Einfuhrbestimmungen USA für Lebensmittel: Marmelade, Süßigkeiten und Co.

Der USA-Urlaub steht vor der Tür, die Koffer werden gepackt und da stellt sich doch schon mal die Frage: Was darf ich überhaupt mitnehmen - Welche Lebensmittel sind erlaubt? Hier finden Sie aus den vorliegenden Informationen eine möglichst umfassende, praxisnahe Zusammenstellung zu Einfuhrregeln, mit besonderem Blick auf Marmelade, Nutella, Schokolade und selbstgemachte Produkte.

Grundsätze der Einfuhr von Lebensmitteln

Die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, die zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist grundsätzlich zulässig. Dies gilt auch für Waren in privaten Geschenksendungen. Die Einfuhr vieler Waren in die Vereinigten Staaten unterliegt jedoch Restriktionen oder ist verboten. Darunter fallen insbesondere Waren, die die Gesundheit der Bevölkerung, die öffentliche Sicherheit, amerikanische Arbeitnehmer, Kinder oder heimische Wildtiere gefährden oder die nationalen Interessen beeinträchtigen könnten.

Beachten Sie bitte, dass der Zoll in diesem Bereich lediglich eine Mitwirkungsfunktion hat. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei den zuständigen Lebens- bzw. Futtermittelüberwachungsbehörden. Weitere Informationen zur Einfuhr von Lebensmitteln erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Lebens- bzw. Futtermittelüberwachungsbehörde.

Was darf üblicherweise eingeführt werden?

Neben dem Reisegepäck dürfen zollfrei eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 Liter Alkohol (nur Personen über 21 Jahre) und Geschenke bis zu einem Wert von 100 US-Dollar. Bargeld unterliegt keiner Limite, allerdings müssen Barwerte (inkl. Traveller Checks) über 10.000 US$ deklariert werden. Geschenke und Artikel, die in den USA verbleiben, müssen auf dem Zollformular deklariert werden.

Erlaubt sind u.a.: Süßigkeiten, Gewürze, Öl, Essig, Senf, Ketchup, Sirup, Honig ohne Waben, Gelee, Marmelade, Kaffee und Tee, Backwaren, Hartkäse ohne Fleisch (z. B. Parmesan oder Cheddar) - in der Originalverpackung, Konserven (ausgenommen solche, die Fleisch oder Geflügel-Produkte enthalten) für den persönlichen Gebrauch sowie Getränkepulver in Originalbehältern (Zutaten in englischer Sprache aufgeführt) und Trockenmischungen, die Milch und/oder Eier enthalten.

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Supermarktregal mit Marmeladengläsern

Marmelade, Gelee und Nutella - erlaubt oder riskant?

Industriell abgepackte Marmelade, Gelee und ähnlich verarbeitete Produkte sind in der Regel unproblematisch: "Industriell gefertigte Marmelade ist sicher o.k." Viele Reisende berichten, dass Schokolade, Lebkuchen sowie Marzipan normalerweise ohne Schwierigkeiten eingeführt werden können und dies oft auch deklariert wird.

Nutella wurde mehrfach als Beispiel genannt: "Nutella dürfte kein Problem sein - habe schon mehrmals gehört, dass das gern in die USA mitgenommen und verschenkt wird." Gleichzeitig berichten Reisende, dass Nutella mittlerweile in vielen US-Supermärkten erhältlich ist: "Gibt es, wie Gunnar schon schrieb, mittlerweile in jedem großen Supermarkt." Wer Nutella mitnimmt, sollte jedoch bedenken, dass Größe und Preis in den USA variieren und dass Gläser gut verpackt werden müssen, damit es nach der Ankunft keine böse Überraschung im Koffer gibt.

Bei selbstgemachten Marmeladen ist die Rechtslage weniger eindeutig. Viele Nutzer schreiben, sie haben selbstgemachte Marmelade ohne Probleme mitgenommen: "Meine Mutter nimmt auch ihre selbstgemachte Marmelade mit. Gegen Kuchen spricht nichts. Auch Plätzchen vor Weihnachten sind kein Problem." Andere sind vorsichtiger: "Mit selbst gemachter Marmelade bin ich etwas weniger sicher ... Die ist ja gekocht, so dass mögliche Viecher nicht überlebt haben können." Formal gilt: frische Lebensmittel und potenziell pflanzliche Produkte können problematisch sein, weil die USA strikte Regeln zum Schutz vor Schädlingen und Krankheiten haben.

Praktische Empfehlungen für Marmelade und ähnliche Waren

  • Bevorzugen Sie industriell verpackte Produkte mit Herstellerangaben in englischer Sprache, wenn möglich.
  • Selbstgemachte Marmelade ist nicht ausdrücklich verboten, aber im Zweifel kann sie beanstandet oder konfisziert werden - anmelden und deklarieren mindert das Risiko.
  • Packen Sie Gläser gut ein, damit bei Bruch der Inhalt nicht das Gepäck ruiniert: "Sollte allerdings gut verpacken sein um nach der Ankunft keine böse Überraschung im Koffer zu erleben."
  • Vermeiden Sie, Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren, wenn sie Flüssigkeiten über 100 ml enthalten; zudem fallen bestimmte Produkte im Handgepäck stärker auf: "Auf jeden Fall nicht ins Handgepäck, sonst fällt es sofort auf."
  • Wenn Sie unsicher sind, deklarieren Sie lieber alles auf dem Zollformular (CBP Declaration Form). Nicht- oder Falschdeklarationen sowie Wiederhandlungen gegen Einfuhrbestimmungen werden bestraft.

Tierische und pflanzliche Produkte: besondere Vorsicht

Das Mitführen von pflanzlichen und tierischen Produkten wird besonders überwacht. "Keine Tiere, Pflanzen und Drogen" - generell nicht eingeführt werden dürfen alle pflanzlichen und tierischen Produkte. Vorgenannte Kleinmengen (bis zu 5 kg frischer Erzeugnisse) gelten nicht unbedingt, denn für Pflanzen, Pflanzenteile (z. B. Schnittblumen), Früchte oder Samen müssen pflanzengesundheitsrechtliche Regelungen eingehalten werden (z. B. das Mitführen eines Pflanzengesundheitszeugnisses).

Besondere Schutzmaßnahmen wurden wegen möglicher Gesundheitsgefährdung für einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs (z. B. Tee, Gewürze, Sesamsamen) ergriffen. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen bestehen für bestimmte Waren weitere Einschränkungen. Deshalb ist die Einfuhr bestimmter Lebensmittel beschränkt oder generell verboten.

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Piktogramm: Verbotene Pflanzen- und Tierprodukte

Selbst gemachte Produkte, Kuchen und Backwaren

Mehrere Reisende berichten, dass selbst gebackene Kekse, Kuchen oder Plätzchen üblicherweise mitgeführt wurden: "Wir haben Weihnachten immer selbst gebackene Plätzchen und Lebkuchen dabei ... Gab noch nie Probleme." Dennoch gilt: Wenn es sich um frische oder unzureichend verarbeitete Lebensmittel handelt, kann die Einfuhr beanstandet werden.

Was passiert bei Nichtdeklaration oder Verstößen?

Wenn ein Lebensmittel nicht deklariert wird, kann es sehr unangenehm und auch enorm teuer werden. Wenn etwas nicht eingeführt werden darf, wird es vernichtet. Nicht- oder Falschdeklarationen sowie Wiederhandlungen gegen Einfuhrbestimmungen werden bestraft. Die Zollkontrolle findet nach der Einreisekontrolle und der Gepäckentgegennahme statt. Alle Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Gesetze des Reiselandes verantwortlich.

Bundesstaatliche Unterschiede und aktuelle Informationsquellen

Die Beschränkungen für die Einfuhr von Waren können sich von Bundesstaat zu Bundesstaat ändern. Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die gesetzlichen Vorschriften des betreffenden Bundesstaates. Mehrere Informationen zu Einfuhrdeklaration sind auf der Webseite des amerikanischen Zoll- und Grenzschutzes (U.S. Customs and Border Protection, CBP) zu lesen: Einfuhrdeklaration (Englisch), Verbotene und eingeschränkte Gegenstände (Englisch), Angaben und Informationen zur Einfuhr von Medikamenten in die Vereinigten Staaten sowie Informationen zur Einfuhr von Haustieren, Motorfahrzeugen etc.

Webseite des US-Zolls (symbolisch)

Praktische Tipps vor der Reise

  • Lesen Sie das Zollformular sorgfältig und beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß: "Auf die Frage des US-Zolls immer wahrheitsgemäß angegeben, dass wir nur Süßigkeiten dabei haben."
  • Informieren Sie sich vorab online bei CBP und ggf. bei den Behörden Ihres Abreise-Landes über aktuelle Verbote oder Sonderregelungen.
  • Erwägen Sie, lokale Produkte in den USA zu kaufen - die Supermärkte sind sehr gut sortiert und oft günstiger: "Außerdem macht einkaufen in amerikanischen Supermärkten doch Spaß und man probiert auch mal was neues aus."
  • Wenn Sie spezielle Lebensmittel aus gesundheitlichen Gründen benötigen (z. B. Medikamente), führen Sie Rezepte oder ärztliche Atteste in englischer Sprache mit.
  • Bei Unsicherheit anmelden - im Zweifelsfalle ist Anmeldung auf dem Zollformular und ein offenes Gespräch mit dem Zollbeamten meist die sicherste Option.

Typische Fragen und Antworten aus Erfahrungsberichten

  1. F: Kann ich abgepackte Schokolade mitnehmen? A: Ja, viele Reisende haben nie Probleme mit abgepackter Schokolade gehabt.
  2. F: Darf ich selbstgemachte Marmelade mitnehmen? A: Erfahrungsberichte gehen auseinander; viele haben keine Probleme berichtet, andere raten zur Vorsicht. Anmeldung empfohlen.
  3. F: Muss ich Nutella deklarieren? A: Nutella ist weit verbreitet und meist unproblematisch; trotzdem auf dem Zollformular angeben, wenn Sie unsicher sind.
  4. F: Was passiert, wenn mir etwas abgenommen wird? A: Konfisziertes Gut wird in der Regel vernichtet; der Wert spielt meist keine Rolle.
Erklärvideo zur Einfuhr von Lebensmitteln in die USA

Kurze Checkliste für Marmelade & Co. beim Packen

Frage Empfehlung
Industriell verpackt? Ja → in der Regel unproblematisch
Selbstgemacht? Vorsicht; deklarieren, gut verpacken
Handgepäck? Nicht für Flüssigkeiten über 100 ml empfohlen
Pflanzliche/ frische Produkte? Meiden oder vorher Klarheit schaffen
Unklarheiten? Beim CBP oder zuständiger Behörde informieren

Fazit für die Praxis

Kurz gesagt: Industriell verpackte Marmelade, Gelee, Schokolade und ähnliche verarbeitete Süßwaren sind in der Regel zulässig. Selbstgemachte Produkte sind oft toleriert, bergen aber ein höheres Risiko für Beanstandungen - daher: deklarieren, gut verpacken und im Zweifel vorab informieren. Vermeiden Sie frische, rohe pflanzliche oder tierische Produkte, und beachten Sie bundesstaatliche Besonderheiten sowie die Pflicht zur Deklaration auf dem CBP-Formular.

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