Voraussetzungen für den Verkauf von Bio-Honig

Der Verkauf von Bio-Honig unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Richtlinien, die sowohl die Bienenhaltung als auch die Verarbeitung und Vermarktung des Honigs betreffen. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die Imker berücksichtigen müssen, um ihren Honig als Bio-Honig verkaufen zu dürfen.

Was bedeutet Bio-Honig?

Viele Verbraucher fragen sich, ob Honig nicht automatisch "bio" ist. Schließlich sammeln Bienen Nektar und Pollen aus der Natur. Die Realität sieht jedoch anders aus. Bio-Honig unterscheidet sich von konventionellem Honig durch strengere Auflagen, die sicherstellen sollen, dass die Bienenhaltung umweltgerecht und nachhaltig erfolgt. Die Ökologie des Standortes, an dem die Bienen ihren Nektar sammeln, spielt eine entscheidende Rolle. Schadstoffe, die Pflanzen aus Luft und Boden aufnehmen, können zwangsläufig in den Honig gelangen. Bio bedeutet, dass der Hersteller nicht nur auf die Qualität des Endprodukts achtet, sondern auch auf eine umweltgerechte und nachhaltige Erzeugung.

Anforderungen an die Bienenhaltung

Standort der Bienenvölker

Für Bio-Imker gelten besondere Anforderungen an den Standort ihrer Bienenvölker. Im Umkreis von drei Kilometern um den Bienenstand sollten vorwiegend biologisch unbedenkliche Pflanzen blühen. Dies können Wildpflanzen in Wäldern und auf extensiv bewirtschafteten Feldern und Wiesen oder landwirtschaftliche Nutzflächen sein, die ökologisch bewirtschaftet werden. Damit wird sichergestellt, dass der überwiegende Teil der von den Bienen gesammelten Nahrung tatsächlich von wilden oder biologisch gezogenen Pflanzen stammt. Die EU-Öko-Verordnung verlangt von Öko-Imkern eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Aufstellung der Bienenvölker, um negative Einflüsse auf die Imkerei-Erzeugnisse zu vermeiden.

Bienenbehausungen und Materialien

In Bio-Imkereien müssen natürliche Materialien wie Holz beim Bau der Bienenbehausungen bevorzugt werden. Viele konventionelle Imker setzen wegen des geringen Gewichts auf Kunststoffbeuten, während in Bio-Imkereien die Beuten meist aus Holz sind. Die meisten Imker verwenden Holzrähmchen mit sogenannten Mittelwänden. In Bio-Imkereien müssen die Mittelwände aus Bio-Wachs gefertigt sein. Diese Wachsplatten mit vorgeprägtem Wabenmuster erhöhen die Stabilität der Waben beim Schleudern des Honigs und sorgen dafür, dass die Bienen die komplette Fläche der Rähmchen zum Wabenbau nutzen.

Fütterung der Bienen

Da die Imker einen Teil des Honigs entnehmen, muss für die Überwinterung meist "aufgefüttert" werden. Als Ersatz für den Honig erhalten die Bienen Zucker in Form von Zuckerwasser, Zuckersirup, Stärkesirup oder Futterteig. In Bio-Imkereien muss Bio-Zucker verwendet werden. Alle Imkereien, ob bio oder konventionell, müssen darauf achten, nur so viel zuzufüttern, wie die Bienen auch zeitnah verbrauchen. Klimabedingt muss manchmal ausnahmsweise auch im Frühjahr, Sommer oder Herbst zugefüttert werden.

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Umgang mit Bienenkrankheiten und Schädlingen

Ein großes Problem für Bienenvölker stellt die Varroa-Milbe dar, ein Parasit, der in unseren Breiten massiv die Existenz der Bienenvölker bedroht. Um die Varroa-Milbe zu bekämpfen, ist das Schneiden von Drohnenbrut als biotechnische Maßnahme erlaubt. Dabei werden die Drohnenwaben samt Larven herausgeschnitten und vernichtet, weil die Milben wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge Drohnenbrut bevorzugen. Doch nicht alle Imker greifen zu dieser Maßnahme. Chemische Repellentien, die die Bienen weniger verteidigungslustig machen, sind beim Hantieren mit den Bienenvölkern nicht erlaubt.

Zucht und Vermehrung der Bienenvölker

Bio-Imkereien können ihre Völkerzahl durch Zukauf bei anderen Bio-Betrieben erhöhen oder aber ihre Völker selbst vermehren. Manche Bio-Anbauverbände schreiben vor, dass zur Völkermehrung nur der natürliche Schwarmtrieb der Bienen genutzt werden darf - die Bienen sollen sich also selbst neue Königinnen ziehen. Auch der Austausch einer alten Königin gegen eine neue bleibt bei einigen Verbänden den Bienen überlassen. Eine Bienenkönigin kann bis zu fünf Jahre alt werden, aber die Ertragsleistung des Volkes lässt meist deutlich nach, wenn die Königin drei oder vier Jahre alt ist. Das Beschneiden der Flügel der Königinnen ist bei Bio-Bienen nicht erlaubt.

Verarbeitung und Lagerung des Honigs

Abgesehen von den Haltungsmaßnahmen darf der Honig bei der Verarbeitung die Stocktemperatur von 40 °C nicht überschreiten. Die EU-Öko-Verordnung regelt auch imkerliche Maßnahmen wie Gewinnung, Behandlung, Verarbeitung und Lagerung des Honigs.

Zertifizierung und Kontrollen

Wer seinen Honig als BIO verkaufen will, muss sich dafür bei einer der zuständigen Kontrollstellen anmelden. Diese schließt einen entsprechenden Vertrag mit dem Imker und kontrolliert seine Einrichtung. Danach darf er sich bei seiner zuständigen landwirtschaftlichen Landesanstalt als Öko-Betrieb anmelden. In seiner Tätigkeit hat sich der BIO-Imker an eine ganze Reihe von Richtlinien zu halten. Den Mindeststandard für einen Öko-Betrieb geben die Vorschriften über die ökologische und biologische Herstellung der Europäischen Union vor. Alles Weitere regeln die Bioanbauverbände, unter deren Siegel der BIO-Imker seinen BIO-Honig verkaufen möchte. Diese setzen bei ihren Vorgaben unterschiedliche Schwerpunkte.

Bio ist nicht billig - das fängt bei der Zulassung zum BIO-Imkern an. Die notwendigen Zertifizierungen und ständigen Kontrollen gehen ins Geld und sorgen dafür, dass der Honigpreis zwangsläufig etwas höher ausfällt als bei konventionell gehaltenen Völkern. Wenn man Ihnen BIO-Honig zu sensationell niedrigen Preisen anbietet, sollte Sie das misstrauisch machen.

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Richtlinien und Verordnungen

BIO-Imker müssen eine Reihe von Vorschriften einhalten, die in ihrer praktischen Umsetzung durch die EU-Öko-Verordnung geregelt sind. Die EU-Verordnungen geben nur die minimalen Voraussetzungen für BIO-Honig vor. Alles Weitere regeln die Bioanbauverbände, unter deren Siegel der BIO-Imker seinen Honig verkaufen möchte. Diese setzen bei ihren Vorgaben unterschiedliche Schwerpunkte. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände gehen in einigen Punkten über die der EU-Öko-Verordnung hinaus.

Dokumentationspflichten

Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Bio-Unternehmen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vermieden werden. Ein Praxisleitfaden für Imkereien des FiBL Deutschland zeigt, worauf Bio-Imkerinnen und -imker bei der Erstellung eines Vorsorgekonzeptes gegen Kontaminationen achten müssen.

Regionale Unterschiede und Fördermöglichkeiten

Die Imkerei gewinnt in Bayern immer mehr an Bedeutung - nicht nur für die Honigproduktion, sondern vor allem für die Bestäubung unserer Kultur- und Wildpflanzen. Um Imker dabei zu unterstützen, haben die Europäische Union, der Bund und der Freistaat Bayern verschiedene Förderprogramme für die Bienenhaltung aufgelegt. Diese Fördermittel sollen helfen, die Imkerei attraktiver zu machen, Investitionen zu erleichtern und den Nachwuchs zu fördern.

Bayern bietet sowohl EU-kofinanzierte Förderprogramme (etwa für Geräte und Ausrüstung) als auch landesfinanzierte Unterstützungen (z. B. für Bio-Imker, Jungimker und Schulimkerei). Hinter vielen Fördermaßnahmen steckt das EU-Imkereiprogramm, ein europaweites Förderkonzept zur Unterstützung der Bienenhaltung. Ziel ist es unter anderem, die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Imkereierzeugnissen zu verbessern, die Gesundheit der Bienenvölker zu fördern und ausreichend Imker für eine flächendeckende Bestäubung zu gewinnen.

Förderung der ökologischen Imkerei in Bayern

Bayern fördert gezielt Imkereien, die ökologisch wirtschaften, also nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung arbeiten. Diese Bio-Förderung honoriert den Mehraufwand bei der Umstellung auf ökologische Bienenhaltung und den laufenden Aufwand für die Bio-Zertifizierung, Bio-Bienenfutter etc. Imkern, die ihre Betriebsweise auf Bio umstellen, winken jährliche Prämien sowie eine einmalige Umstellungsprämie im ersten Jahr. Damit möchte der Freistaat den Anteil der Bio-Imkereien steigern und den Imkern den Einstieg in die Bio-Zertifizierung erleichtern.

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Antragsberechtigt sind Imkereien mit Sitz in Bayern, die am ökologischen Kontrollverfahren teilnehmen. Das heißt, du musst bei einer Öko-Kontrollstelle unter Vertrag stehen und die EU-Öko-Verordnung (EU 2018/848) für die Imkerei einhalten. Die Förderung gibt es sowohl für bereits zertifizierte Bio-Imkereien (diese erhalten die jährliche Basisprämie) als auch für Imker, die neu auf Bio umstellen (diese bekommen zusätzlich im ersten Jahr eine Umstellungsprämie). Allerdings verpflichtet man sich im Gegenzug, mindestens 5 Jahre im Bio-Kontrollsystem zu bleiben.

Die Bio-Förderung in Bayern setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Basisprämie: Ein jährlicher Zuschuss für Bio-Imkereien, gestaffelt nach Anzahl der Bienenvölker.
  • Umstellungsprämie: Ein einmaliger Bonus im ersten Jahr der Umstellung auf Bio (für Neuumsteller), ebenfalls abhängig von der Völkerzahl.

Vermarktung und Verkauf von Bio-Honig

Direktvermarktung

Die einfachste Möglichkeit, Ihr Obst und Gemüse zu verkaufen, ist der Verkauf auf dem eigenen Grundstück. Es kommt nun darauf an, dass Sie auf sich aufmerksam machen, um schnell Käufer zu bekommen, damit das Obst oder Gemüse nicht verdirbt. Das gelingt beispielsweise mit einer Anzeige in der Tageszeitung, die bei kostenlosen Wochenzeitungen mitunter sogar kostenlos ist, aber auch mit einer Kleinanzeige bei eBay oder einem anderen Kleinanzeigenportal. Mit einer Anzeige können Sie auch auf sich aufmerksam machen, wenn Sie verarbeitete Produkte auf Ihrem eigenen Grundstück verkaufen.

Verkaufen Sie Obst oder Gemüse auf dem eigenen Grundstück, benötigen Sie keine Genehmigung und müssen kein Gewerbe anmelden, wenn die Produkte zu mehr als 50 Prozent aus selbst erzeugten Zutaten bestehen. Nicht nur das Verpacken oder Zusammenstellen in den entsprechenden Abgabemengen oder die Selbstbedienung ist möglich. Sie können auch die Produkte zur Selbsternte zu einem geringen Abgabepreis anbieten.

Verkauf im Hofladen oder auf dem Wochenmarkt

Erfolgt der Verkauf Ihrer Produkte aus dem eigenen Garten in einer Garage oder einem anderen geeigneten Raum, handelt es sich noch nicht um einen Hofladen. Sie benötigen keine Gewerbeanmeldung, wenn die Produkte zu mindestens 50 Prozent aus selbst erzeugten Zutaten bestehen. Sie benötigen auch beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse aus dem eigenen Garten auf dem Wochenmarkt eine Gewerbeanmeldung. Beim Verkauf auf dem Wochenmarkt oder im Hofladen spielt es keine Rolle, ob die Erzeugnisse unverarbeitet oder verarbeitet sind.

Online-Verkauf

Heutzutage ist Marketing ohne Social Media nicht mehr wegzudenken. Doch dadurch, dass ihr eine Nische für euch definiert habt, geht gezielte Werbung inzwischen immer einfacher. Egal, welche digitale Marketingstrategie ihr verfolgen wollt, welche Social Media Kanäle ihr bespielen wollt - ihr solltet wissen, welche Zielgruppen ihr ansprechen wollt und wo digital unterwegs sind. Nutzt einen eigenen Hashtag für euren Laden. Dies erleichtert das Auffinden sowie die spätere Verwendung beim Erstellen von Re-Grams. Verknüpft eure verschiedenen Accounts bei Social Media Kanälen.

Rechtliche Aspekte

Rechtlich sieht es so aus, dass in Deutschland die Gewinnung roher Naturprodukte - also auch Bienenhonig - als sogenannte „Urproduktion“ anzusehen ist. Die Urproduktion ist in Deutschland kein Gewerbe und damit ist auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Der Umsatzsteuer entkommt man dann noch, wenn sich die Umsätze im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung bewegen. Wann ihr euren Honig auch „Honig“ nennen und als „Honig“ verkaufen dürft, regelt die Honigverordnung (HonigV). Sie legt Mindestanforderungen an die Qualität von Honig fest. Honig muss sehr rein sein und darf auch nur so in den Verkauf kommen.

Kosten und Nutzen der Bio-Zertifizierung

Die Entscheidung für oder gegen eine Bio-Zertifizierung sollte gut überlegt sein. Es entstehen Kosten für die Zertifizierung, die Kontrollen und den Mehraufwand bei der Bienenhaltung (z.B. Bio-Zucker). Auf der anderen Seite kann Bio-Honig zu einem höheren Preis verkauft werden, und es gibt Fördermöglichkeiten für Bio-Imkereien.

Es gibt auch die Möglichkeit der Bio-Gruppenzertifizierung. Mit diesem Instrument wird es Bauern, die mit ihrer Erntemenge vor allem Subsistenzwirtschaft betreiben und nur kleine Mengen in den Verkauf bringen, ermöglicht, ihre Produkte als zertifizierte Bioprodukte auf den Markt zu bringen und dadurch bessere Erzeugerpreise zu erzielen.

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