Der Rechtsstreit um die Dubai-Schokolade: Ein Überblick über Herkunft, Urteile und Trends
Die Dubai-Schokolade hat in den letzten Monaten für viel Aufsehen gesorgt. Sie wurde in den sozialen Medien gehypt und führte zu langen Schlangen vor den Geschäften. Doch mit dem wachsenden Erfolg kamen auch rechtliche Auseinandersetzungen auf. Im Kern geht es um die Frage, ob Schokolade als "Dubai-Schokolade" bezeichnet werden darf, wenn sie nicht in Dubai hergestellt wurde. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die verschiedenen Gerichtsurteile und die Auswirkungen auf Händler und Verbraucher.
Was ist Dubai-Schokolade?
Die originale Dubai-Schokolade besteht aus Vollmilchschokolade, Pistaziencreme, Sesammus und feinen Teigfäden, dem sogenannten Engelshaar (Kadayif). Diese Kombination hat einen Hype ausgelöst, der zu stundenlangen Warteschlangen vor den Geschäften führte. Eine Tafel kostet in Dubai etwa 16,60 Euro, was auf die hohe Nachfrage zurückzuführen ist.
Der Beginn des Rechtsstreits
Der Discounter Aldi Süd bot ab Dezember die "Alyan Dubai Handmade Chocolate" an. Dagegen klagte ein Süßwarenimporteur, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Der Grund: Die Schokolade von Aldi Süd wurde in der Türkei produziert, was auf der Rückseite der Verpackung angegeben war. Der Kläger argumentierte, dass dies den Verbraucher irregeführt, da dieser annehmen könnte, dass die Schokolade aus Dubai stammt.
Das Urteil des Landgerichts Köln
Das Landgericht (LG) Köln gab dem Kläger zunächst Recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd. Das Gericht argumentierte, dass ein Produkt in Deutschland nur dann als "Dubai-Schokolade" bezeichnet werden darf, wenn es einen Bezug zu Dubai hat. Andernfalls würde der Verbraucher in die Irre geführt. Das Gericht stützte sich dabei auf das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Es argumentierte, dass die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" eine geografische Herkunftsangabe sei, die nicht verwendet werden dürfe, wenn die Schokolade nicht tatsächlich aus Dubai stammt. Auch die Beschriftung der Schokoladen „Dubai Chocolate“ oder „Dubai-Schokolade“ in Fremdsprachen würde dazu beitragen. Dadurch nämlich, dass englische Bezeichnungen sowie Produktbeschreibungen in weiteren Fremdsprachen verwendet würden (die sich auf der Rückseite der Schokolade befanden), würden Verbraucher annehmen, dass das Produkt nicht in Deutschland hergestellt worden sei. Deshalb nehme ein erheblicher Teil der Verbraucher an, dass die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt und lediglich nach Deutschland importiert worden sei.
Die Gegenposition des Landgerichts Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt sah die Sache anders. In einem ähnlichen Fall gegen Lidl, das ebenfalls Dubai-Schokolade verkaufte, wies das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Die Richter argumentierten, dass sich der Begriff "Dubai-Schokolade" inzwischen zu einem Gattungsbegriff gewandelt habe. Der Verbraucher gehe nicht mehr zwangsläufig davon aus, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt. Im Fall der Lidl-Schokolade sei auch die Aufmachung und Präsentation sowie die auf der Verpackung angegebene Herkunftsbezeichnung „mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU„, von Bedeutung.
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Die Reaktion von Aldi Süd
Aldi Süd legte gegen das Urteil des LG Köln Widerspruch ein und erzielte in der Folge einen Erfolg vor Gericht. Die 4. Handelskammer des LG Köln hob eine frühere Entscheidung einer anderen Kammer auf. Das Gericht argumentierte nun, dass dem Verbraucher bei Dubai-Schokolade inzwischen klar sei, dass es sich dabei um eine Rezeptur handele, nicht um ein in Dubai hergestelltes Produkt. Auch die Verpackung der Schokolade bei Aldi Süd sei nicht so gestaltet gewesen, dass sie den Verbraucher in die Irre führe. Aldi Süd begrüßte die Entscheidung. Eine Unternehmenssprecherin sagte, der Verbraucher wisse längst, dass der Begriff Dubai-Schokolade für ein Produkt mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung stehe - nicht zwingend für eine Herkunftsbezeichnung. Ob die Schokolade, die der Discounter wegen des Rechtsstreits vorsichtshalber aus dem Verkauf genommen hatte, nun wieder in die Regale kommt, sei noch nicht entschieden.
Die Rolle der sozialen Medien
Die sozialen Medien haben eine entscheidende Rolle bei der Popularisierung der Dubai-Schokolade gespielt. Insbesondere im vergangenen Herbst wurde die Schokolade in den sozialen Medien enorm gehypt. Dies führte zu einem Run auf die Schokolade, der mancherorts zu stundenlangen Warteschlangen führte.
Die Reaktion der Chocolatiers
Einige Chocolatiers in der Region, wie „Weber & Weiss“, haben vorausschauend reagiert. Um dem Namens-Problem zuvorzukommen, gab Benedict Weiss von „Weber & Weiss“ seiner Schokolade eine "sichere" Bezeichnung: „Schokolade Dubai-Art“. Dabei hieß die erste Charge tatsächlich noch "Dubai Schokolade". So richtig wohl habe sich Weiss dabei aber nicht gefühlt und sie schon vor dem Urteilsspruch umbenannt.
Der Trend und die Zukunft der Dubai-Schokolade
Die Frage ist, ob die Dubai-Schokolade noch im Trend liegt. Benedict Weiss von „Weber & Weiss“ sagte, dass er kurz vor Weihnachten jeden Abend Dubai-Schokolade produziert habe. Jetzt verkaufe er nur noch wenig davon, im Sortiment will er sie aber noch lassen. Er glaubt, dass der Trend noch nicht tot ist und dass Ostern noch einmal für eine Nachfrage sorgen könnte.
Die Zutaten und Allergene
Die Dubai-Schokolade von Alyan mit Kokos enthält getrocknete Kokosnuss, Gluten und Milchprodukte. Es ist wichtig, die Zutatenliste sorgfältig zu prüfen, um allergische Reaktionen zu vermeiden.
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Zusammenfassung der Gerichtsurteile
Die Gerichtsurteile zum Thema Dubai-Schokolade sind uneinheitlich. Das LG Köln sah eine Irreführung des Verbrauchers, wenn Schokolade als "Dubai-Schokolade" bezeichnet wird, obwohl sie nicht in Dubai hergestellt wurde. Das LG Frankfurt hingegen argumentierte, dass sich der Begriff inzwischen zu einem Gattungsbegriff gewandelt habe und keine Irreführung vorliege.
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