Lebkuchen nach Australien schicken: Zollbestimmungen, Einfuhrregeln und Praxistipps

Soll ein deutsches Unternehmen oder eine Privatperson Lebkuchen nach Australien senden oder mitbringen, sind die australischen Einfuhr- und Quarantänebestimmungen zwingend zu beachten. Australien legt großen Wert auf Biosicherheit und schützt seine Tier- und Pflanzenwelt durch strenge Regeln; Lebensmittel und pflanzliche Materialien können daher Beschränkungen oder Verboten unterliegen.

Versand per Post, Paketdienst oder Spedition

Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Auf dem Paket muss der Inhalt deklariert sein. Als Mitglied der UPC werden Standarderklärungen wie CN22 und CN23 auch anerkannt. Eine detailliertere Beschreibung des Inhalt muss dem Paket beigelegt werden. Bei Überschreiten der Freigrenze von 1.000 AUD ist eine formelle Meldung notwendig. Dies kann auf elektronischem Wege erfolgen bzw. alternativ von einem Customs Broker durchgeführt werden.

Bei Geschenksendungen ist der Sachwert der Preis, der für die Waren zu zahlen wäre, wenn ein drittländischer Verkäufer diese Waren an einen Kunden in der Europäischen Union verkauft. Für die Zollanmeldung sind vollständige und zutreffende Angaben in den elektronisch übermittelten Daten zur Zollinhaltserklärung in Deutsch oder in Englisch erforderlich. Elektronische Daten oder Zollinhaltserklärungen in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch führen unweigerlich zu Rückfragen.

Grundsätzlich werden für alle Warensendungen aus Drittländern Einfuhrabgaben erhoben. Der Sachwert der Sendung wird aus den Angaben der elektronisch übermittelten Daten zur Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) ermittelt. Für die Ermittlung der Wertgrenze von 45 Euro wird der Sachwert je Sendung herangezogen. Die Befreiung von den Einfuhrabgaben kann nur gewährt werden, wenn dies durch den Post- und Kurierdienstleister beantragt wird.

Wert der Sendung Bemerkung
bis 45 EUR Bevorzugte Freigrenze für Geschenksendungen (Sachwert je Sendung)
45-700 EUR vereinfachte Abgabenberechnung mit pauschalierten Abgabesätzen möglich
über 1.000 AUD formelle Meldung nach australischem Recht erforderlich

Eine Sendung ist teilbar, wenn sich die Sendung aus verschiedenen einzelnen Artikeln zusammensetzt. Der pauschalierte Abgabensatz wird nur für den Teil angewendet, der den Freibetrag von 45 Euro überschreitet. Die Aufteilung ist nur möglich, wenn die einzelnen Artikel für sich allein verwendbar oder handelsüblich erwerbbar sind.

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Besondere Anforderungen an Verpackung und Polstermaterial

Es darf nichts in Holz- oder Pappkartons, die ehemals als Obst-, Gemüse oder Fleisch/Wurst-Transportkisten genutzt worden sind, verpackt werden. Ebenso darf nichts in Eierschachteln verpackt werden. Zum Auspolstern der Sendung dürfen weder Stroh, Holzspäne oder ähnliches getrocknetes Pflanzenmaterial verwendet werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass nichts in Kartons verschickt wird, die ehemals für die Aufbewahrung von Fleisch, Obst oder Gemüse genutzt wurden, da auch diese Keime enthalten könnten und dem australischen Spürhund nichts entgeht.

Verpackung für Geschenkpaket mit Hinweis auf keine Holzspäne

Reiseverkehr: Geschenke im Reisegepäck

Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Grußkarten, Weine, Schokolade, heimische Andenken, Kugelschreiber oder Kalender. Um mitgebrachte Dinge deklarieren zu können, erhält man an Bord des Flugzeugs vor der Landung einen Vordruck. Der Vordruck bietet die Möglichkeit, entsprechende Produkte zu deklarieren. Eine Einreiseerklärung wird während des Fluges ausgehändigt, diese sollte so detailliert wie möglich ausgefüllt werden.

Jeder Passagier erhält bereits während des Fluges nach Australien ein Formular zur Einreise und für den Zoll. Die Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card IPC) muss von jedem Reisenden korrekt ausgefüllt und unterschrieben werden. Alle Waren, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, müssen auf der IPC vermerkt werden. Auf der Passenger Incoming Card ist Teil der Frage eins ob man Güter in das Land bringt deren Einfuhr verboten ist oder die Beschränkungen unterliegen.

Nach der Immigration müssen Sie sich mit Ihren Gütern zum sogenannten „Red Channel“ begeben, wo sie Ihre Güter deklarieren können. Dort werden Zollbeamte den Deklarationszettel in Empfang nehmen und die mitgebrachten Dinge begutachten. Wenn Sie sich unsicher bezüglich Ihrer mitgeführten Artikel sind, fragen Sie den Beamten, der vor den Schaltern für Fragen bereit steht. Die betreffenden Lebensmittel müssen Sie nur im Zweifelsfall schon vor der Quarantäne auspacken.

Incoming Passenger Card (IPC) Formular Beispiel

Steuerfreie Freigrenzen bei Einreise

Wer 18 Jahre und älter ist, darf allgemeine Güter im Wert bis zu 900 AUD zollfrei nach Australien bringen. Für Personen unter 18 Jahren liegt die Grenze bei 450 AUD. Für Reisende unter 18 Jahren gilt ein Höchstwert von 450 AUS$, ab dem 18. Lebensjahr gilt die steuerfreie Höchstgrenze von 900 AUS$.

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Tabak: 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabak oder 50 Zigarren. 2,25 Liter Alkohol werden ebenfalls akzeptiert. Wichtig: Wer die zur Einfuhr erlaubten steuerfreien Grenzen überschreitet, muss für alle Gegenstände dieser Art (allgemeine Güter, Alkohol oder Tabakwaren) Steuern und Zoll bezahlen, nicht nur auf die Gegenstände, die die jeweiligen Grenzmengen überschreiten.

Biosicherheit, verbotene und eingeschränkte Waren

Australien möchte frei von Schädlingen und Krankheiten bleiben. Daher müssen alle Passagiere Waren, die für Australiens Tierwelt, Landwirtschaft oder Pflanzenwelt schädlich sein könnten, nach der Ankunft am Flughafen deklarieren lassen. Generell verboten ist die Einfuhr von tierischen Fellen und Häuten, Pflanzen und Saaten und natürlich Waffen und Drogen. Die Einfuhr von Tieren nach Australien ist ein teures und langwieriges Unterfangen.

Auch bei der Einreise gelten strenge Regelungen im Bereich der Biosicherheit, als Risikogut sind Lebensmittel meist verboten. Obst, Nüsse und Milchprodukte müssen Sie zu Hause in Ihrem Heimatland lassen. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, Nussschokolade einzuführen, da Nüsse auf der Liste der verbotenen Güter stehen.

In der Regel stellen original verpackte Süßigkeiten, wie Gummibärchen, Lebkuchen oder Schokolade kein großes Problem für die Einfuhrbestimmungen in Australien dar. Die Süßwaren sollten original verpackt sein, außerdem ist es hilfreich eine kurze englischsprachige Beschreibung für den Zoll parat zu halten sofern man nicht selbst englisch spricht. Lebensmittel müssen deklariert werden, d.h. auf der „Incoming Passenger Card“ angegeben werden.

Bitte versuchen Sie auf keinen Fall Güter undeklariert ins Land einzuschmuggeln. Falls Sie erwischt werden, erwartet Sie eine saftige Geldstrafe. Überlegen Sie vorher genau, ob es überhaupt nötig ist, Süßigkeiten mitzubringen, da es die meisten Marken auch in Australien zu kaufen gibt.

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Roter und grüner Kanal am australischen Flughafen

Kontrollen, Strafen und Quarantäne

Zur Aufspürung von nicht deklarierten, quarantänepflichtigen Gegenständen bedienen sich die Quarantänebeamten der Hilfe von Spürhundenteams und Röntgengeräten und führen Gepäckstichproben durch. Falls undeklarierte, verbotene Gegenstände gefunden werden, müssen die Betroffenen sofort zahlen und können die Strafe nicht hinauszögern. Die Quarantänebeamten haben das Recht, Sofortstrafen zu verhängen, wenn Sie überzeugt sind, dass ein Passagier quarantänepflichtige Gegenstände absichtlich nicht bzw. falsch angegeben hat.

Die Einfuhrbestimmungen für Australien sind sehr streng und sollten in jedem Fall exakt eingehalten werden, da bei einem Regelverstoß eine Geldstrafe von bis zu 66.000 AUD oder sogar eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren anfallen können. Dies ist natürlich der Extremfall, symbolisiert jedoch, dass ein Vergehen diesbezüglich nicht als Kavaliersdelikt aufgefasst wird.

Praktische Tipps: Können Lebkuchen sicher verschickt werden?

  • Möchte man sicher gehen, dass das Paket auch definitiv ankommt, so ist nunmal auf bestimmte Produkte zu verzichten, eventuell sogar auf Muttis Weihnachtsplätzchen.
  • In der Regel stellen original verpackte Süßigkeiten, wie Gummibärchen, Lebkuchen oder Schokolade kein großes Problem für die Einfuhrbestimmungen in Australien dar.
  • Die Süßwaren sollten original verpackt sein, außerdem ist es hilfreich eine kurze englischsprachige Beschreibung für den Zoll parat zu halten sofern man nicht selbst englisch spricht.
  • Sollte man sich ein Nostalgie-, Geburtstags- oder Weihnachtspäckchen schicken lassen, so ist darauf zu achten, dass der Inhalt den australischen Einfuhrbestimmungen gerecht wird.
  • Fragen und Unsicherheiten lassen sich in Zweifelsfällen bei der jeweiligen AHK vor Ort oder beim Department of Agriculture klären.

Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte: Manche Empfänger in Australien berichten, dass über die Jahre bereits viele Päckchen mit Schokolade und Keksen angekommen sind. Solange die Kekse original verpackt sind, gibt es da keine Probleme diese zu schicken. Andererseits können selbstgemachte Lebensmittel streng kontrolliert und oft abgewiesen werden.

Erklärung zur Incoming Passenger Card und Red/Green Channel

Was tun, wenn Unsicherheit besteht?

In Zweifelsfällen sollten Sie die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Wenn Sie sich unsicher bezüglich Ihrer mitgeführten Artikel sind, fragen Sie den Beamten, der vor den Schaltern für Fragen bereit steht. Bei Fragen rund ums Thema Zoll & Einfuhr können wir Ihnen leider keine individuelle Auskunft erteilen!

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