Lebensmittelüberwachung und Vorschriften für Dubai-Schokolade: Anforderungen und Ergebnisse

In kürzester Zeit hat sich ein Hype um die sogenannte „Dubai-Schokolade“ entwickelt. Die mit hochwertigen Zutaten wie Schokolade und Pistazien beworbenen Tafeln werden zu hohen Preisen und in großen Mengen gehandelt, sowohl im Onlineversand als auch in Automaten und im Einzelhandel. Doch stimmen Qualität und Sicherheit mit dem Trend überein?

Schokolade Prüfung im Labor

Ursprung und Hintergrund der Dubai-Schokolade

Die Schokolade stammt ursprünglich aus Dubai. Die Gründerin der Manufaktur „Fix Dessert Chocolatier“ gilt als Erfinderin dieser Kreation. Es handelt sich um speziell gefüllte Schokoladentafeln. Die Füllung besteht oft aus geröstetem und gehacktem Kadaifi („Engelshaar“), Pistazien, Haselnüssen oder Erdbeeren.

Der aktuelle Hype in Deutschland wurde maßgeblich durch Berichte in den sozialen Medien erzeugt. Das Video wurde millionenfach geteilt, das Interesse stieg explosionsartig und es folgte eine Welle von Nachahmern und Produktvarianten - von Discount-Schokoladen bis zu Pralinen im Delikatesshandel.

Warenherkunft und Kennzeichnung

Inzwischen sind auf dem deutschen Markt nicht nur Produkte aus Dubai, also den Vereinigten Arabischen Emiraten zu finden, sondern auch solche aus der Türkei und zunehmend aus der EU. Viele dieser Schokoladen werden sogar in Deutschland oder anderen europäischen Ländern produziert - meist nur auf Basis orientalisch inspirierter Rezepturen.

Was nach orientalischer Märchenwelt schmeckt, wirft eine rechtlich hochinteressante Frage auf: Darf man sie trotzdem „Dubai-Schokolade“ nennen?

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Rechtliche Bewertung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“

Herkunftsangaben sind im europäischen und deutschen Kennzeichnungsrecht streng reguliert. Nach § 127 Abs. 1 MarkenG dürfen geografische Angaben nicht verwendet werden, wenn sie zur Täuschung über die Herkunft führen. Art. 7 Abs. 1 lit. a LMIV und § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG schützen Verbraucher vor irreführenden Informationen.

Das Landgericht Köln untersagte zunächst in zwei Beschlüssen vom Dezember 2024 und Januar 2025 die Kennzeichnung von „Dubai-Schokolade“, wenn diese nicht in Dubai hergestellt wurde und keinen Bezug zum Emirat hatte, insbesondere wenn die Verpackung einen Herkunftseindruck vermittelte. Doch kurze Zeit später entschied eine andere Kammer, dass die Bezeichnung zulässig sei, wenn keine direkten Herkunftshinweise vorlagen.

Beispielhafte Verpackung

Untersuchungen durch die Lebensmittelüberwachung

Unsere Lebensmittelüberwachung hat importierte Dubai-Schokolade genauer angesehen. Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart, in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg (Labor für Allergene) und Sigmaringen (Labor für Mykotoxine), untersuchte acht Proben aus Drittländern - fünf aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, drei von verschiedenen Herstellern aus der Türkei.

Die Proben wurden direkt beim Handel entnommen. Bei allen Produkten handelte es sich um braune, gefüllte Tafeln mit bunten Dekorstreifen und teils hellgrüner, fadenförmiger Füllung. Zwei Produkte aus den VAE enthielten statt der üblichen „Pistazienfüllung“ eine „Erdbeer-“ bzw. „Haselnussfüllung“.

Lebensmittelkontrolle: Schokolade mit Pistazienfüllung

Ergebnisse der Laboranalysen

  • In acht von acht Proben wurden Kontaminanten, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett nachgewiesen.
  • Bei drei türkischen Proben wurde nicht deklarierter Sesam gefunden - für Sesam-Allergiker ist dies gesundheitsschädlich.
  • Die fünf Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielten Fremdfett (hauptsächlich Palmöl) anstelle von echter Schokolade - ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung.
  • Sechs Proben wiesen erhebliche Mengen der Kontaminanten 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester auf, bei fünf Proben wurde der Höchstwert fast doppelt überschritten.
  • Sieben Proben enthielten nicht deklarierte künstliche Farbstoffe, insbesondere E 133 (Brillantblau FCF), E 102 (Tartrazin), E 124 (Azorubin) oder E 129 (Allurarot AC). Für einige Azofarbstoffe besteht Warnhinweispflicht „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.
  • Eine Probe mit „Pistazienfüllung“ wies hohe Anteile an Schimmelpilzgiften (Mykotoxine), besonders Aflatoxinen, auf. Bei stichprobenartigem Screening bestätigte sich eine Überschreitung des Aflatoxin-Höchstgehalts.
Infografik: Laboranalyse Dubai-Schokolade

Zusätzliche Analysedaten im Überblick

Herkunft Fremdfett 3-MCPD & Glycidyl Allergene (Sesam) Farbstoffe nicht deklariert Mykotoxine
Vereinigte Arabische Emirate (5 Proben) Ja In 5 Proben Höchstwert erheblich überschritten Nein Ja Nein
Türkei (3 Proben) Nein Weniger Überschreitung Ja, teils hohe Gehalte Ja 1x (Pistazienfüllung)

Insgesamt wurden von allen 103 in einer Detailstudie untersuchten Proben 83 % beanstandet - insbesondere aus Importen der Türkei, VAE und Jordanien (96 % mit Verstößen). Bei deutscher Ware betrug die Beanstandungsquote nur 38 %.

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Vorschriften: Zusammensetzung, Kennzeichnung und Zutaten

Bei Schokolade gilt die EU-Richtlinie und in Deutschland die Kakaoverordnung. Laut ihr dürfen andere pflanzliche Fette, wie etwa Palmöl, verwendet werden - dann aber nur mit dem klaren Hinweis „enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette“. Produkte, die statt Kakaobutter überwiegend Fremdfette enthalten, sind keine Schokolade und dürfen nicht als solche vermarktet werden.

Grafik: EU-Vorschriften für Schokolade

Auch Farbstoffe und deren Deklaration sind streng geregelt. Werden Azofarbstoffe verwendet, ist ein Warnhinweis verpflichtend. Die Analyse zeigte jedoch, dass Produzenten häufig nicht darauf hinweisen. Bei 21 auf Farbstoffe untersuchten Proben wiesen 16 Proben Zusätze nach; in 10 Fällen fehlte der vorgeschriebene Warnhinweis.

Zu den wichtigsten Allergenen gehören Sesam und Sesam-Erzeugnisse. In keiner der untersuchten Dubai-Schokoladen war Sesam im Zutatenverzeichnis genannt, obwohl insbesondere Produkte aus der Türkei hohe Gehalte aufwiesen. Auch andere Allergene wie Erdnüsse wurden vereinzelt ohne Kennzeichnung gefunden.

Ein Teil der Produzenten hält sich auch bei anderen Zutaten nicht an die Vorgaben. Zum Beispiel fehlte bei Milchschokolade oft Milchfett, oder der Kakaogehalt war zu niedrig für die Bezeichnung „Schokolade“.

Prozesskontaminanten: 3-MCPD und Glycidyl-Fettsäureester

3-MCPD und Glycidyl-Fettsäureester sind gesundheitlich bedenkliche Kontaminanten, die während der Raffination von pflanzlichen Fetten und Ölen entstehen und als „möglicherweise“ bzw. „wahrscheinlich krebserregend“ gelten. Für Palmöl und Palmfett ist per Verordnung (EU) 2023/915 der gesetzliche Höchstgehalt für 3-MCPD auf 2500 µg/kg, für Glycidol auf 1000 µg/kg festgelegt.

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In sechs der acht untersuchten Proben waren diese Kontaminanten in teils doppelter Höchstmenge nachweisbar. Verbrauchertipp: Wer diese Stoffe meiden möchte, sollte einen Blick auf das Zutatenverzeichnis werfen und Produkte mit hohen Anteilen an Palmöl/Palmfett meiden.

Allergene, Mykotoxine und weitere Risiken

Sesam und Sesampaste (Tahini), die häufig als Zutaten verwendet werden, können eine Quelle für Aflatoxine darstellen. Schimmelpilze wie Aspergillus flavus bilden Aflatoxine v. a. bei nicht sachgerechter Ernte und Lagerung. Aflatoxin B1 gilt als das stärkste natürlich vorkommende krebserregende Schimmelpilzgift.

Bei der Laboranalyse wurden Auffälligkeiten in „Pistazienfüllungen“ (Mykotoxine) und bei Sesam in den türkischen Proben festgestellt.

Schimmelpilz-Belastung bei Pistazien

Verbraucherschutz, Pflichten der Importeure und amtliche Kontrolle

Von Betrug bis Gesundheitsschädlichkeit wurde alles in den ersten Importproben von Dubai-Schokolade gefunden. Importeure werden dazu aufgerufen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und für einwandfreie Ware zu sorgen - sowohl im Hinblick auf den Gesundheitsschutz als auch auf den Täuschungsschutz. Auch für Allergiker besteht im Moment keine Sicherheit beim Erwerb von Dubai-Schokolade.

Mit Sondermessprogrammen werden bundesweit Proben von Dubai-Schokolade sowohl aus Drittländern als auch aus europäischer Herstellung gezielt kontrolliert.

Zusammenfassung der amtlichen Kontrollergebnisse

  • Hohe Beanstandungsquote bei Importen aus Drittländern
  • Häufig nicht deklarierte Farbstoffe und Allergene
  • Kritik an falscher oder unzureichender Kennzeichnung
  • Mehrfach zutreffende Hinweise auf Verbrauchertäuschung und Gesundheitsgefährdung
Warschaubild: Anleitung für Verbraucher zur Lebensmittelsicherheit

Allgemeines zur Lebensmittelkontrolle, EU- und nationale Vorschriften

Die Sicherheit von Lebensmitteln, der Schutz vor Irreführung und die Information der Verbraucher werden durch verschiedene allgemeine europäische und nationale Regelungen gewährleistet, darunter die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Für Schokolade und Kakaoerzeugnisse gilt in Deutschland die Kakaoverordnung, die Vorgaben in Zusammensetzung, Zutaten und Kennzeichnung macht.

Lebensmittel, die gegen die Vorschriften der Kakaoverordnung, der LMIV oder gegen die Deklarationspflichten für Zusatzstoffe und Allergene verstoßen, gelten als irreführend, nicht verkehrsfähig und sind unter Umständen gesundheitsschädlich. Diese rechtlichen Anforderungen gelten somit in der gesamten EU gleichermaßen.

Praktische Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Etiketten und Zutatenverzeichnisse sorgfältig lesen, insbesondere bei Schokoladen mit Füllungen und auffälligen Farben
  • Bei besonderen Allergien (z. B. Sesam, Erdnuss) lieber auf den Verzehr von Dubai-Schokolade verzichten
  • Auf Warnhinweise zu Farbstoffen achten
  • Produkte mit hochwertigen Zutaten hinterfragen, insbesondere bei außergewöhnlich hohem Preis und modernem Social-Media-Hype
Kennenlernen der Zutatenliste auf Schokolade

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