Zollbestimmungen für den Versand selbstgebackener Kekse in die USA

Der Versand von Lebensmitteln, insbesondere selbstgebackener Kekse, in die USA unterliegt spezifischen Zollbestimmungen, die sowohl private als auch gewerbliche Versender beachten müssen. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der amerikanischen Bevölkerung vor potenziellen Gesundheitsrisiken und der Einhaltung der Einfuhrbestimmungen.

Lebensmittelversand innerhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union ist der Versand von Lebensmitteln relativ unkompliziert. Es fallen keine Zölle an, jedoch sind die nationalen Einfuhrbeschränkungen zu beachten. Beispielsweise dürfen in die Niederlande keine Milchprodukte ohne ein tierärztliches Gutachten des Ursprungslandes versendet werden. Für Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden, Finnland und Norwegen gibt es keine solchen Bestimmungen. Es ist jedoch zu beachten, dass nur begrenzte oder gar keine Mengen an Tabak und Alkohol in skandinavische Länder und die Niederlande eingeführt werden dürfen.

Zollinhaltserklärung für Pakete außerhalb der EU

Beim Versand von Paketen in Länder außerhalb der EU ist eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN 22 für Päckchen / CN 23 für Pakete) erforderlich. Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer. Eventuell anfallende Kosten trägt der Empfänger. Um dies zu vermeiden, können Pakete als Geschenksendungen versendet werden, die ohne Formalitäten und Zoll in ein Drittland außerhalb der EU versandt werden können. Die Art der Sendung und der Warenwert müssen auf der Zollinhaltserklärung angegeben werden. Hinweise wie "Geschenk" oder "Muster" sind nicht ausreichend. Der Inhalt sollte genau beschrieben werden, z. B. "Kuchen" oder "Schokolade". Die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel variieren je nach Land. Beispielsweise dürfen Würste aus häuslicher Produktion sowie Molkereiprodukte nicht in die Russische Föderation eingeführt werden. Es ist ratsam, sich vor dem Versand mit den Zollbehörden des Empfänger- und Einlieferlandes in Verbindung zu setzen, um sich über die landesspezifischen Anforderungen zu informieren.

Sonderfall USA: Strenge Einfuhrregelungen

Die USA haben besonders restriktive Einfuhrregelungen für Lebensmittel. Gewerbliche Versender, die Lebensmittel in die USA verschicken möchten, benötigen eine Importlizenz der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA). Private Versender sind von dieser Regelung ausgenommen, sodass eine Tafel Schokolade problemlos einem Päckchen hinzugefügt werden kann.

Voranmeldung bei der FDA (Prior Notice)

Gewerbliche Versender müssen vor dem Paketversand eine Voranmeldung (Prior Notice) schriftlich oder online unter www.access.fda.gov vornehmen. Dafür ist ein Account auf der Webseite erforderlich. Die Bestätigungsnummer (Prior Notice Confirmation Number) wird online sofort bereitgestellt und muss am Paket angebracht sowie in die Zollinhaltserklärung eingetragen werden. Im Zweifelsfall kann man sich bei Fragen zum Lebensmittelversand an einen Paketdienstleister wenden.

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Kennzeichnung von Lebensmittelsendungen

Lebensmittelsendungen müssen korrekt als solche ausgewiesen werden. Bereits eine Packung Kaugummi macht ein Paket zu einem Lebensmittelpaket, auch wenn es ansonsten nur einen Pullover und einen Brief enthält. Die FDA ist in diesem Punkt sehr streng.

Eiweißgehalt und Lagerung

Der hohe Eiweißanteil in Lebensmitteln kann in Verbindung mit Wärme ein idealer Nährboden für Bakterien wie Salmonellen sein. Bei falscher Lagerung können diese innerhalb einer Stunde zu einem Gesundheitsrisiko werden. Es wird empfohlen, verderbliche Lebensmittel entsprechend zu kennzeichnen und auf eine geeignete Verpackung zu achten.

Geschenkkörbe und Warenwert

Wer einen Geschenkkorb im Internet bestellt, benötigt eine Voranmeldung bei der FDA, auch wenn der Warenwert 200 US-Dollar nicht übersteigt, da der Absender eine Firma und keine Privatperson ist. Erscheint im Luftfrachtbrief oder in der Handelsrechnung ein Firmenname, ist die elektronische Voranmeldung „Prior Notice“ (PN) erforderlich.

Zollfreie Einfuhr von Geschenken

Die amerikanischen Behörden gestatten die zollfreie Einfuhr von Geschenken, sofern diese "eindeutig und nachweislich" als solche beim Zoll erkannt werden können und einen Wiederverkaufswert von 100 US-Dollar nicht überschreiten. Absolut verboten als Geschenksendungen sind alkoholische Getränke, alkoholhaltige Parfüms und Tabakwaren, da diese zollpflichtig sind.

Versand von Keksen und anderen Backwaren

Selbstgebackene Kekse können grundsätzlich in die USA verschickt werden, sofern die oben genannten Bestimmungen beachtet werden. Es ist ratsam, die Kekse gut zu verpacken, um Beschädigungen während des Transports zu vermeiden.

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Zusätzliche Hinweise für Kekse

  • Gerne zweisprachig: "Personal use - not for resale - butter cookies" (Persönlicher Gebrauch - kein Wiederverkauf - Butterkekse).
  • Da das Paket bis zu 2 Wochen unterwegs sein kann, sollten die Kekse lange haltbar sein.

Kuchen

Ein Schokokuchen ist aufgrund seiner kürzeren Haltbarkeit weniger geeignet für den Versand in die USA.

Versandkosten und Dauer

Die Versandkosten für ein Päckchen oder Paket in die USA variieren je nachdem, ob die Sendung online frankiert oder in einer Postfiliale aufgegeben wird. Briefe in die USA werden über die Preisliste „Brief/Postkarte International” der Deutschen Post abgerechnet. Für internationale Einschreiben fallen zusätzlich zum Basisporto Gebühren an. Um den Brief schneller in die USA zu versenden, sollte ein „Priority”-Vermerk angebracht werden. Die Versandzeit für Briefe mit „Priority”-Vermerk beträgt in der Regel drei bis sieben Werktage. Der Versand eines Pakets oder Päckchens in die USA dauert in der Regel mehrere Wochen, obwohl offiziell von 10 bis 15 Tagen gesprochen wird. Bei Paketzustellungen in schwer zugänglichen Gebieten kann es zu noch längeren Laufzeiten kommen.

Zollinhaltserklärung und CP 71

Die internationale Zollerklärung für den Versand von Päckchen und Paketen in die USA muss neben den Adressdaten auch Angaben über den Inhalt und Wert der Sendung enthalten und direkt auf die Vorderseite des Pakets oder Päckchens geklebt werden. Es wird zwischen zwei verschiedenen Zollinhaltserklärungen unterschieden: CN 22 und CN 23. Der Grenzwert liegt bei ca. 430 €. Die Zollinhaltserklärung CN 22 kann neben der Anschrift auf das Päckchen geklebt werden, während CN 23 umfangreicher ist und in einer Klarsichthülle am Paket befestigt werden sollte. CP 71 dient als Adresskarte, auf der bei Paketsendungen in die USA die Empfängerdaten hinterlegt werden.

Zollfreie Geschenke

Der Versand von Geschenken in die USA ist bis zu einem Wert von 100 $ zollfrei. Dies gilt nicht für Tabakprodukte, Alkohol und Parfums auf Alkoholbasis, es sei denn, die gesamte Sendung hat einen Wert von weniger als 5 $.

Zollsätze

Die Zollsätze der amerikanischen Behörden können als Prozentsatz (zwischen 0 und ca. 37 %) oder in „Dollar pro Einheit” berechnet werden.

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Voranmeldung bei der FDA für Lebensmittel

Wer Lebensmittel mit der Post in die Vereinigten Staaten schicken möchte, muss in der Regel eine Voranmeldung bei der US Food and Drug Administration (FDA) machen. Als privates Geschenk können kleinere Mengen von Lebensmitteln, die laut Einfuhrbestimmungen erlaubt sind, auch ohne „Prior Notice” versendet werden.

Verbotene Gegenstände

Einige Gegenstände dürfen nicht per Post in die USA geschickt werden. Die Gründe hierfür liegen entweder in den Transportbestimmungen der Paketdienstleister oder in den US-Einfuhrbestimmungen. Dazu gehören Tierprodukte.

Einreisebestimmungen für Flugreisende

Im Flugzeug wird das amerikanische Zollformular ausgeteilt. Nach der Passkontrolle und Gepäckausgabe gibt es zwei Reihen zum Anstellen: eine für anmeldepflichtige Waren und eine für alle, die nichts anzumelden haben. Dem Zöllner wird das Zollformular übergeben, der entweder durchwinkt oder den Koffer kontrolliert. Es ist darauf zu achten, dass keine landwirtschaftlichen Produkte wie Keime, Saat, Milcherzeugnisse, Fleisch- oder Fleischprodukte, Butterbrote, Gemüse oder Obst mitgeführt werden, da diese wegen Seucheneinschleppungsgefahr strikt verboten sind.

Mitnahme von Lebensmitteln für den persönlichen Bedarf

Gebackenes Brot (aber keine belegten Butterbrote), Süßigkeiten, Kekse sowie gerösteter Kaffee und Tee dürfen eingeführt werden und müssen nicht deklariert werden.

Anmeldepflichtige Produkte für Importeure

Allgemein gesprochen sind folgende Produkte für Importeure anmeldepflichtig, d.h. für einen Besucher nicht erlaubt: Früchte, Gemüse, Pflanzen und pflanzliche Produkte, Fleisch- und Fleischprodukte, Tiere, Milchprodukte. Bei Tieren sind ‚Standard‘ Haustiere erlaubt, sofern die vollständigen Impfpapiere vorliegen.

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Deutschland

Die Einfuhr von Lebensmitteln zum eigenen Gebrauch ist grundsätzlich zulässig. Es gibt aber einige Ausnahmen, über die sich Reisende vorab genau informieren sollten. So bestehen zum Beispiel spezielle Mengenbegrenzungen bei Speisepilzen und Kaviar vom Stör. Die Einfuhr von Kartoffeln ist im Reiseverkehr grundsätzlich verboten. Besonders streng sind die Zollbestimmungen bei Einreisen aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern sollte weitgehend auf kulinarische Souvenirs verzichtet werden. Erlaubt sind Nahrungsmittel, die nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, zum Beispiel Kekse, Schokolade oder Sahnebonbons. Keine Probleme hat der Zoll auch mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Honig, die kein Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten. Hier sind Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm erlaubt. Fisch (frisch oder geräuchert) sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer sind bis zu einem Gesamtgewicht von sogar 20 Kilogramm gestattet.

Einfuhr aus EU-Ländern

Europareisende können das Ganze etwas entspannter angehen: Serrano-Schinken aus Spanien oder ein Stück Käse aus Frankreich dürfen in jedem Fall mit ins Gepäck. Auch bei Alkohol sind die Bestimmungen lockerer: Bis zu zehn Liter Schnaps sind zollfrei erlaubt, während aus Nicht-EU-Ländern nur ein Liter mitgebracht werden darf. Grundsätzlich sollten Flugreisende immer den Maximalwert für Einfuhren im Auge behalten - dieser darf 430 Euro nicht übersteigen, egal, ob es sich um Lebensmittel, Kleidung oder Technik handelt.

Einfuhrbestimmungen nach Deutschland

Welche Lebensmittel aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erstens ist entscheidend, ob das Lebensmittel tierischen oder nichttierischen Ursprungs ist. Wenn du aus einem Land des Zollgebietes der EU nach Deutschland einreist, darfst du Käse, zum Beispiel aus Frankreich oder aus Spanien, problemlos für den Eigenbedarf einführen. Auch wenn die Schweiz kein Mitglied der EU ist, gehört sie neben Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino zum Zollgebiet der EU. Demnach darf auch Schweizer Käse nach Deutschland eingeführt werden. Da Griechenland Teil des EU-Zollgebietes ist, dürfen Lebensmittel für den Eigenbedarf bis zu einem Wert von 430 Euro und Schnaps bis zu 10 Litern pro Flugreisendem nach Deutschland eingeführt werden.

Beschränkungen und Verbote

Die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel nach Deutschland kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein. Aufgrund der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist immer noch bei vielen Wildpilzen aus bestimmten Ländern die zulässige Strahlenbelastung weit überschritten. Deshalb ist die Einfuhr derartiger Pilze nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und unter Vorlage des vorgeschriebenen Ausfuhrzeugnisses zulässig. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz.

Schutzmaßnahmen für Lebensmittel nichttierischen Ursprungs

Aufgrund von Erkenntnissen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung wurden von der Europäischen Kommission sowie den nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden besondere Schutzmaßnahmen für einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs (z.B. Tee, Gewürze, Sesamsamen) ergriffen. Ausgenommen sind lediglich Kleinmengen von bis zu 5 kg frischer Erzeugnisse oder 2 kg sonstiger Erzeugnisse, die im persönlichen Gepäck für den Eigenbedarf mitgeführt werden. Vorgenannte Kleinmengen gelten jedoch nicht für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen (z.B. Schnittblumen), Früchten oder Samen, da für diese Waren auch pflanzengesundheitsrechtliche Regelungen einzuhalten sind (z.B. das Mitführen eines Pflanzengesundheitszeugnisses).

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