Der feine Unterschied: Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich im Vergleich

Beim gemütlichen Sonntagsfrühstück landet oft ein süßer, fruchtiger Aufstrich auf dem Tisch, der umgangssprachlich einfach als „Marmelade“ bezeichnet wird. Doch was genau verbirgt sich hinter den verschiedenen Bezeichnungen im Supermarktregal? Dieser Artikel beleuchtet die feinen, aber bedeutenden Unterschiede zwischen Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich und Gelee.

Rechtliche Grundlagen und Begriffsdefinitionen

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fruchtaufstrichen sind durch die Konfitürenverordnung der EU genau definiert. Diese Verordnung legt fest, welche Produkte unter welcher Bezeichnung verkauft werden dürfen. Die Konfitürenverordnung definiert, was in den einzelnen Produktarten enthalten sein darf und wie die natürlichen Zutaten zu verarbeiten sind. Ob Konfitüre, Gelee, Marmelade usw. - jedes dieser Fruchterzeugnisse besteht generell aus den gleichen Zutaten - Früchten, Zucker und/oder Zuckerarten, Genusssäure (z.B. Zitronensäure) und Pektin (ein natürliches Bindemittel). Lediglich Vanille, Spirituosen, Kräuter und Gewürze sind zur Aromatisierung erlaubt.

Marmelade: Der Zitrusfrucht-Spezialist

Laut EU-Definition dürfen als Marmelade ausschließlich Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten (z.B. Orangen, Zitronen, Grapefruit) bezeichnet werden. Für eine Marmelade müssen mindestens 20% Zitrusfrüchte verwendet werden, davon mindestens 7,5% Fruchtfleisch. Die Konfitürenverordnung besagt, dass Marmelade aus Zitrusfrüchten, Zucker und Wasser besteht. Mindestens 20 Prozent Frucht sollen in der streichfähigen Zubereitung enthalten sein. Dazu zählen Bestandteile wie Schale, Fruchtmark oder Fruchtsaft. Außer Orangen, Zitronen und Co. dürfen keine anderen Obstsorten in Marmeladen stecken.

Interessanterweise stammt der Begriff „Marmelade“ vom portugiesischen Wort „marmelo“ für Quitte ab. Da Quitten zum Kernobst zählen und keine Zitrusfrüchte sind, dürfen entsprechende Aufstriche jedoch mittlerweile nicht mehr als Marmelade bezeichnet werden.

Ausnahmen: Werden selbstgemachte Erzeugnisse auf dem Wochen- oder Bauernmarkt verkauft, dann dürfen diese ungeachtet der Fruchtart als Marmelade bezeichnet werden. Das gleiche gilt für Hobby-Köche, die zuhause Früchte einkochen und ihre „Marmelade“ anschließend an Familie und Freunde verschenken.

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Konfitüre: Die Vielfalt aus dem Obstgarten

Der Unterschied zur Marmelade ist, dass Konfitüren nicht aus Zitrusfrüchten gekocht werden, sondern aus Obstsorten wie Pflaumen, Erdbeeren, Himbeeren, Kirschen oder Äpfeln. Konfitüre ist demnach eine streichfähige Zubereitung, die aus der gesamten Frucht, beziehungsweise aus all ihren verzehrbaren Bestandteilen besteht. Laut EU-Verordnung ist Konfitüre die Handelsbezeichnung für Aufstriche aus mit Zucker eingekochten Früchten, die keine Zitrusfrüchte sind. Sie werden also genau wie Marmeladen hergestellt, nur dass auch Obstsorten wie Erdbeeren, Äpfel, Heidelbeeren oder Hagebutten verwendet werden dürfen.

Konfitüre Extra: Wer es süß und extra fruchtig mag, sollte zu Konfitüren extra greifen. Diese Aufstriche haben einen deutlich höheren Fruchtanteil. Bei einer Konfitüre EXTRA muss der Fruchtanteil bei mindestens 45% liegen, bei Konfitüre bei 35%. Laut EU-Verordnung darf aus bestimmten Fruchtsorten wie Melone, Trauben, Birnen und Äpfeln keine Konfitüre extra hergestellt werden.

Gelee: Der Klare unter den Fruchtaufstrichen

Anders als Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstriche wird Gelee aus Fruchtsaft hergestellt. Gelee wird niemals aus ganzen Früchten hergestellt, sondern aus Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat. Stattdessen wird Fruchtsaft verwendet. Dieser wird mit Zucker und einem Geliermittel, das meistens aus Gelatine oder Pektin besteht, aufgekocht. Das Ergebnis ist eine feste, geleeartige Konsistenz ohne Fruchtstücke. Laut Konfitüren-Verordnung werden auch beim Herstellen von Gelee grundsätzlich 350 g Früchte je Kilogramm des Endproduktes verwendet.

Gelee Extra: Als Gelee Extra darf nur bezeichnet werden, wenn mindestens 45% Fruchtsaft, für Gelee 35% Frucht eingekocht wurden.

Tipp: Gelierzucker ist speziell auf die Anwendung mit selbstgemachten und handelsüblichen Fruchtsäften abgestimmt und eignet sich daher besonders gut für Gelee.

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Fruchtaufstrich: Der Freigeist unter den Aufstrichen

Mitstreitern wird der Fruchtaufstrich nicht in der Konfitüren-Verordnung festgelegt. Während die genauen Bestandteile von Marmelade, Gelee und Konfitüre gesetzlich geregelt sind, entfallen beim Fruchtaufstrich jegliche Vorgaben. Demnach sind hierbei weder der eingesetzte Zuckergehalt noch der Fruchtgehalt gesetzlich vorgeschrieben. Alle Produkte, die nicht in eine der oben genannten Kategorien passen, werden demnach als Fruchtaufstrich bezeichnet. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Fruchtgehalt weniger als 35 Prozent beträgt oder Süßstoff statt Zucker im Lebensmittel enthalten ist. Auch das vorgeschriebene Verbot von Konservierungsstoffen muss bei Fruchtaufstrichen nicht befolgt werden. Außerdem dürfen Inhaltsstoffe wie Öle, Fette oder Gewürze hinzugefügt werden, die laut Konfitürenverordnung in den anderen Produkten verboten sind.

Fruchtaufstriche enthalten in der Regel mehr Frucht und weniger Zucker. Die Rezeptvielfalt kennt hier keine Grenzen, und es gibt unzählige Möglichkeiten, den eigenen Favoriten zu kreieren.

Zucker- und Fruchtgehalt im Detail

Die Konfitürenverordnung legt genaue Mindestmengen für den Frucht- und Zuckergehalt fest:

  • Konfitüre: Mindestens 350 g Frucht pro Kilogramm Endprodukt, Zuckergehalt mindestens 55 %.
  • Konfitüre Extra: Mindestens 450 g Frucht pro Kilogramm Endprodukt, Zuckergehalt mindestens 55 %.
  • Gelee: Mindestens 350 g Fruchtsaft pro Kilogramm Endprodukt, Zuckergehalt mindestens 55 %.
  • Gelee Extra: Mindestens 450 g Fruchtsaft pro Kilogramm Endprodukt, Zuckergehalt mindestens 55 %.
  • Marmelade: Mindestens 200 g Zitrusfrüchte pro Kilogramm Endprodukt, Zuckergehalt mindestens 55 %.
  • Fruchtaufstrich: Keine gesetzlichen Vorgaben.

Praktische Tipps für den eigenen Fruchtaufstrich

Wer die volle Kontrolle über die Zutaten haben möchte, kann Marmelade, Konfitüre oder Fruchtaufstrich selbst herstellen. Hier einige Tipps:

  • Weniger Zucker: Wer es weniger süß mag, kann Gelierzucker 2:1 oder 3:1 verwenden, um den Zuckeranteil zu reduzieren.
  • Kreative Variationen: Experimentiere mit verschiedenen Früchten, Gewürzen oder Kräutern, um einzigartige Geschmackskombinationen zu kreieren.
  • Küchenmaschine mit Kochfunktion: Für eine einfache Zubereitung kann eine Küchenmaschine mit Kochfunktion verwendet werden.

Unterschiede in Kürze

MerkmalMarmeladeKonfitüreGeleeFruchtaufstrich
FruchtZitrusfrüchteAndere FrüchteFruchtsaftBeliebige Früchte
FruchtgehaltMind. 20 %Mind. 35 % (Extra: 45%)Mind. 35 % (Extra: 45%)Keine Vorgaben
ZuckergehaltMind. 55 %Mind. 55 %Mind. 55 %Keine Vorgaben
KonsistenzMit FruchtstückenMit FruchtstückenKlar, ohne StückeVariabel
Gesetzliche RegelungKonfitürenverordnungKonfitürenverordnungKonfitürenverordnungKeine Regelung

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