Honig ohne Glyphosat-Rückstände: Hintergründe und aktuelle Informationen

Honig gilt als eines der beliebtesten und natürlichsten Lebensmittel. Doch in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten seit einigen Jahren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat. Bei Glyphosat handelt es sich um ein weltweit eingesetztes Herbizid, das in vielen Ländern zum Standard in der Landwirtschaft zählt. Die Analysen von Honig auf Rückstände und insbesondere auf Glyphosat geben wichtige Hinweise für eine sichere Lebensmittelproduktion und zeigen zugleich Herausforderungen auf, denen sich Imker, Kontrollbehörden und Verbraucher stellen müssen.

Bienen auf Honigwabe, Symbolfoto für Honigproduktion und Umweltkontakt

Glyphosat und gesetzliche Richtlinien bei Honig

Glyphosat (von Monsanto vermarktet als Roundup®) ist als nicht-selektives Herbizid in vielen Ländern weltweit seit 1974 im Einsatz. In letzter Zeit erfährt die Substanz in den Medien gesteigerte Aufmerksamkeit aufgrund der umstrittenen Verlängerung der Zulassung in der EU bis Ende 2017. Vor dem Inkrafttreten der Richtlinien der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Europäische Kommission) zur Festlegung von MRL-Werten in Honig (d. h. vor dem 01. Januar 2020) wurde ein Honig-MRL-Wert auf Grundlage von spezifischen experimentellen Daten ausschließlich für einige wenige Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln etabliert. 2017 wurde die Genehmigung für Glyphosat in der EU für fünf Jahre erneuert. Bis zum 15. Dezember 2022 war der Wirkstoff Glyphosat in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Derzeit läuft das Überprüfungsverfahren zur Erneuerung der Genehmigung.

Mit den neuen Richtlinien der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde eine richtlinienkonforme Studie mit Glyphosat durchgeführt. Der gesetzlich festgelegte maximale Rückstandswert (MRL) für Glyphosat im Honig beträgt derzeit 0,05 mg/kg.

Messung und Häufigkeit von Glyphosat in Honigproben

In eigenen Messungen, in denen 103 Honigproben analysiert wurden, konnten in 55,3% der Proben Glyphosatgehalte über der Bestimmungsgrenze (LOQ: 10 µg/kg) nachgewiesen werden. In den vergangenen Jahren wurden nur in einigen Fällen (~ 3 % der untersuchten Proben) Glyphosatrückstände im Honig gefunden, die oberhalb des Standard-MRL-Wertes von 0,05 mg/kg lagen. In allen Fällen, in denen die Rückstände den MRL-Wert überschritten, lagen sie um mehr als eine Größenordnung unterhalb der Konzentrationen, die für die Verbrauchergesundheit als bedenklich angesehen werden könnten.

Stichproben zeigen: in deutschem Honig sind mitunter Rückstände des Unkrautkillers Glyphosat - teils deutlich mehr als gesetzlich erlaubt. Ein Imker aus Brandenburg hatte letzten Sommer eine Honigprobe genommen und diese vom Labor einer niedersächsischen Behörde prüfen lassen. Das Ergebnis: sein Honig enthielt hundertmal mehr Glyphosat als für Lebensmittel erlaubt - 5,11 Milligramm pro Kilogramm Honig statt des gesetzlichen Höchstgehalts von 0,05 Milligramm. Weitere Honige aus dem brandenburgischen Landkreis sowie aus Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg enthielten laut der Aurelia-Stiftung ebenfalls Glyphosat.

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Obwohl es einzelne auffällige Belastungen gibt, fanden Stichprobenuntersuchungen des Hessischen Landeslabors von 2020 bis 2022 in 31 untersuchten Honigen (davon 26 von hessischen Imkern) kein Glyphosat und kein Abbauprodukt Aminomethyl-Phosphonsäure (AMPA). Im Rahmen einer aktuellen Studie, in deren Rahmen 69 Honigproben analysiert wurden, konnte in 59% der Proben Glyphosatgehalte über der Bestimmungsgrenze (17-163 µg/kg, im Mittel 61 µg/kg) nachgewiesen werden.

Karte: Glyphosat-Belastung von Honig in verschiedenen Regionen/Ländern

Länderübergreifende Unterschiede

Der Glyphosatgehalt scheint weder von der botanischen Herkunft, noch vom Anbauverfahren (ökologisch / konventionell) des Honigs abhängig zu sein. Stattdessen scheinen die Gehalte in Proben aus Ländern höher zu sein, welche die Verwendung von GVO erlauben, z.B. die USA oder Lateinamerika. Dabei gab es jedoch große Unterschiede: so war die durchschnittliche Glyphosat-Belastung von Honig aus Ländern, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erlauben, mehr als doppelt so hoch (71 Nanogramm pro Gramm) wie bei Honig aus Ländern, in denen keine oder kaum Gentechnik auf dem Feld genutzt wird (31 Nanogramm pro Gramm). Auch Glyphosat-Befunde waren in Honig aus Südamerika häufiger (37 % der Proben positiv), als in Honigen aus der EU (13 % der Proben positiv).

Ursachen der Kontamination - Wie gelangt Glyphosat in den Honig?

Da die Bienen bei ihrer Suche nach Nektar und Pollen auf Feldern und Plantagen direkt und unbeabsichtigt mit den dort eingesetzten Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen, ist auch zu erwarten, dass Honig mit entsprechenden Rückständen belastet wird. Im Unterschied zu Obst und Gemüse sammeln Honigbienen den Nektar auch während oder kurz nach einer Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln und sind unter Umständen einer verhältnismäßig großen Menge an Wirkstoffen ausgesetzt. Durch die Vorgänge bei der Honigentstehung im Bienenstock kann es jedoch auch wieder zu einem Abbau von Rückständen kommen.

Glyphosat wird weltweit verwendet und kann über die Umwelt (Boden, Wasser, Wind, Abtrieb, Staub) in den Honig eingetragen werden, ohne dass der Bio-Imker einen sonderlichen Einfluss darauf hat (lediglich der Standort der Bienenstöcke ist beeinflussbar, jedoch auch ein Flug-Radius der Bienen von ca. 3 km lässt sich nicht exakt kontrollieren).

Erklärvideo: Bienenflug und Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln

Spezielle Kontrollen: Bio-Honig und natürliche Limitierungen

Insgesamt 70 % der untersuchten Honigproben enthielten Rückstände, darunter 21 Proben deutscher Honige (=91 %) und 7 Proben sonstiger Herkünfte (= 41 %). In 20 Proben wurde jeweils nur ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff festgestellt; in fünf Proben waren zwei Rückstände und in drei Proben drei Rückstände nachweisbar. Insgesamt wurden neun verschiedene Pestizidrückstände in den Proben nachgewiesen. Auffällig ist hierbei, dass Thiacloprid in 15 Honigen deutscher Herkunft feststellbar war; darunter fielen auch drei Biohonige. In allen vier Biohonigen aus Deutschland und in einem Biohonig sonstiger Herkunft wurden Pestizide bestimmt, die für ökologische Produkte unzulässig sind.

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Die Ökokontrollstelle kam nach Prüfung der betrieblichen Unterlagen der Imkerei zu dem Schluss, dass die Rückstände offensichtlich unbeabsichtigt über den Nektar in den Honig gelangten, und die beiden Pestizide nicht vom Imker selbst eingesetzt worden waren. Sowohl die Durchführungsverordnung für Öko-Erzeugnisse - VO (EG) Nr. 889/2008 - als auch der Bioverband, unter dessen Siegel der Honig vermarktet wurde, nennen Kriterien für den Standort von Bienenstöcken. Im Rahmen der Qualitätskontrolle des Lebensmittelunternehmers sollte insbesondere für Bio-Ware risikobasiert überprüft werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen der EU in Bezug auf Pestizidrückstände eingehalten wurden.

Betont werden muss generell, dass sich die Verkehrsbezeichnungen „Bio“, „Öko“ oder „Organic“ nicht durch die „Abwesenheit von Rückständen“ definieren, welches oft missverstanden wird. Eine „Abwesenheit von Rückständen“ ist zudem eine Definitionsfrage. Die Ermittlung der Ursache und mögliche Maßnahmen liegen ebenfalls im Verantwortungsbereich der Kontrollstellen/-behörden und nicht beim Lebensmittelunternehmer oder Labor, welches die Qualitätskontrolle analytisch durchführt und meist die erhaltenen Ergebnisse für seine Kunden bewertet.

Regelmäßige Kontrollen und Situation im Markt

Das LGL untersucht seit Mitte 2012 die Honigproben bei der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände mit einem mehr als 500 Stoffe umfassenden Spektrum. Dabei wird auf folgende Stoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide geprüft: Acetamiprid, Clothianidin, Dinotefuran, Imidacloprid, Nitenpyram, Thiacloprid und Thiamethoxam. Einige dieser Stoffe stehen in dem Verdacht, für Bienen besonders gefährlich zu sein.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 137 Proben Honig untersucht. Der Anteil der rückstandsfreien Proben war mit 72 % erfreulich hoch. Bei 27 % der Proben fand das LGL Rückstände, die unter den zulässigen Höchstgehalten blieben. Lediglich bei einem Prozent (zwei Proben) lagen die gefundenen Rückstandsgehalte über den Grenzwerten.

Anzahl der Proben rückstandsfrei (%) Rückstände unter MRL (%) Rückstände über MRL (%)
137 72 % 27 % 1 %
Infografik: Pestizide im Honig, Glyphosat-Anteile und Anteile weiterer Wirkstoffe

Vielfalt der Rückstände und Mehrfachrückstände

Das LGL wies neun verschiedene Rückstände in den 39 rückstandshaltigen Proben nach. Der am häufigsten nachgewiesene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff war das Neonicotinoid-Insektizid Thiacloprid (32 Nachweise). Der zweite Wirkstoff aus dieser Gruppe, Acetamiprid, wurde viermal nachgewiesen. Mehrfachrückstände spielen bei Honig nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich in 7 % der Proben fand das LGL mehr als einen Rückstand.

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Von den vier Honigproben aus ökologischer Erzeugung enthielten zwei Rückstände. Die eine Probe stammte von dem Bio-Honig aus Kroatien, der aufgrund der Grenzwertüberschreitung für DEET beanstandet wurde. Die andere Probe kam aus Deutschland und wies 0,045 mg/kg an Thiacloprid auf. Eine der drei Proben mit drei Rückständen enthielt den höchsten Gesamtgehalt an Rückständen unter allen untersuchten Proben.

Unterschied zwischen deutschen und Importhonigen

Vergleicht man die Herkunft, enthalten die aus europa- oder weltweiten Herkünften gemischten Honige weniger Rückstände als die einheimischen Honige. Für diesen Unterschied ist vor allem Thiacloprid verantwortlich. Bei Vergleich der EU-Honige mit Importhonigen konnten keine grundlegenden Tendenzen bezüglich der Häufigkeit von Befunden festgestellt werden. Es gab jedoch Unterschiede in der Häufigkeit, mit der bestimmte Stoffe gefunden wurden; beispielsweise wurde das Herbizid 2,4-D deutlich häufiger in südamerikanischen und indischen Honigen, als in EU-Honigen, gefunden.

Handlungsbedarf und politische Diskussionen

"Die Befunde belegen, dass Unkrautbekämpfung mit Glyphosat die Verkehrsfähigkeit von Honig gefährden", erklärte Stiftungsvorstand und Imker Thomas Radetzki. Die Aurelia-Stiftung kritisiert, dass Imker und Bienen bei Glyphosatbelastungen von Honig vom Ministerium im Stich gelassen werden. Einig sind sich Thomas Radetzki und Torsten Ellmann, dass das derzeit erlaubte Besprühen von Blüten mit glyphosathaltigen Mitteln ein Problem ist. "Das muss verboten sein. Jeder Landwirt ist aufgerufen, nicht in blühende Bestände zu spritzen, weil er einfach auch Lebensräume vernichtet, für Wildbestäuberinsekten, für Honigbienen - blühende Bestände müssen für einen Landwirt tabu sein."

Das Landwirtschaftsministerium betonte, man wolle zeitnah weitere Beschränkungen für die Glyphosatanwendung einführen, darunter ein vollständiges Verbot der sogenannten Sikkation, einer Anwendung kurz vor der Ernte. Die weitergehenden Verbotspläne listen aber nicht den geforderten Schutz von Blüten auf.

Politische Debatte um Glyphosat-Einsatz und Bienenwohl

Analytik und Kontrollmöglichkeiten

QSI bietet ab sofort die Analytik von Glyphosaten innerhalb von 48 Stunden an. Die Methode ist validiert und nach ISO17025 akkreditiert. Aufgrund der hohen Polarität des Glyphosats ist es nicht möglich, die Substanz in die Multipestizidrückstandsmethode zu integrieren, mit der über 600 Pestizide nachgewiesen werden können.

Die im Berichtszeitraum untersuchten Honigproben wiesen lediglich zu einem Prozent (zwei von 137 Proben) Höchstgehaltsüberschreitungen auf. Mehr als zwei Drittel der untersuchten Proben waren rückstandsfrei.

Empfehlungen zu Rückstandshöchstgehalten, Bio-Richtlinien und Kontrollen

Es wurden bisher für Honig -neben den allgemein für die meisten Lebensmittel geregelten Pestiziden- lediglich Höchstwerte (MRL=Maximum Residue Limit) für die beiden in der konventionellen Imkerei verwendeten Bienenarzneimittel / Varroazide Amitraz und Coumaphos mit 0,2 mg/kg und 0,1 mg/kg festgelegt.

Da diese Varroazide in der Bio-Imkerei jedoch generell nicht verwendet werden dürfen, sollten eigentlich in Bio-Ware „keine“ Rückstände dieser synthetischen Pestizide nachweisbar sein. Der vom Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) in Deutschland geförderte Ansatz verwendet beispielsweise einen Orientierungswert von 0,010 mg/kg. Dieser Wert ist nach BNN-Aussage jedoch kein gesetzlicher Grenzwert und sollte daher nicht als „Bio-MRL“ oder „kritisches Limit“ interpretiert werden. Nach jüngster Auskunft der deutschen Öko-Kontrollstellen werden geringe Befunde im Bereich der üblichen Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg in Bio-Ware aktuell nicht weiter verfolgt, da diese in sehr großer Menge gemeldet werden und fast in jedem Bio-Produkt nachweisbar sind.

Fazit: Bedeutung für Verbraucher und Imkereien

Trotz der zahlreichen Befunde kann Honig weiterhin bedenkenlos genossen werden. Die ermittelten Pestizidgehalte lagen überwiegend weit unter den geltenden Höchstmengen und es handelte sich meist um sehr kleine Gehalte. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass die Untersuchung von Honig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung wichtig ist und fortgesetzt werden sollte, da auch gültige Höchstgehalte überschritten wurden.

Infografik Honigrückstände: Zusammenfassung Glyphosat und weitere Pestizide

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