Schokolade nach Japan versenden: Versandbestimmungen und wichtige Hinweise
Der Versand von Schokolade nach Japan unterliegt bestimmten Bestimmungen und Richtlinien, die sowohl zollrechtliche Aspekte als auch Sicherheitsbestimmungen umfassen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte, die beim Versand von Schokolade und anderen Waren nach Japan zu beachten sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Zollbestimmungen und Freigrenzen
Beim Versand von Waren nach Japan sind bestimmte Zollbestimmungen zu beachten. Generell sind Sendungen bis zu einem Wert von 135 Pfund zollfrei, wobei Ausnahmen für Alkohol, Tabak und Parfüm bestehen. Auf diese Produkte werden zusätzlich Verbrauchsteuern erhoben.
Geschenksendungen
Für Geschenksendungen gilt eine spezielle Freigrenze von 39 Pfund. Übersteigt der Wert des Geschenks diese Grenze, wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Zollabgaben fallen erst ab einem Wert von 135 Pfund an. Um eine abgabenfreie Einfuhr als Geschenk zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Zollanmeldung muss korrekt ausgefüllt sein.
- Das Geschenk muss von einer Privatperson außerhalb Großbritanniens an eine Privatperson in Großbritannien gesendet werden.
- Es darf keine gewerbliche Beziehung zwischen Sender und Empfänger bestehen, und das Geschenk darf weder direkt noch indirekt von jemandem in Großbritannien bezahlt worden sein.
- Die Sendung muss gelegentlich erfolgen, beispielsweise zum Geburtstag.
- Es ist möglich, mehrere Geschenke für verschiedene Personen in einem Paket zu versenden, wobei die Freigrenze von 39 Pfund pro Person gilt. In diesem Fall müssen die Geschenke einzeln verpackt und adressiert sein, auf der Zollanmeldung einzeln aufgeführt werden und ihr Wert muss angegeben werden.
Beim Versand von Alkohol und Tabak als Geschenke gelten zusätzlich zur Wertgrenze Mengenbeschränkungen, die nicht kumulativ gelten. Auf Parfüm werden keine Verbrauchsteuern erhoben, sofern es sich um Geschenksendungen handelt, jedoch gelten auch hier zusätzliche Mengenbeschränkungen.
Versandrichtlinien und Sicherheitsbestimmungen
Luftpostsicherheit
Nach den EU-Verordnungen (Nr. 272/2009 und Nr. 300/2008) und dem Luftsicherheitsgesetz muss sichergestellt werden, dass alle auf dem Luftweg beförderten Fracht- und Postsendungen keine in Luftfracht bzw. Luftpost verbotenen Gegenstände enthalten. Neben explosionsgefährlichen, leicht entzündlichen oder anderen gefährlichen Stoffen können auch alltägliche Gegenstände zu Beanstandungen führen. Die Deutsche Post behandelt Luftpostsendungen, die im Zuge der Durchleuchtung als potenziell gefährdend eingestuft werden, gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder auf einem anderen geeigneten Beförderungsweg (z.B. Land- bzw. Seeweg) oder sie werden an den Absender zurückgesandt.
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Verbotene Gegenstände
Bestimmte Gegenstände sind vom Versand ausgeschlossen, darunter Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen und persönlichen Mitteilung, Inhaberpapiere, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck und andere Wertgegenstände.
Versandoptionen mit der Japan Post
Die Japan Post bietet verschiedene Optionen für den Versand von Paketen und Päckchen nach Europa an. Seit 2023 müssen Adressaufkleber in ausgedruckter Form vorliegen. Wichtig ist, dass Absender und Empfänger nicht identisch sein dürfen. Dies kann umgangen werden, indem beispielsweise ein Familienmitglied als Empfänger angegeben wird.
Small Packet (Kogatahousoubutsu)
Diese Option eignet sich für kleine, leichte Warensendungen bis 2 kg. Es dürfen keine persönlichen Briefe beigelegt werden, da es sich sonst nicht mehr um eine Warensendung handelt. Die Dauer beträgt ca. 1-3 Wochen.
EMS (Express Mail Service)
EMS ist eine schnellere Versandoption mit einer Lieferzeit von etwa 3-7 Tagen. Ein Paket ist bis 20.000 Yen (~156 €) versichert und bietet Sendungsverfolgung.
Sonstige Hinweise
- Verpackungsmaterial: Kartons und Umschläge sind im 100-Yen-Shop erhältlich.
- Zollgebühren: Es können Zollgebühren und weitere Gebühren anfallen. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es eine Änderung der Einfuhrumsatzsteuer, da die Freigrenze weggefallen ist. Ab einem Warenwert von 5,23 Euro fallen Gebühren an.
- Gebrauchte Gegenstände: Bei größeren Mengen kann es sinnvoll sein, gebrauchte Gegenstände wie Kleidung zu versenden.
- Zusatzgepäck: Gegebenenfalls ist es günstiger, einen neuen Koffer in Japan zu kaufen und als Zusatzgepäck aufzugeben oder Übergepäck zu bezahlen.
Tipps und Tricks für den Schokoladenversand
Auswahl der richtigen Schokolade
Nicht jede Schokolade eignet sich für den Versand nach Japan. Achten Sie auf eine Sorte, die nicht zu leicht schmilzt, da es während des Transports zu Temperaturschwankungen kommen kann. Dunkle Schokolade ist in der Regel stabiler als Milchschokolade oder weiße Schokolade.
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Verpackung
Eine sorgfältige Verpackung ist entscheidend, um die Schokolade vor Beschädigungen und Temperaturschwankungen zu schützen. Verwenden Sie isolierende Materialien wie Luftpolsterfolie oder spezielle Kühlverpackungen, um die Temperatur stabil zu halten.
Zollinhaltserklärung
Füllen Sie die Zollinhaltserklärung korrekt und vollständig aus. Geben Sie den genauen Inhalt, den Wert und den Verwendungszweck der Sendung an. Dies beschleunigt die Zollabfertigung und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Versandzeitpunkt
Vermeiden Sie den Versand während der heißesten Sommermonate, um das Risiko des Schmelzens zu minimieren. Die kühleren Jahreszeiten sind idealer für den Versand von Schokolade.
Zusätzliche Informationen
Private Kleinsendungen
Private Kleinsendungen sind in den meisten Fällen Geschenksendungen. Es muss sich um eine Sendung handeln, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union gesandt wird. Die Befreiung gilt nicht für Sendungen von der Insel Helgoland (nicht zum Zollgebiet der Union gehörend). Die Waren dieser Sendung dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sein, und weder ihre Art noch ihre Menge dürfen vermuten lassen, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. Der Empfänger muss die Waren vom Absender ohne Bezahlung, Gegenleistung oder vergleichbare Ersatzleistung erhalten.
Wertgrenze
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 45 Euro ist der Sachwert. Bei Geschenksendungen ist der Sachwert der Preis, der für die Waren zu zahlen wäre, wenn ein Drittlandverkäufer diese Waren an einen Kunden in der Europäischen Union verkauft. Schuhe sind als nicht teilbare Ware anzusehen, da der einzelne Schuh alleine nicht verwendbar bzw. handelsüblich erwerbbar ist.
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Einfuhrumsatzsteuer
Sendungen nicht-kommerzieller Art von Privat- an Privatpersonen, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
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