Guido Honig Heilpraktiker Erfahrungen: Ein kritischer Blick
Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland durch das Heilpraktikergesetz (HPG) geregelt. Es handelt sich um einen freien Beruf, für den weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich sind. Heilpraktiker betrachten den Körper als Ganzes und setzen auf altes Wissen aus der Heilkunde, wobei vor allem natürliche bzw. alternative Heilmittel zum Einsatz kommen. Sie versuchen, die Selbstheilungskräfte des Körpers wieder zu aktivieren. Im Gegensatz zu Ärzten dürfen sie jedoch beispielsweise keine Diagnosen, Reha-Maßnahmen oder Krankenhauseinweisungen veranlassen. Die Befugnisse, die ein Heilpraktiker aussprechen darf, sind genauestens im Heilpraktikergesetz aufgeführt.
In Österreich ist der Beruf des Heilpraktikers verboten.
Der Fall Klaus R. und die Risiken experimenteller Behandlungen
Im Sommer 2016 erregte der Fall des Heilpraktikers Klaus R. großes Aufsehen. Drei Patienten starben, nachdem er sie mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3BP) behandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den Stoff mehrfach überdosiert zu haben.
3-Bromopyruvat (3-BP) ist das Bromderivat der Brenztraubensäure und chemisch der Milchsäure sehr ähnlich. Es verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 3-Bromopyruvat bindet an Cysteinreste und führt als sogenanntes Alkylans Alkylgruppen in die DNA ein. Es ist zudem in der Lage die Blut-Hirn-Schranke zu überschreiten. Für 3-Brompyruvat wird aktuell ein onkologischer Wirkmechanismus postuliert. Zellversuche deuten auf eine zytostatische Wirkweise, auf die Hemmung des Wachstums von Zellen, hin. Um einen Tumor mit dieser Substanz zu behandeln, muss 3-BP lokal verabreicht, also direkt in die Wucherung geleitet werden, um eine gezielte Wirkung zu erreichen. Es besitzt ein sehr enges Wirkspektrum, und kann schon bei leichten Überdosierungen zum Tode führen. Es existieren bisher keine klinischen Studien zu 3-Bromopyruvat. Als Krebsmedikament ist es nicht hinreichend erforscht und somit in Deutschland als solches nicht zugelassen. Manche Heilpraktiker verweisen jedoch auf die effektive Krebstherapie mit 3-Bromopyruvat. Die führte bereits zu mehreren Todesfällen.
Im Prozess gegen Klaus R. ging es nicht nur um 3BP, sondern auch um ein anderes experimentelles Mittel, Dichloracetat (DCA Unter Dichloracetat (DCA) versteht man zumeist die Natrium- oder Kaliumsalze der Dichloressigsäure. Reine Dichloressigsäure ist eine starke organische Säure und darf nicht eingenommen werden. Bei DCA handelt es sich um ein Xenobiotikum, welches zur Behandlung seltener angeborener Formen der Laktatazidose angewendet. Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA stuft DCA als umweltgefährliche Chemikalie ein.), welches er ebenfalls eingesetzt habe. Der Vorsitzende Richter Johannes Hochgürtel zeigte sich vor allem darüber irritiert, dass DCA selbst im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC etwa stuft die Substanz als „möglicherweise krebserregend“ ein. Klaus R. konnte sich nicht erinnern, ob er die Patienten darüber informiert hatte. Er gab an, DCA in einem Lehrgang als gängiges Mittel der alternativen Krebsmedizin kennengelernt zu haben. Für die Behandlung verlangte er 9.900 Euro für zehn Wochen.
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Details der Behandlung und Dosierung
Klaus R. behandelte in seiner Praxis vier bis fünf Patienten pro Tag, hauptsächlich aus den Niederlanden. Er erklärte, dass er sich für alle viel Zeit genommen habe und eine freundschaftliche Ebene entstanden sei. Die Patienten hätten sich untereinander geholfen und ausgetauscht, was wegen der Sprache sehr wichtig gewesen sei.
Die Staatsanwältin hinterfragte die Wirkungsweise von 3BP und warum der Stoff vor allem auf Krebszellen, nicht aber auf gesunde Zellen wirken solle. Klaus R. vermutete, dass 3BP den Glukosestoffwechsel der Zellen beeinflusst und so die Energieversorgung der Zellen unterbindet. Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass 3BP chemisch wirke und ein biochemischer Eingriff in den Stoffwechsel sei, ähnlich wie bei einer Chemotherapie Die Chemotherapie ist, neben OP und Strahlentherapie, eine der zentralen Behandlungsmöglichkeiten bei Krebs. Sie umfasst die zyklische Behandlung mit chemischen Substanzen - Zytostatika - in Form von Infusionen, Spritzen oder Tabletten. Die zumeist systemisch wirkenden Medikamente richten sich auch gegen gesunde Zellen, was die typischen Nebenwirkungen wie Haarausfall, Blutarmut, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Infektionen im Mund erklärt.. Klaus R. entgegnete, dass die gesunden Zellen nicht vergiftet würden, wenn man sich an die Dosierung halte. Er habe deshalb nur zwei bis 2,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gegeben, allenfalls auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten habe er die Dosis auf 3 Milligramm pro Kilogramm erhöht, was er nicht dokumentiert habe. Bei der zulässigen Höchstdosis habe er sich an Erfahrungen aus dem Tierversuch orientiert.
Am Beispiel einer Patientin, die mit 210 Milligramm die Höchstdosis, aufgeteilt auf zwei Infusionsflaschen à 105 Milligramm, bekommen hatte, wurde deutlich, wie ungenau Klaus R. den Wirkstoff dosierte. Er gab an, dass er Richtung 100 dosiert habe, weil die Waage die dritte Stelle nicht anzeige und es ja einen Toleranzbereich gebe. Die Staatsanwältin kritisierte, dass er mit einem wissenschaftlich völlig unbekannten Stoff arbeite, den er nach Milligramm pro Kilo Körpergewicht dosiere, und dann behaupte, dass es unerheblich sei, ob er genau arbeite.
Die Rolle der Waage und die Herstellung der Infusionen
Im Prozess wurde deutlich, dass die Waage, die Klaus R. verwendete, nicht für die genaue Dosierung von Milligramm-Mengen geeignet war. Sie gab Gramm statt Milligramm an, und hinter dem Komma folgten nur zwei Stellen. Zudem verfügte die Waage über eine sogenannte Zero-Tracking-Funktion, die kleine Mengen automatisch auf Null zog, was eine zusätzliche Fehlerquelle darstellte.
Ein Amtsapotheker schilderte ausführlich, unter welchen Bedingungen Infusionen, wie R. sie eingesetzt hat, eigentlich hergestellt werden müssen. Er berichtete von Kontrollschritten, sterilen Bedingungen, Reinraumklassen und steriler Kleidung. Richter Hochgürtel fasste die Ausführungen des Sachverständigen zusammen: „A: Das hätte er nicht hinbekommen und B: Das hätte er nicht gedurft.“ Der Sachverständige ließ keinen Zweifel daran, dass es bei der Arzneimittelqualität keinerlei Abstriche gebe.
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Die Rolle der Heilpraktikerverbände
Heilpraktiker sind oft in einem der zahlreichen Heilpraktikerverbände organisiert. Mitglieder eines solchen Fachverbandes schaffen zusätzliches Vertrauen.
Alternative Behandlungsmethoden und ihre Grenzen
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie können mit verschiedenen Angeboten helfen, z. B. Wer z. B. unter Depressionen leidet, sollte keine Zeit verlieren und sich schnell Hilfe suchen. Die Wartelisten bei ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten sind lang. Ein Termin bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker für Psychotherapie ist oft schneller zu haben, muss aber auch meistens selbst bezahlt werden.
Bei der Auswahl einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers sollten Sie auf verschiedene Dinge achten. Zunächst einmal hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, denn Sie müssen Ihrer Heilpraktikerin oder Ihrem Heilpraktiker vertrauen können. Schon im Erstgespräch bekommen Sie einen guten Eindruck von der Person und ihrer Arbeitsweise.
Werden Sie misstrauisch, wenn die Heilpraktikerin oder der Heilpraktiker seine Behandlung als das einzig Wahre bezeichnet und dabei die wissenschaftliche Medizin völlig ignoriert. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die Ihnen auch die Grenzen der Therapie bzw. der eigenen Befugnisse aufzeigen, nehmen den Beruf ernst. Die Therapie kann durchaus einige Monate in Anspruch nehmen. Die Naturheilkunde ist stets als eine Ergänzung zu verstehen.
Die Bedeutung von Achtsamkeit und Entspannung
Viele Heilpraktiker bieten auch Kurse und Seminare zu Themen wie Stressbewältigung, Achtsamkeit und Entspannung an. Diese Angebote können helfen, die Selbstwahrnehmung zu stärken, Stressmuster zu erkennen und zu bewältigen und alltagstaugliche, individuelle Lösungen für Beschwerden zu finden. Beispiele hierfür sind Bildungsurlaube zu Themen wie Yoga, Schlafstörungen, Work-Life-Balance und achtsame Fotografie.
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Honig und andere Bienenprodukte in der Naturheilkunde
Honig und andere Bienenprodukte wie Gelée Royale, Propolis, Pollen, Bienenwachs und Bienengift werden in der Naturheilkunde vielfältig eingesetzt. Honigsorten wie Manukahonig gelten als Breitbandprobiotikum und sollen eine bis zu hundertfache Wirkweise gegenüber „schwach wirksamen“ Honigen haben. Allerdings sollte man beim Kauf von Pollen auf mögliche Pestizidrückstände achten.
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