Zuckerkartell: Fakten und Hintergründe

Den Verdacht gibt es schon länger, nun hat er sich bestätigt: Die großen deutschen Zuckerhersteller haben sich offenbar über viele Jahre hinweg illegal abgesprochen. Das wird nun teuer für sie. Insgesamt 280 Millionen Euro Bußgeld sollen die betroffenen Hersteller Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen zahlen, wie das Bundeskartellamt am Dienstag ankündigte. Von dem Verfahren seien auch sieben Manager betroffen, hieß es. Namen wurden nicht genannt.

Wer zahlt wie viel - Verteilung der Bußgelder

Zahlen müssen am Ende vor allem Südzucker und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker). Die Braunschweiger Nordzucker AG kann von einer Art Kronzeugenregelung profitieren. Das bedeutet einen weitgehenden Straferlass. Nordzucker bestätigte ein Bußgeld in einstelliger Millionenhöhe, wollte aber den genauen Betrag nicht nennen. Die höchste Einzelstrafe erhielt Südzucker. Das Mannheimer Unternehmen muss nach eigenen Angaben 195,5 Millionen Euro zahlen.

Übersicht: Verteilung der Bußgelder zwischen Südzucker, Pfeifer & Langen und Nordzucker

Was genau wirft das Kartellamt den Unternehmen vor?

Die Wettbewerbsbehörde wirft den Unternehmen vor, sie hätten sich über viele Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Ziel war es demnach, möglichst hohe Preise für Haushalts- und Industriezucker zu erzielen. Teilweise soll es sogar Versorgungsengpässe gegeben haben. Die Verstöße reichen bis in die Mitte der neunziger Jahre zurück. Ermittler des Kartellamts hatten 2009 die Büroräume der Zuckerfirmen durchsucht.

Die Zuckerhersteller haben laut Kartellamt ein sogenanntes "Gebietskartell" gegründet. Das bedeutet, sie haben sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland vor allem auf ihr jeweiliges angestammtes Gebiet beschränkt, damit sie sich gegenseitig nicht in die Quere kommen. "Zuckermengen wurden eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das war ein lukratives Geschäft. Auf dem Weltmarkt wurden zeitweise deutlich höhere Preise gezahlt als in der EU.

Auswirkungen auf Verbraucher und Industrie

Das Nachsehen hatten die Verbraucher, die für Zucker und zuckerhaltige Lebensmittel tiefer in die Tasche greifen mussten, weil die Preise so hoch gehalten wurden. Die Firmen machten sich Mundt zufolge auch die starken Regulierungen des europäischen Zuckermarktes zunutze. Sehr hilfreich waren die in der EU festgelegten Mindestpreise. "Der Fall zeigt damit eindrucksvoll, wie eine umfassende Marktregulierung dazu beitragen kann, dass es zu Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten der Kunden kommt", ergänzt Mundt.

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Grafik: Weg des Zuckers - von Produzent zu Verbraucher und Einflussfaktoren

Wie funktionierte das Kartell praktisch?

Die Zuckerhersteller haben laut Kartellamt ein sogenanntes "Gebietskartell" gegründet. Ihr "Kunden- und Mengenmanagement" sah vor, auf gegenseitigen Wettbewerb zu verzichten und überschüssige Mengen an Quotenzucker zu exportieren, statt diese potenziellen Kunden in Deutschland anzubieten. Daneben koordinierten die Kartellmitglieder ihre Aktivitäten im Hinblick auf die EU-Zuckermarktordnung, die EU-Osterweiterung sowie die Veränderung der Import- und Exportströme.

Manager der Zuckerfirmen haben sich nach Angaben des Kartellamts regelmäßig getroffen, auch auf Geschäftsleitungsebene. Bei den Gesprächen sei es auch um Werksschließungen, Expansionsstrategien und Quotenverteilungen gegangen. Ihnen ging es um die Wahrung des "Heimatmarktprinzips" und darum, möglichst hohe Preise für Zucker zu erzielen. Das hat auch, so das BKartA, „gut“ funktioniert.

Nutzen aus Regulierung und Quoten

Kaum ein Agrarrohstoff wird durch staatliche Eingriffe so stark reguliert. Produktionsquoten, Importzölle und andere Beschränkungen sollen die Erzeuger in der EU vor internationalen Konkurrenten schützen und zugleich für ein gesichertes Einkommen der Bauern sorgen. Seit die Weltmarktpreise stark steigen, ist das System aus den Fugen geraten. Die Absprachen nutzten die EU-Zuckermarktordnung und die in der EU festgelegten Mindestpreise für ihre Koordination und schränkten damit residualen Wettbewerb weiter ein.

Schema: EU-Zuckermarktordnung und ihre Stellschrauben (Quoten, Mindestpreise, Importe)

Rechtliche Folgen: Bußgelder und Schadenersatzklagen

Am 18. Februar 2014 verhängte das Bundeskartellamt (BKartA) Geldbußen in Höhe von ca. 280 Mio. EUR gegen die Zuckerhersteller die Nordzucker AG, die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und die Südzucker AG wegen ihrer Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen über Verkaufsgebiete, Kunden und Preise auf dem deutschen Zuckermarkt. Die Geldbußen sind den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide könne Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden habe.

Südzucker, Nordzucker sowie Pfeifer & Langen haben nach Ansicht des LG Mannheim den Wettbewerb im Zuckermarkt über Jahre hinweg unzulässig beschränkt. Das Landgericht Mannheim schloss zwei Pilotverfahren zu kartellrechtswidrigen Preis- und Quotenabsprachen mehrerer Produzenten von Zucker ab. Rund 40 Kartellklagen von Herstellern aus der Lebensmittel- und Getränkebranche sind beim Landgericht (LG) Mannheim anhängig, nachdem das Bundeskartellamt (BKartA) im Februar 2014 Bußgelder gegen Nordzucker, Südzucker sowie Pfeifer & Langen verhängt hatte.

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Die Kartellkammer des LG verurteilte das Trio in zwei entscheidungsreifen Pilotverfahren zur Zahlung von rund 8,4 Millionen Euro an Nestlé Deutschland und weitere 6,26 Millionen Euro an die Molkerei Alois Müller (Urt. v. 23.06.2023, Az. 14 O 61/18 und 14 O 103/18). Zu den Schadensersatzzahlungen gesellen sich Zinszahlungen, die jeweils ähnliche Dimensionen erreichen wie die genannten Summen. Die Kammer schätzt, dass die Preise für Verarbeitungszucker im Zeitraum von 1997 bis September 2009 aufgrund der Absprachen zwischen den drei Beklagten um rund zwei Prozent überhöht gewesen seien.

Zeitleiste: Ermittlungen, Durchsuchung 2009, Bußgeld 2014, Gerichtsentscheidungen 2023-2025

Große Schadenersatzforderungen und laufende Verfahren

CDC hat Schadensersatzansprüche von über 1.000 Einzelhändlern (z.B. Supermärkten), Lebensmittel- und Getränkeherstellern erworben, die während des Kartellzeitraums als direkte oder indirekte Abnehmer von Zucker und Ersatzprodukten in Deutschland von den wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und Praktiken betroffen waren. Mit ihrer Klage macht CDC diese Schadensersatzansprüche gegen die Nordzucker AG, die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und die Südzucker AG Klage als Gesamtschuldner geltend.

Im Juli 2025 überstieg der von CDC geforderte Gesamtschadensersatz einschließlich Zinsen hiernach 360 Mio. EUR. Das Verfahren ist aktuell in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Celle anhängig. 2021 hat das Gericht die Einholung eines Schadensgutachtens durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen angeordnet, dessen erstes Gutachten voraussichtlich Ende 2025 vorliegen wird. Der Sachverständige hat allerdings schon angekündigt, zur Schadensbestimmung die kartellbefangenen Zuckerpreise in Deutschland mit denjenigen in Frankreich zu vergleichen.

Kooperationen, Geständnisse und Strafmilderung

Nordzucker habe mit dem Kartellamt umfassend kooperiert und deswegen einen "weitreichenden Bußgelderlass" erhalten, hieß es weiter. Auch bei den anderen Firmen seien "deren Kooperationsbeiträge" und gegebenenfalls Geständnisse berücksichtigt worden. Die vergleichsweise Beilegung des Verfahrens hat zu einer erheblichen Senkung des Bußgelds geführt, teilte Südzucker in einer Sofortmeldung für die Aktionäre mit.

Aktuell wurde mit allen Firmen eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens erzielt. Die Zuckerhersteller haben gegen die Bußgeldbescheide des BKartA kein Rechtsmittel eingelegt. Theoretisch steht ihnen der Rechtsweg zwar offen, aber es wäre überraschend, wenn sie den erzielten Kompromiss auf diese Weise kippen würden.

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Ökonomische und marktstrukturelle Hintergründe

Die Marktstruktur ist nicht gerade wettbewerbsfreundlich. Grund dafür ist neben der Oligopolstruktur auch die Zuckermarktverordnung der Europäischen Union. Brüssel gibt derzeit eine Quotenregelung vor für die Lebensmittel- und Getränkewirtschaft. Von 2005 an senkte die EU-Kommission schrittweise die europäischen Produktionsquoten für Zucker, ohne jedoch den Unternehmen Vorgaben für die jeweils individuelle Quotenrückgabe zu machen.

In Europa kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Engpässen bei Zucker, auch weil Rübenbauern einfach nicht so viel anbauen können wie sie wollen. Kaum ein Agrarrohstoff wird durch staatliche Eingriffe so stark reguliert. Produktionsquoten, Importzölle und andere Beschränkungen sollen die Erzeuger in der EU vor internationalen Konkurrenten schützen und zugleich für ein gesichertes Einkommen der Bauern sorgen. Seit die Weltmarktpreise stark steigen, ist das System aus den Fugen geraten.

Zwar gibt es in Europa ausreichend Zucker: Die Produktionsmenge innerhalb der Staatengemeinschaft liegt mit fast 20 Millionen Tonnen sogar deutlich über dem Bedarf von zuletzt 16,8 Millionen Tonnen. Die Nachfrage von beispielsweise Bäckereien, Süßwarenindustrie und Getränkeherstellern darf aber nur zu 85 Prozent mit Zucker aus europäischer Produktion bedient werden. Die restlichen 15 Prozent sollen zollfreie Importe aus Schwellen- und Entwicklungsländern abdecken, darunter Mosambik, der Sudan sowie Mauritius und Fidji. Doch die Lieferungen bleiben vielfach aus, klagen Industrievertreter.

Folgen für Unternehmenszahlen und Markt

Laut Europas größtem Hersteller Südzucker stellt die Behörde mit der Strafzahlung das Verfahren ein. Man habe den Bescheid akzeptiert, um das seit fast fünf Jahren anhängige Verfahren zu beenden und so Rechts- und Planungssicherheit zu erhalten. Das Bußgeld werde das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) im laufenden Geschäftsjahr 2013/14 belasten und auch die Verschuldung zum Bilanzstichtag erhöhen.

An der Börse gerieten die Papiere indes unter Druck. "Die Strafe führt zu Kapitalabfluss", sagte Walter Schneider, Analyst der LBBW. Vermutlich habe Südzucker 40 Millionen Euro zurückgestellt. Deshalb werde das Ebit nur mit 155 Millionen Euro belastet. Die Verschuldung werde mit der Strafe steigen, sagt der Analyst.

Chart: Kursentwicklung Südzucker nach Bekanntgabe der Bußgelder

Gerichtliche Bewertung der Preiswirkung

Das Landgericht Mannheim stellte in seinen Urteilen fest, dass die Preise für Verarbeitungszucker in Deutschland von 1997 bis September 2009 wegen des Zuckerkartells um rund zwei Prozent überhöht waren. Damit folgte es der Einschätzung eines ökonomischen Gutachters. Die Hersteller bestritten, dass ihren Kunden ein Schaden entstanden ist.

Die Verfahren am Landgericht Mannheim sind Pilotverfahren; beim Gericht sind nach Angaben des Gerichts rund 40 Kartellklagen verschiedener Lebensmittel- und Getränkehersteller anhängig. Sie fordern insgesamt mehrere Hundert Millionen Euro. Nun müssen die Kläger entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen.

Langfristige Bedeutung des Falls

Der Fall zeigt, wie eine umfassende Marktregulierung dazu beitragen kann, dass es zu Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten der Kunden kommt. Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie Unternehmen in regulierten Märkten koordiniert strategisch vorgehen können - mit erheblichen Folgen für Preise, Versorgung und Marktstruktur. Die Untersuchungen und Gerichtsverfahren dauern an, und die endgültige Schadenshöhe für die geschädigten Abnehmer könnte weiter steigen.

Aspekt Kurzbeschreibung
Beteiligte Unternehmen Südzucker, Nordzucker, Pfeifer & Langen
Bußgeld gesamt ca. 280 Mio. EUR
Höchste Einzelstrafe Südzucker: 195,5 Mio. EUR
Nordzucker einseitiger Bußgelderlass, Bußgeld in einstelliger Millionenhöhe
Dauer des Kartells Bis in die 1990er Jahre, Durchsuchungen 2009
Gerichtliche Schadenersatzforderungen CDC fordert >360 Mio. EUR (inkl. Zinsen, Stand Juli 2025)
Preiswirkung Rund 2% höhere Verarbeitungszuckerpreise (1997-2009)

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