Dubai-Schokolade einführen: Zollbestimmungen, Regeln und Risiken
Bei der Ankunft am Dubai International Airport ist die Einhaltung der Zollbestimmungen entscheidend für ein angenehmes und problemloses Reiseerlebnis. Reisende können persönliche Geschenke innerhalb bestimmter Grenzen zollfrei einführen. Die Wertgrenze für persönliche Geschenke beträgt 3.000 AED. Außerdem müssen sich die Waren im Besitz des Reisenden befinden und dürfen keinen kommerziellen Charakter haben.
Was ist „Dubai-Schokolade“ und warum sorgt sie für Aufmerksamkeit?
Sogenannte Dubai-Schokolade ist mit Pistaziencreme und feinen Teigfäden, sogenanntem Engelshaar, gefüllt. Die Dubai-Schokolade sorgte Ende 2024 für einen Food-Hype in Deutschland. Um die sogenannte Dubai-Schokolade entwickelte sich in Deutschland angefacht durch soziale Medien ein regelrechter Hype. Vor Geschäften bildeten sich zum Verkaufsstart lange Schlangen, teils harrten Menschen stundenlang aus. Eine Schokolade sorgt für Aufsehen: Die sogenannte Dubai-Schokolade, gefüllt mit Pistaziencreme und gebratenen Teigfäden, liegt im Trend und wird Einzelhändlern förmlich aus den Händen gerissen.
Zollfälle und Präzedenzfälle in Deutschland
Der Zoll am Hamburger Flughafen hat die illegale Einfuhr von 460 Tafeln sogenannter Dubai-Schokolade verhindert. Die in drei Koffern verpackten Süßigkeiten mit einem Gesamtgewicht von 90 Kilogramm sei am 25. Dezember bei einer 33-jährigen Reisenden aus dem türkischen Istanbul entdeckt worden. Bei der Einreise durch den Terminalausgang für anmeldefreie Waren kam die Frau mit den drei schweren Koffern den Beamten verdächtig vor. Also baten sie die 33-Jährige, alles zu öffnen. Treffer: In den drei Koffern steckten über 90 Kilo der gehypten Dubai-Schokolade mit Füllung aus Pistaziencreme und Engelshaar - verteilt auf 460 Tafeln á 200 Gramm.
Aufgrund der Menge sei von einem gewerblichen Verkaufsvorhaben auszugehen, erklärte die Behörde. Damit liege zugleich auch ein potenzieller Fall von Steuerhinterziehung durch Vermeidung von Einfuhrabgaben vor. Die 33-Jährige gab laut Zoll an, die Schokolade in Istanbul für 4,60 Euro pro Stück gekauft zu haben. In Deutschland wird die Süßigkeit des betreffenden Herstellers der Behörde zufolge für im Schnitt 25 Euro pro Tafel angeboten.
Ein kurioser Einsatzbericht aus Lörrach: Ein 31-jähriger Mann versuchte, rund 45 Kilogramm der begehrten Schokolade illegal nach Deutschland zu schmuggeln. Zöllner stoppten seinen Lieferwagen vor zwei Wochen an der A5 in Weil am Rhein. Der Fahrer wollte die Schokolade nach eigenen Angaben aus der Schweiz nach Dortmund bringen, hatte jedoch keine Nachweise für die Zollabfertigung. Deshalb ermitteln die Behörden nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Zudem musste er Einfuhrabgaben von knapp 920 Euro zahlen, bevor er weiterfahren durfte. Die Dubai-Schokolade durfte laut einer Zollsprecherin übrigens an Bord bleiben. Es habe keine lebensmittelrechtliche Grundlage gegeben, die Waren einzubehalten.
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Wert- und Mengenfreibeträge bei Einfuhr nach Deutschland
Für den Eigenbedarf überführte Ware liegt bis zu einem Warenwert von 300 Euro innerhalb der Wertgrenze. Bei Flug- und Seereisenden gilt eine Wertgrenze von 430 Euro. Der Freibetrag bei Einreise aus einem Drittland in die EU liegt bei 430 Euro. Hätte die Reisende die Schokoladen-Tafeln angemeldet, hätte sie dafür 330 Euro Einfuhrabgaben am Flughafen zahlen müssen.
Ermittelt wird der Warenwert durch Kaufbelege. Liegen diese nicht vor, schätzt der Zoll den Warenwert. Werden die Wertgrenzen überschritten oder die Ware nicht nur für den Eigenbedarf eingeführt, werden Einfuhrabgaben fällig. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro gilt unter Annahme von Eigenbedarf ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5%. Bei höherem Warenwert gilt eine gesonderte Abgabenberechnung.
| Sachverhalt | Rechtsfolge / Hinweis |
|---|---|
| Wertgrenze für Flug-/Seereisende | 430 Euro Freibetrag aus Drittland |
| Wertgrenze für andere Einfuhren (Eigenbedarf) | 300 Euro |
| Pauschalabgabe bis 700 Euro | 17,5% bei Eigenbedarf |
| Beispiel 90 kg Dubai-Schokolade | Vermutetes gewerbliches Vorhaben, Beschlagnahme, mögliche Steuerhinterziehung |
Lebensmittelrechtliche und gesundheitliche Risiken
Die Tafeln dürfen aufgrund fehlender Kennzeichnung gar nicht erst eingeführt werden. Douce: „Auf den Verpackungen der Schokoladen-Tafeln konnten die Zöllnerinnen und Zöllner keinerlei Hinweise zu den Inhaltsstoffen oder Allergenen feststellen, sodass sich die Kundinnen und Kunden möglicherweise einer Gesundheitsgefahr aussetzen könnten.“
Hintergrund: Lebensmittelkontrolleure hatten zuletzt in Dubai-Schokolade aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei einige Stoffe gefunden, die nicht in Schokolade gehören. In allen acht Proben waren Verunreinigungen, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett. Auch Schimmelpilze konnten in späteren Untersuchungen entdeckt werden. Deswegen hat der Zoll die 460 Tafeln beschlagnahmt - wird sie entweder wieder ausführen oder zerstören.
Weitere zollrechtliche Regelungen und verbotene Waren
Der Zoll von Dubai ist stets bemüht, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu schützen, indem er die Einfuhr verbotener und beschränkter Gegenstände verhindert. Die Vereinigten Arabischen Emirate verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogen, selbst bei geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch. Es ist verboten, pornografisches Material in gedruckter oder digitaler Form in die VAE einzuführen. Einige Medikamente, die in anderen Ländern legal sind, können in den VAE verboten sein oder einer besonderen Genehmigung bedürfen. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern und Sprengstoffen ist ohne Sondergenehmigung verboten.
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Der Zoll von Dubai erlaubt Reisenden die Einfuhr begrenzter Mengen von Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch. 500 Gramm geschnittener oder gepresster Tabak (z.B. ...). Neben personalisierten Geschenken, Tabakwaren und Alkohol gibt es weitere Waren, die zollfrei sind, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Persönliche elektronische Geräte: z.B.
Praktische Tipps für Reisende
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Freibeträge und Bestimmungen des Ziellandes.
- Bewahren Sie Kaufbelege auf, um den Warenwert nachweisen zu können.
- Melden Sie Waren an, wenn Sie die Wert- oder Mengenfreigrenzen überschreiten.
- Achten Sie auf vollständige und lesbare Kennzeichnungen bei Lebensmitteln, insbesondere auf Inhaltsstoffe und Allergene.
- Vermeiden Sie die Mitnahme von Waren, für die gesonderte Genehmigungen erforderlich sind.
Was passiert bei Verstößen?
Werden die Wertgrenzen überschritten oder die Ware nicht nur für den Eigenbedarf eingeführt, werden Einfuhrabgaben fällig. Der Versuch, den Zoll zu umgehen, kann einen dabei teuer zu stehen kommen. Bereits bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die vom Mann eingeführten 45 Kilogramm Dubai-Schokolade überschritten die für einen Eigenbedarf glaubhafte Menge und Wertgrenzen deutlich. Er musste die geschuldeten Einfuhrabgaben in Höhe von 920 Euro nachzahlen.
Der vorliegende Fall bedeutet nicht, dass sich Urlauber sorgen müssen, sich wegen ihrer im Ausland ergatterten Souvenir-Tafel Dubai-Schokolade Ärger mit dem Zoll einzuhandeln. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Regeln zusammen: prüfen Sie Wert- und Mengenfreibeträge, beachten Sie Kennzeichnungspflichten und melden Sie bei Bedarf Ihre Waren an.
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