Tannenschössli-Honig, Verbot und rechtliche Hintergründe
Dieser Hinweis ohne Information reichte bisher als Herkunftsangabe auf Honig aus dem Supermarkt oder dem Discounter. Doch damit ist es seit 14. Juni 2026 vorbei. Ab dann müssen bei Honigmischungen die Herkunftsländer mit ihrem Prozentanteil in absteigender Reihenfolge auf dem Etikett stehen.
Was ändert die neue Honigverordnung?
Die neue Regelung ist Teil der überarbeiteten EU-Honigrichtlinie, die im März 2024 beschlossen wurde und bis Ende 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Regelung gilt seit 14. Juni 2026. Vorher etikettierte Bestände dürfen aber abverkauft werden.
Die EU schafft damit die bisher übliche, kaum aussagekräftige Bezeichnung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ab. Künftig muss auf jedem Honigglas stehen, aus welchen Ländern der Honig stammt und zu welchen Anteilen - das schafft mehr Transparenz beim Einkauf und fairere Bedingungen für Produzent*innen aus dem globalen Süden.
Bei Mischungen sollen dann die Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge und mit ihrem jeweiligen Gewichtsanteil in Prozent auf dem Etikett angegeben werden. Die Angabe muss vorne auf dem Etikett, im „Hauptsichtfeld“, platziert werden.
Nach Angaben der EU-Staaten können einzelne Länder aber entscheiden, dass nur die vier größten Herkunftsländer angegeben werden müssen. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm.
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Warum ist die Kennzeichnung wichtig?
- Weil es einen gewissen Schutz vor Fälschungen bietet und mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
- Durch die neue Pflicht zur genauen Herkunftsangabe wird deutlich, woher der Honig genau stammt und aus wie vielen Honigen er gemischt ist.
- Die neue Regelung macht guten Honig endlich sichtbar - und ebnet den Weg für mehr Fairness entlang der gesamten Lieferkette.
Für Verbraucher*innen bedeutet das: mehr Wissen, mehr Entscheidungsmacht. Verbraucher sollen eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Dafür ist Transparenz wichtig.
Auswirkungen für Imker und Markt
Auch deutsche Imker und Imkerinnen begrüßen diese neue Regelung. "Die positiven Punkte der neuen Honigverordnung sind zuerst einmal die genaue Ursprungsangabe und die Prozentangaben. Diese dienen nicht nur dazu, die Verbraucher besser zu informieren, sondern sind auch Teil der Rückverfolgbarkeit, die sich zukünftig verbessern soll, um Betrug in Sinne von Verfälschung zu erschweren", sagt Christian Hegel vom Landesverband Bayerischer Imker (LVBI).
Der Deutsche Imkerbund (DIB) begrüßt die Änderung der Honigverordnung. „Der DIB rechnet aufgrund der neuen Regelungen damit, dass sich die Anzahl der unterschiedlichen Ursprünge in den Honigmischungen verringer wird", teilt der Verein mit.
Experten des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds schätzen, dass Honigmischungen durch die neue Verordnung rund fünf Prozent teurer werden könnten. Für Verbraucher gibt es aber klare Vorteile: Man erkennt auf einen Blick, woher der Honig kommt und aus wie vielen Honigen er gemischt wurde.
Herkunftsfragen und Fairness
Deutschland liebt Honig - im Schnitt isst jede*r rund ein Kilo pro Jahr. Doch nur etwa ein Drittel des Honigs im Supermarkt stammt tatsächlich aus heimischer Produktion, da hier nicht genug Honig produziert wird. Der Rest - über 70.000 Tonnen jährlich - wird importiert und kommt vor allem aus China, Türkei, Rumänien, Argentinien und Mexiko. China ist dabei das größte Produktionsland für Honig weltweit.
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Fairtrade-Honig stammt häufig aus Lateinamerika und anderen Regionen des globalen Südens, wo er Kleinbauern und -bäuerinnen eine wichtige Einkommensquelle sichert. Wichtig dabei: Fairtrade-Honig ersetzt keine heimische Produktion. Er sorgt vielmehr dafür, dass Importe aus dem Ausland unter fairen und ökologisch verantwortungsvollen Bedingungen entstehen - anstatt zu Lasten von Menschen, Bienen und Umwelt.
Missbrauch, Fälschung und Handelskontrollen
Honig wird mittlerweile sehr häufig gestreckt oder verfälscht, so die Verbraucherzentrale. Zwischen 2021 und 2022 wurden insgesamt 320 Proben von importiertem Honig an den EU Grenzen entnommen. „Knapp die Hälfte (46 Prozent) entsprach nicht den Bestimmungen der Honigrichtlinie“, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale: Der Großteil des verfälschten Honigs stamme aus China.
Genau hier setzen Verfälschungspraktiken an: Um die Honigmenge zu steigern, werden zum Beispiel preisgünstige Zuckersirupe beigemischt, um den so "gestreckten Honig" entsprechend billiger verkaufen zu können. Aufgrund des gesetzlichen "Reinheitsgebotes" für Honig stellt der Vertrieb von "gestrecktem Honig" als "natürlichem (reinen) Honig" eine Irreführung der Verbraucher und somit eine unlautere Wettbewerbs- bzw. Geschäftshandlung dar.
Problematisch ist allerdings, dass der Nachweis von Verfälschungen von Honig beispielsweise durch das Zugeben von industriell hergestellten Sirupen, komplex und nur unter Anwendung aufwendiger Analysemethoden möglich ist. Die EU-Kommission teilte mit, sie wolle harmonisierte Analysemethoden einführen, um mit Zucker gestreckten Honig zu erkennen. Es soll zudem eine einheitliche Methodik eingeführt werden, um den Ursprung von Honig zu erkennen.
Zwar sind Hersteller außerhalb der EU weiterhin nur schwierig zu belangen. Allerdings können sich auch die Importeure unzulässigerweise als "Honig" bezeichneter Produkte sowie die Händler beim Vertrieb in den Mitgliedstaaten haft- und strafbar machen. Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen kann auch nicht einfach auf den Vorder- oder Hintermann in der Lebensmittelkette geschoben werden.
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Rechtliche Grundlagen: EU-Richtlinie und deutsche Honigverordnung
Honig ist eine geschützte Bezeichnung. Das bestimmen sowohl die EU-Honig-Richtlinie (EU-Richtlinie 2001/110/EG) als auch die deutsche Honigverordnung. Was Honig anbelangt, ist dieser gesetzlich definiert als "natursüßer Stoff, [mehrheitlich bestehend aus Fructose- und Glucose-Zucker,] der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen [oder anderweitig, z.B. Honigtau] aufnehmen, durch Kombination mit eigenen […] Stoffen umwandeln, einlagern, dehydrieren und in den Waben des Bienenstockes speichern und reifen lassen." (EU-Richtlinie 2001/110/EG, Anhang I Nr. 1).
Um die Reinheit von Honig als unverarbeitetes landwirtschaftliches Roherzeugnis zu erhalten, dürfen ihm keine anderen Stoffe zugefügt werden. Verboten ist insbesondere die Beimischung von Aromen, Zucker und Wasser, auch wenn diese Stoffe im Honig von Natur aus enthalten sind.
Erzeugnisse, die den Anforderungen entsprechen, müssen die geschützte Verkehrsbezeichnung tragen, während die übrigen Erzeugnisse nicht unter der geschützten Bezeichnung vermarktet werden dürfen. Entspricht ein als "Honig" bezeichnetes Produkt nicht den hier geltenden gesetzlichen Anforderungen, kann zum Beispiel der Import in die EU und die Vermarktung in den Mitgliedstaaten untersagt werden. Zudem kann bzgl. der betroffenen Waren eine Sicherstellung und, sofern schon in Verkehr gebracht, ein Rückruf angeordnet werden. Auch Bußgelder und Verwaltungsstrafen bzw. behördliche Maßnahmen können folgen.
Kennzeichnungspflichten und freiwillige Qualitätsangaben
Als Pflichtangabe muss bei Honig zudem jedes Ursprungsland, in dem er erzeugt wurde, angegeben werden. Davon abzugrenzen sind freiwillige Angaben, wie z.B. das Gütezeichen "Echter Deutscher Honig". Diese Angabe ist markenrechtlich geschützt und darf nur verwendet werden, wenn die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Qualitätsanforderungen des Deutschen Imkerbundes erfüllt sind. Weitere Beispiele für freiwillige Qualitätsangaben sind "DIB-Gewährverschluss" und "Geprüfte Qualität aus Bayern".
Die Leitsätze für Honig sehen besondere Beurteilungsmerkmale für Honig besonderer Qualität vor, der Angaben wie "Auslese" oder "Premium" tragen darf. Zudem ist dort geregelt, wann Angaben wie "vom Imker abgefüllt" bzw. andere besondere Hinweise zulässig sind. Eine weitere freiwillige Kennzeichnung stellen die sog. qualifizierten geografischen Herkunftsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse dar, bekannt als "geschützte Ursprungsbezeichnungen" (g.U.) bzw. "geschützte geografische Angaben" (g.g.A.).
Praktische Folgen für Handel und Verbraucher
Bislang stand auf vielen Honiggläsern lediglich "aus EU- und Nicht-EU-Ländern". Das ändert sich jetzt. Ab Mitte Juni müssen Hersteller die Herkunft ihrer Honigmischungen deutlich genauer kennzeichnen. Große Abfüller mischen bisher häufig Honige aus zahlreichen Ländern. Bei solchen Importhonigen beschränken sich die Angaben bislang auf "aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern". Hier müssen die Hersteller bei Honig, den sie ab dem 14. Juni 2026 abfüllen, konkreter werden.
Die EU-Kommission und Parlament betonten, dass die Herkunft künftig auf der Vorder- und Rückseite des Etiketts angegeben werden müsse. Bevor die Regeln in Kraft treten konnten, mussten Parlament und EU-Staaten sie noch absegnen; das galt als Formsache. Sobald der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, galt eine Übergangsfrist, bis die Vorgaben angewendet werden.
Die Bundesverbraucherzentrale ist trotzdem zufrieden: "Wir freuen uns sehr über diese Änderung", sagt Stephanie Wetzel, die die Webseite "Lebensmittelklarheit.de" für die Verbraucherzentrale koordiniert. Wetzel spricht von einem "großen Datum für den Honig".
Offene Fragen und Risiken trotz Kennzeichnung
Und es gibt eine weitere Änderung - in der die Berufsimker das Potenzial für Schlupflöcher ausgemacht haben: Wer es gewohnt war, auf den Etiketten die Bezeichnung "gefilterter Honig" zu suchen, muss künftig stattdessen nach "Backhonig" suchen. Das ist Honig, der, so informiert der Berufsimkerbund, auch erhitzt oder gegoren worden sein kann, der Fremdgeschmack entwickelt hat oder bei dem Pollen in erheblichem Maße entfernt wurden. Eben jenes Fehlen an Pollen könnte dem Verband zufolge "neue Schlupflöcher für industrielle Verfälschung" darstellen.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch bezeichnete die bessere Herkunftsregelung als überfällig. »Die bisher erlaubte Herkunftsangabe auf Honig wie ›Mischung aus EU und Nicht-EU-Ländern‹ ist genauso nichtssagend wie die Angabe »Herkunft: Planet Erde«, sagte Foodwatchgeschäftsführer Chris Methmann. Für den Kampf gegen »Honig-Schummel« reichten die Regeln aber nicht, es brauche mehr Kontrollen.
Kontrollen und analytische Methoden
Nach Angaben des Vorsitzenden des Umweltausschusses im EU-Parlament soll es auch mehr Grenzkontrollen geben, um gegen gefälschten Honig, der eigentlich nur mit Wasser vermischter Zucker ist, vorzugehen. Die EU-Kommission teilte mit, sie wolle harmonisierte Analysemethoden einführen, um mit Zucker gestreckten Honig zu erkennen. Es soll zudem eine einheitliche Methodik eingeführt werden, um den Ursprung von Honig zu erkennen.
Praktiken außerhalb des bienengewonnenen Honigs: Tannenspitzen-Produkte
Ideal sind die Monate Mai und Juni, um sich mit einem Eimer oder Korb auf in den Wald zu machen und hellgrüne zarte Triebe von Tannen, Fichten zu sammeln. Im Schwarzwald heißen die zarten und weichen Triebe, die, wenn sie jung und hellgrün sind und somit für den Honig geeignet, Schössele, was von dem Wort Schoss abgeleitet wird. Je nach Gegend und Ortschaft im Schwarzwald kann es auch Schössle heißen.
Die Einsatzmöglichkeiten der Tannenspitzen sind so vielfältig, dass man aus ihnen, bis heute, auch Gelee macht, Sirup oder Likör, und sogar Parfait. Tannennadeln: Gut für die Nerven! Schon die Benediktinerin und Universalgelehrte Hildegard von Bingen beschrieb im 12. Jahrhundert den balsamischen und belebenden Geruch von Tannenzweigen- und nadeln und setzte Tannenspitzen gegen Herzbeschwerden ein. Der Priester und Hydrotherapeut Sebastian Anton Kneipp empfahl Tee aus frischen Tannentrieben zur Förderung des Auswurfs bei Husten und Verschleimung und als lungenstärkend bei Lungenschwäche und Bronchitis.
Die gesammelten Schössele werden gewaschen und in einen großen Topf getan. Auf ein Kilo kommen zwei Liter Wasser. Etwa eine halbe Stunde werden sie in sprudelndem Wasser geköchelt. Am nächsten Tag wird der Sud durch ein Tuch abgegossen, die Schössele, die im Schlaf an Farbe verloren haben und etwas blass um die Nase sind, kommen auf den Kompost, und der Sud wird noch einmal aufgekocht - zusammen mit dem Saft einer Zitrone und oder einer Orange sowie jeder Menge Zucker.
Nun braucht es eine ganze Weile - zwei Stunden muss man bei einem Kilo Schössele schon rechnen, und immer wieder rühren - bis die gewünschte Konsistenz erreicht ist. Je dunkler die dickflüssige Masse ist, umso stärker hat sich der Zucker beim Einkochen karamellisiert. Die richtige Konsistenz ist dann erreicht, wenn erbsengroße Blasen beim Kochen entstehen. Um sicher zu gehen, schöpft man einen Teelöffel ab und gibt ihn auf einen kalten Teller. Sobald der Honig auf dem Teller abgekühlt ist, zeigt sich, ob er noch zu flüssig ist oder nicht. Ist die Masse dickflüssig und bernsteinfarben, wird sie in Gläser gefüllt und mit Schraubdeckeln verschlossen.
Auch die Bauern im Schwarzwald wussten die jungen Tannenspitzen zur Behandlung von Krankheiten zu nutzen. Sie machten daraus Aufgüsse gegen Skorbut, eine Vitamin-C-Mangelerkrankung. Latwerge - Hobbyköchin Mina Inauen sammelt die Schösslinge von Hand, Fabrikant Felix Eberle produziert die Tannenkonfitüre aus Konzentrat. So oder so: «Latwäri» ist ein Hochgenuss.
Handwerkliche und industrielle Herstellung von Tannenspitzen-Latwerge
Die frisch gepflügten Tannenspitzen in etwas Wasser kurz abwaschen, wegen dem vielen Blütenstaub, anschl. Die Tannenspitzen in eine Schüssel geben und mit eiskaltem Wasser übergießen so das 2 cm Wasser über den Spitzen steht, mit einem Teller beschweren und über Nacht an einem kühlen Ort, aber nicht im Kühlschrank abgedeckt stehen lassen. Das Ganze nun in einen Topf umfüllen und ca. 30 Min. Am nächsten Tag den Sud abseihen, die Flüssigkeit ist jetzt milchig geworden. Den Sud abmessen und in einen Topf füllen und die selbe Menge an Kandiszucker hinzufügen.
Im Gegensatz zu Mina Inauen betreibt der Gossauer Felix Eberle die Latwerge-Kocherei nicht als Hobby, sondern industriell - und zwar seit 1987. Bis zu 30 Tonnen Tannenschoss-Latwerge stellt Felix jährlich her. Im Gegensatz zu Mina Inauen pflückt er die Tannenschösslinge allerdings nicht selber. Konzentrat heisst hier die Losung. «Früher, noch vor 15 Jahren, hatten wir die Schösslinge aus dem Toggenburg und produzierten das Extrakt selber», erzählt er. Heute stammt der Rohstoff in Konzentratform aus Osteuropa. «Es ist zu aufwendig, mit frischen Trieben zu arbeiten, zumal sie leicht verderben», sagt Felix Eberle.
Praktische Hinweise für Verbraucher: Was bedeutet das neue Etikett beim Einkauf?
- Suchen Sie künftig auf der Vorderseite des Etiketts nach einer klaren Liste der Herkunftsländer mit Prozentangaben in absteigender Reihenfolge.
- Seien Sie bei Angaben wie "Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern" misstrauisch - diese Formulierung ist nicht mehr zulässig für neu abgefüllte Produkte.
- Achten Sie auf freiwillige Qualitätszeichen wie "Echter Deutscher Honig" oder "DIB-Gewährverschluss", wenn Ihnen regionale Qualität wichtig ist.
- Informieren Sie sich bei Preisunterschieden: Niedrige Preise bei großen Mischhonigen können ein Indiz für intensive Verarbeitung oder Beimischung sein.
Was bleibt zu tun?
Angemessene innerbetriebliche Eigenkontrollen, um Verstöße zu vermeiden einerseits und amtliche Kontrollen, um solche aufzudecken und ggf. zu ahnden andererseits, sind daher umso notwendiger, um den Regeln zum Schutz des speziellen Naturprodukts "Honig" mit einer jahrtausendealten Tradition gebührend Geltung zu verschaffen. Nur so können Markteilnehmer, die sich an die Regeln halten und die Verbraucher angemessen geschützt werden.
| Aspekt | Vorher | Seit 14. Juni 2026 |
|---|---|---|
| Herkunftsangabe | "aus EU- und Nicht-EU-Ländern" | Liste der Herkunftsländer mit Prozentanteilen in absteigender Reihenfolge |
| Platz Etikett | oft Rückseite oder unklar | Hauptsichtfeld / Vorderseite |
| Ausnahme | keine | Verpackungen < 30 g möglich, Länderregelung: nur vier größte Länder in einigen Staaten |
| Kontrollen | variabel | mehr Grenzkontrollen, harmonisierte Analyse-Methoden geplant |
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