Honig abfüllen: Geeichte Waage, Vorschriften und Tipps für Imker

Als Lebensmittelunternehmer trägt der Imker die Verantwortung für die Sicherheit und die einwandfreie Beschaffenheit seines Honigs. Dies beinhaltet die Einhaltung von Hygienevorschriften und die Beachtung des Eichrechts beim Abfüllen und Verkauf des Honigs. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Aspekte zusammen, die Imker beim Honigabfüllen beachten müssen, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch die Qualität ihres Produkts zu gewährleisten.

Hygienemaßnahmen bei der Honiggewinnung

Sobald Honig nicht nur für den Eigenbedarf bestimmt ist, sondern zum Verkauf angeboten wird, unterliegt der Imker den lebensmittelhygienischen Vorschriften. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) fordert die Einhaltung von Hygieneregeln und ein Kontrollsystem. Eine Dokumentation dieser Maßnahmen ist wichtig, um Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu gewährleisten und im Schadensfall eine Beweisführung zu ermöglichen.

Bienenpflege und Krankheitskontrolle

  • Zugelassene Anwendungsmethoden dürfen nur in den erlaubten Anwendungszeiträumen verwendet werden.
  • Zeitpunkt und Art der Behandlung sind zu dokumentieren.
  • Es dürfen keine Chemikalien vor der Honigernte ins Bienenvolk gelangen.
  • Neben den regelmäßigen Schädlingskontrollen ist der Wassergehalt des Honigs zu prüfen (zwischen 15 und 18 Prozent).

Honigentnahme und Transport

  • Die Honigentnahme aus den Völkern sollte möglichst ohne Verunreinigungsrisiko erfolgen.
  • Offene Honigwaben müssen geschlossen transportiert werden.
  • Der Honig darf nicht durch unsachgemäße Verwendung von Rauchgeräten oder Repellents negativ beeinflusst werden.
  • Der Transport der Honigwaben zum Schleuderraum muss unter staub- und witterungsgeschützten Bedingungen erfolgen.
  • Der Kontakt mit Feuchtigkeit ist zu vermeiden.
  • Honigwaben, die im Freien gelagert werden, dürfen nicht in Kontakt mit dem Boden kommen.

Arbeitsbereiche und Geräte

  • Vor der Schleuderung und Abfüllung müssen alle Arbeitsbereiche hygienisch sauber gehalten werden.
  • Der Arbeitsablauf sollte so gestaltet sein, dass sich reine und unreine Arbeitsbereiche nicht vermischen bzw. der Materialfluss vom unreinen zum reinen Bereich erfolgt.
  • Privat genutzte Räume werden vor Beginn der Be- und Verarbeitung von Honig gereinigt und wenn nötig desinfiziert.
  • Die eingesetzten Desinfektionsmittel sind genau nach Anleitung des Herstellers zu verwenden.
  • Alle Arbeitsgeräte und Materialien, die mit Honig in Berührung kommen, müssen auf Lebensmittelechtheit und gründliche Reinigung geprüft werden.
  • Auch ist auf Abrieb und Korrosion der verwendeten Materialien zu achten.
  • Haustiere sollen während des Schleuderns und Abfüllen ferngehalten werden.
  • Schädlinge sind aus Räumen fernzuhalten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird oder in denen Lebensmittel lagern.
  • Fenster und Türen müssen gut nach außen abschließen. Fenster, die zur Belüftung dienen, sind mit einem Insektenschutzgitter ausgestattet.
  • Schädlingsbekämpfungsmittel müssen sicher in einem Schrank verschlossen aufbewahrt werden.

Personalhygiene und Arbeitskleidung

  • Menschen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten.
  • Beim Umgang mit offenen Lebensmitteln ist geeignete und saubere Arbeitskleidung und eine Kopfbedeckung erforderlich.
  • Sofern kein kompletter Kleiderwechsel stattfindet, muss die Alltagskleidung vollständig abgedeckt werden.
  • Idealerweise sollte beim Verlassen der Arbeitsräume die Arbeitskleidung ausgezogen und nicht mit Alltagskleidung im selben Schrank aufbewahrt werden.
  • Die saubere, hygienisch einwandfreie Arbeitskleidung darf keinen Kontakt zu Quellen der Verschmutzung erhalten.
  • Das Rauchen, Kauen von Kaugummi oder Tabak sowie das Einnehmen von Speisen am Arbeitsplatz bzw. während des Umgangs mit Lebensmitteln ist untersagt.
  • Hände müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Personen, die an einer Erkrankung leiden, die von Lebensmitteln übertragen werden kann, dürfen nicht in Lebensmittelbereichen arbeiten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination besteht.
  • Kleinere Verletzungen an Händen oder Fingern sind abzudecken.
  • Jede Person, die in der Imkerei tätig ist, muss entsprechend ihrer Tätigkeit bezüglich der Hygieneanforderungen geschult sein. Dies sollte dokumentiert werden.

Honigschleuderung und Honigklärung

  • Beim Umgang mit offenem Honig ist darauf zu achten, dass keine Verunreinigung durch Staub, Feuchtigkeit, unsaubere oder schadhafte Geräteteile erfolgt.
  • Wachsteilchen sind unmittelbar nach der Honigschleuderung aus dem gewonnenen Honig zu entfernen (Sieben, Klären oder andere Methoden).
  • Aus der Honigschleuder lässt man den Honig durch Siebe in lebensmittelechte Honigeimer laufen. Gut eignet sich ein Doppelsieb aus Edelstahl mit einem groben und einem feineren Sieb.

Honigeinlagerung und Gläser

  • Um einen Qualitätsverlust und eventuellen Verderb des Honigs auszuschließen, müssen lebensmittelechte und saubere Gebinde verwendet werden.
  • Bei der Einlagerung der Honigernte ist die Dichtheit der Deckel bei den Gefäßen überaus wichtig.
  • Unsachgemäße Abdeckungen oder Verschlüsse würden die Aufnahme von Fremdgeruch oder Feuchtigkeit fördern.
  • Vor der Abfüllung ist eine Sichtkontrolle der Gläser auf Restwasser, etwaige Verunreinigung und Fremdkörpern unabdingbar.
  • Neu gekaufte Gläser, wenn diese ordnungsgemäß gelagert wurden, entsprechen den Hygienevorgaben.
  • Wiederverwendbare Gläser müssen vorher gereinigt werden, möglichst in einem Geschirrspüler.
  • Besonderer Wert ist auf den sauberen Zustand der Reinigungsutensilien zu legen.
  • Die Reinigungsmittel sind im Originalgebinde und getrennt von Lebensmitteln aufzubewahren.
  • Nur gut geklärten und ausreichend abgeschöpften Honig in die Gläser abfüllen, um Wachsteilchen oder Schaum im Glas zu vermeiden.
  • Die Gläser werden natürlich vorher gereinigt. Auch Rückläufergläser werden gereinigt, alte Etikettenreste entfernt. Dazu wird das Rückläuferglas eingeweicht und dann mit der Drahtbürste von aussen geschrubbt.

Eichrecht und Waagen

Beim Honigverkauf muss das Eichrecht beachtet werden. Waagen, die zur Kontrolle von Fertigverpackungen eingesetzt werden, müssen jährlich geeicht werden.

Geeichte Waage: Notwendigkeit und Alternativen

Grundsätzlich muss nicht jeder Imker eine geeichte Kontrollwaage besitzen. Es ist vollkommen ausreichend, wenn z. B. der örtliche Verein eine solche Waage hat und diese für die Kontrollen an seine Mitglieder verleiht. Dann besteht für den einzelnen Imker nur noch die Pflicht, seine Kontrollen zu dokumentieren. Auch wenn direkt auf einer geeichten Waage abgefüllt wird, ist dies zu dokumentieren.

  • Aus der Dokumentation sollte mindestens ersichtlich sein, wann und durch wen welches Los geprüft wurde, ergänzt durch die Identifikation der verwendeten Waage.
  • Hinsichtlich der Füllmengen in den Honiggläsern sind geringe Abweichungen nach unten und oben zulässig, im Durchschnitt darf aber die angegebene Nennmenge nicht unterschritten werden.
  • Die Befüllung der Honiggläser muss so erfolgen, dass höchstens 2 % der Fertigverpackungen die zulässige Minusabweichung überschreiten.
  • Beim 500-g-Glas würden also Gläser mit 484 g Honig beanstandet.
  • Eichrechtlich gibt es übrigens keine Begrenzung, um wie viel eine Fertigverpackung ein Mehrgewicht abweichend von der angegebenen Nennfüllmenge aufweisen darf.
  • Meist nutzen Imker zum Abfüllen des eigenen Honigs klassische Handelswaagen bis fünf Kilogramm Gewicht. Sie ähneln den von kleinen Lebensmittelhändlern oder Verkäufern auf dem Wochenmarkt. Diese Waagen müssen alle zwei Jahre geeicht werden. Aktuell kostet das 73,40 Euro. Das legt die Mess- und Eichgebührenverordnung fest.
  • Dennoch gibt es Ausnahmeregelungen für diejenigen, die Honig verkaufen. Sie besagen nach Angaben des Deutschen Imkerbundes, dass keine geeichte Waage nötig ist, wenn der Umsatz von höchstens fünf Euro pro Geschäftsvorgang nicht überschritten wird bzw. ein Gesamtumsatz von maximal 2.000 Euro pro Jahr.
  • Eine geeichte Waage gemeinsam nutzen, z. B. im Verein. Das funktioniert so: Klassischerweise führt man Wägungen von mehreren Honiggläsern auf der geeichten und eigenen Waage durch, notiert und dokumentiert die Aktion inklusive der Abweichungen. Dann berücksichtigt man beim Abwiegen auf der eigenen Waage die Abweichungen - sofern welche festgestellt wurden.
  • Dabei muß nicht jedes Glas geeicht abgefüllt werden, sondern nur in Stichproben. Bei 500gr-Gläsern beträgt die maximale Minusabweichung -15 gr. Die Waage aber muss eine Genauigkeit von 3gr haben. Bei 250gr-Gläsern beträgt die maximal zulässige Minusabweichung -9gr. Die Waage muss eine Genauigkeit von 1,8gr besitzen.

Auswahl der richtigen Waage

Es gibt verschiedene Arten von Waagen, die für Imker geeignet sind:

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  • Geeichte Waagen: Diese Waagen entsprechen den Vorschriften für den Handel mit Honig, sodass Sie rechtssicher arbeiten können.
  • Flachwaagen: Flachwaagen sind ideal für die manuelle Abfüllung von Honig in Gläser oder Behälter. Diese Waagen verfügen über eine robuste Edelstahloberfläche, die leicht zu reinigen ist und hygienische Arbeitsbedingungen bietet.

Unsere Waagen eignen sich nicht nur für die präzise Abfüllung von Honig, sondern können auch für andere Bienenprodukte wie Wachs oder Pollen verwendet werden.

Checkliste Hygienemaßnahmen bei der Honiggewinnung

Es ist ratsam, eine Checkliste für Hygienemaßnahmen bei der Honiggewinnung zu verwenden, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Verschiedene Formblätter zur Dokumentation sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zum Download verfügbar.

Abfüllen und Etikettieren

Beim Abfüllen des Honigs ist Sorgfalt geboten, um ein einwandfreies Produkt zu gewährleisten.

  • Abfülleimer, Waage, Gläser und Deckel - das alles braucht man zum Abfüllen. Aus dem Abfülleimer - in der Regel entweder aus Kunststoff oder Edelstahl - kommt der eigene Honig dann direkt ins Glas. Dabei stellen Imker meist die Waage vor den Eimer bzw. das Glas darauf und wiegen die Honigmenge direkt beim Abfüllen ab.
  • So sollte das Glas - egal ob es fabrikneu oder bereits gebraucht ist - frisch gespült und trocken sein. Der Deckel sollte bei Neutralgläsern nicht mehrmals verwendet werden, da er Ablagerungen und Gerüche enthalten kann, die die Spülmaschine nicht beseitigt.
  • Ich fülle immer einige Gramm mehr ab, als die Nennfüllmenge ist. Nach unten sind rechtliche Grenzen gesetzt. Die maximale Minusabweichung einer Glasbefüllung beträgt, laut Fertigpackungsverordnung 3%. Also bei meinen 250-Gramm Gläsern sind das dann 7,5 Gramm (ca.
  • Honig, der verkauft oder auch nur verschenkt wird, braucht immer ein Etikett. Darauf macht der Imker nicht nur deutlich, wer den Honig geschleudert und abgefüllt hat, sondern auch, wer für seine Qualität und einwandfreien Zustand haftet. und eine Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit.
  • Die Etiketten können weitere Informationen und typische Hinweise enthalten, welche aber stimmen müssen. Honigsorte, z.B. „Naturprodukt: Für Kinder unter 12 Monaten evtl.

Seit Anfang 2019 müssen Imker zudem das neue Verpackungsgesetz beachten - vor allem, wenn sie mehr als 30 Bienenvölker haben.

Etikettierung: Was muss drauf?

Honig, der verkauft oder auch nur verschenkt wird, braucht immer ein Etikett, das folgende Informationen enthält:

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  • Name und Anschrift des Imkers
  • Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Füllmenge
  • Regionangabe und Verkehrsbezeichnung (z.B. "Deutscher Honig")
  • Herkunftsland.
  • Botanische Sortenbezeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie darf als Zusatz verwendet werden, wenn mindestens 60% der bezeichneten Sorte labortechnisch nachweissbar sind.
  • Das EWG Zeichen ist das ominöse e, das man gewöhnlich vor Gewichtsangaben findet.

D.I.B. Glas vs. Normalglas

Bei Honiggläsern in Deutschland wird im Wesentlichen zwischen dem D.I.B-Glas (des Deutschen Imkerbundes) und dem „Normalglas“ unterschieden. Für eine Abfüllung im D.I.B.- Glas gibt es besonderer Regeln, welche im Beitrag „Echter Deutscher Honig - D.I.B. Glas“ gesondert beschrieben sind. Für das Normalglas (und für „hübsche“ Spezialgläser) ist man etwas „freier“. Insbesondere bei der Gestaltung des Etiketts für diese Gläser ist man (bis auf die Pflichtangaben) freier. Allerdings sind auch die Qualitätsanforderungen (z.B. Wassergehalt) hier etwas niedriger, als beim D.I.B Glas.

Lagerung des Honigs

Da Honig immer gesund und lecker ist, verzehren die meisten Menschen ihn in der kalten Jahreszeit häufiger. Daher müssen Imker ihren Honig zunächst lagern. Dabei gilt die Grundregel: Honig sollte kühl, trocken und dunkel gelagert werden. Das heißt konkret, dass er keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und nicht in beheizten Räumen steht. Bestenfalls lagert der eigene Honig bei etwa 14-15 Grad Celsius. Damit der Honig trocken lagert und nicht nachträglich Wasser zieht und somit der Wassergehalt steigt, sollte der Deckel stets fest geschlossen werden. Das gilt auch deshalb, weil Honig schnell fremde Gerüche und Geschmäcker annimmt.

  • Im Sommer ist der Honig geerntet und abgeschäumt worden. Er beginnt im Herbst zu kristallisieren, und währenddessen heißt es rühren, damit der Honig cremig wird. Einige Könner werden den Honig punktgenau in Gläser abfüllen, sobald er den typischen Perlmuttschimmer zeigt. Daraufhin kommt der Honig an einen kühlen trockenen dunklen Raum; und zwar luftdicht abgedeckt, indem ich Lebensmittelfolie direkt drüber lege und andrücke.

Steuerliche Aspekte beim Honigverkauf

Wer den eigenen Honig verkaufen möchte, muss sich in Deutschland an zahlreiche Vorgaben halten. Ob der Gewinn aus dem Honigverkauf versteuert werden muss, hängt von der Zahl der Bienenvölker ab, die ein Imker hat.

  • Wenn Imker ihn als solchen vermarkten, können sie steuerliche Sonderregelungen nutzen. Dasselbe gilt beim Verkauf von Bienenwachs, wenn dies nicht weiterverarbeitet ist - auch nicht in Kerzenform gegossen.
  • Verkauft ein Imker ausschließlich Produkte der ersten Verarbeitungsstufe, kann er seinen Gewinn aus der Imkerei pauschal versteuern.
  • Versteuert werden muss in der Einkommensteuererklärung der Gewinn aus Forst- und Landwirtschaft (nach §13a EStG).
  • Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern können dabei pauschal „0 Euro“ angeben. Imker mit bis zu 70 Bienenvölkern können pauschal „1.000 Euro“ angeben und müssen nur diesen Teil versteuern. Erst mit mehr Bienenvölkern muss man in der Regel für Gewinne des eigenen Honigverkaufs Einkommensteuer bezahlen.
  • Imker erzeugen landwirtschaftliche Produkte und können somit die pauschale Umsatzsteuer von 9 Prozent auf ihren Rechnungen ausweisen, wenn sie nur Produkte der ersten Verarbeitungsstufe verkaufen oder Handelsware bis zu einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Eine Voraussetzung ist, dass sie nicht anderweitig umsatzsteuerpflichtig sind. Ein Vorsteuerabzug kann aus der pauschalen Umsatzsteuer aber nicht geltend gemacht werden.

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