Schoko-Ballonfahrten Reichenbach im Vogtland: Informationen rund um Ballonfahrten
Schoko-Ballonfahrten Reichenbach im Vogtland bietet Ballonfahrten in Sachsen, Thüringen und Nordbayern an. Das Unternehmen ist eines der ältesten sächsischen Luftfahrtunternehmen mit Heißluftballons. Seit 1995 veranstaltet das Traditionsunternehmen Ballontouren.
Überblick über Schoko-Ballonfahrten
Hinter dem Namen Schoko-Ballonfahrten verbirgt sich Sachsens ältestes vom Luftfahrtbundesamt zugelassenes Luftfahrtunternehmen mit Heißluftballons. Ballonfahrten werden in Reichenbach, Zwickau, Gera, Plauen, Jena, Greiz, Crimmitschau, Altenburg, Meerane, Chemnitz, Stollberg, Schwarzenberg, Aue, Weida, Hof, Glauchau, Werdau, Neustadt, Weimar, Stadtroda, Kahla, Wernesgrün, Schönheide, Rodewisch, Wilkau-Haßlau oder Hartenstein angeboten.
Was Schoko-Ballonfahrten verspricht
Ein perfektes, sicheres und hochwertiges Ballon-Erlebnis, das Ihnen immer gut in Erinnerung bleibt - das und nicht weniger versprechen Schoko-Ballonfahrten.
Leistungen und Angebote
Schoko-Ballonfahrten bieten eine Reihe von Spezialtouren an. Auf Wunsch starten Schoko-Ballonfahrten auch direkt bei Ihnen zu Hause. Voraussetzung dafür ist eine geeignete Startwiese.
Ballonfahrten in verschiedenen Regionen
Ballonfahrten werden in Thüringen, Sachsen und Nordbayern sowie in Helmbrechts, Zell, Bayreuth, Kulmbach, Bad Steben, Lugau, Hohenstein-Ernstthal, Neustadt, Kahla, Rudolstadt, Rodewisch, Lengenfeld und Netzschkau veranstaltet. Ballonfahrten sind auch in Gera und Crimmitschau möglich.
Lesen Sie auch: Blechkuchen mit Kirschen
Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine für Ballonfahrten oder zum Ballon fahren oder fliegen kann man bei Schoko-Ballonfahrten in Reichenbach bestellen. Die schönen Geschenkkarten können individuell nach Ihren Wünschen bedruckt werden.
Ablauf einer Ballonfahrt
Nachdem Sie am vereinbarten Treffpunkt angekommen sind, beginnen Sie gemeinsam mit der Crew den Ballon aufzurüsten. Je nach gebuchter Tour sind Sie bis zu dreieinhalb Stunden in der Luft unterwegs. Dabei haben Sie die Gelegenheit, dem Alltag zu entfliehen und den einmaligen Ausblick aus dem Ballonkorb zu genießen. Sobald Ihr erfahrener Pilot den Ballon sicher wieder gelandet hat, wird der Ballon abgerüstet und die Ausrüstung verstaut.
Das Landefest
Als krönender Abschluss feiern Sie ein fröhliches Landefest, bei dem alle Passagiere nach alter Tradition mit Feuer und Wasser in den Adelsstand der Ballonfahrer erhoben werden. Zum Abschluss, wenn der Ballon verstaut ist und "Neulinge" an Bord" waren, werden diese während des Landefestes nach alter Tradition mit Feuer und Wasser in den Adelsstand der Ballonfahrer erhoben. Nach erfolgtem Start sind Sie ca. 50 min - 1 Stunde in der Luft, teilweise auch länger.
Treffpunkt
Sie treffen sich mit den Team Mitgliedern/Mitfahrern pünktlich am vereinbarten Treffpunkt.
Wichtige Hinweise
Alle Fahrten sind vom Wetter abhängig - die Witterungsbedingungen am Tag der Fahrt entscheiden über die Durchführbarkeit. Schoko-Ballonfahrten starten während der Saison von März bis Oktober morgens mit dem Sonnenaufgang und abends circa zwei Stunden vor Sonnenuntergang.
Lesen Sie auch: Einfaches Roulade Rezept
Terminvereinbarung
Zur Abstimmung eines Termins setzt sich der Anbieter telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Ihre Ballontour mit Schoko-Ballonfahrten können Sie über das Kontaktformular buchen.
Pilotenlizenz
Ballonpiloten benötigen einen Pilotenschein zum Führen des Ballons.
Standort und Kontakt
Schoko-Ballonfahrten in Reichenbach/Vogtland ist in der Branche Ballonfahrten tätig. Sie finden das Unternehmen in der Fedor-Flinzer-Str.
Adresse
Fedor-Flinzer-Str. in Reichenbach/Vogtland.
Bewertungen
Die Bewertungen zu Schoko-Ballonfahrten sind durchwachsen. Einige Kunden berichten von einem absolut schlechten Service und Schwierigkeiten bei der Terminvereinbarung. Andere Kunden hatten eine tolle Ballonfahrt und würden gerne wieder mitfahren.
Lesen Sie auch: Schoko-Kokos-Kuchen für Genießer
Kundenmeinungen
Einige Kunden bemängeln, dass bei den notwendigen Anrufen zur Terminvereinbarung meist niemand erreichbar ist oder nur "die Oma", welche keine Aussagen treffen kann. Es wurde berichtet, dass es fast zwei Jahre gedauert hat, einen Fahrtermin zu vereinbaren, was gescheitert ist. Andere Kunden loben die tolle Ballonfahrt und würden gerne wieder mitfahren.
Zusätzliche Informationen
Schoko-Ballonfahrten sind seit Anfang der 90er Jahre Ballöner aus Leidenschaft und betreiben diesen Sport. Sie sind eines der ältesten Ballonteams in Sachsen.
Werbung mit Heißluftballons
Heißluftballons eignen sich hervorragend, um Werbung auf eine interessante und spektakuläre Art Kunden zugänglich zu machen. Ballonwerbung bietet Ihnen kostengünstiges und flächendeckendes Marketing für Ihr Produkt.
Corona-Regelungen
Es gelten bestimmte Corona-Regelungen, die bei der Durchführung von Ballonfahrten zu beachten sind.
Quarantäne-Pflicht
Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern und das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Ausnahmen sind der Sächsichsen-Corona-Quarantäne-Verordnung zu entnehmen.
Ausnahmegenehmigung
Eine Ausnahmegenehmigung wird für Personen erteilt, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages im Freistaat Sachsen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und zweimal wöchentlich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.
Testpflicht
Vor der Einreise ist eine digitale Anmeldung erforderlich. Außerdem besteht die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden.
Beendigung der Absonderung
Die Absonderung endet frühestens fünf Tagen nach der Einreise, wenn eine Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt.
Einreise aus Virusvariantengebieten
Für Einreisende aus Virusvariantengebieten besteht nach der Bundeseinreiseverordnung eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist, muss die Einreise vorab anmelden und einen negativen Corona-Test vorweisen, welcher den Kriterien des Robert-Koch-Instituts entspricht und nicht älter als 48 Stunden ist.
Grenzverkehr
Für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten aus triftigem Grund weniger als 12 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 12 Stunden in das Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient oder gedient hat, gilt die Quarantäne-pflicht nicht. Eine Regelung zur regelmäßigen Testung (mindestens 2 mal wöchentlich) von Grenzpendlern und Grenzgängern tritt am 18. Januar 2021 in Kraft.
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung des Partners und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands. Dabei darf die Anzahl der Personen die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschreiten. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt.
Dringender Appell
Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.
Inzidenzwert
Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, können Treffen mit den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung des Partners und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und Angehörigen aus zwei weiteren Hausständen stattfinden. Die Anzahl der Personen darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschreiten. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt.
Maskenpflicht
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV und generell an Orten, an denen sich Menschen begegnen. Auch vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen und vor Schulen, Kitas und Kirchen. Verpflichtend auch in Fußgängerzonen, auf den Sport und Spiel gewidmeten Flächen (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres). Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend an Haltestellen, in Bahnhöfen, bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Personenbeförderung, einschließlich Taxis, Reisebusse und regelmäßiger Fahrdienste. Ebenso vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen und Parkhäusern für die Kunden und ihre Begleitpersonen, auf den Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen von Einkaufszentren für die Kunden und ihre Begleitpersonen.
Hygieneauflagen
Ab dem 08.03.2021 gelten ergänzende Anordnungen von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus im Rahmen einer Allgemeinverfügung. Grundsätzlich dürfen nur Personen ohne COVID-19-Verdacht Einrichtungen und Angebote besuchen bzw. nutzen. Es wird dringend empfohlen, bei Kontakten im öffentlichen Raum eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.
tags: #schoko #ballonfahrten #reichenbach #im #vogtland #informationen


