Voraussetzungen für den erfolgreichen Honigverkauf in Deutschland
Die Imkerei erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Während einige sie als Hobby betreiben, sehen andere darin einen Nebenerwerb oder gar eine professionelle Tätigkeit. Die steigende Zahl der Imker spiegelt das wachsende Interesse an der Bienenzucht und der Honigproduktion wider. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Honig erfolgreich zu verkaufen? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte, von der notwendigen Ausbildung und Ausrüstung über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu Marketingstrategien.
Fachwissen und Ausbildung
Für eine erfolgreiche Selbstständigkeit in der Imkerei ist fundiertes Fachwissen unerlässlich. Dieses kann man sich in lokalen Bienenzucht- und Imkereivereinen aneignen. Eine umfassendere Ausbildung bietet der Lehrberuf Tierwirt mit der Fachrichtung Imkerei. Nach dreijähriger Berufstätigkeit besteht sogar die Möglichkeit, einen Meistertitel im Bereich Bienenhaltung zu erlangen (Tierwirtschaftsmeister).
Marktlage und Potenzial
Die Aussichten für Imker in Deutschland sind vielversprechend. Der Honigbedarf kann derzeit nur zu etwa 20 Prozent aus heimischer Produktion gedeckt werden, der Rest wird importiert. Dies deutet auf ein erhebliches Potenzial für weitere Imkereien hin. Aktuell sind rund 8.000 Imker in Deutschland aktiv, die meisten davon im Nebenerwerb und mit durchschnittlich 10 Bienenstöcken, um den Arbeitsaufwand zu bewältigen.
Interessanterweise haben sich die Bedingungen für Bienen in ländlichen Gebieten teilweise verschlechtert, sodass sich die Imkerei dort kaum mehr lohnt. Im Gegensatz dazu bietet die "urbane Bienenzucht" oft bessere Bedingungen. Die Vermarktung des eigenen Honigs im Nebenerwerb kann daher besonders im städtischen Bereich eine interessante Option sein.
Standortwahl und Flächenbeschaffung
Wer im städtischen Bereich tätig werden möchte, sollte sich rechtzeitig um geeignete Aufstellflächen für die Bienenstöcke kümmern. Oftmals ist es möglich, die Erlaubnis zur Aufstellung auf Gebäudedächern oder in der Nähe von ungenutzten Gebäudeteilen zu erhalten, häufig sogar kostenlos. Die Gewinnung von ausreichend Flächen als Aufstellort kann arbeitsintensiv sein, daher sollte man die Standorte auch aus Bienensicht (Möglichkeiten zur Futtergewinnung im nahen Umfeld) bewerten.
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Ausrüstung und Kosten
Für den Start in die Imkerei ist eine gewisse Ausrüstung erforderlich. Nicht alles wird sofort benötigt, und manches lässt sich gebraucht anschaffen.
Die Kosten für den Start in die Selbstständigkeit sind nicht so hoch, wie man zunächst vielleicht glaubt. Bienenstöcke, eine Entdeckelungsmaschine für die Waben und eine Honigschleuder sind notwendig. Außerdem muss man in Gläser und Etiketten investieren. Je nach Größe des geplanten Betriebs können sich diese Kosten summieren. Es empfiehlt sich, zu prüfen, ob das eigene Bundesland Förderungen anbietet, um die Anschaffungskosten zu reduzieren.
Die Kosten für ein Bienenvolk liegen aktuell bei etwa 200 Euro. Einzelne Bienenköniginnen sind mit 5 bis 50 Euro preiswerter. Für den Start in die Imkerei mit zwei Bienenvölkern sollte man zwischen 1.200 und 1.500 Euro einplanen. Hinzu kommen die Kosten für einen Imkerkurs, die sich in der Regel auf 250 bis 350 Euro belaufen. Laufende Kosten von etwa 120 Euro pro Jahr sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Wirtschaftlichkeit und Umsatz
Ein Bienenvolk kann bis zu 50 kg Honig produzieren, wobei der notwendige Wintervorrat für ein Bienenvolk bei lediglich 10 - 20 kg liegt. Ein hauptberuflicher Imker kann von seinen 100 im Stadtbereich verteilten Bienengemeinschaften etwa 100 Gläser Honig pro Gemeinschaft gewinnen. Bei einem Verkaufspreis von 6 Euro ergibt dies einen Jahresumsatz von 60.000 Euro. Dieser Preis kann je nach Honigsorte und Bio-Siegel variieren.
Zusätzlich zum Honigverkauf können auch Nebenprodukte wie Bienenwachs, Wachskerzen, Honigwein-Produkte und Met verkauft werden. Gegebenenfalls lässt sich auch mit Gelee Royal aus eigener Naturproduktion oder mit Propolis Geld verdienen.
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Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland wird die Gewinnung von rohen Naturprodukten, einschließlich Bienenhonig, als sogenannte „Urproduktion“ angesehen. Die Urproduktion ist kein Gewerbe, daher ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Wer seine Produkte in Form des Reisegewerbes verkauft, benötigt dafür auch nach § 55a Abs. 1 Nr. Bei einem Verkauf über das Internet fallen diese Voraussetzungen weg. Der Verkauf ist dann eine gewerbliche Tätigkeit - auch der Zukauf, wenn einer erfolgt, um die Mengen abzudecken. Der Umsatzsteuer entkommt man dann noch, wenn sich die Umsätze im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung bewegen.
Die Honigverordnung (HonigV) regelt, wann Honig als „Honig“ verkauft werden darf. Sie legt Mindestanforderungen an die Qualität von Honig fest. Honig muss sehr rein sein.
Wenn ausschließlich Produkte der ersten Verarbeitungsstufe verkauft werden, kann der Gewinn aus der Imkerei pauschal versteuert werden. Bei der Einkommensteuererklärung wird der Gewinn aus Forst- und Landwirtschaft (nach §13a EStG) angegeben. Bei bis zu 30 Bienenvölkern kann dabei pauschal „0 Euro“ angegeben werden. Außerdem gilt für Verkäufe von Produkten der ersten Verarbeitungsstufe eine pauschale Umsatzsteuer von 10,7 Prozent auf Rechnungen.
Qualitätssicherung und Honigverordnung
Für jeden, der seinen selbst geernteten Honig verkaufen will, gilt die Honigverordnung, die die entsprechenden Qualitätsstandards beinhaltet. Imker müssen sicherstellen, dass ihre Honigprodukte diesen Standards entsprechen.
Bio-Zertifizierung
Wer ökologischen Honig verkaufen möchte, muss die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten und seine Imkerei bio-zertifizieren lassen. Die EU-Öko-Verordnung regelt imkerliche Maßnahmen wie Gewinnung, Behandlung, Verarbeitung und Lagerung des Honigs.
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Die Umstellungszeit einer Imkerei auf die ökologische Wirtschaftsweise beträgt mindestens ein Jahr. Ab dem Zeitpunkt, an dem alle Völker eines Betriebes die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen, darf der Imker seinen Honig als ökologisch erzeugt deklarieren.
Die EU-Öko-Verordnung verlangt von Öko-Imkern und -Imkerinnen eine besondere Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Aufstellung der Bienenvölker. Beuten stellt der Imker danach in ausreichender Entfernung von nicht-landwirtschaftlichen Verschmutzungsquellen auf. Ökologisch wirtschaftende Imker dürfen Bienenstöcke während der Trachtzeit nur an Orten aufstellen, die im Trachtgebiet keine negativen Einflüsse auf die Imkerei-Erzeugnisse erwarten lassen.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Bio-Unternehmen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.
Versicherungen und Haftung
Imker müssen für ihre Bienen keine besondere Versicherung abschließen, sind aber als Eigentümer der Bienen haftbar, wenn andere Menschen gestochen werden.
Marketing und Markenbildung
Heutzutage ist Marketing ohne Social Media nicht mehr wegzudenken. Durch die Definition einer Nische wird gezielte Werbung einfacher. Egal, welche digitale Marketingstrategie verfolgt wird, es ist wichtig zu wissen, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen und wo diese digital unterwegs sind.
Ein eigener Hashtag für den Laden erleichtert das Auffinden sowie die spätere Verwendung beim Erstellen von Re-Grams. Die verschiedenen Accounts bei Social Media Kanälen sollten verknüpft werden. Die Empfehlung des Produktes durch Kunden an Freunde ist die wichtigste Marketingmaßnahme. Kunden sollten aufgefordert werden, ihre Meinung weiterzutragen und den Betrieb zu empfehlen. Es ist ratsam, Google Business zu nutzen, um Bewertungen von Kunden zu erhalten.
Gegebenenfalls sollte man gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Markenanwalt auch darüber nachdenken, die eigene Marke als Wortmarke, Bildmarke oder das eigene Logo schützen zu lassen. Dies kann sich lohnen, um die eigene Marke zu stärken und die Konkurrenz fernzuhalten.
Mitgliedschaft in Imkervereinen
Die Mitgliedschaft in einem Imkerverein ist fast immer ratsam - nicht nur wegen des Erfahrungsaustausches mit Gleichgesinnten, sondern auch wegen Vorteilen bei der (geteilten) Betriebshaftpflichtversicherung.
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