Ausnahmegenehmigung für den Verkauf von Torten privat oder gewerblich
Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger.
Grundsatz: Meisterpflicht im Bäcker- und Konditorhandwerk
In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Es handelt sich dabei um eine zentrale Regelung, die beim geplanten Verkauf von Torten Beachtung finden muss.
Ausnahmegelegenheiten: Wann ist Verkauf ohne Meister möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird.
Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)
Wenn eine Anmeldung für das Bäcker- und Konditoren-Handwerk bei der zuständigen Handwerkskammer nicht möglich ist, gibt es noch eine zweite Lösung für Dich: eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO). Diese hätte bei einer Genehmigung die gleiche Bedeutung wie eine abgeschlossene Meisterprüfung. Die Ausnahmebewilligung stellt eine Art „Ersatz“ für die fehlende Meisterprüfung dar.
Unerheblicher Umfang (§ 3 Abs. 2 HwO)
Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten „nur in unerheblichem Umfang“ mit ausgeübt werden. Was genau unter „unerheblichem Umfang“ zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle.
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Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen.
Einfache Tätigkeiten
Man darf sich aber auch in zulassungspflichtigen Handwerken ohne Meisterabschluss mit einfachen Tätigkeiten selbstständig machen. Dies sind solche Tätigkeiten, die von einem durchschnittlich begabten Berufsanfänger in kurzer Zeit (zwei bis drei Monate) erlernbar sind. Die Ausübung mehrerer einfacher Tätigkeiten ist zulässig, es sei denn, dass die Tätigkeit unter dem Strich „wesentlich“ für ein bestimmtes Handwerk ist.
Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung
- Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab.
- Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen.
- Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist.
- Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen.
- Evtl. Sachkundeprüfung: Solltest Du einen Ausnahmegrund geltend machen können, müsstest Du im Rahmen einer kostenpflichtigen Sachkundeüberprüfung nachweisen, dass Du die Ausübung des Konditoren-Handwerks beherrschst. Solltest Du diese Prüfung bestehen, kannst Du das von Dir gewünschte Handwerk selbstständig ausüben.
Formalitäten: So beantragst du die Ausnahmegenehmigung
- Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Alternativ rate ich Ihnen die direkte Kontaktaufnahme zu Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
- Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden.
- Nachweise beifügen: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweist, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen.
- Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise.
- Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird.
Alternativen zur eigenen Meisterprüfung
- Einen Meister einstellen: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen oder einen Meister als fachlich-technischen Betriebsleiter benennen.
- GbR mit einem Meister gründen: Du kannst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit einem Meister aus den vorgenannten Handwerken gründen.
- Spezialisierung auf Teilbereiche: Du könntest dich auf bestimmte Tätigkeiten beschränken, die nicht zwingend den Meistertitel erfordern.
Gewerbliche Rahmenbedingungen: Anmeldung, Steuern und Rechtsform
Grundsätzlich muss jede Tätigkeit angezeigt werden, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig), mit Wiederholungsabsicht und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Wenn eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, sind in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und weitere Schritte erforderlich.
Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du dich an das für deinen Wohnort zuständige Gewerbeamt wenden.
- Kosten: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Gemeinde variieren, liegen jedoch häufig zwischen 20 und 60 Euro.
- Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Du wirst dann vom Finanzamt kontaktiert, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
- Gewerbeform: Für den Anfang könnte ein Einzelunternehmen passend sein; bei Zusammenarbeit mit anderen könnte eine GbR in Erwägung gezogen werden.
Steuern, Buchführung und Sozialversicherung
Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen, sofern du die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung einhältst. Unabhängig davon musst du eine ordentliche Buchführung betreiben und deine Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Ab einem gewissen Einkommen könnten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Kranken- und Rentenversicherung, anfallen.
Lebensmittelrechtliche Pflichten: Hygiene, Gesundheit und Kennzeichnung
Wenn du in Deutschland Backwaren professionell verkaufen möchtest, musst du viele Vorschriften beachten, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung. Bevor der erste Kuchen verkauft wird, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das ist auch wichtig, wenn du Torten privat verkaufen möchtest.
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Hygiene: Schulungen und Räumlichkeiten
- Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) ist jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, dazu verpflichtet, eine Schulung gemäß Infektionsschutzgesetz zu absolvieren. Diese Schulung vermittelt unter anderem Informationen zur persönlichen Hygiene.
- HACCP-Konzept: Du wirst an das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Point) herangeführt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen.
- Räumlichkeiten: Die Küche, in der die Torten gebacken werden, muss bestimmten Standards entsprechen. Die Böden, Wände und Decken sollten leicht zu reinigen sein. Ausreichende Lüftung und ausreichend Waschbecken sind ebenfalls erforderlich.
- Reinigungsplan: Du solltest einen Plan zur Reinigung und Desinfektion haben, wie und wann Arbeitsgeräte und -flächen gereinigt werden.
Kennzeichnungspflichten (LMIV)
Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese unterscheidet grundsätzlich zwischen verpackter und loser Ware. Lose, unverpackte Torten erfordern weniger Pflichtkennzeichnungen. Wenn du verpackte Ware verkaufst, müssen vorverpackte Torten Pflichtangaben sichtbar tragen. Die wichtigste Information bei loser Ware betrifft Allergene: die Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen ist zwingend.
Wenn Torten und Gebäck direkt an den Endverbraucher verkauft werden, zum Beispiel in einem kleinen Café oder auf einem Marktstand, sind nicht alle oben genannten Kennzeichnungspflichten zwingend erforderlich. Allergene müssen aber immer kenntlich gemacht werden. Sollte ein Kunde spezielle Fragen zur Torte oder ihren Zutaten haben, sollte der Verkäufer in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten.
Vertriebswege: Wo und wie Torten verkauft werden können
Du bist bereit und hast die rechtlichen Fragen geklärt. Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, sich eine geeignete Vertriebsstrategie zu überlegen. Wichtig ist, dass du klein anfängst und schnell loslegen kannst.
- Wochenmärkte: Hier kannst du einen Stand mieten und deine Torten direkt an die Kunden verkaufen.
- Online-Verkauf: Eröffne einen Online-Shop oder nutze Plattformen wie Etsy, um Bestellungen für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten anzunehmen. Wenn du in Betracht ziehst, deinen Kuchen in einem Online Shop zu verkaufen, solltest du dir auf jeden Fall die Logistik überlegen.
- Catering: Biete deine Torten für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe an.
- Workshops und Kurse: Biete Kurse an, in denen Interessierte lernen können, wie man Torten dekoriert oder herstellt.
- Kooperationen: Kooperation mit lokalen Cafés oder Einzelhandel: Überlege dir, welche Geschäfte von einem erweiterten Kuchenangebot profitieren.
Preiskalkulation und betriebswirtschaftliche Aspekte
So, die Etiketten für die Torten sind vorbereitet, Nährwerte berechnet und es kann losgehen mit dem Verkaufen - aber zu welchem Preis? Zunächst solltest du dich bei deinem Steuerberater noch einmal informieren, ob du auf den Verkaufspreis deiner Torten Umsatzsteuer aufschlagen musst oder nicht.
Empfehlenswert ist die Nutzung eines Kostenrechners, um zunächst den Wareneinsatz pro Torte zu ermitteln. Dabei geht es vor allem um die Materialkosten für die Rohstoffe. Zudem solltest du auch Kosten für Verpackungsmaterial mit in die Kalkulation einfließen lassen. Beachte zudem auch den Aufwand, den du selbst mit dem Herstellen der Torten hast. Denn auch Personalkosten sind ein nicht unwichtiger Kosten Treiber. Zu guter Letzt solltest du noch eine kleine Marge als Gewinn mit einkalkulieren.
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| Kostenart | Beispiel |
|---|---|
| Wareneinsatz | Rohstoffe für Boden, Füllung, Dekor |
| Verpackung | Boxen, Etiketten |
| Personalkosten | eigene Arbeitszeit oder Mitarbeiter |
| Sonstige | Strom, Reinigung, Marktstandgebühren |
Softwareunterstützung: Rezeptrechner
Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner).
Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Du gibst lediglich die Zutaten und Mengen deiner Rezepte ein und bekommst direkt Vorschläge für die Allergene und Inhaltsstoffe. Außerdem werden auch direkt die Nährwerte pro 100g oder pro Portion berechnet. Du kannst jederzeit ein Produktdatenblatt für deine Torten als PDF herunterladen und ausdrucken. Verkaufst du verpackte Ware, kannst du auch vollständige Lebensmitteletiketten mit der Software generieren. Darüber hinaus bekommst du Zugang zum Preis- und Kosten Rechner für deine Torten.
Praktische Tipps für den Einstieg
- Beginne klein: Vielleicht nur als Nebengewerbe und in kleiner Stückzahl. Viele starten mit 2-3 Torten im Monat.
- Informiere dich frühzeitig bei der örtlichen Handwerkskammer über die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
- Nutze Beratungsangebote: Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Steuerberater und ggf. Anwalt für eine individuelle Prüfung der Situation.
- Achte streng auf Hygiene und Dokumentation: HACCP, Reinigungsplan, Schulung nach IfSG.
- Kennzeichnung nicht vergessen: Allergene immer angeben; bei vorverpackter Ware gelten erweiterte Pflichten nach LMIV.
- Führe Buch über Kosten und Zeitaufwand: Unterbewerte deine Arbeit nicht - kalkuliere Personalkosten ein.
- Teste Märkte und Kooperationen: Wochenmärkte, Catering, lokale Cafés oder Festivals können erste Absatzkanäle sein.
- Nutze Tools wie Rezeptrechner zur Zeitersparnis bei Kennzeichnung, Nährwertberechnung und Preiskalkulation.
Wichtiger Hinweis
Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.
Wenn du ernsthaft mit dem Gedanken spielst, ein eigenes Gewerbe zu führen, suche UNBEDINGT einen professionellen anwaltlichen Rat auf. Es ist ratsam, sich rechtlich und auch hinsichtlich der Hygienevorschriften beraten zu lassen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.
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