Gilt Marmelade als Flüssigkeit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen?
Was Lebensmittel im Handgepäck angeht, gibt es immer wieder Unsicherheiten - darf zum Beispiel der Hartkäse hinein oder der Hummus-Aufstrich? Finden Sie es heraus. Jedes Mal vor dem Urlaub beginnt das Spiel mit dem Handgepäck von Neuem: Wie viele Kilogramm darf es wiegen, welche Elektrogeräte dürfen hinein und welche Gegenstände sind komplett verboten?
Zwar ist den meisten Reisenden mittlerweile geläufig, dass Flüssigkeiten wie Duschgel oder Shampoo in 100-Milliliter-Behältern abgefüllt werden müssen (außer Sie befinden sich an einem Flughafen, der ein innovatives Kontrollsystem eingeführt hat). Aber wie sieht es zum Beispiel mit Lebensmitteln aus, die eine cremige Konsistenz haben? Auch hier gilt es einiges zu beachten.
Welche Lebensmittel gelten als Flüssigkeit?
Herzhafte und süße Aufstriche wie Marmelade, Honig, Hummus, Leberwurst oder Frischkäse gehören nämlich zu den Flüssigkeiten und dürfen somit nur in 100-Milliliter-Behältern mitgeführt werden. Ähnliches gilt für Joghurt, Quark oder Senf: Auch diese Lebensmittel müssen in 100-Milliliter-Behälter umgefüllt werden. Brot, Schokolade und andere feste Lebensmittel dürfen ebenfalls ins Handgepäck.
Nicht alle Lebensmittel dürfen ins Handgepäck. Aber Vorsicht: Weichkäse zählt auch zu den Flüssigkeiten und gehört daher ins Aufgabegepäck. Anders verhält es sich mit Hartkäse wie Parmesan, Grana Padano oder Emmentaler.
Was bedeutet die 100‑Milliliter-Regel konkret?
Flüssigkeiten im Handgepäck: EU-weit dürfen nur Flüssigkeiten, Sprays und Gele in Behältern mit bis zu 100 Millilitern Volumen in einer durchsichtigen 1-Liter-Plastiktüte (pro Passagier nur eine!) mitgenommen werden. Erlaubt ist insgesamt ein Liter. Alle Fläschchen und Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein und bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier ist jeweils nur ein Beutel erlaubt. Alle weiteren Flüssigkeiten, die nicht in diesen Beutel passen oder die Mengenbeschränkung überschreiten, müssen ins Aufgabegepäck.
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Wer nur mit Handgepäck unterwegs ist, zieht hier oft den Kürzeren. Wenn das ausgewählte Glas größer ist, muss es also zurückbleiben oder umgefüllt werden. Eine Ausnahme besteht dem Online-Portal Reisereporter zufolge für den Aufstrich, der sich in einem belegten Brötchen befindet, der als Proviant eingepackt wurde.
Ausnahmen und besondere Fälle
Medikamente, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind von den Regelungen für Flüssigkeiten ausgenommen. Um Missverständnisse bei der Kontrolle zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, eine vom Arzt oder der Ärztin unterschriebene Bescheinigung zum Mitführen der Medikamente dabeizuhaben. Babynahrung unterliegt jedoch nicht der 100 Milliliter-Beschränkung.
Wer in einem Duty-Free-Shop im Flughafen flüssige Produkte gekauft hat, darf diese mit in die Kabine nehmen. Dafür muss der Kassenbon vorliegen und die Produkte müssen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben. Getränke und Kosmetika dürfen mit an Bord, wenn diese im Flughafen-Sicherheitsbereich gekauft wurden. Sie müssen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Beutel (mit rotem Rand) bleiben, bis der Zielflughafen erreicht ist.
Neue Scannertechnik ändert die Regeln an manchen Flughäfen
An mehreren deutschen Flughäfen kommen mittlerweile moderne CT-Scanner zum Einsatz. Sie ermöglichen eine komfortablere Kontrolle des Handgepäcks. Reisende dürfen bei Kontrollen mit CT-Scannern bis zu 2 Liter Flüssigkeit im Handgepäck mitführen und können auf den durchsichtigen Plastikbeutel verzichten. Technische Geräte wie Laptops müssen nicht mehr ausgepackt werden. Allerdings sind viele Terminals noch nicht mit der neuen Technik ausgestattet.
Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen. Noch sind nicht überall entsprechende Scanner vorhanden. Zwar werden unter anderem an den Airports Frankfurt, München und Berlin die neuen Scanner installiert, weil aber diese nur an einem Teil der Zugänge zum Sicherheitsbereich installiert sind, wird Passagieren daher weiterhin geraten, die alten Regelungen zu beachten.
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Frankfurt: Es gilt ein zweigleisiges System. An den neuen CT-Scannern (z.B. Terminal 1, Bereiche A und Z und Terminal 3) sind bis zu 2 Liter Flüssigkeit pro Behälter erlaubt. München: Bisher sind die Scanner mit der aus der Medizin bekannten Technik der Computertomografie (CT) im kompletten Terminal 2 und teilweise im Terminal 1 im Einsatz. Berlin: Alle neuen Geräte werden derzeit mit der erforderlichen Software ausgestattet. Köln/Bonn: Die bisherigen Handgepäckregeln für Flüssigkeiten und Laptops wurden aufgehoben. An elf Kontrollspuren wurden neue CT-Sicherheitsscanner installiert, die das Gepäck per 3D-Technologie prüfen. Es sind nun bis zu zwei Liter Flüssigkeit "in auslaufsicheren Behältern" erlaubt. Zu beachten: Flüssigkeiten in nicht auslaufsicheren Behältern, zum Beispiel Coffee-to-go-Bechern, können nicht in den CT-Anlagen kontrolliert werden und werden daher zurückgewiesen.
Praktische Tipps für Reisende mit Marmelade und Aufstrichen
- Wenn Sie nur mit Handgepäck fliegen, füllen Sie Marmelade oder andere Aufstriche in 100‑ml-Behälter um oder packen sie ins Aufgabegepäck.
- Bewahren Sie gekaufte Duty-Free-Flüssigkeiten im versiegelten Beutel mit Kassenbon auf, wenn Sie sie an Bord mitnehmen möchten.
- Packen Sie als Proviant belegte Brote mit Aufstrich: Ein Aufstrich in einem belegten Brötchen gilt als Ausnahme.
- Informieren Sie sich vor dem Abflug, ob Ihr Abflug- oder Anschlussflughafen bereits CT-Scanner nutzt, denn das kann die erlaubte Flüssigkeitsmenge erhöhen.
Was sonst noch wichtig ist
Öl und Sirup sind zwar dickflüssiger als Wasser, aber eben immer noch flüssig - auch für sie gilt daher die Begrenzung auf 100 Milliliter pro Flasche. Alles darüber muss ins Aufgabegepäck, umgefüllt oder vor Ort gelassen werden. Darunter fallen auch Salate, die zum Beispiel mit einem Dressing angemacht wurden. Flüssigkeiten, Powerbanks, Kosmetik und allgemeine Abmessungen: Für das Handgepäck gelten beim Fliegen detaillierte Regeln. Zudem erheben mehrere Airlines mittlerweile für die Mitnahme eine Extra-Gebühr.
E-Zigaretten und Vapes sowie Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden - im Koffer sind sie wegen Brandgefahr verboten. Powerbanks dürfen während des Flugs nicht benutzt werden und in der Regel eine Kapazität von 100 Wh nicht überschreiten, wobei pro Person zwei Powerbanks erlaubt sind.
Fazit für den Alltag
Also: Ja, Marmelade gilt in den meisten Fällen als Flüssigkeit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen und unterliegt damit den Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Wer sicher gehen will, füllt Aufstriche in 100‑ml-Behälter, gibt sie auf oder nutzt die Ausnahmen (belegtes Brötchen, Duty-Free-Sealed-Bag). Vor jedem Flug empfiehlt es sich, die aktuellen Hinweise des Abflughafens und der Airline zu prüfen, da Ausstattung mit CT-Scannern und Handgepäckbestimmungen variieren können.
| Gegenstand | Handgepäck (Standard) | Bei CT-Scannern |
|---|---|---|
| Marmelade/Aufstriche | Nur in ≤100 ml pro Behälter, in 1‑Liter-Beutel | Teils bis zu 2 Liter in auslaufsicheren Behältern erlaubt |
| Joghurt/Quark/Weichkäse | ≤100 ml pro Behälter | Bis zu 2 Liter möglich, je nach Scanner |
| Hartkäse | Erlaubt (fest) | Erlaubt |
| Duty-Free-Flaschen | Versiegelt mit Kassenbon erlaubt | Versiegelt mit Kassenbon erlaubt |
Flüssigkeiten, Powerbanks, Kosmetik und allgemeine Abmessungen: Für das Handgepäck gelten beim Fliegen detaillierte Regeln. Beim Flug in den Urlaub hat man meist persönliche Dinge im Handgepäck. Doch nicht alles darf hinein, manche Dinge wiederum dürfen nur in der Kabine und nicht im aufgegebenen Koffer transportiert werden.
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