Schwartau Marmelade Inhaltsstoffe Analyse: Ein detaillierter Blick auf Schwartau Samt Weniger Zucker Erdbeer Vanille

Die Schwartauer Werke GmbH & Co. sind bekannt für ihre hochwertigen Marmeladen und Fruchtaufstriche, die in einer Vielzahl von Geschmacksrichtungen angeboten werden. Ein besonderes Produkt ist der Schwartau Samt Weniger Zucker Erdbeer Vanille, der in der 255g-Packung erhältlich ist. Dieser Artikel analysiert die Inhaltsstoffe dieses Produkts und beleuchtet Aspekte wie Zuckergehalt, Süßstoffe, Zusatzstoffe und allgemeine Qualitätsmerkmale.

Schwartau Samt Weniger Zucker Erdbeer Vanille: Eine Übersicht

Der Schwartau Samt Weniger Zucker Erdbeer Vanille ist ein Fruchtaufstrich, der die natürliche Süße von Erdbeeren und roter Johannisbeere mit einem Hauch von edler Bourbon-Vanille kombiniert. Dieser fein passierte Aufstrich ist ideal für Konsumenten, die eine gesündere Alternative zu herkömmlichen Marmeladen suchen, ohne auf Geschmack zu verzichten. Er kann direkt aus dem Glas genossen werden und eignet sich hervorragend auf frischem Brot, Croissants oder als Topping für Pfannkuchen und Waffeln.

Reduzierter Zuckergehalt: Ein zentrales Merkmal

Ein wesentliches Merkmal dieses Produkts ist der reduzierte Zuckergehalt. Schwartau Samt Weniger Zucker Erdbeere enthält 30 % weniger Zucker als die klassische Schwartau Samt Variante. Dieser reduzierte Zuckergehalt sorgt für einen ausgewogenen Geschmack und entspricht dem wachsenden Bedürfnis der Konsumenten nach zuckerreduzierten Produkten.

Gesundheitliche Aspekte des Zuckerkonsums

Ein hoher Zuckerkonsum kann zu Gewichtszunahme und Zahnverfall führen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, dass Erwachsene nicht mehr als 25 Gramm Zucker pro Tag konsumieren sollten. Viele herkömmliche Erdbeermarmeladen überschreiten diese Empfehlung bereits bei einer kleinen Portion.

Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe

Um den reduzierten Zuckergehalt auszugleichen, werden in Schwartau Samt Weniger Zucker Erdbeer Vanille Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe eingesetzt. Zu den verwendeten Stoffen gehören:

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Maltit (E 965)

Maltit, auch Maltitol genannt, ist ein Zuckeraustauschstoff, der durch Hydrierung von Maltose hergestellt wird. Er gehört zur Gruppe der Polyole (Zuckeralkohole) und wird vor allem in zuckerfreien und kalorienreduzierten Lebensmitteln verwendet. Maltit ist nicht gesundheitsschädlich, kann aber in großen Mengen abführend wirken und zu Bauchschmerzen und Blähungen führen. Die tägliche Höchstverzehrmenge für einen erwachsenen Menschen wird mit ca. 30-50 g angegeben. Maltit wird auch aus Glucosesirup hergestellt und dient als Lebensmittelzusatzstoff in einer Vielzahl kalorienreduzierter Produkte wie Bonbons, Marzipan und Kaugummis.

Sucralose (E 955)

Sucralose ist ein Süßstoff, der etwa 600-mal süßer schmeckt als Kristallzucker. Der Stoff selbst und seine als Flüssigsüße vertriebene wässrige Lösung sind „kalorienfrei“.

Weitere Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe

Neben Zucker und Süßstoffen können weitere Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe in der Marmelade enthalten sein. Dazu gehören:

  • Erdbeeren: Die Hauptzutat, die für den fruchtigen Geschmack sorgt.
  • Rote Johannisbeere: Ergänzt den Geschmack der Erdbeeren und verleiht eine leicht säuerliche Note.
  • Bourbon-Vanille: Verleiht dem Aufstrich ein edles Aroma.
  • Geliermittel: Pektin wird häufig als Geliermittel verwendet, um die gewünschte Konsistenz zu erreichen.
  • Säuerungsmittel: Zitronensäure kann verwendet werden, um den Säuregehalt zu regulieren und den Geschmack zu verbessern.
  • Konservierungsstoffe: Kaliumsorbat kann verwendet werden, um die Haltbarkeit des Produkts zu verlängern.

Kaliumsorbat

Kaliumsorbat hemmt das Wachstum von Schimmelpilzen, Hefe und einigen Bakterien und verhindert so den Verderb. Einige Studien haben gezeigt, dass Kaliumsorbat in Kombination mit Nitriten in vitro genotoxisch wirkt.

Rechtliche Aspekte und Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Marmeladen und Fruchtaufstrichen ist in der Konfitürenverordnung geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Produkte sich Marmelade, Konfitüre oder Fruchtaufstrich nennen dürfen und welche Anforderungen an den Frucht- und Zuckeranteil gestellt werden. Im Allgemeinen Sprachgebrauch wird oft von Erdbeermarmelade gesprochen, obwohl es sich rechtlich gesehen häufig um Konfitüre oder Fruchtaufstrich handelt. Fruchtaufstriche fallen nicht unter die Konfitürenverordnung, wodurch es keine spezifischen Rechtsvorschriften für Frucht- und Zuckeranteil gibt.

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Zuckerfreie Auslobung

Produkte, die keine anderen Zucker (Mono- oder Disaccharide) enthalten, dürfen trotz des süßen Geschmacks als zuckerfrei ausgelobt werden. Enthalten diese Produkte zusätzlich von Natur aus Mono- oder Disaccharide, z. B. aus Früchten, so können sie als ohne Zuckerzusatz deklariert werden. Diese Deklarationen werden innerhalb der Europäischen Union von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt.

Qualitätsbewertung und Tests

ÖKO-TEST hat 25 Erdbeer-Fruchtaufstriche getestet und dabei verschiedene Kriterien wie Pestizidrückstände, Schadstoffe und Zuckergehalt berücksichtigt. Ein Kritikpunkt waren Pestizidrückstände, wobei in einigen Produkten Mehrfachrückstände gefunden wurden. Auch hohe Zuckergehalte und erhöhte Bisphenol-A-Gehalte wurden bemängelt. Die sensorischen Eigenschaften, wie Geschmack und Konsistenz, wurden ebenfalls bewertet.

Testverfahren

Die Fruchtaufstriche wurden in spezialisierten Laboren auf Pestizidrückstände, Chlorat, Perchlorat und Glutenfreiheit untersucht. Zudem wurde überprüft, ob die deklarierten Zuckergehalte mit den gemessenen Werten übereinstimmten. Die Hersteller wurden nach der Herkunft der verwendeten Erdbeeren gefragt.

Bewertung

Die Bewertung der Inhaltsstoffe führte zur Abwertung, wenn Mehrfachrückstände von Pestiziden und/oder Wirkverstärkern gefunden wurden oder wenn der Bisphenol-A-Gehalt den TDI der EFSA überschritt. Auch die sensorische Bewertung konnte zur Abwertung führen, beispielsweise bei einer deutlichen Kochnote oder zu geringer Aromaausprägung.

Verbraucherinformation und Transparenz

Verbraucher können zur Vervollständigung von Produktinformationen beitragen, indem sie fehlende Daten ergänzen oder korrigieren. Plattformen wie Open Food Facts ermöglichen es, Produktinformationen zu teilen und zu verbessern.

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Green-Score

Der Green-Score wurde ursprünglich für Frankreich entwickelt und wird derzeit auf andere europäische Länder ausgeweitet. Er dient als Bewertungssystem für die Umweltbelastung von Lebensmitteln.

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