Hans Jürgen Croissant: Biografie eines umstrittenen Anwalts
Klaus Croissant (* 24. Mai 1931 in Kirchheim unter Teck; † 28. März 2002 in Berlin) war einer der bekanntesten, aber auch umstrittensten Juristen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Als Strafverteidiger berühmt-berüchtigt, vor allem wegen seiner Rolle im Stammheim-Prozess gegen führende Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), polarisierte Croissant sowohl durch sein Berufsleben als auch durch politische Aktivitäten und seine Verstrickung mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR.
Herkunft, Kindheit und Ausbildung
Croissant war Nachfahre von Hugenotten, die im 17. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland flüchteten, und wuchs in einem mittelständischen Milieu in Württemberg auf. Nach dem Abitur am Schlossgymnasium in Kirchheim unter Teck im Juni 1951 begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Heidelberg. 1955 bestand er das Erste Staatsexamen, 1960 folgte das Zweite Staatsexamen. Im Februar 1961 wurde er in Heidelberg bei Ernst Forsthoff mit einer Dissertation über die Lehre vom Domaine public promoviert.
| Geburtsdatum, -ort | 24. Mai 1931, Kirchheim u. Teck |
|---|---|
| Eltern | Hermann Croissant (Drogist), Luise geb. Kopp |
| Studium | Rechtswissenschaft an Tübingen, Heidelberg |
| Examen | Erstes 1955, Zweites 1960 |
| Promotion | 1961, Heidelberg |
Prägungen und frühe Politisierung
Seine Kindheit während der NS-Zeit wurde durch prägende Erlebnisse beeinflusst, darunter der Hitlergruß des Lehrers und die Ausgrenzung jüdischer Mitschüler. Diese Erfahrungen bestimmten seine später ausgeprägt linksgerichtete politische Haltung maßgeblich.
Karriere als Rechtsanwalt und Engagement für die RAF
Ab 1960 wirkte Croissant als Rechtsanwalt, vornehmlich in Strafverfahren, und eröffnete 1961 eine eigene Kanzlei in Stuttgart. Bekanntheit erlangte er als Verteidiger der fünf im Juni und Juli 1972 verhafteten Mitglieder der RAF, darunter Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Die RAF hatte durch Sprengstoffanschläge mehrere Tote und zahlreiche Verletzte verursacht.
Nach dem sogenannten Verbot der Mehrfachverteidigung war Croissant ab 1975 nur noch Verteidiger von Andreas Baader. Besonders Aufsehen erregte er, als er am 4. Dezember 1974 den Philosophen Jean-Paul Sartre zu Baader ins Gefängnis nach Stuttgart-Stammheim brachte. Gemeinsam mit Kurt Groenewold gründete Croissant im Anschluss das "Internationale Komitee zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa" (IKV).
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Zur Protestaktion gegen die Haftbedingungen der RAF-Inhaftierten beteiligte sich Croissant im Februar 1973 an einem Hungerstreik von Anwälten vor dem Bundesgerichtshof. Legendär blieb sein Ausruf „Mörder! Mörder!“ im Fernsehen, als er im November 1974 vom Tod Holger Meins' berichtete.
Wegen des Verdachts, die RAF-Häftlinge mit einem internen Kommunikationssystem und Material unterstützt zu haben, wurde Croissant am 12. März 1975 vom Verfahren ausgeschlossen. Nach mehreren Haftaufenthalten, die gegen Kaution beendet wurden, und während der laufenden Ermittlungen floh er am 11. Juli 1977 nach Frankreich und beantragte politisches Asyl.
Flucht und Auslieferung - spektakuläre Jahre
Croissants Flucht nach Frankreich war von spektakulären politischen und juristischen Auseinandersetzungen geprägt. Französische Intellektuelle wie Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir und Françoise Sagan setzten sich öffentlich für ihn ein. Dennoch wurde er am 30. September 1977 in Paris verhaftet und am 17. November 1977 an die Bundesrepublik ausgeliefert.
Im nachfolgenden Prozess am Landgericht Stuttgart wurde Croissant 1979 wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und einem Berufsverbot von vier Jahren verurteilt. Im Rahmen der Weihnachtsamnestie kam er 1979 vorzeitig frei. Im April 1980 wurde ihm durch den Bundesgerichtshof die Anwaltszulassung endgültig entzogen.
Weitere juristische und politische Aktivitäten
Nach seinem Umzug nach Berlin-West Ende 1982 erhielt Croissant im März 1985 erneut eine Anwaltszulassung und arbeitete wieder als Strafverteidiger. Parallel dazu war er zunächst halbtags, später ganztags als Fraktionsassistent der Grünen im Europäischen Parlament tätig, für die seine Lebensgefährtin Brigitte Heinrich eine zentrale Rolle spielte. Für die Alternative Liste (Vorläufer der Berliner Grünen) war Croissant von 1989 bis Frühjahr 1990 Mitglied im Berliner Kreuzberger Bezirksparlament. Seine Kandidatur als Bezirksbürgermeister von Kreuzberg blieb jedoch erfolglos.
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Ab 1990 war Croissant Mitglied der PDS. Sein politisches Engagement brachte ihn in den Fokus der Öffentlichkeit, vor allem nach Bekanntwerden seiner geheimdienstlichen Verstrickungen.
Spion für die DDR - „IM Thaler“
In den 1980er Jahren arbeitete Croissant als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) „Thaler“ für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (Stasi). Zwischen 1981 und 1989 traf er sich regelmäßig mit Stasi-Offizieren und übermittelte Informationen aus der westdeutschen und West-Berliner Linken. Auch seine Lebensgefährtin Brigitte Heinrich wurde von ihm als „IM Beate Schäfer“ angeworben. Gemeinsam sammelte das Duo Informationen über grüne Parlamentskandidaten, alternative Bewegungen und innerlinke Strömungen. Das Ausmaß des Schadens durch Croissants Spionagetätigkeit bleibt umstritten.
1992 wurde Croissants DDR-Tätigkeit öffentlich, was zu seiner Isolation in linken Kreisen führte. Im März 1993 verurteilte ihn das Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung sowie 10.000 DM Geldbuße.
| Geheimdienstliche Tätigkeit | IM Thaler, Stasi, 1981-1989 |
|---|---|
| Mitstreiterin | Brigitte Heinrich („IM Beate Schäfer“) |
| Offenlegung & Urteil | 1992 bekannt geworden, 1993 Urteil zu 21 Monaten auf Bewährung |
Persönlichkeit und Charakterbild
Freunde und Wegbegleiter beschrieben Croissant als Ästheten, Bonvivant, Gourmet, Weinkenner, Jazzfan, Rechthaber, feinsinnig und zugleich chaotisch. Im Kreis seiner Zeitgenossen galt er als narzisstisch, ein wenig oberflächlich, unangepasst und unsympathisch, jedoch auch streitbar und brillant. In linksliberalen Zirkeln stach er durch seinen Stil, seine Vorliebe für schöne Dinge und seine Eigenwilligkeit hervor.
Chotjewitz, Freund und Biograf, brachte sein Selbstbild und Croissants Charakter auf den Punkt: "Wir sind uns ähnlich. Narzisstische Typen, ein bisschen oberflächlich, Lustmenschen, unangepasst, unsympathisch."
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Sein Lebensweg spiegelt die Turbulenzen der deutschen Nachkriegsgeschichte wider: Vom bürgerlichen Juristen zum politischen Verteidiger und schließlich zum geheimdienstlich tätigen Akteur zwischen Ost und West. Nach einem Schlaganfall Anfang Mai 1996, der zu Lähmungen und Pflegebedürftigkeit führte, starb Croissant am 28. März 2002 in Berlin.
Rezeption und Nachwirkung
Das Leben des Klaus Croissant ist vielfach literarisch und journalistisch aufgearbeitet worden. Peter O. Chotjewitz widmete ihm mit „Mein Freund Klaus“ einen Roman, in dem auch die schwierigen und kontroversen Aspekte seiner Vita untersucht werden. Kaum ein anderer Anwalt in Deutschland bleibt derart umstritten - als Verteidiger, Ideologe, Verräter und Zeitzeuge zugleich. Sein Name steht bis heute für die Grauzonen politischer Justiz, Engagement und die Verführung durch Macht.
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