Dubai Schokolade: Verfügbarkeit, Herkunftsangaben und gesundheitliche Hintergründe
Manche Menschen bezahlen für eine Tafel Dubai-Schokolade dreistellige Beträge und andere stehen bereits nachts im Freien vor Läden an, um morgens eine der begehrten und limitierten Tafeln zu ergattern, wie unlängst bei Lindt in Stuttgart. Der Hype um die „Dubai Schokolade“ scheint nach wie vor ungebrochen. Dabei handelt es sich um eine Schokoladenspezialität aus Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, die regelmäßig mit Pistaziencreme und Kadaifi gefüllt ist. Daneben sind jedoch auch Schokoladen auf Kamelmilch-Basis und Sorten mit arabischen Gewürzen verbreitet.
Vertrieb, Verfügbarkeit und Angebot
Auch viele Tankstellen bieten das Trendprodukt bereits in ihren Shops an. Doch an neue Ware zu kommen, ist nicht immer einfach: Oft ist die Dubai-Schokolade ausverkauft. Laut dem YouGov Zielgruppen-Segmentierungstool YouGov Profiles hat gut jeder vierte Deutsche (27 Prozent) schon einmal etwas von der Dubai-Schokolade gehört. Unter Schokoladen-Fans, also jenen, die mehrmals wöchentlich oder sogar täglich Schokolade essen, sagen dies sogar zwei von fünf (40 Prozent). 38 Prozent der Schoko-Fans sind sehr daran interessiert, die Schokolade einmal zu probieren. Auch hierbei ist ein Unterschied zur Gesamtbevölkerung deutlich: Unter allen Deutschen ist aber immerhin noch jeder Fünfte (21 Prozent) sehr neugierig auf eine Kostprobe. 3 Prozent der regelmäßigen Schokoladenesser in Deutschland haben die Schokolade nach eigenen Angaben sogar schon probiert.
Aldi wollte auf den Orientexpress aufspringen und hat die begehrte Schokolade mit Pistaziencreme und Kadaifi angeboten. Auf der Verpackung wurde diese bezeichnet als „Dubai Handmade Chocolate“. Die weitere Beschreibung auf dem Produkt wurde ebenfalls in englischer Sprache gehalten. Neben dem Produktpreis wies ein Sternchenhinweis darauf hin, dass „einzelne Artikel aufgrund der aktuellen Situation in der internationalen Seefracht zeitweise nicht verfügbar oder später lieferbar sind“.
Für Shopbetreiber, die verzweifelt auf der Suche nach Dubai-Schokolade-Lieferanten sind, verspricht ein Großhändler aus Sternenfels Abhilfe: Die „CKN Handel & Logistik“ vertreibt die Schokolade „muah Schokolade à la Dubai“ mit einer Packungsgröße von 185 Gramm. Eine weitere Verpackungsgröße der „Muah Dubai Schokolade Künefe“ von nur 29 Gramm ist ebenfalls verfügbar. Auch Aldi und andere Händler offerierten Varianten, teils als Importware, teils als lokale Nachahmungen.
Geografische Herkunftsangaben und rechtliche Aspekte
Ein Mitbewerber, der im Gegensatz zu Aldi eine solche Schokolade tatsächlich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bezieht, ist gegen den Verkauf erfolgreich vorgegangen. Geographische Herkunftsangaben dürfen gemäß § 127 Abs. Das Landgericht Köln sieht vorliegend in der Bezeichnung „Dubai Schokolade“ eine geografische Herkunftsangabe. Entscheidend für die Beurteilung des Herkunftsgebiets einer Ware oder Dienstleistung ist dabei die Verkehrsauffassung. Vorliegend suggeriere die Bezeichnung „Dubai Handmade Chocolate“ jedoch, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stamme.
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Diese englische Bezeichnung würde der Durchschnittsverbraucher nämlich übersetzen mit ‚handgemachte Dubai Schokolade“. Zudem würden die Kunden erkennen, dass das Produkt nicht in Deutschland hergestellt sei, weil es auf der Vorderseite eine englische Bezeichnung trage und die weitere Beschreibung auf dem Produkt ebenfalls in englischer Sprache gehalten seien. Auch der Sternchenhinweis neben dem Produktpreis, der darauf hinweist, dass „einzelne Artikel aufgrund der aktuellen Situation in der internationalen Seefracht zeitweise nicht verfügbar oder später lieferbar sind“, spreche für ein Importprodukt. Das Landgericht Köln hat die dadurch eingetretene Gefahr der Irreführung bejaht. Denn ein nicht unwesentlicher Teil des Verkehrskreises könnte zu der unzutreffenden Vorstellung gelangen, die Schokolade stamme tatsächlich aus Dubai.
Eine Irreführung muss beim Verbraucher nicht tatsächlich eingetreten sein. Geografische Herkunftsangaben sollten nicht leichtfertig bei der Bewerbung von Waren verwendet werden, wenn die Ware aus einem anderen Herkunftsgebiet stammt. Dabei kommt es auf den Einzelfall an, ob der Verkehr in der Bezeichnung eine geografische Herkunftsangabe sieht. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass eine Irreführung nicht tatsächlich eingetreten sein muss und bereits die abstrakte Gefahr der Irreführung ausreicht.
Untersuchungen: Zusammensetzung, Kontaminanten und Kennzeichnung
Im Dezember 2024 wurde der Beitrag „Hype um „Dubai-Schokolade“ - Was steckt wirklich drin?“ veröffentlicht. Wir berichteten über die Untersuchungsergebnisse von acht Dubai-Schokoladen aus Drittländern. Wie angekündigt wurden im Rahmen eines Sonderprobenprogramms weitere „Dubai-Schokoladen“ und zusätzlich Pistaziencremes untersucht. Bei den Schokoladen handelt es sich vorwiegend um Importware. Wenige Proben stammen aus handwerklicher Herstellung aus Baden-Württemberg. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 38 Schokoladen und sieben Pistaziencremes untersucht.
Bei ersten Untersuchungen waren acht Importproben „Dubai-Schokolade“ bezüglich ihrer Gehalte an Prozesskontaminanten, Mykotoxinen und nicht deklarierten Farbstoffen auffällig. Bei fünf dieser acht Proben handelte es sich nicht um Schokolade. Teilweise waren nicht deklarierte allergene Zutaten (wie Sesam) enthalten. Daraufhin wurden im Rahmen eines Sonderprobenprogramms weitere 30 Proben Schokolade und sieben Proben Pistaziencreme erhoben. Von 38 Proben Schokolade waren 29 Proben nach den uns vorliegenden Unterlagen Importware aus Drittstaaten. Eine Probe stammte demnach aus Jordanien, zehn Proben aus der Türkei, 18 Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und bei einer Probe war das Herkunftsland unbekannt. Zwei Proben stammten aus den Niederlanden.
Prozesskontaminanten: 3‑MCPD- und Glycidyl‑Fettsäureester
32 Proben „Dubai-Schokolade“ wurden am CVUA Stuttgart auf die herstellungsbedingten Kontaminanten 3-Monochlorpropandiol- (3-MCPD-) und Glycidyl-Fettsäureester untersucht. Diese Prozesskontaminanten entstehen vor allem bei der Raffination von Fetten und Ölen und gelten als gesundheitlich bedenklich. Glycidyl-Fettsäureester werden als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft und sollten in Lebensmitteln soweit wie möglich minimiert werden. Neun dieser Proben überschritten den gesetzlich festgelegten Höchstwert für Glycidyl-Fettsäureester deutlich. Sie wurden zusätzlich als nicht zum Verzehr geeignet und somit als „nicht sicher“ beurteilt, da sie eine für Verbraucherinnen und Verbraucher unzumutbar hohe Kontamination mit einer als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Substanz aufwiesen.
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Vermutlich gelangten die gesundheitlich bedenklichen Stoffe über verunreinigtes Palmöl in die „Dubai-Schokolade“. Palmöl ist besonders anfällig für die Bildung von 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern. Durch bestimmte technologische Maßnahmen können aber auch Palmöle mit geringen Gehalten dieser toxikologisch bedenklichen Stoffe hergestellt werden. Wir halten fest: neun von 32 Proben wurden aufgrund von herstellungsbedingten Kontaminanten als „nicht sicher“ beurteilt.
Farbstoffe und Dekor
32 „Dubai-Schokoladen“ hatten eine grüne Füllung. Einige Proben waren außerdem mit farbigen Dekors verziert. 31 Proben wurden am CVUA Stuttgart auf Farbstoffe untersucht. Bei 22 Proben ermittelten wir Farbstoffe in der Füllung und im vorhandenen Dekor. Lediglich bei zwei Proben waren die nachgewiesenen Farbstoffe deklariert. Bei 20 untersuchten Proben fehlte die Deklaration, bzw. es waren andere Farbstoffe angegeben. 15 Importproben und eine Probe aus handwerklicher Herstellung enthielten synthetische Azofarbstoffe. Forschungsergebnisse deuten auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Azofarbstoffen und Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern hin. Durch den Einsatz der synthetischen Farbstoffe wird eine intensivere Färbung der Füllung erreicht.
Hüllen und Ersatzfette
Schokolade ist ein hochwertiges Produkt und darf gemäß der in Deutschland geltenden Kakaoverordnung als Fettbestandteile nur Kakaobutter und Milchfett enthalten. Zusätzlich sind wenige andere pflanzliche Fette oder Öle in geringem Anteil (maximal 5 %) als Ergänzung zu Kakaobutter, bei entsprechender Kennzeichnung, zulässig. Das CVUA Stuttgart prüfte bei 32 „Dubai-Schokoladen“ die Hülle auf die für Schokolade typischen Fettsäuren. Die Hüllen von zwölf Proben bestanden nicht aus Schokolade, obwohl im Zutatenverzeichnis Milchschokolade oder Bestandteile von Milchschokolade (Kakaobutter, Kakaomasse, Milchpulver) aufgeführt waren. Bei elf der beanstandeten Proben handelt es sich um Importware, davon sieben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und vier aus der Türkei.
Bei neun Proben war „Dubai-Schokolade“ oder „Dubai-Chocolate“ irreführenderweise in der Bezeichnung genannt. Zwei Proben waren als „Dubai-Bar“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht ausreichend um eine Verwechslung mit Schokolade auszuschließen, insbesondere da im Zutatenverzeichnis „Milchschokolade“ aufgeführt war. Eine Probe „Dubai Choc“ wurde unverpackt bei einer Donut-Kette erhoben. Der Produktspezifikation war zu entnehmen, dass sie aus einer Mischung aus Schokolade und kakaohaltiger Fettglasur bestand.
Pistazienanteile und Prüfungen
Schon bei der geschmacklichen Prüfung ist auffällig, wie wenig die „Pistazienfüllungen“ nach der hochwertigen Zutat Pistazie schmecken. Durch den enormen Hype der „Dubai-Schokolade“ ist die Nachfrage an Pistazien auch für andere Produkte wie z. B. ... Dekoriert waren häufig hohe Anteile an Pistazie von mehr als 10 %, wie z. B. 44 % bei einem Produkt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Bei näherem Studium des Zutatenverzeichnisses wird aber häufig klar: Die Füllungen enthalten nicht etwa 44 % Pistazie, sondern die zusammengesetzte Zutat Pistaziencreme ist mit diesem Gewichtsanteil angegeben. Dies wurde am CVUA Freiburg mit einem molekularbiologischen Test analytisch bestätigt: So waren 18 der 26 auf den Anteil an Pistazien untersuchten Schokoladen in Ordnung; bei acht Produkten wurde Pistazie allerdings nur in geringen Anteilen - zum Teil deutlich unter 1 % - bestimmt. Bei vielen Proben fehlte zudem die mengenmäßige Angabe für die Zutat Pistazie. Diese ist u. a. aufgrund der Hervorhebung von Pistazien in der Aufmachung und oftmals durch die Nennung von Pistazie in der Bezeichnung verpflichtend anzugeben. Aufgrund dieser fehlenden Angabe wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ersichtlich, wieviel Pistazie im Produkt enthalten ist. In diesen Fällen war nur die Mengenangabe für die zusammengesetzte Zutat Pistaziencreme vorhanden; also für die Summe aus Zucker, Pflanzenfetten und Pistazien.
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Verbrauchertipp: Achten Sie auf die Mengenangaben für Pistazien im Zutatenverzeichnis. Wenn sich die Mengenangabe z. B. „Dubai-Schokoladen“ enthalten Zutaten, die bei manchen Personen allergische Reaktionen auslösen können. Dazu zählt neben Milch und Pistazie auch Sesam. Potenziell allergene Zutaten müssen in der Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben gekennzeichnet werden.
Allergene und undeclared Zutaten
Insgesamt untersuchte das CVUA Freiburg 28 Proben auf Allergene. Bei vier Proben von „Dubai-Schokoladen“ türkischer Herkunft sowie einer Probe niederländischer Herkunft wurde Sesam in hohen Anteilen bestimmt. Die Gehalte liegen im Bereich von 6.000-79.000 mg/kg (entspricht 0,6 bis 7,9 %) und damit teilweise in der Größenordnung des jeweiligen Pistazienanteils. Weder im Zutatenverzeichnis, noch in den freiwilligen Hinweisen war bei diesen Proben Sesam erwähnt. Menschen mit einer Sesam-Allergie können daher erwarten, dass Sesam weder als Zutat noch als Verunreinigung enthalten ist. Aufgrund der teils hohen Gehalte ist es bei diesen fünf Proben durchaus wahrscheinlich, dass Sesam-Allergikerinnen und -Allergiker durch den Verzehr des Erzeugnisses gesundheitlich beeinträchtigt werden. Die hohen Anteile an Sesam ohne entsprechende Deklaration als Zutat legen zudem den Verdacht nahe, dass die Beimischung von Sesam(-paste) bewusst unterschlagen wird. Denn sesamhaltige Zutaten sind preiswerter als pistazienhaltige Zutaten.
Nur neun der 28 untersuchten Proben waren hinsichtlich der Allergene gänzlich unauffällig. In allen weiteren Produkten gab es zumindest Mängel in der Kennzeichnung. Teilweise wurden weitere Allergene wie Weizen nicht deklariert, oder sie waren zwar als mögliche Spur gekennzeichnet, aber doch in erhöhten Mengen im Bereich von annähernd 1.000 mg/kg (entspricht 0,1 %) enthalten. Wir halten fest: Bei 5 von 28 auf Allergene untersuchten Proben (18 %) war Sesam in deutlichen Mengen enthalten, obwohl Sesam weder als Zutat noch im - bezüglich anderer Allergene vorhandenen - Spurenhinweis angegeben war. Sie mussten jeweils als gesundheitsschädlich für Sesamallergiker beurteilt werden. Nur 9 der 28 untersuchten Proben waren hinsichtlich der Allergene bzw. Verbrauchertipp: Insbesondere Menschen mit Sesamallergie sollten daher vorsichtshalber auf den Verzehr verzichten, auch wenn kein Sesam deklariert ist.
Mineralölrückstände (MOSH/MOAH) und Schwermetalle
Zusätzlich untersuchte das CVUA Stuttgart 25 Proben im Rahmen des Sonderprobenprogramms auch auf das Vorhandensein von Mineralölrückständen (MOSH und MOAH). Schokolade war bei unseren Untersuchungen in den letzten Jahren hinsichtlich des Vorkommens an MOSH und MOAH nicht auffällig. Da jedoch für die Füllung der „Dubai-Schokolade“ Fremdfett, vor allem Palmfett, verwendet wird, könnte dies eine zusätzliche Quelle für den Eintrag von MOSH und MOAH darstellen. In allen Proben wurden Rückstände an MOSH bestimmt (Bestimmungsgrenze 1 mg/kg). Die allermeisten Proben lagen jedoch unterhalb des Orientierungswert für Süßwaren, Schokolade und kakaobasierte Süßwaren. Zwei von 25 Proben (8 %) waren mit Kontaminationen an MOSH und MOAH auffällig. Diese beiden Proben (eine aus der Türkei, eine aus den Vereinigten Arabischen Emiraten) wiesen MOSH-Gehalte größer als der Orientierungswert von 9 mg/kg auf. MOAH stuft die EFSA aufgrund des Vorkommens von genotoxischen Verbindungen als besorgniserregend ein. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes sind nach derzeitiger Verständigung der Mitgliedsstaaten bestimmbare Rückstände von MOAH in Lebensmitteln unerwünscht.
Für Schokoladenerzeugnisse sind Grenzwerte für Nickel und Cadmium festgelegt. Das CVUA Stuttgart untersuchte daher auch die Hüllen von 20 „Dubai-Schokoladen“ auf diese und weitere Schwermetalle. Eigentlich gehören Schokoladenerzeugnisse nicht zu den mikrobiologisch auffälligen Produkten, dennoch gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Belastungen, insbesondere mit Salmonellen. Sesampasten sind mikrobiologisch immer wieder auffällig. Zudem untersuchte das CVUA Sigmaringen fünf Pistaziencremes mikrobiologisch.
Mykotoxine in Pistazien und Pistaziencremes
Mykotoxine sind von verschiedenen Schimmelpilzen gebildete Stoffe, die schon in geringen Konzentrationen giftig auf Mensch und Tier wirken können. Sie gelangen als unerwünschte Kontaminanten in Lebensmittel, wenn Schimmelpilze entweder Pflanzen bereits beim Wachstum auf dem Feld oder Lebensmittel bei der Verarbeitung und Lagerung befallen und unter bestimmten Bedingungen dann Mykotoxine bilden. Um die Gesundheit zu schützen, hat die EU gesetzliche Höchstgehalte festgelegt - bei Pistazien für Aflatoxine und Ochratoxin A. Aflatoxine haben ein hohes krebserzeugendes Potenzial. Ochratoxin A wird aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung bei Versuchstieren als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen eingestuft.
Untersucht wurden gezielt Pistaziencremes/-zubereitungen aus dem Einzel- und Großhandel. Das CVUA Sigmaringen untersuchte insgesamt sieben Proben Pistaziencremes/-zubereitungen mit Pistazienanteilen von 15 % bis 70 %. Um diesen Auffälligkeiten im Screening nachzugehen, entnahmen die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bislang vier repräsentative Proben mit sehr großen Probenmengen zur Untersuchung am CVUA Sigmaringen. Bei allen vier Proben wurden Höchstgehaltsüberschreitungen für Mykotoxine festgestellt und die Proben wurden entsprechend beanstandet. Wir halten fest: Bei neun von 32 Proben wurden im Rahmen von Screening-Untersuchungen auffällige Gehalte des kanzerogenen Schimmelpilzgifts Aflatoxin B1 festgestellt. Alle neun Proben stammten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Fazit für Verbraucherinnen und Verbraucher
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse können wir hinsichtlich Zusammensetzung und Kontaminanten eher handwerklich hergestellte „Dubai-Schokolade“ empfehlen. Die sehr hohen Preise sind unserer Meinung nach in keinem Fall gerechtfertigt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auf folgende Punkte achten:
- Achten Sie auf die Mengenangabe für Pistazien im Zutatenverzeichnis; oft ist nur die zusammengesetzte Zutat „Pistaziencreme“ angegeben.
- Prüfen Sie die Deklaration von Farbstoffen und Allergenen; insbesondere Sesam kann undeclared vorkommen und für Allergiker gefährlich sein.
- Vertrauen Sie bei Importware nicht automatisch auf die Herkunftsangabe „Dubai“; die Verkehrsauffassung kann hier irreführen.
- Bei empfindlichen Personengruppen (z. B. Sesamallergie, Kinder) ist Vorsicht geboten, da Azofarbstoffe und undeclared Allergene vorkommen können.
- Halten Sie Ausschau nach Untersuchungsergebnissen der zuständigen CVUA-Institute oder Behörden, wenn es Hinweise auf Kontaminationen gibt.
| Untersuchungsbereich | Ergebnis / Auffälligkeit |
|---|---|
| Prozesskontaminanten (Glycidyl‑Fettsäureester) | 9 von 32 Proben deutlich über Höchstwert - als „nicht sicher“ beurteilt |
| Farbstoffe | 22 von 31 Proben mit Farbstoffen; nur 2 deklariert; 15 Azofarbstoff‑Funde |
| Hüllenfett (Schokolade vs. Fettglasur) | 12 Hüllen bestanden nicht aus Schokolade trotz Kennzeichnung |
| Pistaziengehalt | 8 von 26 Proben mit sehr geringem Pistazienanteil; oft nur Pistaziencreme‑Angabe |
| Allergene (Sesam) | 5 von 28 Proben mit hohen Sesamgehalten ohne Deklaration - gesundheitsschädlich für Allergiker |
| MOSH/MOAH | 2 von 25 Proben auffällig; MOAH jedoch nicht gesichert über Orientierungswert |
| Mykotoxine (Aflatoxin B1) | 9 von 32 Proben auffällig; alle aus VAE |
Die Untersuchungen zeigen deutlich: Hinter dem Hype um die Dubai-Schokolade verbergen sich unterschiedliche Qualitäts- und Sicherheitsaspekte - von irreführenden Herkunftsangaben über unzureichende Kennzeichnung bis hin zu toxikologisch relevanten Verunreinigungen. Vorsicht und informierte Kaufentscheidungen sind daher ratsam.
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