlicher Sicht Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung - das ist kein klassisches Gewerbe. Für den reinen Honigverkauf aus eigener Ernte gilt: Melde dich beim Finanzamt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb an. Das läuft oft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern müssen laut BMWK-Auskunft keinen Gewinn aus der Imkerei versteuern - der Gewinn gilt pauschal als null. Bei 31 bis 70 Völkern wird ein Pauschalgewinn von 1.000 Euro angesetzt, egal wie hoch der echte Gewinn ist. Als Imker kannst du einen Lehrberuf absolvieren (Tierwirt - Fachrichtung Imkerei) und am Ende nach dreijähriger Berufstätigkeit sogar einen Meister erlangen (Tierwirtschaftsmeister, Teilbereich Bienenhaltung).
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Steuerliche Grenzen und Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer bist du bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz (Grenze seit 2025 angehoben, davor 22.000 Euro) von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Du weist keine Mehrwertsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Für die Umsatzsteuer greift in Österreich die Kleinunternehmerregelung: Wer mit allen unternehmerischen Umsätzen zusammen unter 55.000 Euro brutto im Jahr bleibt (Grenze seit 2025), muss keine Umsatzsteuer verrechnen.
Bei eurer Einkommensteuererklärung wird der Gewinn aus Forst- und Landwirtschaft (nach §13a EStG) angegeben. Habt ihr bis zu 30 Bienenvölker, könnt ihr dabei pauschal „0 Euro“ angeben. Außerdem gilt für euch die pauschale Umsatzsteuer von 10,7 Prozent auf Rechnungen, wenn ihr nur Produkte der ersten Verarbeitungsstufe verkauft.
Registrierung und Hygiene
Du bist Lebensmittelunternehmer - und musst dich registrieren. Ab dem ersten verkauften Glas bist du Lebensmittelunternehmer und musst deinen Betrieb bei der Bezirksverwaltungsbehörde registrieren (§ 10 LMSVG). Für Honig genügt die einfache Registrierung - eine Zulassung wie bei Fleisch oder Milch brauchst du nicht. Landwirte mit LFBIS-Nummer sind automatisch registriert. Hygiene gilt ab dem ersten Glas. Die EU-Lebensmittelhygiene (VO 852/2004) gilt auch für den kleinsten Hobbybetrieb. Es sollte natürlich schon ein Raum sein, der sauber ist. Und bienendicht verschlossen werden kann.
Bei sehr kleinen Mengen - Stichwort Direktvermarktung an Endverbraucher in der Nachbarschaft - greift die Ausnahme für Kleinmengen (§ 4 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung). Am Marktstand kommt eine Standgenehmigung hinzu - die beantragst du beim Veranstalter oder der Kommune. Manche Märkte verlangen einen Gewerbeschein, andere nicht. Kläre das vorab schriftlich.
Honigverordnung, Kennzeichnungspflichten und Etikett
Honig ist ein Lebensmittel, das der Honigverordnung (HonigV) und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) unterliegt. Das klingt strenger als es für kleine Imkereien in der Praxis ist. Das Etikett ist Pflicht - und es gibt klare Vorgaben. Zum Verkauf ist die richtige Etikettierung besonders wichtig. Darauf muss das Herkunftsland, Mindesthaltbarkeit, Imkeranschrift, Sorte und Chargennummer stehen. Dies alles übersichtlich sofort auf dem Hauptaufkleber zu finden, oder zumindest Verweis, wo zu finden.
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Meldepflichtige Angaben sind z. B. Sorte: z.B., Mengenangabe: z.B., Name und Adresse des Abfüllers: z.B. Haltbarkeitsdatum: deklariert wird mit dem Wortlaut "mindestens haltbar bis" und angegeben wird üblicherweise ein Datum das in zwei Jahren ab Verkaufsdatum liegt. Sollte irgendetwas davon fehlen gilt der Honig als nicht verkehrsfähig und darf nicht verkauft werden.
Neu ab 14. Juni 2026: Bei Mischhonigen, die aus Honig verschiedener Länder bestehen, müssen auf dem Etikett alle Ursprungsländer sowie deren prozentualer Anteil angegeben werden. „Mischung aus EU-Ländern” reicht nicht mehr - es muss konkret heißen, z. B. „Deutschland 70 %, Rumänien 30 %”.
Im DIB-Glas darfst Du nur nach erfolgreicher Teilnahme am Honigkurs verkaufen, ansonsten benötigst Du Neutralgläser und eigene Ettiketten. Bestimmte Abfüllkriterien müssen erfüllt sein. Sorte und Chargennummer stehen. Pollenanalyse und die elektrische Leitfähigkeit des Honigs könnten dem Imker ggf. Leichter fallen da Bezeichnungen Frühtrachthonig, Sommertrachthonig, Spättrachthonig Gebirgshonig usw.
Qualität und Kontrolle
Problematisch wird es, wenn du unkorrekten Honig anbietest (z. B. mit zu hohem Wassergehalt oder falscher Bezeichnung) oder wenn du die Kennzeichnung weglässt. Das kann Bußgelder nach sich ziehen. Wird man denn eigentlich regelmäßig kontrolliert? Bei einer Verkaufsform über Laden oder Markt kommt am ehesten die Lebensmittelkontrolle und will alles ganz genau wissen und kontrollieren. Wenn man irgendwo einen Stand hat oder über einen Laden verkaufen will, dann sieht es ganz anders aus.
Regelmäßig mit einer geeichten überprüft werden. Beim Etikett treten gelegentlich Fehler auf: wir hatten zwei "Fehler" auf dem Etikett und haben dafür einiges bezahlt (der untersuchte Honig war völlig in Ordnung). Und wehe, Du hast dann einen Fehler auf dem Etikett.. !!
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Abfüllung durch Abfüller: Voraussetzungen und Ablauf
Viele Imker denken darüber nach, ihren Honig an einen Abfüller zu verkaufen, statt selbst abzufüllen. Der Großhandel zahlt deutlich weniger als der Direktverkauf - je nach Menge und Qualität oft nur 3 bis 6 Euro pro Kilogramm. Für die meisten Hobbyimker und kleinen Betriebe bis ca. 20 Völker ist der Direktverkauf wirtschaftlich sinnvoller. Wer strukturiert vorgeht, spart sich später Ärger.
Wenn du an einen Abfüller verkaufen willst, kläre vorab: Wer ist verantwortlich für Etikett, Kennzeichnung und Haltbarkeit? Manche Abfüller verlangen klar definierte Lieferbedingungen: Sorte, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsangabe, Herkunftsnachweis und eine lückenlose Dokumentation. Sollte irgendetwas davon fehlen gilt der Honig als nicht verkehrsfähig und darf nicht verkauft werden.
Der Ablauf beim Verkauf an einen Abfüller sieht typischerweise so aus: Angebot/Preisverhandlung, Abschluss eines Liefervertrags oder Rahmenvertrags, Anlieferung in definierten Behältern (z. B. Edelstahlbehälter), Laborprüfung (auf Wassergehalt, HMF, Etikett-relevante Parameter), Freigabe des Loses und Abrechnung. Bei großen Mengen musst du eventuell eine Halle mieten oder dich an Abfüllzentren wenden. Die nötigen Maschinen hat er selbst angeschafft und für die Abfüllung eine Halle gemietet.
Preisfindung und Wirtschaftlichkeit
Der Marktpreis für regionalen Direktverkaufs-Honig in Deutschland liegt 2026 je nach Sorte und Absatzweg grob zwischen 8 und 20 Euro pro 500-Gramm-Glas - also 16 bis 40 Euro pro Kilogramm. Der Deutsche Imkerbund stellt einen kostenlosen Honigpreisrechner bereit, mit dem du deine Produktionskosten durchrechnen kannst. Wichtig: Kalkuliere nicht nur Schleuder und Gläser, sondern auch deine Zeit, Transportkosten, Versicherung und Verluste durch Kristallisation.
Die grundlegende Regel ist, dass ein Bienenvolk bis zu 50 kg Honig produzieren kann. Der notwendige Wintervorrat für ein Bienenvolk liegt aber bei lediglich 10 - 20 kg. Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein Volk Bienen pro Jahr etwa 30 Kilogramm produziert. Für die Unterscheidung, ob man die Imkerei als Hobby, im Nebenerwerb oder als Profi betreiben möchte, ziehen Fachleute vor allem die Zahl der gehaltenen Bienenvölker heran: 1-5 Völker = Eigenbedarf, 5-10 Völker für Familie, 11-30 Völker Hobby-Imker, 31-150 Völker Imker im Nebengewerbe und 150-250 Profiimker.
Ausrüstung, Kosten und Fördermöglichkeiten
Vermutlich habt ihr das schon mal irgendwo gesehen… ganz ohne Ausrüstung könnt ihr das Imkern nicht starten. Nicht alles wird sofort benötigt und so manches lässt sich bestimmt auch gebraucht anschaffen. Wenn ihr bei Null startet, müsst ihr euch eine Beute mit Bienen kaufen, die kosten aktuell um die 200 Euro. Preiswerter wird es, wenn ihr einzelne Bienenköniginnen kauft, die kosten in der Regel zwischen 5 und 50 Euro.
Die Kosten für den Start in die Imkerei (für 2 Bienenvölker) liegen laut Erfahrungswerten zwischen 1.200 und 1.500 Euro. Hinzu kommt ein Imkerkurs (250-350 Euro). Um die Anschaffungskosten zu reduzieren, sollte man auf jeden Fall in Erfahrung bringen, ob das eigene Bundesland Förderungen anbietet.
Praktische Tipps zur Vermarktung
- Ab Hof, Wochenmarkt oder Einzelhandel: Ab Hof ist der einfachste Einstieg; Märkte bringen Kontakt; Einzelhändler nehmen oft regionale Ware auf Kommission oder mit 20-30% Marge.
- Marke schützen: Gegebenenfalls Markenschutz als Wort- oder Bildmarke erwägen.
- Marketing: Social Media, eigener Hashtag, Google Business und Kundenempfehlungen sind zentrale Maßnahmen.
- Qualität kommunizieren: Kunden zahlen gern mehr für regionalen Honig; regionale Herkunft hervorheben (z. B. „Deutscher Honig“ oder „Honig aus Österreich“).
Tabelle: Checkliste für Verkauf an Abfüller und Direktvertrieb
| Aspekt | Erforderlich / Empfohlen |
|---|---|
| Lebensmittelunternehmer-Registrierung | Ab dem ersten Glas - erforderlich |
| Honigetikett | Pflicht (Herkunft, Haltbarkeit, Abfüller/Imker, Füllmenge, Sorte/Chargenangabe) |
| Hygieneraum / Abfüllraum | Sauber, bienendicht; empfohlen / teilweise gesetzlich |
| Laborprüfung vor Abgabe an Abfüller | Empfohlen (Wassergehalt, HMF), oft Vertragsbedingung |
| Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; Kleinunternehmerregelung prüfen |
| Versicherung | Betriebshaftpflicht empfohlen (bei Verkauf und Imkereitätigkeit) |
Besondere Hinweise für Österreich
In Österreich gelten eigene Regeln - die Zahlen weiter oben (30 Völker steuerfrei, Pauschalgewinn) stammen aus dem deutschen Recht und passen für AT nicht. Kein Gewerbeschein für eigenen Honig. Imkerei zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion nach § 2 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung - Bienen gelten dabei ausdrücklich als Nutztiere. Eigenen Honig, Cremehonig, Pollen, Propolis und Wachs darfst du ohne Gewerbeschein verkaufen. Erst wenn du fremden Honig zukaufst und weiterverkaufst oder stärker verarbeitete Produkte machst (Met, Honiglikör, Bonbons, Wachskerzen), wird daraus ein landwirtschaftliches Nebengewerbe.
Kennzeichnung: zwei AT-Eigenheiten. Rechtsgrundlage ist die österreichische Honigverordnung (BGBl. II Nr. 40/2004, zuletzt geändert per BGBl. II Nr. 50/2026 mit Wirkung ab 14. Juni 2026) plus das Kapitel B 3 des Österreichischen Lebensmittelbuchs. „Bienenhonig” ist als Bezeichnung in Österreich nicht mehr zulässig (Übergangsfrist für alte Etiketten bis 30. Juni 2027). Für 100 Prozent österreichischen Honig genügt weiterhin „Honig aus Österreich”.
Praktische Fragestellungen aus der Praxis
Wird man denn eigentlich regelmäßig kontrolliert? Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach dem Verkaufsweg und dem Umfang. Bei Laden- oder Marktvertrieb ist mit engerer Kontrolle zu rechnen. Schleudern kann man ganz oft auch über einen Verein, der in der Regel dann einen richtigen Schleuderraum hat. Viele Imker organisieren sich über Vereine: Austausch, gemeinsamer Schleuderraum und Vorteile bei der Haftpflichtversicherung sind relevante Gründe für eine Mitgliedschaft.
Wenn ihr ausschließlich Produkte der ersten Verarbeitungsstufe verkauft, könnt ihr euren Gewinn aus der Imkerei pauschal versteuern. Wer den Überblick behält und die Kennzeichnung von Anfang an sauber macht, hat die Hälfte der Arbeit schon erledigt. Der Rest ist Ernte und Kundenpflege.
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