Warum darf man nicht mehr Marmelade sagen? Die Entwicklung der EU-Regelungen rund um Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich

Wer schon einmal vor dem Marmeladenregal im Supermarkt gestanden hat, kennt die Verwirrung: Warum ist auf den meisten Etiketten der Begriff „Marmelade“ verschwunden, und was ist eigentlich eine Konfitüre Extra oder ein Fruchtaufstrich? Die Regelungen rund um die Begriffsverwendung von Marmelade haben eine lange und spannende Geschichte, die eng mit europäischen Gesetzen und britischer Tradition verbunden ist. Die wichtigsten Veränderungen und die Folgen für Hersteller und Verbraucher beleuchten wir im Detail.

Marmeladenregal im Supermarkt

Der Ursprung der Begriffsverwirrung: EU-Regelung und britische Tradition

Die bisherige Regel zur Bezeichnung von Marmelade auf EU-Ebene ist auf Großbritannien zurückzuführen. Das Vereinigte Königreich hat 1979 den Begriff Marmelade für die eigene Orangenmarmelade durchgesetzt. Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1973 hatten die Engländer daher bewirkt, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten Marmelade heißen durfte. Der Hintergrund der Namenseinschränkung bei Marmelade war, dass Großbritannien die Bezeichnung 1979 für ihre Orangenmarmelade durchgesetzt hatte.

Diese Vorschrift wurde von Bürokraten der EU erdacht und regelte unter anderem, dass nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten sich Marmeladen nennen dürfen. EU-Recht schrieb bis vor kurzem vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen; alles andere musste als Konfitüre oder Fruchtaufstrich etikettiert werden.

Der „Marmeladestreit“ und nationale Besonderheiten

Die Regelung führte vor allem in Österreich zu Protesten. Trotz Protesten musste auch Österreich die entsprechende Verordnung nach dem EU-Beitritt im Jahr 1995 umsetzen. Eine Ausnahmeregelung nach dem sogenannten „Marmeladestreit“ sah 2004 vor, dass Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, wieder Marmelade heißen dürfen. Das galt allerdings nur für kleinere Hersteller zur Vermarktung auf lokalen Märkten, für den Großhandel und Supermärkte galt die Regelung nicht.

Österreichische Marmelade-Tradition

Der traditionell österreichische Begriff Marmelade verschwand nie aus dem Sprachgebrauch und kehrt ab Mitte Juni in den Handel zurück. Das ist eine gute Nachricht zum Sonntagsfrühstück: Marmelade darf ab heute wieder Marmelade heißen - auch wenn sie nicht aus Orange oder Zitrone gemacht ist.

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Die Begriffsdefinitionen: Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich und Gelee

  • Marmelade: Nach alter EU-Regelung nur für Produkte aus Zitrusfrüchten zulässig.
  • Konfitüre Extra: Kann aus einer oder mehreren Fruchtsorten hergestellt werden, mit mindestens 45 Prozent Fruchtanteil.
  • Konfitüre: Fruchtanteil bei 35 Prozent. Konfitüre Extra und Konfitüre müssen einen festgelegten Gesamtzuckergehalt aufweisen.
  • Gelee / Gelee Extra: Wird aus Fruchtsäften hergestellt, ohne jegliche Zugabe von Fruchtstücken.
  • Fruchtaufstriche: Fallen unter keine Kategorie der Konfitürenverordnung. Sie müssen sich aber in ihrer Zusammensetzung von den in der Konfitürenverordnung genannten Produkten unterscheiden, beispielsweise wenn der Gesamtzuckergehalt deutlich unter 55% liegt.
Produkt Fruchtanteil Zuckergehalt Besonderheiten
Marmelade Nur Zitrusfrüchte mind. 450 g/kg Bis Juni 2026 nur für Zitrusfrüchte erlaubt
Konfitüre Extra min. 45% festgelegt aus verschiedenen Fruchtsorten
Konfitüre min. 35% festgelegt aus verschiedenen Fruchtsorten
Gelee Fruchtsaft festgelegt ohne Fruchtstücke
Fruchtaufstrich variabel meist deutlich unter 55% keine Konfitürenverordnung
Infografik Marmelade vs. Konfitüre

Die neue Gesetzgebung: EU-Frühstücksrichtlinie und ihre Folgen

Mit der sogenannten „EU-Frühstücksrichtlinie“, die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde und Mitte des Monats zur Anwendung kommt, ändert sich die Regelung.

Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert. Mit der Umsetzung in deutsches Recht ist nun das jahrzehntelange Sprach-Wirrwarr vom (Frühstücks-)Tisch.

Ab dem Sommer 2026 darf „Marmelade“ offiziell so heißen, wie ihre Fans sie ohnehin nennen: Der Begriff „Marmelade“ ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden.

Was bislang Konfitüre heißen musste, darf nun wieder Marmelade genannt werden. Eine entsprechende EU-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden.

Die Gesetzgebung rund um Marmelade in der EU

Ab Sonntag darf Marmelade in allen Obstvarianten im Handel wieder so heißen. Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen alle ab dato neu produzierten Aufstriche nach der neuen Regelung gekennzeichnet werden. Bis dahin hergestellte Bestände dürfen wie gehabt abverkauft werden.

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Die Auswirkungen auf Herstellung und Kennzeichnung

Neuerungen bringt das Gesetz auch für die Vermarktung von Honig und die Kennzeichnung von Mischungen. Bei Honigmischungen müssen künftig alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett ausgewiesen werden. Verpflichtend war bei Honigmischungen bisher nur die Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt oder nicht.

Außerdem bekommen Verbraucher mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer aufgeführt werden, wenn es mehrere gibt. Nun müssen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge gemäß ihres Anteils angegeben werden sowie ihr Gewichtsanteil in Prozent angegeben werden.

Für Marmeladen wird der Mindestfruchtgehalt angepasst - von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Produkten auf 500 Gramm. Damit sollen der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung gefördert werden.

  • Der Mindestfruchtgehalt wird von 350 auf 450 g je Kilo angehoben, bei der Bezeichnung „Extra“ von 450 auf 500 g pro Kilo.
  • Fruchtaufstriche von Manufakturen wie „meingemachtes“ werden im Verhältnis 2:1 (Frucht zu Zucker) hergestellt.

Ein Kollateralnutzen des Brexit

Die Änderung wurde durch den Brexit angestoßen. Die britische Regierung hatte sich bereits vor fünf Jahren von der alten EU-Regelung verabschiedet und den Begriff „Marmelade“ für Fruchtaufstriche zurückgeholt. Inzwischen zog die EU nach. Ein Kollateralnutzen des Brexit: Bei den Vorbereitungen für den Brexit 2017 wurde vorgeschlagen, dass Marmelade nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen solle.

Vielleicht könne das dabei helfen, vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser Vorschlag Wirklichkeit geworden.

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Britische Orangenmarmelade als politisches Symbol

Marmelade: Der Alltag und das Sprachgefühl der Verbraucher

Im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch ist das alles kaum angekommen - oder wer hat sich zum Frühstück schon ein „Konfitürenbrot“ gemacht? Die einen haben sich vielleicht gewundert, anderen ist es gar nicht aufgefallen: Wer im Supermarktregal nach Marmelade greift, packt streng genommen meist Produkte mit der Bezeichnung „Fruchtaufstrich“, „fruchtiger Aufstrich“ oder „Konfitüre“ in den Einkaufswagen.

Trotz allem verschwand der traditionell österreichische Begriff nie aus dem Sprachgebrauch und darf sich demnächst auch wieder auf allen Verpackungen finden. Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wenig, aber der rechtlich korrekte Sprachgebrauch wird damit ein wenig alltagsnäher.

Deutsche Frühstückstische mit Marmeladen und Konfitüren

Die Zukunft: Mehr Transparenz und Vielfalt im Marmeladenregal

Mehr als 110.000 Rechtsakte hat Brüssel seit 1957 verabschiedet. 80.000 Seiten dick ist das Gesetzbuch (Acquis Communitaire) der Europäischen Union. Ein Gestrüpp von Vorschriften, das in allen 27 EU-Ländern einheitliche Regeln garantieren soll. Vieles davon ist gut gemeint, aber häufig übertreiben die Brüsseler Beamten auch: Sie wollen selbst kleinste Details regeln - mit Gesetzen, die niemand versteht.

Die Lieblingsspielwiese der EU-Kontrolleure ist dabei seit Jahren der Arbeits- und Verbraucherschutz. Das schafft Unmut. So kritisierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dass der „ausgedehnte Apparat der EU-Kommission“ auch dazu beiträgt, „dass inzwischen über dem sinnvollen Maß an Recht eine Schicht von Überregulierung liegt“.

Aber mit der Wortklauberei ist nun bald Schluss. Ab Sommer 2026 darf Marmelade offiziell wieder Marmelade heißen - unabhängig von der Obstsorte.

Marmeladengläser mit neuen Etiketten im Jahr 2026

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