Honig verkaufen: Voraussetzungen und Gewerbeanmeldung für Imker in Deutschland

Viele Imker betreiben die Bienenzucht mit dem Ziel, Honig zu ernten. Vom ersten Summen der Bienen bis zum goldenen Honig im Glas sind jedoch einige Schritte und Überlegungen notwendig. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für den Honigverkauf, die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung und gibt hilfreiche Tipps für Imker, die ihren Honig erfolgreich vermarkten möchten.

Von der Wabe ins Glas: Die Honigernte

Bevor der Honig verkauft werden kann, steht die Honigernte an. Ist der Wassergehalt des Honigs in den verdeckelten Waben unter 18 %, idealerweise unter 17 %, benötigt der Imker eine Honigschleuder. Die Größe der Schleuder richtet sich nach der Anzahl der Bienenvölker. Für kleinere Imkereien mit drei bis vier Völkern genügt eine Vier-Waben-Schleuder. Bei größeren Beständen empfiehlt sich eine Schleuder mit mehr Kapazität, idealerweise motorisiert, um Zeit zu sparen. Alternativ kann man in vielen Imkervereinen eine Schleuder ausleihen.

Neben der Schleuder sind weitere Arbeitsgeräte notwendig:

  • Refraktometer: Zur Messung des Wassergehalts.
  • Besen oder Gänsefeder: Zum Abfegen der Bienen von den Waben.
  • Bienenflucht: Eine Art Einbahnstraße, die zwischen Brut- und Honigraum gesetzt wird, um die Bienen aus dem Honigraum zu entfernen.
  • Entdeckelungswerkzeug: Entdeckelungsgabel, -messer oder -hobel zum Entfernen der Wachsdeckel von den Honigwaben.
  • Siebe: Zum Filtern des Honigs beim Ablassen aus der Schleuder in Honigeimer.

Hygiene und Sorgfalt: Vorschriften bei der Honigbearbeitung

Beim Umgang mit Honig sind Hygienevorschriften unerlässlich. Freizeitimker schleudern, rühren und füllen ihren Honig oft in der eigenen Küche ab, während Berufsimker meist über separate Schleuderräume verfügen. Unabhängig davon gilt die nationale Hygieneverordnung (LMHV) für alle Lebensmittel: Honig darf keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sein. Das bedeutet, alle Gegenstände, die mit Honig in Kontakt kommen, müssen sauber sein, und die Räumlichkeiten müssen entsprechend ausgestattet sein.

Vom Schleudern zum Abfüllen: Die Verarbeitung des Honigs

Nach dem Schleudern wird der Honig durch Siebe in lebensmittelechte Eimer geleitet. Die Konsistenz des Honigs variiert je nach Sorte und Zuckerart. Honig mit hohem Fructoseanteil (z.B. Robinienhonig) bleibt lange flüssig, während Honig mit hohem Glucoseanteil (z.B. Rapshonig) schnell kristallisiert. Um eine cremige Konsistenz zu erreichen, sollte man schnell kristallisierenden Honig zeitnah nach dem Schleudern rühren. Der Rührstart kann durch Kühlung des Honigs verzögert oder durch Impfen mit cremig gerührtem Honig beschleunigt werden. Gerührt wird entweder per Hand oder mit einer Rührmaschine.

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Zum Abfüllen benötigt man Abfülleimer, Waage, Gläser und Deckel. Die Gläser sollten frisch gespült und trocken sein. Neue Deckel sind empfehlenswert, um Ablagerungen zu vermeiden. Beim Abfüllen ist auf Lebensmittelhygiene zu achten.

Das Honigetikett: Was draufstehen muss

Honig, der verkauft oder verschenkt wird, benötigt ein Etikett mit folgenden Angaben:

  • Name des Produkts
  • Name und Anschrift des Imkers/Abfüllers
  • Herkunftsland
  • Gewicht
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit

Zusätzliche Informationen wie Honigsorte, Lagerhinweise oder der Hinweis, dass Honig für Säuglinge unter 12 Monaten nicht geeignet ist, können ebenfalls angegeben werden.

Lagerung: Kühl, trocken und dunkel

Honig sollte kühl, trocken und dunkel gelagert werden, idealerweise bei 14-15 Grad Celsius. Der Deckel sollte stets fest verschlossen sein, um das Eindringen von Feuchtigkeit und Fremdgerüchen zu verhindern.

Honig verkaufen: Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Ob für den Honigverkauf eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, hängt vom Umfang der Tätigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht ab. Wer die Imkerei als Hobby betreibt und nur wenige Gläser im Jahr verkauft, muss in der Regel kein Gewerbe anmelden. Anders sieht es aus, wenn mehr als 30 Bienenvölker gehalten und nennenswerte Umsätze erzielt werden. Finanzbehörden betrachten diese Völkeranzahl oft als Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht.

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Für die Honigverarbeitung sind die Regelungen der Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten. Wer neben Honig auch weitere Produkte wie Pollen verkaufen möchte, muss die entsprechenden Ausführungsverordnungen beachten.

Steuerliche Aspekte: Was Imker wissen müssen

Die Honigverordnung (HonigV) regelt, was Honig ist, was er enthalten darf und wann er als "Honig" verkauft werden darf. Honig muss naturbelassen und rein sein. Imker, die ausschließlich Produkte der ersten Verarbeitungsstufe verkaufen, können ihren Gewinn pauschal versteuern. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern können pauschal "0 Euro" angeben, Imker mit bis zu 70 Bienenvölkern pauschal "1.000 Euro". Erst bei größeren Völkerzahlen fällt Einkommensteuer auf den Gewinn an.

Imker erzeugen landwirtschaftliche Produkte und können eine pauschale Umsatzsteuer von 9 Prozent ausweisen, wenn sie nur Produkte der ersten Verarbeitungsstufe verkaufen oder Handelsware bis zu einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Eine Voraussetzung ist, dass sie nicht anderweitig umsatzsteuerpflichtig sind. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

Direktvermarktung: Honig an der Haustür verkaufen

Viele Imker verkaufen ihren Honig direkt an der Haustür oder über eine Honigbox. Diese Direktvermarktung ist bei Honigliebhabern beliebt, da sie Flexibilität und einen direkten Bezug zum Erzeuger bietet. Imker, die ihren Honig im Haustürverkauf anbieten, müssen jedoch einige Regeln beachten:

  • Steuerliche Bestimmungen: Das Finanzamt kann eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen akzeptieren, insbesondere für Imker mit weniger als 30 oder 70 Bienenvölkern.
  • Lebensmittelkennzeichnung: Ein Etikett mit den Pflichtangaben ist erforderlich.
  • Produkthaftungsgesetz: Der Imker haftet für die einwandfreie Qualität des Honigs. Rückstellproben und Aufzeichnungen im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle sind empfehlenswert.
  • Verpackungsgesetz: Imker mit bis zu 30 Völkern sind in der Regel von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes befreit.
  • Verkehrsrechtliche Vorschriften: Schilder und Verkaufsboxen dürfen den Straßenverkehr nicht behindern.

Die Rolle des Imkers: Naturschutz und Wirtschaftlichkeit

Die Imkerei kann sowohl aus Naturschutzgründen als auch zur Einkommensgenerierung betrieben werden. Immer mehr Menschen engagieren sich als Imker, um aktiv zum Naturschutz beizutragen und mit dem Honigverkauf einen zusätzlichen Verdienst zu erzielen. Die Flexibilität dieser Tätigkeit, insbesondere im Nebenerwerb, ist attraktiv.

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Tipps für angehende Imker: Schritt für Schritt zum Erfolg

Wer Imker werden möchte, sollte nichts überstürzen. Es ist ratsam, zunächst das Handwerk zu erlernen, beispielsweise durch Kurse oder die Betreuung durch einen erfahrenen Imker. Fachwissen ist unerlässlich, um den Bienen optimale Bedingungen zu bieten und eine hohe Qualität des Honigs zu gewährleisten.

Analyse der Ausgangslage:

  • Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sammeln.
  • Erforderliches Equipment und dessen effizienten Einsatz kennenlernen.
  • Marktpotenziale für regionalen Honig analysieren.

Businessplan erstellen:

  • Kosten für die Existenzgründung kalkulieren (Schutzkleidung, Bienenkästen, Werkzeuge).
  • Förderoptionen im jeweiligen Bundesland prüfen.
  • Umfang der Tätigkeit festlegen (Hobby, Nebenerwerb, Haupterwerb).

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit:

  • Gesundheitliche Eignung prüfen (Allergie gegen Bienenstiche).
  • Geeignete Bienenrassen auswählen (Vitalität, Sanftmut, Wabenstetigkeit).
  • Vorschriften für das Aufstellen der Bienenbehausungen beachten (Abstandsregelungen, Einverständnis des Eigentümers).
  • Gewerbeanmeldung prüfen (abhängig vom Geschäftsumfang).

Verdienstmöglichkeiten:

  • Umsatzpotenziale pro Bienenvolk kalkulieren (ca. 500 Euro pro Jahr).
  • Verschiedene Szenarien durchrechnen (Nebenerwerb, Haupterwerb).
  • Marketingstrategien entwickeln (Marktstände, Online-Shop, Zusammenarbeit mit regionalen Händlern).

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