Schokolade nach China importieren: Bestimmungen und wichtige Hinweise
Der Export von Waren nach China ist ein komplexes Thema, das zahlreiche Aspekte und Bestimmungen umfasst. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Einfuhrbestimmungen für Schokolade und andere Waren nach China, einschließlich der erforderlichen Registrierungen, Etikettierungen, Zollbestimmungen und anderer wichtiger Hinweise.
Einleitung
China ist ein bedeutender Handelspartner für die Europäische Union und der größte E-Commerce-Markt der Welt. Deutsche Unternehmen, die Schokolade oder andere Waren nach China exportieren möchten, müssen jedoch eine Reihe von Einfuhrbestimmungen beachten, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dieser Artikel soll einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben.
Registrierung der Hersteller
Seit dem 1. Januar 2022 müssen sich ausländische Unternehmen, die Lebensmittel nach China verkaufen, beim chinesischen Zoll registrieren lassen. Dies gilt auch für Firmen, die diese Waren verarbeiten oder lagern. Die Registriernummer muss auf der Verpackung enthalten sein. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelähnliche Produkte.
Für bestimmte Lebensmittelgruppen wie Malz, Getreidepulver, Eier, Molkereiwaren, Fleischprodukte, Öle und Fette, Kakaobohnen und Kaffee, Nüsse, Saaten, getrocknetes Gemüse und Produkte von Bienen müssen besondere Anforderungen erfüllt werden. Beispielsweise müssen die Lebensmittelüberwachungsbehörden des Herstellungslandes der betroffenen Lebensmittel beim chinesischen Zoll eine Empfehlung abgeben, aus der die positiven Eigenschaften des Herstellers hervorgehen.
Hersteller von Lebensmitteln, die nicht in dieser besonderen Liste geführt werden, können sich auch ohne direktes Mitwirken der Lebensmittelüberwachungsbehörden registrieren. Die Registrierung für Lebensmittel, die nach China exportiert werden sollen, kann direkt bei der zuständigen Zollbehörde vorgenommen werden. Bei der Registrierung müssen Name, Adresse, rechtlicher Vertreter, Kontaktpersonen und andere Dinge angegeben werden. Die Überprüfung der Angaben wird vom chinesischen Zoll über Video, schriftlich oder bei einem Besuch vor Ort überprüft. Die Waren können nur dann nach China eingeführt werden, wenn die Registrierung erfolgreich war. Die zugeteilte Nummer muss sowohl auf der inneren als auch auf der äußeren Verpackung der Lebensmittel angebracht werden.
Lesen Sie auch: Hype, Inhaltsstoffe und Qualität: Dubai-Schokolade im Vergleich
Etikettierung
Für die Etikettierung von Lebensmitteln, einschließlich Schokolade, sind folgende Angaben in chinesischer Sprache erforderlich:
- Name des Produkts
- Zutatenliste mit Angaben des prozentualen Anteils in absteigender Reihenfolge (Zutaten mit weniger als 2 Prozent Anteil brauchen nicht genannt zu werden)
- Angaben über enthaltene Nährstoffe und Nährwert
- Nettoinhalt
- Name und Adresse des Herstellers und Importeurs in der VR China
- Ursprungsland
- Produktions- und Mindesthaltbarkeitsdatum
- Aufbewahrungsbedingungen
Für Säuglingsnahrung sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich: Zubereitungshinweise und vorgesehene Altersgruppe. Darüber hinaus müssen bestrahlte oder genetisch veränderte Lebensmittel als solche gekennzeichnet sein.
Lebensmittelgesetz
Zum 1. Oktober 2015 wurde das Lebensmittelgesetz in China erweitert. Das Gesetz umfasst seitdem 154 statt bisher 104 Artikel. Die Regelungen für Kindernahrung und Online-Vertrieb wurden verschärft. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstöße vor. Das Einbringen von nicht essbaren Stoffen wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Geschädigten Verbrauchern steht künftig ein Recht auf Schadenersatz in dreifacher Höhe des erlittenen Schadens zu. Auch Vermietern von Produktionsstätten, die von ungesetzlichen Praktiken ihrer Mieter wissen und diese tolerieren, drohen höhere Strafen.
Zollbestimmungen und Dokumente
China ist ein sogenanntes „Drittland“. Daher müssen alle Waren, die nach China geliefert werden, zollrechtlich angemeldet werden. Die frühzeitige Information über zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Exportbegleitdokumente sind von der Ware und ihrer entsprechenden Zolltarifnummer abhängig. Handelsrechnungen (2-fach) mit allen handelsüblichen Angaben und Unterschrift sind erforderlich. Ein Ursprungszeugnis kann benötigt werden, um den MFN-Zollsatz zu erhalten. Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen. Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt.
Lesen Sie auch: Schnelle Schokoladenhärtung
Für die Einfuhrabwicklung notwendige Dokumente können über die EU-Datenbank ”Access2Markets” recherchiert werden. Sämtliche Waren unterliegen dem Einfuhrzoll, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind. Mit dem WTO-Beitritt Chinas wurde die Wareneinfuhr nach China erheblich erleichtert und die Zölle wurden für fast alle Waren schrittweise gesenkt. In der Datenbank Access2Markets sind - unter der Angabe der Zolltarifnummer - die Zollsätze und Einfuhrbestimmungen der meisten Exportländer, darunter auch die der Volksrepublik China, aufgeführt.
Bei der Einfuhr in China wird die chinesische Mehrwertsteuer erhoben. China hat zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze. Der Normalsteuersatz beträgt 13 Prozent. Daneben gibt es noch für bestimmte Waren wie z.B. Grundnahrungsmittel und Druckerzeugnisse einen reduzierten Steuersatz von neun Prozent.
China Compulsory Certification (CCC)
Bestimmte Produkte müssen nach dem Zertifizierungssystem „China Compulsory Certification“ (CCC) zertifiziert werden, um in China importiert und vertrieben werden zu können. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Maschinen, Elektrogeräte, elektronische oder medizinische Produkte, Kfz oder Reifen. Für eine erste Einschätzung hilft ein Blick in die Datenbank Access2Markets.
Verbotene Waren
Es gibt Waren, die unter keinen Umständen nach China exportiert werden dürfen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Produkte:
- Industrieabfälle
- Rauschgifte (Opium, Morphium, Heroin, Haschisch, etc.)
- Tödlich wirkende Gifte
- Waffen
- Waffennachahmungen
- Munition
- Explosivstoffe
- Gefälschte Wertpapiere oder Falschgeld
- Waren mit Quecksilber
- Tiere und tierische Erzeugnisse, die Schädlinge, Schadstoffe oder gefährliche Bakterien enthalten
- Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse, die Schädlinge, Schadstoffe oder gefährliche Bakterien enthalten
- Medien und Dokumente, die sich negativ auf Moral, Kultur, Politik und Wirtschaft Chinas auswirken können
E-Commerce
China ist der größte E-Commerce-Markt der Welt. Gerade im Bereich Cross-Border E-Commerce bieten sich viele Chancen für deutsche Unternehmen. Für private Käufe gelten die ansonsten läufigen Richtlinien bezüglich der Hygiene, Qualität und Sicherheit von Produkten nicht. Allerdings müssen die Verkaufsgüter den Ansprüchen des Versendungslandes gerecht werden. Außerdem sind die Eigentümer von Handelsplattformen und Onlineshops dazu verpflichtet, alle Verkäufe in Echtzeit in elektronischer Form dem chinesischen Zoll zu übermitteln. Hinzu kommt, dass die Produkte ganz klar den zulässigen Warenkategorien angehören müssen.
Lesen Sie auch: Alles über Camondas Dubai Schokolade
Holzverpackungen
Bei der Einfuhr von Holzverpackungen in die Volksrepublik China wird die Einhaltung des internationalen IPPC-Standards Nr. 15 verlangt. Nähere Informationen hat das Julius Kühn-Institut veröffentlicht.
Visumfreie Einreise
Bis voraussichtlich 31. Dezember 2026 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in die Volksrepublik China einreisen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Vertretung zu den aktuellen Einreisevorschriften.
Gesundheitshinweise
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden.
Sonstige Hinweise
- Kleinkriminalität: Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Bewahren Sie Geld, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf.
- Naturkatastrophen: Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Informieren Sie sich vor Reisen in die Berge der Provinz Sichuan in den lokalen Medien (z.B. Informieren Sie sich ggf. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw.
- Straßenverkehr: Der Straßenverkehr birgt sowohl in den Städten als auch außerhalb ein hohes Gefahrenpotenzial. Es gilt die Null-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar und wird streng geahndet. Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt.
- Drogen: Die Einfuhr oder der Besitz schon geringer Mengen Drogen jeder Art, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“).
- Internet: Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z.B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden.
- Landeswährung: Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert.
tags: #schokolade #nach #china #einfuhrbestimmungen


