Gefriergetrocknete Erdbeeren mit Schokolade von dm: Herstellung, Inhaltsstoffe und Herkunftskennzeichnung

Gefriergetrocknete Erdbeeren mit Schokolade sind ein beliebtes und praktisches Produkt, das von der Drogeriemarktkette dm angeboten wird. Sie eignen sich als Snack für Kinder und Erwachsene und werden häufig als „Bio Erdbeerscheiben“ vermarktet. Doch gerade bei der Herkunft und den Inhaltsstoffen gibt es relevante Aspekte, die Verbraucher beachten sollten.

Herstellung der gefriergetrockneten Erdbeeren

Die gefriergetrockneten Bio-Erdbeerscheiben werden bei dm als gering verarbeitetes Obst angeboten und gelten als unverarbeitet. Das Herstellungsverfahren sieht vor, dass frische Erdbeeren zunächst geerntet, vorbereitet und anschließend gefriergetrocknet werden. Die Gefriertrocknung entzieht den Früchten schonend und effizient Wasser, wobei die meisten Nährstoffe und der Geschmack erhalten bleiben.

Gefriertrocknung Prozess Erdbeeren

Nach der Gefriertrocknung und Weiterverarbeitung werden die Erdbeerscheiben in Österreich abgefüllt - ein Hinweis, der auf der Verpackung explizit hervorgehoben ist.

Wichtige Angaben zur Herkunft

Informationen auf der Verpackung

  • Auf der Schauseite der Verpackung findet man den Produktnamen, das sechseckige deutsche Bio-Siegel, den Hinweis „100 % Frucht“ sowie eine Abbildung getrockneter Erdbeeren.
  • Auf der Rückseite erscheint farblich hervorgehoben der Hinweis „abgefüllt in Österreich“.
  • Links oben findet sich beim EU-Bio-Siegel der Hinweis „Nicht-EU-Landwirtschaft“.

Nach der EU-Öko-Basisverordnung müssen Bio-Lebensmittel den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe auf dem Etikett angeben. Dabei sind die Angaben „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ ausreichend.

Bio-Siegel und EU-Landwirtschaft Siegel

Laut der EU-Marktorganisations-Verordnung Obst und Gemüse muss seit Januar 2025 bei bestimmten getrockneten Früchten, beispielsweise Erdbeeren, das Ursprungsland angegeben werden. Dm sollte gemäß den neuen Vorgaben zur Marktorganisation das Ursprungsland bei allen Produktangeboten kennzeichnen, für die das vorgeschrieben ist.

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Verpackungsangabe Bedeutung
Abgefüllt in Österreich Ort der Abfüllung, nicht der Erzeugung
Nicht-EU-Landwirtschaft Ort der Erzeugung außerhalb der EU
Bio-Siegel Erfüllt nationale & EU-Bio-Richtlinien

Das ist nicht richtig, dem Kunden Bio zu verkaufen und dann mit der Abfüllung in Österreich zu mogeln. Nicht-EU reicht hier nicht aus dm! Das Produkt essen Kinder und verunreinigter Ware aus beispielsweise China und anderen fragwürdigen Ländern ist nicht BIO nach deutschem Standard.

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft eines Lebensmittels. Das Herkunftsland wird bewusst nicht genannt und verschleiert. Hier fehlt das Ursprungsland der Erdbeeren.

Die Erdbeeren an sich stammen laut Kennzeichnung unter dem Bio-Siegel nicht aus der EU. Diese Kennzeichnung reicht für Trockenfrüchte aber nicht aus.

Herkunft von Bio-Produkten: EU-Verordnung und Verbraucherinformation

Die Stellungnahme der dm-drogerie markt GmbH + Co. lautet: Bei unseren „dmBio Erdbeerscheiben gefriergetrocknet“ wird die Herkunftsangabe mit der Formulierung „Nicht-EU-Landwirtschaft“ in Einklang mit den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung aufgebracht. Ergänzend wird den Kunden und Kundinnen über die Angabe „Abgefüllt in Österreich“ der Ort der Abfüllung genannt.

Inhaltsstoffe und Nährwerte

Gefriergetrocknete Erdbeerscheiben mit Schokolade enthalten hauptsächlich Erdbeeren und Schokolade, aber auch weitere Zutaten wie Gummi arabicum.

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Schokolade und Zusatzstoffe

  • Schokolade liefert einen hohen Anteil an Zucker, was zu Gewichtszunahme und Zahnverfall führen kann.
  • Ein hoher Zuckerkonsum kann zu Gewichtszunahme und Zahnverfall führen.
  • Gummi arabicum -auch Gummiarabikum, Arabisches Gummi- wird das Gummi aus dem Pflanzensaft -Exsudat aus dem Harz- von verschiedenen, in Afrika verbreiteten Akazien-Bäumen, wie dem Gummiarabikumbaum -Senegalia senegal-, sowie von der Arabischen Gummi-Akazie -Vachellia nilotica-, der Seyal-Akazie -Vachellia seyal-, und von weiteren Akazienarten.
Gummi arabicum Akazienbäume Herkunft

Allergene und Unverträglichkeiten

  • Dieses Produkt kann Gluten enthalten. Auf Grund von fehlenden, widersprüchlichen oder unverständlichen Daten ist keine definitive Einschätzung möglich.
  • Gluten kommt in vielen Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Hafer vor.
  • Mais, Reis, Buchweizen und Hirse sind hingegen glutenfrei.
  • Die Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer chronischen Erkrankung der Dünndarmschleimhaut auf Grund einer Überempfindlichkeit gegen Bestandteile von Gluten führt.
  • Dieses Produkt ist laktosefrei. Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben.
  • Laktose, auch Milchzucker, ist ein Zweifachzucker, der vor allem in Milchprodukten enthalten ist. Bei Laktose-Intoleranz liegt ein Enzymmangel vor. Dies führt zu Symptomen wie Völlegefühl, Bauchkrämpfen, Blähungen und Durchfall.
Allergene Übersicht: Gluten und Laktose

Angaben zu Portionsgrößen und Nährwerten

Angaben für eine Portionsgrösse von 100g. *Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes.

Unsere Inhaltsstoffbewertung erfolgt unabhängig vom konkreten Produkt.

Vegetarische, vegane und Bio-Zertifizierung

Dieses Produkt ist vegan. Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Veganismus ist eine Lebens- und Ernährungsweise.

Dieses Produkt ist auch vegetarisch. Vegetarier essen neben pflanzlichen Nahrungsmitteln ausschließlich solche Produkte, die von lebenden Tieren stammen, dazu zählen Milch, Eier und Honig. Gemieden werden hingegen Fleisch und Fisch. Vegetarismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben.

V-Label für vegane und vegetarische Produkte

Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen.

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  • Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs enthalten sind.
  • Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten.
  • Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig.
  • Kriterien werden transparent und unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt.
V-Label Logo vegan vegetarisch

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt.

Nachhaltigkeit und Klima Score

Die Kategorie, die für dieses Produkt vorgesehen ist, ist nicht präzise genug, um den Green-Score zu berechnen. Dieser Klima Score ist leider gerade nicht verfügbar, da er noch berechnet oder gerade aktualisiert wird.

CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. In vielen Ländern sind sogenannte Lebensmittelampeln bereits Pflicht. Das Produkt kann aktuell nicht bewertet werden, aber jeder Nutzer kann abstimmen, um die Entwicklung zu verbessern.

Klima Score Lebensmittel Vergleich

Fazit: Transparenz und Verbraucherinformation

Mit den Angaben „abgefüllt in Österreich“ und „Nicht-EU-Landwirtschaft“ war bisher unklar, aus welchem Ursprungsland die „Bio Erdbeerscheiben“ kommen. Auf den „dm Bio-Erdbeerscheiben“ fällt zur Herkunft der Hinweis „abgefüllt in Österreich“ ins Auge. Bezüglich der Herkunft der Erdbeeren ist diese Information irrelevant. Das Ursprungsland der Erdbeeren fehlt auf der Verpackung, was gemäß neuer EU-Verordnung ab Januar 2025 nicht mehr gestattet ist.

Wenn die Angaben nicht mit den Informationen auf der Verpackung übereinstimmen, können Konsumenten diese ergänzen oder korrigieren.

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