Bockeler Karlsruhe Dubai Schokolade Herstellung und Verfügbarkeit
In den letzten Monaten sorgte die sogenannte „Dubai-Schokolade“ für erhebliches öffentliches Interesse: medial, im Einzelhandel und vor allem bei Behörden und Gerichten. Teilweise standen Menschen in endlosen Schlangen vor Lindt‑Filialen und anderen Geschäften an, um eine der begehrten Tafeln zu hohen Preisen zu ergattern. Schnell aber entfachten sich auch erste Rechtsstreitigkeiten um das beliebte Produkt.
Untersuchungen und Sonderprogramm des Landes Baden‑Württemberg
In Baden‑Württemberg wurden im Rahmen eines landesweiten Sonderprogramms insgesamt 30 „Dubai‑Schokoladen“ untersucht. Das Verbraucherschutzministerium hat sowohl Importware als Proben der Schokolade mit Fadennudeln, als auch Pistaziencremes von Herstellern aus Baden‑Württemberg kontrollieren lassen. Die Landesregierung hatte nach Auffälligkeiten bei der Schokolade Ende vergangenen Jahres ein Sonderprogramm zur Überwachung gestartet.
Im Rahmen des Sonderprogramms wurden 30 "Dubai-Schokoladen" untersucht. Bei 21 Proben handelte es sich um Importware - 13 Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, sieben Proben aus der Türkei und eine aus Jordanien. Zudem wurden weitere Proben von kleinen Herstellern in Baden‑Württemberg sowie aus anderen EU‑Mitgliedstaaten untersucht.
Erste Ergebnisse: Kennzeichnungsmängel, Verunreinigungen, Allergene
Bei einer Untersuchung von "Dubai‑Schokolade" in Baden‑Württemberg wurden bei allen Proben Kennzeichnungsmängel festgestellt, in vielen auch Verunreinigungen, Farbstoffe, Allergene oder Fremdfett. Erste Proben der Lebensmittelüberwachung zeigen gesundheitsschädliche Auffälligkeiten bei der im Trend liegenden „Dubai‑Schokolade“.
Das Chemische‑ und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart untersuchte in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg (Labor für Allergene) und Sigmaringen (Labor für Mykotoxine) inzwischen acht Proben „Dubai‑Schokolade“ aus Drittländern. Fünf Proben entstammen unterschiedlichen Chargen Importware vom selben Hersteller aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, drei Proben verschiedenen Herstellern aus der Türkei. Die Proben wurden direkt bei Händlern hier in Deutschland vor Ort genommen beziehungsweise wurden bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) kontrolliert.
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Bisherige Untersuchungsergebnisse bei Importware: In den drei türkischen Proben war nicht deklarierter Sesam enthalten. Insbesondere für Sesam‑Allergiker ist dies gesundheitsschädlich. Die fünf Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielten dagegen Fremdfett statt echter Schokolade: ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung. Abgesehen davon waren die Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ohnehin nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, weil sie herstellungsbedingte Kontaminanten enthalten.
Bei sechs Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten seien zudem "auffällige Gehalte des Schimmelpilzgifts Aflatoxin B1" festgestellt worden. Vier Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten seien wegen Verunreinigungen "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" gewesen, so das Verbraucherschutzministerium in einer Mitteilung am Mittwoch.
Fast alle Proben haben mit künstlichen Farbstoffen einen höheren Anteil an wertgebenden Zutaten vorgetäuscht. Sieben Proben enthalten nicht deklarierte künstliche Farbstoffe in den streifenförmigen Dekorierungen auf der braunen Tafel und in den Füllungen. In den Füllungen wird durch die Farbstoffe ein höherer Anteil an wertgebenden Zutaten (Pistazien, Erdbeer) vorgetäuscht.
„Von Betrug bis Gesundheitsschädlichkeit wurde in den ersten Importproben von ‚Dubai‑Schokolade‘ alles gefunden. Das ist so nicht akzeptabel. Ich appelliere an die Importeure, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und dafür zu sorgen, dass hier nur einwandfreie Ware auf den Markt kommt - sowohl im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, also auch auf den Täuschungsschutz. Wo ‚Dubai‑Schokolade‘ draufsteht, muss auch echte Schokolade mit hochwertigen Zutaten ohne Verfälschungen oder Verunreinigungen drin sein“, betonte Minister Hauk.
Untersuchung der Pistaziencremes und lokale Hersteller
Die untersuchten Pistaziencremes schnitten anders als die "Dubai‑Schokolade" positiv ab. Mit einem kurzfristigen Sonderprogramm werden nun landesweit Proben von „Dubai‑Schokolade“ aus Drittländern und in der EU hergestellte Produkte aus dem Handel zur Untersuchung am CVUA Stuttgart erhoben. Zusätzlich werden möglichst auch von einheimischen kleinen Herstellern, Konditoreien und Confiserien produzierte Ware berücksichtigt.
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Weitere Laborbefunde und Folgemaßnahmen
Bei einem stichprobenartigen Screening wurden außerdem in einer Probe mit „Pistazienfüllung“ auch hohe Anteile an Schimmelpilzgiften (Mykotoxine), vor allem Aflatoxine, festgestellt. Deshalb wurden beim Händler drei dort vorhandene Chargen für die Untersuchung auf Mykotoxine im CVUA Sigmaringen repräsentativ beprobt. Die Ware wurde bis zur endgültigen Ergebnisermittlung gesperrt. Der Verdacht auf eine Aflatoxin‑Höchstgehaltsüberschreitung bestätigte sich.
Die Ergebnisse veranlassten die Behörden, Nachproben anzufordern und weitere Untersuchungen durchzuführen. Ein detaillierter Bericht der CVUAs Freiburg, Stuttgart und Sigmaringen zu diesen ersten Untersuchungsergebnissen steht auf der Homepage der Untersuchungsämter.
Herstellung, Zutaten und Täuschungsgefahr
Die fünf Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bestehen entgegen der Auslobung nicht aus Schokolade, sondern enthalten Fremdfett (Palmöl), was eine Verbrauchertäuschung darstellt; enthalten außerdem die herstellungsbedingten Kontaminanten 3‑MCPD‑ und Glycidylfettsäureester in so hohen Gehalten, dass sie als nicht sicher zu beurteilen sind. Vermutlich sind diese gesundheitlich bedenklichen Stoffe über verunreinigtes Palmöl in die Dubai‑Schokolade gelangt. Palmöl ist besonders anfällig für die Bildung von 3‑MCPD‑ und Glycidylfettsäureestern.
Alle acht Proben weisen diverse Kennzeichnungsmängel auf. Bei drei von fünf auf Allergene untersuchten Proben war Sesam in deutlichen Mengen enthalten, obwohl Sesam weder als Zutat noch im vorhandenen freiwilligen Spurenhinweis deklariert war. Diese Produkte sind für Menschen mit Sesam‑Allergie gesundheitsschädlich. Die geringe Probenanzahl ist noch kein Trend, aber die Ergebnisse sind sehr bedenklich und haben uns veranlasst, ein landesweites Sonderprogramm zu starten, um die landesweiten Angebote an ‚Dubai‑Schokolade‘ zu überprüfen und unter die Lupe zu nehmen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Verfügbarkeit im Handel und Marktgeschehen
Die beliebte Dubai‑Schokolade ist nach wie vor präsent in den Medien und Supermärkten. Vielleicht nicht mehr in dem Ausmaß, wie zur Hochphase des Hypes. Trotzdem erfreut sich die Schokolade nach wie vor über viele Anhänger. Ende 2024 war die Dubai‑Schokolade in Deutschland das Objekt der Begierde.
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Die Proben wurden direkt bei Händlern hier in Deutschland vor Ort genommen beziehungsweise wurden bei der Einfuhr in die Europäischen Union kontrolliert. Wo die Ware als nicht sicher beurteilt wurde, sind die Verantwortlichen aufgefordert worden, die Ware aus dem Verkauf zu nehmen beziehungsweise sie wurde gesperrt.
Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Streitfragen
Eine große Frage stellte sich während der ganzen Zeit jedoch für Firmen und Juristen: Darf Dubai‑Schokolade auch so genannt werden, wenn sie keinen Bezug zu Dubai hat? Viele Juristen argumentierten damit, dass der Begriff „Dubai‑Schokolade“ sich auf die Art der Herstellung - also eine Schokoladentafel mit Pistaziencreme und Engelshaar - und nicht auf eine geografische Verbindung beziehe. Es sei somit viel mehr eine Gattungsbezeichnung und habe nichts mit der Herkunft zu tun.
Das ist die Frage, die in den letzten Monaten unter Markenrechtlern heiß diskutiert wurde: Dürfen Hersteller ihre Schokolade „Dubai‑Schokolade“ nennen, auch wenn sie nicht in Dubai produziert wurde? Erstmals befasste sich nun ein deutsches Gericht mit dieser Frage. Händler hatten argumentiert, Verbraucher sähen in der Bezeichnung „Dubai Schokolade“ lediglich einen Hinweis auf die Schokoladen‑Sorte bzw. die Rezeptur der Schokolade.
Entscheidung des Landgerichts Köln
Die 33. Zivilkammer des Landgerichts Kölns hat nun drei erste einstweilige Verfügungen gegen Händler von „Dubai Schokolade“ erlassen (Beschl. v. 20.12.2024, Az. 33 O 513/24; Beschl. vom 06.01.2025 - Az. 33 O 525/24 und Az. 33 O 544/24). Die Kölner Richter kamen - zumindest vorläufig - zu dem Ergebnis, dass eine Irreführung der Verbraucher nach § 127 MarkenG vorliegen könne. Denn im konkreten Fall vermittelten die drei angegriffenen Produkte aus Sicht des Gerichts den fälschlichen Eindruck, in Dubai hergestellt worden zu sein, obwohl das nicht der Fall war.
Folgende Umstände waren nach Ansicht des Gerichts ausschlaggebend: Bezeichnung „Dubai Chocolate“ / „The Taste of Dubai“; englische Produktbezeichnung und fremdsprachige Produktbeschreibungen auf der Verpackungsvorder‑ und Rückseite; Hinweis zur „internationalen Seefracht“ des Produkts (auf der Rückseite); Werbeversprechen wie „diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“ oder sei „mit einem Hauch Dubai“ angereichert. Der kleine Hinweis auf der Verpackungsrückseite, dass die Schokolade tatsächlich in der Türkei produziert wird ("Herkunft: Türkei" oder "Product of Türkiye/ Produkt von Türkiye"), sei nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, den Irrtum über die Herkunft des Produkts auszuräumen.
Abweichende Auffassung des Landgerichts Frankfurt
Das LG Frankfurt indes sah es in einem anderen Fall anders und verneinte deshalb eine Herkunftstäuschung i.S.d. § 127 MarkenG. Entgegen der Auffassung der Kölner Richter sehen die Frankfurter Kollegen den Gebrauch des Zusatzes „Dubai“ als Begriff an, der sich mittlerweile zu einem Gattungsbegriff gewandelt habe. Verbraucher würden bei der Lidl‑Schokolade daher nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile auch aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei.
Bei der Lidl‑Schokolade sei die Verpackung durchgehend auf Deutsch beschriftet gewesen und es fehlten Gestaltungselemente, die auf eine Herkunft aus Dubai hindeuten würden. Im Fall der Lidl‑Schokolade sei auch die Aufmachung und Präsentation sowie die auf der Verpackung angegebene Herkunftsbezeichnung „mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU‑/Nicht‑EU„, von Bedeutung.
Bei den Entscheidungen des LG Köln und des LG Frankfurt handelt es sich bislang nur um vorläufige Entscheidungen im Eilrechtsschutz. Eine endgültige Entscheidung durch Urteil steht noch aus. Gleichwohl sollten Begriffe wie „Dubai Schokolade“ / „Dubai Chocolate“ vorerst nur noch mit Vorsicht benutzt werden.
Praktische Empfehlungen für Händler, Importeure und Hersteller
- Bei der Verwendung von geografischen Herkunftsangaben ist immer Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere dann, wenn das Produkt tatsächlich aus einem anderen Herkunftsgebiet stammt.
- Ob der Verkehr die Bezeichnung als geografische Herkunftsangabe ansieht oder darin nur eine Gattungsbezeichnung bzw. Sortenbezeichnung erkennt (wie z. B. „Wiener Schnitzel“), ist eine Frage des Einzelfalls.
- Neben der Produktbezeichnung sind hierfür alle Begleitumstände der Benutzung (u. a. Verpackungsaufmachung und Werbung) entscheidend.
- Deutliche Hinweise auf das Produktionsland (z. B. ein großer Störer auf der Verpackungsvorderseite) mögen im Einzelfall helfen, einer Irreführung entgegenzuwirken.
- Importeure sind aufgefordert, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und nur einwandfreie Ware in Verkehr zu bringen, um Gesundheits‑ und Täuschungsrisiken zu vermeiden.
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Lokale Beispiele: Confiserie Böckeler und Engagement in Karlsruhe
Wir arbeiten mit Original Beans, um Geschmack mit Impact zu vereinen. Mit Original Beans wird Schokolade mehr als eine Zutat. Für uns bedeutet das außergewöhnlichen Geschmack mit einer klaren Geschichte. Gemeinsam mit Christian Böckeler und den Menschen mit und ohne Handicap - sowohl von den Bühler Werkstätten als auch von den besonderen Wohnformen Baden‑Baden - haben wir in der Confiserie Böckeler 1.000 Gläser Bühler Zwetschgen‑Schlecksel gekocht, abgefüllt und etikettiert...
Am diesjährigen Ehrungsabend der Handwerkskammer Karlsruhe wurde Böckeler gleich dreimal ausgezeichnet. Böckeler erhielt die Auszeichnung der Handwerkskammer als "Ausbildungsstar 2023", Sophie Grimmig wurde für Ihren Vize‑Bundessieg geehrt und eine besondere Ehre wurde der Böckeler Geschäftsführung durch die Auszeichnung mit dem Sonderpreis der Werner Stober Stiftung zuteil. Die Werner Stober Stiftung zeichnet jährlich Betriebe mit dem gleichnamigen Sonderpreis aus, die sich besonders für die Ausbildung in ihrem jeweiligen Handwerk einsetzen.
Betriebsübergabe und lokale Präsenz
Die Betriebsübergabe läuft an. Stefan Böckeler übergibt 6 Filialen und 135 Mitarbeiter an seine drei Söhne. Gemeinsam mit seinem Sohn Sebastian spricht er im Podcast "Goldboden" mit HANDWERK BW - Hauptgeschäftsführer Peter Haas über die Übergabe und die Lehren aus früheren Fehlern.
| Untersuchter Aspekt | Ergebnis (Auswahl) |
|---|---|
| Herkunft der Proben | 13 VAE, 7 Türkei, 1 Jordanien, weitere EU/DE |
| Kennzeichnung | Bei allen Proben Mängel festgestellt |
| Fremdfett / Palmöl | In VAE‑Proben statt echter Schokolade |
| Allergene | Nicht deklarierter Sesam in türkischen Proben |
| Mykotoxine / Aflatoxin | In mehreren Proben auffällige/überschreitende Gehalte |
| Künstliche Farbstoffe | 7 Proben mit nicht deklarierten Farbstoffen |
Diese Tabelle fasst die zentralen Befunde der Untersuchungen zusammen und dient als Orientierung für Händler, Importeure und Verbraucher.
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