Ist Dubai-Schokolade halal?

Dubai-Schokolade ist Schokolade, die mit Pistaziencreme und Kadaifi gefüllt ist. Sie erlebte 2024 und Anfang 2025 einen Hype in den sozialen Medien.

Was versteht man unter „Dubai‑Schokolade“?

Sogenannte Dubai-Schokolade ist mit Pistaziencreme und feinen Teigfäden, sogenanntem Engelshaar, gefüllt. „Can’t Get Knafeh of It“ wurde 2021 von Sarah Hamouda, der Gründerin von Fix Dessert Chocolatier, in Dubai entwickelt. Als Schokolade wird meist Vollmilchschokolade verwendet, alternativ Bitterschokolade. Die Füllung besteht aus geröstetem und gehacktem Kadaifi („Engelshaar“), gehackten Pistazien bzw. Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt gab es in Deutschland zum Stand 4. Dezember 2024 insgesamt 19 aktive Markenanmeldungen, die den Begriff „Dubai“ im Zusammenhang mit Süßwaren umfassen.

Dubai‑Schokolade mit Pistazien und Engelshaar

Halal‑Aspekt: Was bedeutet halal in diesem Zusammenhang?

Ob ein Lebensmittel halal ist, hängt von Zutaten, Herstellungsprozess und möglichen Kontaminationen ab. Die Frage, ob Schokolade mit Pistazien-Kadaifi-Füllung unabhängig vom Produktionsland als „Dubai‑Schokolade“ bezeichnet werden darf, beschäftigt die Gerichte seit Monaten. Aktuelle Gerichtsbeschlüsse zeigen: Die Frage, ob die Bezeichnung „Dubai‑Schokolade“ auf eine Herkunft aus Dubai oder auf eine spezielle Zusammensetzung hinweist, ist nicht leicht zu beantworten.

Lebensmittelaufsicht, Sicherheit und Zutaten: Relevanz für Halal

In Europa wurden mehr als 30 ähnliche Markenanmeldungen für Schokolade registriert. Im Dezember 2024 mahnte ein Importeur andere Hersteller ab, da deren Dubai-Schokolade nicht in Dubai produziert wird. Trotz der Abmahnungen vertreiben zahlreiche Hersteller weiter unter der Bezeichnung Dubai‑Schokolade.

Der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie ist der Meinung, dass als „Dubai‑Schokolade“ bezeichnete Schokoladenerzeugnisse auf der ganzen Welt hergestellt werden dürfen.

Lesen Sie auch: Hype, Inhaltsstoffe und Qualität: Dubai-Schokolade im Vergleich

Kontrollen und Untersuchungen

In Dezember 2024 führte die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg eine Untersuchung von acht Proben „Dubai‑Schokolade“ durch: Fünf Proben waren unterschiedliche Chargen eines Herstellers aus den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), drei stammten von verschiedenen Produzenten aus der Türkei. Bei einer Untersuchung von "Dubai‑Schokolade" in Baden-Württemberg wurden bei allen Proben Kennzeichnungsmängel festgestellt, in vielen auch Verunreinigungen, Farbstoffe, Allergene oder Fremdfett.

Die geringe Probenanzahl ist noch kein Trend, aber die Ergebnisse sind sehr bedenklich und haben uns veranlasst, ein landesweites Sonderprogramm zu starten, um die landesweiten Angebote an ‚Dubai‑Schokolade‘ zu überprüfen und unter die Lupe zu nehmen, wird Peter Hauk, Minister für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in einer Mitteilung zitiert.

Ergebnisse der Baden‑Württemberg‑Untersuchung

  • In acht von acht Proben wurden Kontaminanten, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett festgestellt.
  • In einer Probe mit „Pistazienfüllung“ wurden hohe Anteile an Schimmelpilzgiften (Mykotoxine) festgestellt.
  • Fünf Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielten Fremdfett statt echter Schokolade: ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung.
  • Die Proben sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
  • In den drei türkischen Proben war nicht deklarierter Sesam enthalten, was für Sesam‑Allergiker gesundheitsschädlich ist.
  • Fast alle untersuchten Proben enthielten zudem künstliche Farbstoffe, die einen höheren Anteil an hochwertigen Zutaten vortäuschten.

Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg (Labor für Allergene) und Sigmaringen (Labor für Mykotoxine). Weitere Tests im Rahmen eines landesweiten Sonderprogramms ergaben, dass im Rahmen des Sonderprogramms 30 „Dubai‑Schokoladen“ untersucht wurden. Bei 21 Proben handelte es sich um Importware - 13 Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, sieben Proben aus der Türkei und eine aus Jordanien.

Laboranalyse von Süßwarenproben

Langfristige Tests und Feststellungen

Vier Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten seien wegen Verunreinigungen "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" gewesen. Bei sechs Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten seien zudem "auffällige Gehalte des Schimmelpilzgifts Aflatoxin B1" festgestellt worden. Die fünf Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielten den Angaben zufolge Palmöl anstelle von Kakaobutter, was eine Verbrauchertäuschung darstellt, da das Produkt nicht den rechtlichen Anforderungen für Schokolade entspricht. Zudem enthielten die VAE‑Proben herstellungsbedingte Verunreinigungen, was ihre Eignung für den menschlichen Verzehr in Frage stellt.

Kennzeichnung, Allergene und rechtliche Aspekte

Im Einzelnen bemängelten die Prüfer bei der türkischen Dubai‑Schokolade: Auf dem Etikett fehlte die Angabe der „speziellen Bezeichnung“ gemäß der EU‑Lebensmittelverordnung (Nr. 1169/2011). Die Angabe „DUBAI Chocolate“ ist nicht ausreichend. Die verwendeten Zutaten sind mit ihrer speziellen Bezeichnung anzugeben. Die Angabe „Knafeh“ entspricht dieser Anforderung nicht, da damit für den Verbraucher nicht erkennbar ist, um was es sich handelt. Auf der Verpackung fehlt eine deutschsprachige Nährwert‑Kennzeichnung. Auf der Verpackung ist ein Hinweis anzugeben, wo das Mindesthaltbarkeitsdatum in der Kennzeichnung zu finden ist. Ein derartiger Hinweis fehlt auf der Verpackung. Die Angabe zum Kakaogehalt entspricht nicht den Vorgaben der Kakaoverordnung.

Lesen Sie auch: Alles über Camondas Dubai Schokolade

Rechtliche Streitfälle um Herkunftsbezeichnung

Im Rechtsstreit um Dubai‑Schokolade, die gar nicht aus Dubai stammt, gibt es die nächste Kehrtwende: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem Discounter Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai‑Schokolade nun doch verboten - und damit Entscheidungen aus der Vorinstanz gekippt. Das Urteil ist rechtskräftig (AZ: 6 U 52/25, 6 U 53/25, 6 U 58/25, 6 U 60/25). Allerdings ist es bislang nur im Eilverfahren ergangen - ob eine der Parteien ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin bislang unklar.

Aldi Süd hatte in seinen Filialen ab Dezember die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ angeboten. Dagegen war ein Süßwarenimporteur juristisch vorgegangen. Denn die Schokolade wurde in der Türkei produziert, wie auf der Rückseite korrekt angegeben war. Aldi hatte argumentiert, den Verbrauchern sei längst klar, dass der Begriff „Dubai‑Schokolade“ für eine Produkt‑Gattung mit der typischen Pistazien‑Kadayif‑Füllung stehe - nicht für eine Herkunftsbezeichnung. Dem widersprach das Gericht „infolge einer summarischen Prüfung“.

Das OLG entschied, dass „Dubai‑Schokolade“ grundsätzlich auch aus Dubai stammen müsse. Ansonsten werde der Verbraucher in die Irre geführt. Bei dem „Hype“ um die Schokolade in den vergangenen Monaten sei es vor allem um deren Herkunft aus dem arabischen Emirat gegangen, erklärte das Gericht. Daher müsse die Schokolade auch dort herstammen oder „einen Bezug zu Dubai haben“. „Es reicht, dass etwa 15 bis 20 Prozent der angesprochenen Verbraucher mit dem Begriff noch die Vorstellung einer bestimmten geografischen Herkunft verbinden“, argumentierte der Senat. Die Prüfung habe ergeben, dass diese Schwelle im Bereich der Dubai‑Schokolade noch nicht unterschritten sei.

Gerichtliches Siegel / Rechtsstreit

Was bedeutet das für Musliminnen und Muslime, die Halal‑Produkte suchen?

Ob ein bestimmtes Produkt halal ist, lässt sich nicht allein aus der Herkunftsbezeichnung ableiten. Ob eine Schokolade halal ist, hängt von den Zutaten (z. B. Art des Fettes, Zusatzstoffe), deren Verarbeitung und möglicher Kreuzkontamination mit nicht‑halalen Stoffen (z. B. alkoholische Aromen, tierische Emulgatoren) ab. Die festgestellten Problemen wie der Einsatz von Palmöl anstelle von Kakaobutter, nicht deklarierte Allergene (Sesam) und Verunreinigungen sind relevante Hinweise auf Qualitäts‑ und Kennzeichnungsprobleme, aber keine direkte halal‑Bewertung.

Die untersuchten Proben waren teils wegen Verunreinigungen nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, und in mehreren Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. Eine gesundheitliche Verbrauchergefährdung besteht nach unserer Kenntnis nicht, wurde zwar in einem Fall erklärt, jedoch zeigen die Befunde, dass Verbrauchern bei Importware besondere Vorsicht zu empfehlen ist.

Lesen Sie auch: Der neue Trend: Pinke Dubai Schokolade

Praktische Empfehlungen

  1. Prüfen Sie die Zutatenliste und Kennzeichnung: Achten Sie auf klare Angaben zu Fettarten (Kakaobutter vs. Pflanzenfett), Allergenen und Herstellerangaben.
  2. Suchen Sie nach Halal‑Zertifikaten oder Herstellerangaben zur Einhaltung halal‑konformer Verarbeitungsschritte.
  3. Vermeiden Sie Produkte mit unvollständiger Kennzeichnung oder Hinweisen auf Fremdfette und undefinierte Zusatzstoffe.
  4. Bevorzugen Sie bekannte Hersteller mit transparenter Herkunft und Laboranalysen, besonders wenn Sie Allergien oder strenge halal‑Anforderungen haben.
Erklärung zur Herstellung und Zutaten von Dubai‑Schokolade

Zusammenfassung relevanter Fakten

Aspekt Befund / Bedeutung
Herkunft Bezeichnung „Dubai“ oft Gattungsbegriff, Gerichte stritten jedoch über Herkunftsassoziation
Untersuchungen Proben aus VAE und Türkei zeigten Verunreinigungen, Palmöl statt Kakaobutter, nicht deklarierte Allergene
Gesundheit Einige Proben nicht für Verzehr geeignet; Aflatoxin B1 in mehreren Proben festgestellt
Halal‑Eignung Hängt von Zutaten, Verarbeitung und Zertifizierung ab; Kennzeichnungs‑ und Qualitätsmängel erschweren Bewertung

Die Schokolade sorgte für meterlange Warteschlangen vor Geschäften, Weiterverkäufe im Internet erzielten teilweise Preise von Hunderten Euro. Der Hype um Dubai‑Schokolade verspricht gute Umsätze. Daher bieten immer mehr Hersteller Dubai‑Schokolade an, die nicht aus Dubai stammt. Dagegen gehen Importeure von Produkten aus Dubai rechtlich vor.

tags: #ist #Dubai #Schokolade #halal

Populäre Artikel: