Dubai-Schokolade: Hype, Rechtsstreitigkeiten und Verbrauchertäuschung

Der Hype um die Dubai-Schokolade hat in Deutschland zu einigen Kontroversen und Rechtsstreitigkeiten geführt. Im Kern geht es um die Frage, ob Schokoladenprodukte, die nicht in Dubai hergestellt wurden, auch als „Dubai-Schokolade“ verkauft werden dürfen. Verschiedene Gerichte haben unterschiedliche Urteile gefällt, was die Situation für Hersteller und Händler zusätzlich verkompliziert.

Was ist Dubai-Schokolade?

Dubai-Schokolade ist eine Süßigkeit, die derzeit sehr im Trend liegt. Sie ist süß, schmeckt nach Pistazien und ist relativ teuer. Neben Vollmilchschokolade benötigt man für die Herstellung Pistaziencreme, Sesammus (Tahini) und feine Teigfäden, die man auch im türkischen Gebäck Baklava findet und die wie Engelshaar aussehen.

Die originale Dubai-Schokolade stammt von der Manufaktur "Fix Dessert Chocolatier" aus Dubai. Die Gründerin hatte während ihrer zweiten Schwangerschaft Heißhunger und kreierte daraufhin die Schokolade mit der Pistaziencreme. Richtig bekannt wurde die Dubai-Schoki aber erst später durch ein Video einer Food-Bloggerin, das millionenfach aufgerufen wurde.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Die wachsende Popularität der Dubai-Schokolade hat auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt.

Landgericht Köln: Herkunftsbezeichnung muss stimmen

Das Landgericht Köln hat in einer bahnbrechenden Entscheidung klargestellt, dass Schokoladenprodukte, die nicht in Dubai hergestellt wurden, auch nicht als „Dubai-Schokolade“ verkauft werden dürfen. Wer dies dennoch tut, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Im konkreten Fall wurden zwei Händler verklagt, und die Geschäftsführer sehen sich nun mit Strafen von bis zu 250.000 Euro oder sogar einer Haftstrafe von sechs Monaten konfrontiert.

Lesen Sie auch: Hype, Inhaltsstoffe und Qualität: Dubai-Schokolade im Vergleich

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der durchschnittliche Verbraucher aus der Produktbezeichnung schließe, die Schokolade sei in Dubai hergestellt worden. Auch englischsprachige Beschreibungen und Werbeaussagen wie "Taste of Dubai" oder "einen Hauch Dubai" verstärkten diesen Eindruck. Der kleine Hinweis "Herkunft: Türkei" auf der Rückseite der Verpackung reiche nicht aus, um diese Irreführung zu korrigieren.

Das Landgericht Köln sieht in der Bezeichnung „Dubai Schokolade“ eine geografische Herkunftsangabe. Entscheidend für die Beurteilung des Herkunftsgebiets einer Ware oder Dienstleistung ist dabei die Verkehrsauffassung. Vorliegend suggeriere die Bezeichnung „Dubai Handmade Chocolate“ jedoch, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stamme. Diese englische Bezeichnung würde der Durchschnittsverbraucher nämlich übersetzen mit ‚handgemachte Dubai Schokolade“. Zudem würden die Kunden erkennen, dass das Produkt nicht in Deutschland hergestellt sei, weil es auf der Vorderseite eine englische Bezeichnung trage und die weitere Beschreibung auf dem Produkt ebenfalls in englischer Sprache gehalten seien. Auch der Sternchenhinweis neben dem Produktpreis, der darauf hinweist, dass „einzelne Artikel aufgrund der aktuellen Situation in der internationalen Seefracht zeitweise nicht verfügbar oder später lieferbar sind“, spreche für ein Importprodukt.

Das Landgericht Köln hat die dadurch eingetretene Gefahr der Irreführung bejaht. Denn ein nicht unwesentlicher Teil des Verkehrskreises könnte zu der unzutreffenden Vorstellung gelangen, die Schokolade stamme tatsächlich aus Dubai. Eine Irreführung muss beim Verbraucher nicht tatsächlich eingetreten sein.

Landgericht Frankfurt: Gattungsbegriff oder Irreführung?

Im Gegensatz zum Landgericht Köln entschied das Landgericht Frankfurt, dass die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" für Produkte, die nicht aus Dubai stammen, keine irreführende geografische Herkunftsangabe darstellt. Das Gericht argumentierte, dass sich der Begriff "Dubai-Schokolade" mittlerweile zu einem Gattungsbegriff gewandelt habe, der sich auf eine bestimmte Rezeptur und nicht auf die geografische Herkunft beziehe.

Die Kammer stellte fest, dass Rezepte für die Herstellung von „Dubai-Schokolade“ kursieren und vielfach umgesetzt werden. Durch diesen Gebrauch des Zusatzes „Dubai“ hat sich dieser eher zu einem Gattungsbegriff gewandelt, der insbesondere die Verwendung von Pistazien und Engelshaar oder ähnlichen süßen Produkten erfasst.

Lesen Sie auch: Alles über Camondas Dubai Schokolade

Das Gericht betonte, dass die Verpackung der "Dubai-Schokolade" durchgehend in deutscher Sprache gehalten sei und keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Produktion in Dubai enthalte. Zusätzlich sei in der Werbung explizit von einer "Qualitäts-Eigenmarke" die Rede, was eine Herkunft aus Dubai gerade ausschließe.

Abmahnungen und Verbote

Der Schokoladenhersteller Wilmers mahnte im Dezember 2024 Lindt ab, da das Unternehmen mit dem Verkauf seiner Dubai-Schokolade gegen das Markenrecht verstoßen habe. Der Grund: Die Schokolade wurde entgegen ihrer Bezeichnung nicht in Dubai produziert. Wilmers ging auch gegen weitere Vertreiber der Dubai-Schokolade vor.

Das Landgericht Köln entschied zugunsten von Wilmers und untersagte Aldi den Verkauf seiner Dubai-Schokolade. Zwar war auf der Verpackungsrückseite angegeben, dass die Schokolade in der Türkei produziert wurde, dennoch trug sie die Bezeichnung „Alyan Dubai Homemade Chocolate“. Diese Formulierung könne den Verbraucher zu der Annahme verleiten, dass die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt wurde. Damit verstieß Aldi gegen das Verbot irreführender Werbung.

Die Rolle des Handels

Auch große Einzelhändler wie Lidl und Aldi haben den Trend um die Dubai-Schokolade erkannt und eigene Produkte auf den Markt gebracht.

Lidl und die Dubai-Schokolade

Lidl in Deutschland ließ die Herzen der Dubai-Schokoladen-Fans mit einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk höherschlagen: Ab dem 13. Dezember waren 10.000 Tafeln der beliebten Schokoladen-Art in ausgewählten Filialen verfügbar. Für 3,29 Euro erhielten Lidl Plus-Kunden die begehrten Tafeln an 20 Standorten in Deutschland. Unter der Eigenmarke Deluxe bietet der Lebensmitteleinzelhändler damit vollen Genuss und exzellente Qualität zum hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.

Lesen Sie auch: Der neue Trend: Pinke Dubai Schokolade

Ab dem 16. Dezember war die Dubai-Schokolade der Marke MilanGo in allen über 3.250 Lidl-Filialen erhältlich. Die 122-Gramm-Tafel kostete 3,79 Euro und war in der Filiale bei den Deluxe-Aktionen für die Kunden zu finden.

Müllermilch und der Dubai-Trend

Die Molkerei Müller sprang ebenfalls auf den Dubai-Schokoladentrend auf und brachte die „Müllermilch Dubai Chocolate Style“ auf den Markt. Allerdings enthielt das Produkt nicht die typischen Zutaten der Dubai-Schokolade, sondern bestand im Wesentlichen aus aromatisiertem Kakao.

Die Molkerei Müller bildet auf der Flasche von „Müllermilch Dubai Chocolate Style“ typische Stücke Dubai Schokolade sowie drei Pistazienkerne ab. Am unteren Rand weist die Flasche auf „Schoko-Pistazie-Sesam Geschmack“ hin, die Bezeichnung lautet „Milchmischerzeugnis mit „Schokoladen-Pistazien-Sesam-Geschmack“. Die Zutatenliste führt keine Schokolade auf, sondern „3,8 % Schokoladenpulver“, bestehend aus Zucker und Kakao. Pistazie nennt die Liste mit „0,2 % Pistazienmark“. Sesam ist nicht aufgeführt, jedoch „Aroma“.

Was bedeutet das für Verbraucher und Händler?

Die unterschiedlichen Gerichtsurteile und die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Dubai-Schokolade zeigen, wie wichtig es ist, bei der Vermarktung von Lebensmitteln auf eine korrekte Kennzeichnung zu achten. Verbraucher haben ein Recht darauf, nicht über die Herkunft und Zusammensetzung von Produkten getäuscht zu werden.

Für Händler und Hersteller bedeutet dies, dass sie ihre Produkte sorgfältig kennzeichnen und darauf achten müssen, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ nicht irreführend ist. Wenn die Schokolade nicht in Dubai hergestellt wurde, sollte dies klar und deutlich auf der Verpackung angegeben werden.

tags: #dubai #schokolade #werbung

Populäre Artikel: