Was ist echte Dubai-Schokolade und gibt es sie von Lindt?

Die Bezeichnung von Produkten mit geografischen Namen sorgt immer wieder für rechtliche Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Beispiel ist die sog. „Dubai-Schokolade“ des Herstellers Lindt. Die zentrale Frage lautet: Darf ein Produkt mit einer geografischen Herkunftsangabe beworben werden, obwohl es nicht aus der genannten Region stammt?

Was versteht man unter „Dubai-Schokolade“?

Bei der beliebten Dubai-Schokolade handelt es sich um Schokolade, ursprünglich aus Dubai, die mit einer speziellen Pistaziencreme und dem sogenannten Engelshaar gefüllt ist. Schokolade mit Pistaziencreme und Kadayif, auch als „Engelshaar“ bekannt, erfreut sich großer Beliebtheit. Bei Kadayif handelt es sich um feine Teigfäden, auch als Engelshaar bekannt, die in levantinischen oder arabischen Desserts eine lange Historie haben. Sie sorgen für die knusprige Konsistenz der beliebten Schokoladensorte. Tahini ist eine Paste aus feingemahlenen, gerösteten Sesamkernen.

Teigfäden (Kadayif) und Pistazien

Unter Dubai-Schokolade ist die spezielle Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar zu verstehen - nicht aber eine Schokolade, die einem Unternehmen zuzuordnen ist. Das Besondere ist die Textur: Zartschmelzende Lindt Vollmilchschokolade umhüllt eine unvergleichliche Füllung mit einem besonders hohen Anteil von feinstem Pistazienmark (24%), knusprigem Kadayif sowie samtigem Tahini.

Lindts Produkt: „Dubai Style Chocolade“

Der Hype um die beliebte Dubai-Schokolade bricht nicht ab. Immer mehr Marken, darunter auch bereits seit einigen Wochen Lindt & Sprüngli, setzen auf eigene Varianten des Trendprodukts. Nun vermarktet der Schokoladenhersteller die Dubai-Schokolade überraschend unter einem neuen Namen. Kunden können sie seit Freitag, 13. Dezember, unter dem Namen „Dubai Style Chocolade“ in deutschen Lindt-Shops kaufen.

Die Lindt Maîtres Chocolatiers setzen das Trendrezept nun in der beliebten Premiumqualität um und laden zu einer Reise in die luxuriöse Welt der Dubai-Schokolade ein. Lindt Deutschland bringt die limitierte Lindt Dubai Chocolade Edition heraus. Ab 9. November 2024 ist die handgefertigte Lindt Dubai Chocolade in ausgewählten Lindt Boutiquen erhältlich, beginnend mit dem Standort Düsseldorf. Wenig später wird das Premiumprodukt aus dem Hause Lindt auch im Online-Shop angeboten. Dort erfährt die sogenannte Dubai-Schokolade eine derart große Popularität, dass sie einen regelrechten Hype ausgelöst hat.

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Erleben Sie die perfekte Harmonie reichhaltiger, hochwertiger Lindt Chocolade, gepaart mit einer weichen, cremigen Pistazienfüllung und dem köstlichen Knuspern des goldenen Kadayifs. Diese hausgemachte Version der viralen Schokolade aus Dubai bringt luxuriösen Genuss in Ihre Küche. Es erfordert etwas Geduld, aber das Ergebnis ist ein Meisterwerk, das die Mühe wert ist. Sie können je nach Vorliebe sowohl Vollmilch- als auch Zartbitterschokolade für die Schokoladenhülle verwenden. Während für den typischen Dubai-Schokoladengeschmack Milchschokolade verwendet wird, sorgt eine Mischung aus dunkler und Vollmilchschokolade für einen angenehmen Kontrast.

Lindt Dubai Style Chocolade Produktansicht

Die „Lindt Dubai Style Chocolade“ solle mit neuer Rezeptur „noch mehr Kundinnen und Kunden glücklich machen.“ So will das Unternehmen wohl den bisherigen Erfolg fortsetzen, jedoch unter neuem Namen. Wie das Unternehmen unserer Redaktion mitteilte, handle es sich bei der neuen Variante allerdings um ein neues, nun maschinell hergestelltes Produkt, das daher auch einen anderen Namen trage. Es können im Gegensatz zur zuvor verkauften, handgefertigten Dubai-Schokolade in großer Stückzahl produziert werden.

Inhaltsangaben und Rezepturen (Auszüge)

Bestandteil Beispielangabe
Schokolade VollMILCH-Schokolade [Zucker, Kakaobutter, VollMILCHpulver, Kakaomasse*, MILCHzucker, MagerMILCHpulver, Emulgator (SOJAlecithin), GERSTENmalzextrakt, Aroma]
Füllung PISTAZIEN-Engelshaar-Füllung 26% [PISTAZIEN* (45%), Engelshaar Teigfäden* (15%) (WEIZENmehl, Wasser, Maisstärke, Sonnenblumenöl, Salz), Zucker, BUTTERreinfett, Kakaobutter, VollMILCHpulver, MANDELN, MagerMILCHpulver, HASELNÜSSE, Salz, Emulgator (SOJAlecithin), Invertzuckersirup, Aromen]
Hinweis *aus Nicht-EU, Kann andere SCHALENFRÜCHTE, ERDNÜSSE, SESAMSAMEN, andere GLUTENHALTIGE GETREIDE enthalten

Rechtslage: Geografische Herkunftsangabe und Markenrecht

Die zentrale Frage lautet: Darf ein Produkt mit einer geografischen Herkunftsangabe beworben werden, obwohl es nicht aus der genannten Region stammt? Nach § 127 MarkenG dürfen geografische Herkunftsangaben nur verwendet werden, wenn das beworbene Produkt tatsächlich aus der angegebenen Region stammt. Entscheidend ist dabei die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, also der Verbraucher.

Tatsächlich können geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten zwar unionsrechtlich geschützt werden. Dann dürfen Produkte nur so bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus der genannten Region stammen oder entsprechende Zutaten von dort kommen. Ein Beispiel ist „Nürnberger Lebkuchen“, die nur in Nürnberg hergestellt werden dürfen. Verbraucher erwarten zu Recht, dass Aachener Printen nicht nur nach einem bestimmten Rezept hergestellt, sondern auch tatsächlich in der Region Aachen produziert werden.

Die Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, die Dubai-Schokolade der Marke „Fex Dessert“ direkt aus Dubai nach Deutschland bringt, mahnt dennoch mehrere Firmen ab, die Dubai-Schokolade verkaufen, die nicht in Dubai hergestellt wird. Die Begründung für die geplanten Abmahnungen: Sie seien die Einzigen, die Dubai-Schokolade aus Dubai exportieren. Der Begriff dürfe ausschließlich für Produkte verwendet werden, die tatsächlich aus Dubai stammen. Alles andere stelle irreführende Werbung dar. Grundlage für die rechtlichen Auseinandersetzung ist § 127 MarkenG.

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In ihrer Abmahnung an Lindt schreibt die Wilmers GmbH, dass die ähnliche Art und Weise der Herstellung der Schokolade die Irreführung nicht entfallen lasse. Weiter noch: Indem Firmen explizit darauf verweisen, dass in Ihrer Schokolade Pistazien und Kadayif, also Engelshaar, enthalten sind (und somit gerade die Zutaten, die auch in der Original Dubai-Schokolade in Dubai verwendet werden), würden Lindt nur noch den unzutreffenden Eindruck, dass die von Ihnen angebotene Dubai-Schokolade tatsächlich aus Dubai stamme, verstärken.

Gegenargumente und Verkehrsauffassung

Einerseits wird argumentiert, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ ähnlich wie Begriffe „Wiener Schnitzel“ oder „Italienischer Salat“ als Gattungsbezeichnung verstanden werden könnte. Solche Begriffe weisen oft nicht auf die Herkunft, sondern auf die Zubereitungsweise hin. Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied vor 15 Jahren, dass das Wiener Schnitzel zwar ursprünglich aus Kalbsfleisch hergestellt wird. In Deutschland verstehe jedoch die Mehrzahl der Verbraucher unter dem Begriff nicht mehr ausschließlich ein Kalbsschnitzel, sondern ein paniertes Schnitzel schlechthin.

Es scheint nicht realitätsnah, dass potenzielle Käufer wirklich davon ausgehen würden, dass die Schokolade in Dubai hergestellt und daher importiert worden ist. Eher dient die Bezeichnung als Hinweis auf ein Rezept, das alle Hersteller verwenden. Und dieses kommt tatsächlich aus Dubai - was die meisten wohl wissen dürften. Insbesondere die, die diesen stolzen Preis für Dubai-Schokolade ausgeben. Letztlich ist die Verkehrsauffassung entscheidend. Sollten Käufer der Schokolade von Lindt wirklich denken, dass deren Dubai-Schokolade auch wirklich aus Dubai stammt, dann läge eine Irreführung vor, sofern sie nicht auch wirklich in Dubai hergestellt worden ist. Allerdings lassen sich in diesem Fall überzeugende Argumente dafür finden, dass mit Dubai nicht die Herkunft, sondern die Art der Zubereitung gemeint ist und dass sich mögliche Kunden dessen auch bewusst sind.

Markenanmeldungen und Marktgeschehen

Wenig überraschend wollen nun alle ein Stück vom Kuchen, oder eher der Schokolade, abhaben. Daher gibt es mittlerweile verschiedene Hersteller, die ihre eigene Dubai-Schokolade anbieten. Denn Medienberichten zufolge haben mehrere Firmen beim Deutschen Patent- und Markenamt (dpma) Markenrechte für die Dubai-Schokolade in verschiedenen Varianten angemeldet. Die erste Markenanmeldung sei von Lukas Nonnenmacher, Inhaber der Firma AnalyticOne, eingereicht worden. Dem folgte nur zwei Tage später die Foodbloggerin Kiki Awemeier, die mit „Kikis Dubai-Schokolade“ an den Start geht. Bei der Anmeldung gilt das Prioritätsprinzip. Grundsätzlich heißt es also: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Allerdings gibt es Hindernisse bei der Eintragung der Dubai-Schokolade, die dazu führen könnten, dass einige Eintragungen am Ende erfolglos sein dürften.

Für die Eintragung einer Marke bedarf es nämlich einer Unterscheidungskraft, wie § 3 Abs. 1 MarkenG vorschreibt. So wird gewährleistet, dass bestimmte Begriffe für alle frei bleiben. Der Markenname muss sich erkennbar von anderen Herstellern und Firmen abgrenzen. Daher dürfte die YouTuberin mit ihrer Schokolade namens „Kikis Dubai-Schokolade“ bei einer Eintragung Erfolg haben, da dieser Name eine Individualisierung aufweist. Aber der Name Dubai-Schokolade für sich? Denn der Begriff Dubai Schokolade könnte allgemein für ein bestimmtes Rezept stehen, das keinem Unternehmen zugehörig ist. Denn unter Dubai-Schokolade ist die spezielle Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar zu verstehen - nicht aber eine Schokolade, die einem Unternehmen zuzuordnen ist. Es fehlt hier somit an der Unterscheidungskraft. Die Eintragung des Begriffs Dubai-Schokolade sorgt nicht dafür, dass sich das Produkt von dem anderer Hersteller unterscheiden lässt.

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Prozessstand und mögliche Folgen

Wie die „Lebensmittelzeitung“ vor wenigen Tagen berichtete, hatte ein Importeur, der echte Schokolade aus Dubai vertreibt, zuvor rechtliche Schritte gegen Lindt eingeleitet. Der Vorwurf: Die als „Dubai-Schokolade“ vermarkteten Produkte von Lindt stammen nicht aus Dubai und könnten Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen. Eine Abmahnung mit einer Aufforderung zur Unterlassung sei Anfang Dezember an Lindt übermittelt worden. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, drohte der Importeur mit einem gerichtlichen Verkaufsstopp. Kurz darauf kündigte Lindt in einer Mitteilung an seine Kunden an, die Produktlinie um eine neue Variante zu erweitern.

Ob Wilmers mit den Abmahnungen Erfolg haben wird, bleibt also abzuwarten. Auch, ob es am Ende zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Frist für die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung läuft am 12. Dezember (Tag der Veröffentlichung dieses Beitrags) ab. Ich gehe aber davon aus, ein so großes Unternehmen wie Lindt hier nicht klein beigeben wird. Andernfalls will Wilmers sonst im Eilverfahren einen Verkaufsstopp erwirken. Ob die „Dubai-Schokolade“ von Lindt letztlich als irreführend bewertet wird, bleibt abzuwarten. Noch läuft die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Bericht über den Hype um Dubai-Schokolade und rechtliche Fragen

Praktische Hinweise für Hersteller und Verbraucher

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Werbung weder irreführend ist noch gegen das Markenrecht verstößt.
  • Die Frage, ob geografische Begriffe verwendet werden dürfen, ist stets sorgfältig zu prüfen.
  • Verbraucher sollten bei teuren Produkten prüfen, ob Herkunftsangaben belegt werden, falls ihnen Importqualität wichtig ist.

Die Frage aber ist: Hat die Firma Recht? Darf die Schokolade auch Dubai-Schokolade genannt werden, wenn sie in Deutschland - oder eben nicht in Dubai - hergestellt wurde? Eine solche läge vor, wenn Verbraucher die Dubai-Schokolade nur kaufen, weil sie denken, dass sie auch wirklich aus Dubai ist. Es scheint nicht realitätsnah, dass potenzielle Käufer wirklich davon ausgehen würden, dass die Schokolade in Dubai hergestellt und daher importiert worden ist. Eher dient die Bezeichnung als Hinweis auf ein Rezept, das alle Hersteller verwenden.

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