Rechnung Honig Muster Vorlage: Branchenspezifische Anforderungen für Imker und Kleinunternehmer
Das Schreiben von Rechnungen im Bereich der Imkerei erfordert besondere Aufmerksamkeit. Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Imker branchenspezifische Anforderungen, die sich aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG), landwirtschaftlichen Besonderheiten und dem Status der Tätigkeit ergeben. Dieser Artikel erläutert detailliert, wie eine Rechnung beim Verkauf von Honig korrekt erstellt wird, welche Pflichtangaben erforderlich sind und welche steuerrechtlichen Besonderheiten insbesondere für Hobbyimker, Kleinunternehmer und pauschalierte Landwirte zu beachten sind.
Pflichtangaben auf einer Honigrechnung nach § 14 UStG
- Exakter Firmenname des Kunden: Achte auf den exakten Firmennamen. Nur "Spar" wird zuwenig sein.
- Anschrift des Kunden und des Verkäufers: eine Anschrift ist verpflichtend.
- Rechnungs- und Lieferdatum: Dazu brauch es ein Rechnungs/Lieferdatum.
- Warenbezeichnung und Preise: eine Warenbezeichnung mit Preis ist erforderlich.
- USt-Satz: und einen USt-Satz beziehungsweise Angabe zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG.
- Steuernummer: Ob diese auf die Rechnung gesetzt werden muss, ist nachfolgend genauer ausgeführt.
Das Beispiel zeigt den Aufbau: Wie mit Imkerverein vereinbart wurde, stelle ich ihnen meinen gelieferten Honig in Rechnung. 300 Gläser Frühtracht / Sommertracht zu 6 € Glas, 1.800,00 €. Der Preis ist Brutto inkl. aller Steuern.
Steuerliche Besonderheiten: Hobbyimker und landwirtschaftliche Kleinunternehmer
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Für viele Hobbyimker gilt die Kleinunternehmerregelung: Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die Umsatzerlöse werden dann auf der Rechnung als Nettobetrag ausgewiesen, ohne Umsatzsteuer. Ein Zusatz wie "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" ist zwingend erforderlich.
| Rechnungsbetrag | Angabe Steuernummer | Pflicht zur Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Unter 250€ | Keine Steuernummer erforderlich | Kleinbetragsrechnung |
| Über 250€ | Steuernummer sollte angegeben werden | Ordentliche Rechnung |
Verkauf als Hobbyimker: Steuerliche Einstufung und Pflichten
Sobald Du stolzer Besitzer eines ersten Bienenvolkes bist, bist du aus gesetzlicher Perspektive Tierhalter und führst einen Imkereibetrieb. Hierfür benötigst Du im ersten Schritt eine landwirtschaftliche Betriebsnummer vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und musst Dich mit Deinen Bienen beim örtlichen Veterinäramt registrieren.
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Sobald Du jedoch die Früchte Deiner Arbeit an den Mann bringen möchtest - egal ob Du Honig verkaufst, aus Wachs duftende Bienenwachskerzen herstellst und sie im Dorfladen anbietest oder Du gegen Bezahlung die blühenden Obstgärten Deiner Nachbarn bestäubst - zählst Du laut Umsatzsteuergesetz als Unternehmen, denn Du hast prinzipiell die Absicht Gewinne zu erzielen.
Das bedeutet: auch als Hobbyimker ist man zunächst einmal steuerpflichtig. Relevant in diesem Fall sind die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.
Steuernummer auf der Honig-Rechnung: Muss sie angegeben werden?
Weil ich in letzter Zeit immer wieder Anfragen zum Thema Steuernummer für die eigene Imkerei bekomme, hier eine Erläuterung für alle: Wozu brauche ich die Steuernummer? Wenn Ihr auf Rechnungen für andere Unternehmer (z. B. Molkereien, Händler oder Genossenschaften) den Honig verkauft, ist sie laut § 14 UStG verpflichtend.
Die persönliche Steuernummer gehört meines Wissens nicht auf die Rechnung. Irgendwo in dem Forum gabs mal einen Thread dazu, wo WLFP erklärt hat, wie man sich für seine Hobbybienenhaltung eine landwirtschaftliche Steuernummer zuteilen lässt, die man dann als Hobbyimker auf die Rechnung schreiben kann. Musste aber aufpassen, sobald eine Steuernummer für die Landwirtschaft erteilt wurde musst du eine bestimmte Anlage in der Steuererklärung ausfüllen und dort einen Gewinn von 0 Euro eintragen.
Zwingen kann Dich niemand, die Steuernummer auf der Rechnung anzugeben. Das war nicht gemeint. Die Frage ist, was passiert, wenn man die nach § 14 UStG erforderlichen Angaben nicht auf die Rechnung schreibt? Sanktionen gibt es hier nicht - außer dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Schlimmstenfalls sogar der Betriebsausgabenabzug.
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Vorgehen bei Hobbyimkerei und Steuererklärung
Bei bis zu 30 Völkern wird Dein Gewinn, also die Verrechnung Deiner Einnahmen mit den Ausgaben Deiner Imkerei, vom Finanzamt pauschal mit Null Euro bewertet. Imker, die weniger als 31 Bienenvölker besitzen, müssen daher keine Angaben zu ihren Gewinnen aus dem Verkauf von Honig, Bienen und Co. in ihrer Steuererklärung machen.
Kein Einsatz - kein Ertrag!
Branchenspezifische Sonderregelungen: Pauschalierte Landwirtschaft und Durchschnittssteuersatz
Bereits auf der ersten Seite meines Links sollte jedoch klar sein, welche Unterschiede nach geltendem Steuerrecht zu tragen kommen. Wesentlich ist, wem das Produkt verkauft wird (Privatperson oder Unternehmen). Mein Steuerberater hat mich ganz genau angewiesen, diesen "Durchschnittsteuersatz" auf Rechnungen anzuführen. Dieser Durchschnittsteuersatz hat eigentlich fast nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Nur mit einer möglichen Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. der "Durchschnittssteuersatz" in der Landwirtschaft hat unter anderem auch mit den bearbeiteten Produkten zu tun.
§ 22 Abs. 1 UStG 1994 sieht vor, dass nicht buchführungspflichtige Unternehmer die in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallende Vorsteuer und Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen ermitteln. Bitte dies gilt nur für Umsatzpauschalierte Landwirte. Solltet ihr dazuschreiben. Jeder Hobbyimker ist erstmal "pauschaliert". Mit 0 (auf die Feststellung einen EHW und Steuerfestsetzung wird verzichten --> wegen Liebhaberei).
Da wäre dann ein Durchschnittsteuersatz 13% und eine Zusatzsteuer von 7% - Gesamt 20% zu verrechnen und könnte getrennt ausgewiesen werden.
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Auch in der pauschalierten Landwirtschaft gibt es keinen Durchschnittssteuersatz in der Umsatzsteuer.
Grenzüberschreitende Leistungen: Reverse-Charge-Verfahren
Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).
Praxisbeispiel: Rechnungserstellung für Honigverkauf
Meine Frau, also der Vertriebschef bei uns, hat 700 Gläser verkauft. Und zwar an eine Unternehmensberatung, die den Honig, fein verpackt, als Weihnachtsgeschenk an seine Partner versendet. Soweit so gut. Ich muss jetzt eine Rechnung in Höhe von 4.500 € zzgl. Verpackung ausstellen. Ich betreibe das Ganze als Hobby, kein Nebenerwerb angemeldet, 17 Völker. Als Imker liefern Sie häufig an Molkereien, Händler oder Genossenschaften.
Tue dir und deinem Kunden den Gefallen und mach's gleich richtig. Umsatzsteuerfähige Steuernummer beantragen und wenn die da ist, die Rechnung stellen!
Prinzipiell haben jedoch auch sie Anspruch auf eine Rechnung und im Falle eines Verkaufs an gewerbliche Kunden ist eine Rechnung zwingend erforderlich.
Rechnung Honig Muster Vorlage
| Angaben | Beispiel |
|---|---|
| Name & Anschrift Verkäufer | Imker Hans Bauer, Hauptstraße 1, 12345 Musterstadt |
| Name & Anschrift Käufer | Unternehmensberatung X, Altmarkt 10, 67890 Firmenstadt |
| Rechnungsnummer | 2026/001 |
| Rechnungs-/Lieferdatum | 26.07.2026 |
| Steuernummer | Landwirtschaftliche Steuernummer oder Kleinunternehmerausweis |
| Artikelbezeichnung | Honig, 700 Gläser je 6,43 € |
| Gesamtbetrag | 4.500,00 € |
| Verpackungskosten | je nach Vereinbarung |
| USt-Angabe | Gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer |
Das Marktamt redet von einem "Graubereich". Für den "Lebensmittelinspektor" existiert man gar nicht so lange einem nicht "jemand anzeigt". Der Jemand ist in der Regel das Marktamt oder ein Mitbewerber, der einem nicht mag.
Einkommensteuerliche Behandlung: Liebhaberei und Gewinnermittlung
Neben der Umsatzsteuer ist für Dich als Hobbyimker auch die Einkommensteuer relevant. Die Imkerei zählt vor dem Einkommensteuergesetz zur Forst- und Landwirtschaft und auch hier wird wie die Umsatzsteuer betreffend mit einer Pauschalisierung gearbeitet. Die wenigsten Kunden werden beim Kauf von zwei, drei Gläser Honig “an der Haustür” nach einer Rechnung verlangen.
Prinzipiell haben jedoch auch sie Anspruch auf eine Rechnung und im Falle eines Verkaufs an gewerbliche Kunden ist eine Rechnung zwingend erforderlich.
Spezialfall: Umsatzsteuer-Ausweisung
Auch wenn Du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen musst, kannst Du für Deine eigens produzierten Waren und selbst ausgeführten Dienstleistungen, wie beispielsweise Aktionstage an Schulen, 9,0% (seit 01.01.2023) Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und den “zusätzlich” erhobenen Betrag selbst behalten. Dieses Vorgehen bietet sich insbesondere gegenüber gewerblichen Kunden an, denn diese haben prinzipiell nur den Nettobetrag von Waren zu tragen.
Empfehlung: Steuerberater oder Finanzamt konsultieren
Abschließend möchten wir Dich darauf hinweisen: Die rechtliche und steuerliche Betrachtung der Imkerei ist ein komplexes Thema und wir haben unser Bestes gegeben, alle Aspekte detailliert zu recherchieren und gewissenhaft zu prüfen. Eine rechtsverbindliche Aussage welche Regeln im Einzelfall auf Dich zutreffen können wir jedoch nicht abgeben. Wenn Du Dir unsicher bist, wie Einnahmen aus Deiner imkerlichen Tätigkeit abzurechnen sind, wende Dich am Besten an einen Steuerberater oder frage direkt beim Finanzamt nach.
Zusatz: "Schwarze Liste der Nicht-Bienenpflanzen"
In vielen Bienenweidelisten und auch Büchern haben sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte Pflanzen eingeschlichen, die für Honigbienen und insbesondere für Wildbienen wertlos sind. Einerseits wäre das nicht so schlimm, da die meisten Imker wissen, was den Bienenartigen gut tut. Ein normaler Gartenplaner oder Angestellter auf Posten, die etwas beeinflussen können, hat dieses Wissen in den meisten Fällen leider nicht. Wer der Insektenwelt etwas Gutes tun möchte, besorgt sich oftmals eine solche überholte Liste und plant drauf los.
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