Alkoholgehalt von Mon Chéri‑Pralinen: Wie viel ist wirklich drin und kann man davon betrunken werden?
Dass Mon Chéri‑Pralinen Alkohol enthalten, wissen wohl die meisten. Mon Chéri [ˈmõˑʃeˌʀi] (französisch ‚Mein Liebling‘) ist eine mit Likör gefüllte Praline des italienischen Herstellers Ferrero. Die äußere Hülle besteht aus Halbbitterschokolade. Diese ist mit Likör und einer sogenannten „Piemont‑Kirsche“ gefüllt.
Welche Zutaten und Mengen stecken in einer Mon Chéri?
Mon Chéri enthält in der Klassik‑Version 49 % Halbbitterschokolade (Zucker, Kakaomasse, Kakaobutter, Emulgator Lecitine (Soja), Vanillin), Zucker, 18 % Kirschen, 13 % Likör (Glukosesirup, Wasser, Alkohol, Zucker, Aromen) und Kakaobutter. Eine Praline wiegt 10,5 Gramm, davon sind etwa 1,4 Gramm (ca. 1,3 cm³) Likör. In 100 Gramm Mon Chéri laut dem Hersteller Ferrero acht Milliliter Alkohol enthalten sind. In einer Praline befinden sich 0,66 Gramm Kirschlikör.
Für wen sind Mon Chéri nicht geeignet?
Aufgrund des Alkoholanteils ist sie für Kinder und alkoholkranke Menschen nicht zu empfehlen. Mon Chéri‑Pralinen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Darauf weist der Handelsverband Lebensmittel hin.
Kann man sich an Mon Chéri „betrinken“?
Es könnte demnach gut sein, dass man durch Mon Chéri betrunken wird. Darauf gibt es keine pauschale Antwort, denn wie schnell Menschen betrunken werden, hängt unter anderem von ihrem Körpergewicht ab. Geht man von einer circa 60 Kilogramm schweren Frau aus, ist es zwar theoretisch möglich, dass sie von den Pralinen betrunken wird - praktisch aber doch eher unwahrscheinlich. Würde also eine 60 Kilogramm schwere Frau eine ganze Packung Mon Chéri mit 15 Pralinen essen, würde ihr Promillewert bei etwa 0,28 liegen.
Der Reduktionsfaktor beträgt bei Frauen 0,6 und bei Männern 0,7 und "trägt damit dem Sachverhalt Rechnung, dass sich der Alkohol im Organismus unterschiedlich verteilt", so die Universität Ulm. Im Bußgeldkatalog ist festgehalten, dass die Promillegrenze beim Autofahren in Deutschland bei 0,5 Promille liegt. Um die 0,5‑Promille‑Grenze zu erreichen, müsste eine 60 Kilogramm schwere Frau also ganze 27 Mon Chéri‑Pralinen - fast zwei ganze Packungen - essen. Ein 80 Kilogramm schwerer Mann müsste beispielsweise über 40 Pralinen essen, um 0,5 Promille zu erreichen.
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Praxis vs. Modellrechnung
Das sind allerdings nur Modellrechnungen. Wie schnell sich der Promillewert im Körper verändert, hängt neben dem Körpergewicht auch mit dem Geschlecht zusammen und damit, wie sehr ein Mensch an Alkohol gewohnt ist. Die Modellrechnung eignet sich jedenfalls keinesfalls zum Ausprobieren. Die Auswirkungen von Alkohol sind von Mensch zu Mensch verschieden und lassen sich keinesfalls pauschalisieren. Hinzu kommt, dass der oder die Pralinenverzehrende im Anschluss mit großer Wahrscheinlichkeit über Verdauungsprobleme und Stimmungsschwankungen klagen würde, denn: Allein in einer „Mon Chéri“-Praline sind bereits fünf Gramm Zucker versteckt.
Gerichtsfall: 1,32 ‰ - „Durch Pralinen betrunken“?
Es war im Januar 2024 gegen drei Uhr morgens, als der Mann mit seinem Pkw durch Hofheim am Taunus unterwegs war, mit immerhin 1,32‰. Im Januar 2024 war Polizisten ein Pkw beim Überfahren einer roten Ampel in Hofheim am Taunus aufgefallen. Die anschließende Polizeikontrolle ergab, dass der Fahrer aufgrund einer Blutalkoholkonzentration von 1,32 Promille nicht mehr in der Lage gewesen war, sein Fahrzeug mit der erforderlichen Sicherheit im Straßenverkehr zu führen.
Dass ihm genau das passiert sei, behauptete ein Angeklagter vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main, als er sich für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss (§ 316 Strafgesetzbuch (StGB)) verantworten musste. Der Mann gab vor Gericht an, dass er nach einem Saunabesuch unterzuckert in seinem Fahrzeug auf einem Parkplatz eingeschlafen sei. Später habe er von einem unbekannten Pärchen einen Beutel mit annähernd tischtennisball‑großen, vermutlich mit Vodka gefüllten Pralinen angeboten bekommen und davon acht oder neun Stück gegessen. Dass die Pralinen mit Alkohol gefüllt waren, habe er beim Verzehr gar nicht bemerkt.
Die Kreativität des Angeklagten schützte nicht vor Strafe: Seine Geschichte zur Erklärung des Blutalkohols erklärte das AG zur nicht glaubhaften Schutzbehauptung, verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an (Urteil vom 29.08.2024 - 907 Cs 515 Js 19563/24). Das Gericht hielt die Aussagen des Mannes insgesamt für wenig glaubhaft, holte aber sogar ein Sachverständigengutachten ein, um die Aussagen des Mannes einordnen zu können.
Nicht besonders glaubhaft, befand das AG: Denn nach Einschätzung der befragten Sachverständigen hätte der Angeklagte rund 0,2 bis 0,3 Liter eines hochprozentigen Getränks (40 bis 60%) trinken müssen, um auf 1,32‰ Blutalkoholkonzentration zu kommen. Das entspräche mindestens 132 Pralinen der Marke "Mon Chéri", so das Gericht, das sich bei der Auswertung der Beweise offenbar viel Mühe gegeben hat. Selbst wenn der Angeklagte nicht neun, sondern sogar zwölf tischtennisball‑große Pralinen verzehrt hätte, hätte jede dieser Pralinen immer noch mehr als 2 cl, also jeweils einen "Shot" eines 40%-igen alkoholischen Getränks enthalten müssen, so das AG. Ob das noch eine Praline wäre, die man kaufen kann, sei zweifelhaft.
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Was sagt die Lebenserfahrung und die Wissenschaft?
„Absolut fernliegend ist hingegen, dass der Angeklagte von dem in den „Pralinen“ enthaltenen Alkohol nichts gemerkt haben will. Wenn der Angeklagte, wie er sagt, seit 2014 keinerlei Alkohol getrunken hat, ist aus Sicht des Gerichts ausgeschlossen, dass er bei der notwendigerweise erforderlichen Menge hochprozentigen Alkohols nichts von enthaltenem Alkohol gemerkt haben will. Dabei mag grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein, dass solche Pralinen dem Grunde nach hergestellt werden könnten. Wenn diese jedoch zugleich etwas kleiner als ein Tischtennisball wären, der ein Volumen von ca. 33,5 cm³ hat, würde dies bedeuten, dass mindestens 2/3 des Volumens (2 cl = 20 cm³) der Praline aus 40%igem Schnaps bestanden haben müsste, während nur knapp 1/3 für die Schokolade übrig bliebe. Ob man eine solche Anfertigung überhaupt noch als Praline bezeichnen könnte, kann mit guten Gründen bezweifelt werden. Der Versuch des Mannes, sich „dem Gericht von seiner Schokoladenseite zu präsentieren“, war folglich nicht von Erfolg gekrönt.“
Vergleich: Mon Chéri und andere alkoholhaltige Süßigkeiten
Nicht nur die Mon Chéri Pralinen enthalten Alkohol. Und wie sieht es bei anderen alkoholhaltigen Naschereien aus? Ziemlich ähnlich: Theoretisch wäre es möglich, praktisch jedoch schlichtweg utopisch. Viele Rumkugeln sind meist nur mit Rum‑Aroma versetzt, sodass sie überhaupt keinen Alkohol enthalten. Bei alkoholhaltigen Rumkugeln ist der Alkoholgehalt in der Regel vergleichsweise gering und beträgt lediglich bis zu drei Prozent. Eine Flasche Bier enthält rund 20 Gramm Alkohol. Um auf die gleiche Wirkung zu kommen, müsste man fast ein ganzes Kilogramm Rumkugeln verzehren. Und wie sieht es bei der beliebten Weinbrandbohne aus? In einer Weinbrandbohne sind etwa drei bis sechs Massenprozent Alkohol vorhanden.
Praktische Hinweise
- Mon Chéri gibt es aus gutem Grund erst ab einem Alter von 18 Jahren zu kaufen.
- Selbst größere Mengen Mon Chéri führen erst bei sehr hohem Verzehr zu Promillewerten, die die 0,5‑Promille‑Grenze überschreiten würden.
- Modellrechnungen sind nur Richtwerte; individuelle Faktoren wie Gewöhnung, Stoffwechsel und Nahrungsaufnahme beeinflussen tatsächliche Werte.
- Unabhängig von Promillewerten: Übermäßiger Verzehr verursacht viel Zuckeraufnahme und mögliche Verdauungsprobleme.
Weitere Fakten zur Marke und Vermarktung
Mon Chéri gibt es seit den 1950er Jahren, seit 1957 in der Bundesrepublik Deutschland. Im ersten Jahr nach Markteinführung wurden täglich neun Tonnen hergestellt, im zweiten Jahr waren es 20 Tonnen. In den Anfangsjahren wurde die Praline einzeln verkauft. Als eine von wenigen Pralinensorten besteht Mon Chéri aus Bitterschokolade, die allenfalls Spuren von Milch enthält, ist also laktosefrei und somit auch für laktoseintolerante Menschen verträglich. Das Wort Piemont‑Kirsche ist eine im Markenregister eingetragene Marke. Eine Kirschsorte dieses Namens existiert allerdings nicht. Trotz der Bezeichnung „Piemont“ kommt die Kirsche nicht aus Italien, sondern wird dort eingekauft, wo Ferrero die besten Konditionen erhält. Bekannt wurden bisher drei Herkunftsorte: Polen, Chile und Deutschland.
Weil Mon Chéri‑Pralinen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen sind, ist deine Pralinenspezialität während der heißen Jahreszeit nicht erhältlich. Die Sommerpause, die Ferrero bereits vor Jahrzehnten eingeführt hat, ist in dieser Form einzigartig auf dem Süßwarenmarkt. Laut Hersteller dient die Sommerpause der Qualitätssicherung, da hohe Temperaturen der Qualität des Produktes abträglich seien.
Tabelle: Alkoholmengen - Orientierung
| Produkt / Menge | Alkoholgehalt (ca.) | Promille‑Anhaltspunkt (60 kg Person) |
|---|---|---|
| Mon Chéri, 1 Praline (10,5 g) | ≈ 0,66 g Likör (≈ Anteil an Alkohol: sehr gering) | vernachlässigbar |
| Mon Chéri, 15 Pralinen (ganze Packung) | ≈ 15 × 0,66 g Likör ≈ 9,9 g Likör / 8 ml Alkohol pro 100 g | ≈ 0,28 ‰ |
| Mon Chéri, 27 Pralinen | - | ≈ 0,5 ‰ (Modellrechnung) |
| Mon Chéri, 132 Pralinen | - | entspräche 1,32 ‰ (Gutachter‑Schätzung für Hochprozentiges) |
Leckere Schokoladenpralinen sind etwas Feines. Doch was, wenn sich in diesen mehr befindet, als man herausschmecken kann? Die Schlüsselerkenntnis: Theoretisch ist ein "Betrinken" durch Mon Chéri möglich, praktisch aber bei normalen Verzehrmengen sehr unwahrscheinlich. Bei extrem hohem Konsum sind Modellrechnungen nötig - und Gerichte prüfen solche Angaben sehr kritisch.
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