Ist der Verkauf von Honig mit Waben verboten?
Wabenhonig, eine besondere Form des Honigs, wird samt seiner Waben verkauft und genossen. Der Honig bleibt unbehandelt in den von Bienen gebauten Waben und wird direkt als Scheibenhonig oder Stückwaben angeboten. Immer häufiger findet man diesen naturreichen und charaktervollen Honig in Bio- und Feinkostläden, da er wegen seines natürlichen Geschmacks und hohen Gehalts an wertvollen Inhaltsstoffen geschätzt wird. Doch wie steht es um die rechtlichen Vorgaben, insbesondere um die Frage, ob der Verkauf von Honig mit Waben verboten ist?
Was ist Wabenhonig?
Wabenhonig ist Honig, der in den gedeckelten, brutfreien Zellen der von Bienen frisch gebauten Honigwaben oder in Honigwaben aus feinen, ausschließlich aus Bienenwachs hergestellten gewaffelten Wachsblättern gespeichert wird und in ganzen oder geteilten Waben gehandelt wird, wie die Honigverordnung definiert.
Die Begriffe Wabenhonig, Scheibenhonig sowie Honig in Waben oder Wabenstück in Honig können laut Honigverordnung als Synonyme verwendet werden. Verkauft wird die ganze Wabe oder ein Wabenstück, das in einem Behältnis (Glas, Plastikbox) abgepackt ist. Wabenhonig kann ganz frisch als dünne Scheiben auf Brot gegessen werden, wobei das Wachs einfach mitgegessen werden kann.
Unbehandeltes Wachs zu essen ist vollkommen unbedenklich; es enthält sogar Enzyme und Fermente, die durch das Kauen freigesetzt werden. Zusätzlich enthalten die Waben auch Propolis, ein feines Harz mit antibiotischer, antiviraler und antimykotischer Wirkung.
Bedeutung und Vorteile von Wabenhonig
- Wabenhonig ist naturbelassen und unverarbeitet.
- Bienen bestimmen selbst, wann der Honig reif ist und verschließen die Zellen mit einer Wachsschicht.
- Durch den unverletzten Wabenbau können sicher keine anderen Honigsorten oder Zusätze eingemischt werden.
- Der Geschmack wird durch enthaltene Pollen und Propolis besonders verfeinert.
Honigverordnung und Richtlinien: Ist der Verkauf von Wabenhonig geregelt?
Laut der Deutschen Honigverordnung ist der Verkauf von Wabenhonig ausdrücklich erlaubt. Die Verwendung von Mittelwänden bei der Herstellung von Wabenhonig ist laut Honigverordnung ebenfalls möglich, jedoch aus qualitativen Gründen meist nicht zu empfehlen. Bei Wabenhonig unter dem Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes darf jedoch keine Mittelwand verwendet werden.
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Wabenhonig darf keinen flüssigen Honig drumherum enthalten - sonst spricht man von Honig in Waben (Stück Naturwabe in flüssigem Honig). Bei Wabenhonig zählt die Füllmenge auf dem Etikett das Gesamtprodukt - also Honig plus Wachs zusammen. In Praxis ist Wachs bei klassischem Wabenhonig rund 5-8 Prozent des Gewichts.
Die Honigverordnung-Reform durch Richtlinie (EU) 2024/1438 bringt eine wichtige Änderung: die Angabe der Ursprungsländer mit Mengen-Anteilen wird Pflicht. Ab spätestens 14. Juni soll dies gelten, sodass auch bei Wabenhonig aus Imkereibetrieben das Ursprungsland und der Anteil am Endprodukt immer angegeben sein muss.
| Produktart | Etikettenpflicht | Füllmenge | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Wabenhonig | Verkehrsbezeichnung: Wabenhonig, Ursprungsland, Gewicht, MHD, Los | Honig plus Wachs | Kein flüssiger Honig drumherum |
| Honig in Waben | Verkehrsbezeichnung: Honig in Waben | Gesamtprodukt | Stück Wabe in flüssigem Honig |
Wabenhonig-Etikettierung im Detail
- Verkehrsbezeichnung (Wabenhonig, Scheibenhonig), Honig in Waben oder Wabenstück in Honig bleiben vorbehaltene Bezeichnungen.
- Die Füllmenge zählt das Gesamtprodukt inklusive Wachs.
- Zusatzinformationen zur Genussweise, Lagerempfehlungen (kühl und trocken, nicht über 25 °C lagern) und mögliche Qualitätsunterschiede können ebenfalls angegeben werden.
- Der Grundpreis (Preis pro Kilogramm) muss gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) beim Verkauf nach Gewicht angegeben werden, mit Ausnahme bei persönlichem Direktverkauf am Hof oder Wochenmarkt.
Beanstandungen und Risiken beim Verkauf
Wer als Imker Wabenhonig direkt vermarktet, hat ein deutlich höheres Etikett-Beanstandungs-Risiko als bei Schleuderhonig. Die Honigverordnung-Sondervorschriften für Waben gehen oft im Standardtext der Verordnung unter.
Ein häufiger Fehler beim Etiketten-Druck: Imker bestellen einen Etiketten-Rohling beim Druckdienstleister, der für Schleuderhonig entworfen wurde, und ergänzen dann per Hand oder Stempel „Wabenhonig” als Verkehrsbezeichnung. Das ist rechtlich zulässig, solange der Stempel gut lesbar und dauerhaft ist.
Problematisch wird es, wenn der Rohling eine Nährwerttabelle enthält, die für Wabenhonig nicht zwingend gebraucht wird. Wer eine unvollständige oder generisch kopierte Tabelle draufhat, riskiert eine Beanstandung wegen irreführender Nährwertangabe. Honig ist unabhängig von Betriebsgröße oder Vertriebsweg von der Pflicht zur Nährwertdeklaration ausgenommen: Anhang V Nr. 1 der LMIV nimmt unverarbeitete Erzeugnisse aus nur einer Zutat pauschal von der Nährwertdeklaration aus - und Honig ist genau das.
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Wabenhonig und Zoll: Einfuhr und Steuerrecht
Auch beim Import von Wabenhonig in die EU gibt es klare Vorschriften. Bei einem Fall aus Nürnberg wurden mehr als 170 Kilogramm Honig mit Waben sichergestellt, da der Fahrer keinen Nachweis für die Verzollung bei der Einfuhr in die EU vorlegen konnte. Die Einfuhr des Honigs sei ohne entsprechende Papiere auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen verboten. Der Honig und alle anderen Waren wurden durch den Zoll sichergestellt.
Mittelwände, Brutwaben und Qualität - Worauf muss beim Verkauf geachtet werden?
Für Honig, der geschleudert wird, verwenden Imker sogenannte Mittelwände. Diese bestehen aus altem Bienenwachs und bilden das Fundament für den Wabenbau. Der Vorteil der Mittelwände ist, dass sie sehr stabil sind und beim Schleudern nicht kaputt gehen. Für Wabenhonig sollten jedoch nur frische und helle Naturwaben ohne Mittelwände genutzt werden.
Mittelwände sind eine gegossene oder gewalzte Platte aus Bienenwachs mit einem Relief in Form von Sechsecken. Das Problem ist, dass die Mittelwände mit Pestiziden und Trennmittel belastet sein können und somit für die Gesundheit schädlich sind. Brutraum-Waben dürfen nie in den Verkauf gelangen, auch nicht teilweise, denn diese enthalten Stoffwechselprodukte der Bienen und sind nicht verzehrgeeignet.
Die Waben sollten möglichst hell und unbebrütet sein. Ist das Wachs dunkel und fest, ist es meist weniger attraktiv für den Verkauf und kann auf einen Einsatz von Mittelwänden oder alten Brutwaben hindeuten.
Kontrolle und Verbraucherempfehlung
- Vor dem Kauf ist es schwierig zu erkennen, ob Mittelwände genutzt wurden.
- Nach dem Kauf kann man durch Aufschneiden der Waben eventuell eine Mittelwand erkennen.
- Wabenhonig sollte zu 100 % aus Naturwabenbau entstanden sein und nicht mit Zucker- oder Glucosesirup gestreckt worden sein.
Laut Honigverordnung darf Honig nicht mit Zusätzen wie Zuckersirup gestreckt werden. In Deutschland ist dies ausdrücklich verboten und 99 % der deutschen Imker sind vertrauenswürdig, sodass der Kunde Honig bedenkenlos und naturbelassen genießen kann.
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Produktion und Lagerung von Wabenhonig
Zur Herstellung von Wabenhonig werden die Wabenplatten geerntet und portionsweise in Stücke geschnitten. Weniger aufwendig ist das Ernten von Wabenhonig in bereits vorhandenen Verkaufsgebinden. Dazu benötigt man Kassettensysteme und eine gewisse Vorbereitung in der Betriebsweise.
Für die Wabenhoniggewinnung bedarf es neben starken Völkern auch gute Trachtverhältnisse, sowie viele Baubienen und Sammlerinnen, da alle Waben ausgebaut und verdeckelt werden müssen. Imker sollten darauf achten, dass die Waben möglichst gleich groß ausgeschnitten werden und sofort auf einem Gitter platziert werden, damit der Honig an den Rändern ablaufen und die Qualität gesichert werden kann.
Lagerung und Verkaufstipps
- Wabenhonig sollte kühl und trocken gelagert werden und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
- Eine Lagerung bei mehr als 25 °C wird nicht empfohlen, da das Wachs schmelzen und sich vom Honig lösen kann.
- Wabenhonig kann luftdicht verpackt auch eingefroren werden, um die Auskristallisation zu verzögern.
- Zusatzinformationen zur Handhabung und Genussweise können auf dem Etikett helfen.
Ist der Verkauf von Honig mit Waben verboten?
Der Verkauf von Honig mit Waben ist in Deutschland nicht verboten, solange alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Honigverordnung und die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), eingehalten werden. Bei der Einfuhr aus anderen Ländern gelten strenge Zoll- und tierseuchenrechtliche Bestimmungen.
Entscheidend ist, dass auf eine einwandfreie Qualität, die richtige Etikettierung und die Herkunftsangabe geachtet wird. Der Verkauf ist demnach rechtlich geregelt, aber nicht untersagt. Die korrekte Etikettierung und die Angabe der Ursprungsländer sowie die Beachtung von Sondervorschriften sind für den Verkauf von Honig mit Waben besonders wichtig.
Zusammenfassende Hinweise für Verbraucher
- Wabenhonig direkt vom Imker ist meist hochwertig und naturbelassen.
- Achten Sie auf helle, unbebrütete Waben und die korrekte Etikettierung.
- Der natürliche Wabenbau sollte erhalten bleiben; gestreckter Honig oder mit Mittelwänden produzierter Wabenhonig ist minderwertig oder gesundheitsschädlich.
- Der Verkauf ist legal, aber Kontrolle und Transparenz des Herstellers sind entscheidend.
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