Dubai Schokolade Marken: Ein Überblick über Trend, Tests und Rechtsstreitigkeiten

Die sogenannte Dubai-Schokolade hat sich zu einem viralen Trend entwickelt, der nicht nur in den sozialen Medien für Aufsehen sorgt, sondern auch in den Regalen der Supermärkte und in den Gerichtssälen für Diskussionen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte rund um die Dubai-Schokolade, von ihrer Entstehung und den Inhaltsstoffen bis hin zu den rechtlichen Auseinandersetzungen um ihren Namen und ihre Herkunft.

Der Ursprung des Trends

Die Dubai-Schokolade erfreut sich seit über einem Jahr großer Beliebtheit. Ihren Ursprung hat sie beim Fix Dessert Chocolatier aus Dubai, der die Schokolade im Jahr 2021 kreierte. Die Kombination aus frischer Pistazien-Creme auf knusprigen Kadayif Teigfäden, umhüllt von edler Milch-Schokolade, macht diese Süßigkeit zu einem besonderen Geschmackserlebnis. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Variationen, darunter Dubai-Kuchen, Dubai-Energydrinks und Dubai-Waffeln.

Inhaltsstoffe und Qualität

Die Dubai-Schokolade besteht aus einer Kombination von Schokolade, Pistazien und Kadayif-Teig. Lindt bietet beispielsweise Varianten mit weißer Schokolade und dunkler Schokolade (70 % Edelbitter) an. Die weiße Schokolade bildet eine cremige Basis, die die nussigen Noten der Pistazie hervorhebt. Die dunkle Schokolade harmoniert mit der süßen Füllung aus Kadayif und Pistazie.

Allerdings hat die Stiftung Warentest in einem Testbericht (Heft 04/2025) eine hohe Belastung mit Schadstoffen bei der Hälfte der getesteten Dubai-Schokoladen festgestellt. Bei einer Marke wurden sogar Schimmelpilze nachgewiesen. Zudem fehlten bei einigen Schokoladen Hinweise zu Zusatzstoffen oder Allergikerwarnungen, und die Zutatenlisten und Nährwertangaben waren teilweise inkorrekt. Laut Testern hatte auch nur eine der sechs Schokoladen einen wirklichen Pistaziengeschmack: Die Sorte von Le Damas. Die anderen schmeckten eher allgemein nussig, Chocovia nach Nugatcreme und Muya erinnerte an Spekulatius. Bei beiden aus Dubai stammenden Tafeln konnten die Tester die Fettschadstoffe 3-Mono-Chlorpropandiol- und Glycidyl-Estern nachweisen. Bei der Schokolade der Marke Le Damas konnten zudem auch Schimmelpilzgifte nachgewiesen werden.

Das Verbraucherministerium Baden-Württemberg führte ebenfalls eine Stichprobe durch und stellte in allen acht untersuchten Produkten Verunreinigungen, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett in Form von Palmöl fest. In fünf der acht Proben war keine Schokolade enthalten, sondern Palmöl, und sie enthielten eine fast doppelt so hohe Menge wie der erlaubte Höchstwert für Glycidyl-Fettsäureester. In einer Probe mit Pistazienfüllung wurden hohe Anteile an Schimmelpilzgiften (Mykotoxine), vor allem Aflatoxine, festgestellt.

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Rechtliche Auseinandersetzungen um die Marke "Dubai-Schokolade"

Der Hype um die Dubai-Schokolade hat auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Mehrere Unternehmen haben Markenrechte für "Dubai-Schokolade" angemeldet, was zu Streitigkeiten führt.

Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob der Begriff "Dubai-Schokolade" überhaupt als Marke schutzfähig ist. Nach deutschem Markenrecht können Marken geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, sind von der Eintragung ausgeschlossen.

Der Begriff "Dubai-Schokolade" setzt sich aus der geografischen Angabe "Dubai" und der Gattungsbezeichnung "Schokolade" zusammen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) könnte daher entscheiden, dass dem Begriff die Unterscheidungskraft fehlt oder dass ein Freihaltebedürfnis für den Begriff besteht.

Ein weiterer Aspekt ist das Irreführungsverbot. Gemäß § 127 Abs. 1 MarkenG dürfen geografische Herkunftsangaben im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem Gebiet oder dem Land stammen, das durch die geografische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung solcher Namen, Angaben oder Zeichen für Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft besteht.

Das Oberlandesgericht Köln hat in vier Eilverfahren entschieden, dass "Dubai-Schokolade" nicht aus der Türkei stammen darf. Wenn Dubai draufsteht, muss auch Dubai drin sein (Urteile v. 27.06.2025).

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Andreas Wilmers, Geschäftsführer der Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, will den Verkauf von Dubai-Schokolade verbieten, die nicht aus Dubai stammt. Er ist nach eigenen Angaben der offizielle Exporteur der Dubai-Schokolade "Fex".

Unterschiedliche Gerichtsurteile

Die Kölner Gerichte hatten die markenrechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung "Dubai-Schokolade" zunächst unterschiedlich bewertet. Das Landgericht Köln untersagte Aldi den Verkauf seiner Dubai-Schokolade, da die Bezeichnung "Alyan Dubai Homemade Chocolate" den Verbraucher zu der Annahme verleiten könne, dass die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt wurde. Das Landgericht Frankfurt entschied im Fall von Lidl anders und sah in der Bezeichnung "Dubai" keine irreführende Werbung.

Das OLG Köln schaffte Klarheit und entschied, dass die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" eine Herkunftsangabe darstellt, bei der Verbraucher davon ausgehen dürfen, dass das Produkt tatsächlich aus Dubai stammt.

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tags: #Dubai #Schokolade #Marken

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