Kuchen und Torten für Spendenaktionen: Ein Leitfaden für Vereine
Der Verkauf von selbstgebackenem Kuchen ist eine beliebte und effektive Methode für Vereine, Spenden zu sammeln und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Ob bei Sportveranstaltungen, Sommerfesten oder Jahresversammlungen - ein Kuchenstand ist oft ein zentraler Anlaufpunkt. Doch was auf den ersten Blick einfach erscheint, birgt einige rechtliche und organisatorische Aspekte, die beachtet werden sollten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Kuchenverkaufsaktionen, einschließlich Hygienevorschriften, Allergenkennzeichnung und steuerlicher Aspekte.
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Kuchenverkauf
Der Verkauf von Speisen im Vereinskontext unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob es sich um eine gelegentliche Veranstaltung oder einen regelmäßigen Verkauf handelt.
Gelegentliche Veranstaltungen vs. Regelmäßiger Verkauf
Bei gelegentlichen Veranstaltungen wie dem jährlichen Sommerfest oder einem einzelnen Turnierwochenende fällt der Kuchenverkauf meist in den Bereich des ideellen Zweckbetriebs. Das bedeutet, dass die Einnahmen unmittelbar dem Vereinszweck dienen und unter bestimmten Umständen steuerfrei bleiben können.
Anders sieht es aus, wenn der Verein regelmäßig, beispielsweise jeden Sonntag, einen Kuchenverkauf veranstaltet oder ein dauerhaftes Café betreibt. In diesem Fall entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der steuerliche Konsequenzen haben kann.
Hygienevorschriften
Unabhängig von der Art der Veranstaltung gelten grundlegende Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln. Diese umfassen:
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- Saubere, regelmäßig desinfizierte Arbeitsflächen und Verkaufstheken
- Handwaschmöglichkeit mit Seife und Einweghandtüchern in der Nähe des Verkaufsstandes
- Verwendung von sauberen Utensilien wie Kuchenhebern und Zangen
- Abgedeckte Kuchen zum Schutz vor Staub und Insekten
- Gekühlte Lagerung für empfindliche Speisen wie Sahnetorten und Cremekuchen
Besonders wichtig ist, dass Personen, die Kuchen zubereiten oder verkaufen, gesund sind und auf gründliche Handhygiene achten. Bei Erkältungen oder anderen ansteckenden Krankheiten sollte vom Umgang mit Lebensmitteln abgesehen werden.
Allergenkennzeichnungspflicht
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Kennzeichnungspflicht für Allergene. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen auch bei Vereinsfesten bestimmte Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Dazu gehören unter anderem:
- Glutenhaltiges Getreide
- Milch und Milcherzeugnisse
- Eier
- Nüsse
- Erdnüsse
- Soja
- Sesamsamen
Diese Informationen können einfach bereitgestellt werden, indem für jeden Kuchen ein kleines Schild mit den enthaltenen Allergenen vorbereitet oder eine Liste mit allen Kuchen und deren Inhaltsstoffen am Verkaufsstand ausgelegt wird.
Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Kuchenverkauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
- Ideellem Bereich: Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerfrei.
- Vermögensverwaltung: Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sind in der Regel steuerfrei.
- Zweckbetrieb: Aktivitäten, die den Vereinszweck direkt fördern, sind bedingt steuerbegünstigt.
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Tätigkeiten, die über den Vereinszweck hinausgehen, sind potenziell steuerpflichtig.
Der gelegentliche Kuchenverkauf bei Vereinsfesten fällt meist in die Kategorie des Zweckbetriebs. Solange die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen unter der Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr bleiben, entfällt die Körperschaft- und Gewerbesteuer.
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Praktische Tipps für den erfolgreichen Kuchenverkauf
Neben der Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist eine gute Organisation entscheidend für den Erfolg eines Kuchenverkaufs.
Vorbereitung und Durchführung
- Kuchenspendenliste erstellen: Frühzeitig Vereinsmitglieder für Kuchenspenden gewinnen und dabei Vielfalt sicherstellen.
- Verkaufsteam zusammenstellen: Helfer für Auf- und Abbau sowie für Verkaufsschichten einteilen.
- Equipment organisieren: Kuchenheber, Teller, Servietten, Wechselgeld, Preisschilder, Hygienehandschuhe.
- Allergenkennzeichnung vorbereiten: Standardisierte Schilder für häufige Allergene erstellen.
- Kühl- und Transportmöglichkeiten planen: Besonders für empfindliche Kuchen wie Sahnetorten.
Getränkeausschank und notwendige Genehmigungen
Wenn neben Kuchen auch Getränke angeboten werden, sind folgende Punkte zu beachten:
- Bei alkoholfreien Getränken ist keine spezielle Genehmigung erforderlich.
- Bei alkoholischen Getränken kann je nach Bundesland eine temporäre Ausschankgenehmigung (Schankerlaubnis) erforderlich sein.
- Die Ausschankgenehmigung ist beim zuständigen Ordnungsamt oder der Gemeinde zu beantragen und sollte mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
- Die Kosten für eine Ausschankgenehmigung liegen meist zwischen 10 und 100 Euro.
Es empfiehlt sich, frühzeitig beim Ordnungsamt anzufragen, welche genauen Bestimmungen in der Gemeinde gelten.
Checkliste für die Organisation des Kuchenverkaufs
- Planung (4-6 Wochen vorher)
- Verantwortliche Person/Team für die Koordination festlegen
- Termin und Ort festlegen
- Kuchenspendenliste erstellen und verteilen (digital oder analog)
- Budget für zusätzliche Anschaffungen festlegen
- Ggf. Genehmigungen einholen
- Vorbereitung (1-2 Wochen vorher)
- Einkaufsliste erstellen (Kaffee, Tee, Milch, Zucker, Servietten, Pappteller, etc.)
- Helferplan mit Einsatzzeiten anfertigen
- Kuchentransport organisieren
- Preise kalkulieren und Preisschilder vorbereiten
- Wechselgeld organisieren
- Durchführung (Veranstaltungstag)
- Tische und Verkaufsstand aufbauen
- Hygienestationen einrichten
- Kuchen ansprechend präsentieren
- Allergene deutlich kennzeichnen
- Verkaufserlöse sicher verwahren
- Regelmäßige Ablösung der Helfer sicherstellen
Kalkulationstipps für den erfolgreichen Kuchenverkauf
Die richtige Preisfindung ist entscheidend für den Erfolg des Kuchenverkaufs. Zu niedrige Preise decken nicht die Kosten, zu hohe Preise schrecken Käufer ab. Bei der Kalkulation sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Kostenkomponenten
- Materialkosten: Auch wenn die Kuchen gespendet werden, entstehen Kosten für Getränke, Servietten und Dekoration.
- Standgebühren: Falls der Verkauf auf externen Veranstaltungen stattfindet.
- Ausrüstung: Einmaliger Aufwand für Thermoskannen, Kuchenplatten usw.
- Verbrauchsmaterial: Kaffeefilter, Zucker, Milch, Servietten.
- Praxisbeispiel zur Kalkulation
- Kuchenstück einfacher Kuchen: 1,50 - 2,00 Euro
- Kuchenstück Torte/Sahnetorte: 2,50 - 3,00 Euro
- Tasse Kaffee: 1,00 - 1,50 Euro
- Kombi-Angebot (Kaffee & Kuchen): 3,00 - 4,00 Euro
Es empfiehlt sich, unterschiedliche Preisstufen anzubieten, beispielsweise "normalen" Kuchen und Premium-Kuchen (aufwendige Torten), um verschiedene Käufergruppen anzusprechen und den Durchschnittsumsatz zu erhöhen.
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Durchführung und Nachbereitung
Nach dem Verkauf ist vor dem Verkauf! Die Auswertung der Veranstaltung liefert wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Aktionen.
- Dokumentation und Auswertung
- Genau Buch führen über Einnahmen und Ausgaben
- Erfassen, welche Kuchensorten besonders gut oder schlecht verkauft wurden
- Feedback von Helfern und Käufern sammeln
- Verbesserungsvorschläge für das nächste Mal festhalten
- Dankeschön an die Helfer
- Das Engagement der Helfer würdigen, beispielsweise durch das Verteilen der verbleibenden Kuchenstücke oder einen gemeinsamen Ausklang nach dem Verkauf.
- Transparente Verwendung der Erlöse
- Die Vereinsmitglieder darüber informieren, was mit den Einnahmen geschieht.
Inspiration für erfolgreiche Kuchenverkaufskonzepte
Viele Vereine haben kreative Ideen entwickelt, um ihren Kuchenverkauf besonders attraktiv zu gestalten:
- Thematische Kuchenverkäufe: Passend zur Saison (Erdbeer-Fest, Herbst-Kuchen, Weihnachtsbäckerei)
- Wettbewerbe: "Bester Kuchen des Vereins" mit Jury aus Vorstand und Mitgliedern
- Rezeptsammlungen: Erfolgreiche Kuchenrezepte als kleine Broschüre anbieten
- Vorbestellmöglichkeiten: Ganze Kuchen zum Mitnehmen auf Vorbestellung
- Kombi-Angebote: "Kaffee und Kuchen"-Paket zu einem attraktiven Gesamtpreis
Umgang mit Kuchenspenden von Mitgliedern mit besonderen Diäten
Vegane, glutenfreie oder zuckerreduzierte Kuchen sind eine wertvolle Ergänzung des Angebots. Es ist wichtig, diese Kuchen entsprechend zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass sie getrennt von anderen Kuchen aufbewahrt werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
Der Kuchenbasar in Schulen und Kitas
Kuchenbasare sind auch in Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) beliebte Spendenaktionen. Hier gelten jedoch besondere Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Hygiene und Allergenkennzeichnung.
Hygienevorschriften in Schulen und Kitas
Auch in Schulen müssen einige Vorschriften beachtet werden, wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung oder die Lebensmittelinformationsverordnung. Für die Lebensmittelüberwachung sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Anders als man meinen könnte, treffen die Regeln und Kontrollen nicht nur große Veranstalter und Lebensmittelhersteller, sondern grundsätzlich auch Vereine und Veranstalter von Kuchenbasaren oder sonstigen Festen, bei denen Lebensmittel angeboten werden.
Folgende wichtige Regeln sollte man auf jeden Fall beachten:
- Für ehrenamtliche Helfer ist keine gesetzliche Bescheinigung der Gesundheitsbehörde vorgeschrieben, aber ratsam.
- Helfer dürfen nicht mit Lebensmitteln umgehen, wenn sie kürzlich Durchfall oder Erbrechen hatten. Wunden an den Händen müssen abgedeckt werden.
- Persönliche Hygiene ist wichtig: Haare zusammenbinden, keine Ringe oder künstliche Fingernägel tragen.
- Wer Lebensmittel herstellt oder verkauft, haftet zivil- und strafrechtlich für deren Unbedenklichkeit (§ 5 LFGB).
- Verzichten Sie auf Speisen mit Rohmilch und rohem Ei. Bieten Sie durchgebackene Kuchen an.
- Halten Sie die Kühlkette ein. Verwenden Sie Kühlboxen für kühlpflichtige Kuchen und transportieren Sie diese zügig.
- Schützen Sie die Lebensmittel vor Keimen, indem Sie Spuckschutz verwenden und die Speisen nicht anniesen oder anhusten.
- Ehrenamtliche Verkäufer sollten über Zutaten und Allergene Auskunft geben können.
Allergenkennzeichnung in Schulen und Kitas
Bringen Eltern oder Ehrenamtliche Speisen für einen Geburtstag oder ein Kita-Fest mit, müssen die Allergene nicht gekennzeichnet werden, solange es bei gelegentlichen Aktivitäten im kleineren Kreis bleibt. Der Geburtstagskuchen ist also von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Erst wenn "eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und ein gewisser Organisationsgrad" der Speisenversorgung erkennbar ist, ist das EU-Recht anzuwenden.
Elternflyer und Merkblätter für Kitas
Kitas können Elternflyer und Merkblätter verwenden, um über Hygieneregeln und die Kontrolle von mitgebrachten Speisen zu informieren. Diese Materialien können helfen, die Einhaltung der Lebensmittelvorschriften zu gewährleisten.
Fazit
Ein gut organisierter Kuchenverkauf bietet Vereinen weit mehr als nur finanzielle Vorteile. Er schafft Gemeinschaft, bietet eine Plattform für Austausch und stärkt die Identifikation mit dem Verein. Mit der richtigen Planung, einem Blick für rechtliche Rahmenbedingungen und kreativen Ideen wird der Kuchenverkauf zum erfolgreichen Vereinsevent.
Wer einen Vereinsverkauf plant, sollte frühzeitig und strukturiert vorgehen. Achten Sie dabei auf die Einhaltung aller rechtlichen und hygienischen Vorgaben. Beziehen Sie möglichst viele Mitglieder ein, um den Verkauf gemeinsam zu stemmen. Eine sorgfältige Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben ist unerlässlich. Nach dem Verkauf lohnt es sich, die Erfahrungen auszuwerten; so wird der nächste Verkauf noch erfolgreicher.
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