Zollbestimmungen für den Versand von Keksen nach England
Der Versand von Lebensmitteln ins Ausland, insbesondere nach England, unterliegt bestimmten Zollbestimmungen, die es zu beachten gilt. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Tiergesundheit und der Pflanzenwelt. Es ist wichtig, sich vor dem Versand von Keksen oder anderen Lebensmitteln nach England über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, um Probleme bei der Einfuhr zu vermeiden.
Allgemeine Zollbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln nach England
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Lebensmitteln zum eigenen Gebrauch nach England zulässig. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Beschränkungen, die beachtet werden müssen. Diese hängen unter anderem davon ab, ob die Lebensmittel tierischen oder nicht-tierischen Ursprungs sind und aus welchem Land sie stammen.
Einfuhr aus EU-Ländern
Da das Vereinigte Königreich nicht mehr zur EU gehört, gelten für die Einfuhr von Waren aus EU-Ländern andere Bestimmungen als früher. Seit Ende Januar 2024 gelten neue Vorschriften für Waren aus der EU, insbesondere für Erzeugnisse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (SPS-Waren). Diese unterliegen veterinären, sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS-Kontrollen).
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern gelten strengere Bestimmungen. Hier sind Mengen- und Wertgrenzen zu beachten. Wer diese überschreitet, muss die Waren beim Zoll anmelden und gegebenenfalls Gebühren zahlen.
Spezifische Bestimmungen für Kekse
Kekse fallen in der Regel unter die Kategorie der verarbeiteten Lebensmittel und unterliegen daher weniger strengen Kontrollen als beispielsweise frischeFleisch- oder Milchprodukte. Da Kekse nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, sind sie in der Regel erlaubt.
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Wertgrenzen und Freimengen
Für Postsendungen nach England gelten folgende Wertgrenzen:
- Sendungen bis zu einem Wert von 39 Pfund: Geschenksendungen sind bis zu diesem Wert von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Zollabgaben werden erst ab einem Wert von 135 Pfund fällig.
- Sendungen bis zu einem Wert von 135 Pfund: Sind zollfrei, außer Alkohol, Tabak und Parfum.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Freigrenzen nur gelten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Zollanmeldung muss korrekt ausgefüllt sein.
- Das Geschenk muss von einer Privatperson außerhalb Großbritanniens an eine Privatperson in Großbritannien gesendet werden.
- Es darf keine gewerbliche Beziehung zwischen Sender und Empfänger bestehen.
- Es muss sich um eine gelegentliche Sendung handeln.
Zusätzliche Bestimmungen für Geschenksendungen
Werden Alkohol und Tabak als Geschenke versendet, gelten zusätzlich zur Wertgrenze Mengenbeschränkungen, die nicht kumulativ gelten. Auf Parfum werden keine Verbrauchsteuern erhoben, sofern es sich um Geschenksendungen handelt. Auch für Parfum gelten jedoch zusätzliche Mengenbeschränkungen.
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