Aldi Dubai Schokolade Verkaufsstopp: Hintergründe, Streitparteien und Risiken
Der Disput um die so genannte „Dubai-Schokolade“ hat in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt: Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd, weil der Discounter eine Schokolade unter dem Namen „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ vertrieb, die in der Türkei hergestellt wurde. Diese Entscheidung hat weitere Fragen zur Herkunftsbezeichnung, zu Abmahnungen, gesundheitlichen Risiken und zur Marktbewegung rund um das Trendprodukt aufgeworfen.
Was ist passiert?
Ein Süßwaren-Importeur aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat den Lebensmitteldiscounter Aldi abgemahnt, weil dieser zuletzt die sogenannte Dubai-Schokolade verkauft hatte. Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd, der Discounter darf nun keine Dubai-Schokolade mehr unter diesem Namen verkaufen. Beantragt hatte die einstweilige Verfügung der Süßwarenhändler Andreas Wilmers aus Ortrand.
Er ist nach eigenen Angaben der einzige Importeur in Deutschland, der die originale Dubai-Schokolade bezieht und weiterverkauft. Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Wilmers war gegen Aldi Süd vorgegangen, weil die Schokolade des Discounters in der Türkei hergestellt wird. Wilmers sah darin eine Täuschung der Verbraucher.
Aldi Süd hatte in seinen Filialen ab Dezember die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ angeboten. Die Schokolade wurde in der Türkei produziert, wie auf der Rückseite angegeben ist. Aus Sicht des Gerichts genügt dieser Hinweis jedoch nicht aus. Wegen der Bezeichnung sei für Verbraucher anzunehmen, „dass das Produkt tatsächlich in Dubai hergestellt und nach Deutschland importiert“ worden sei, heißt es im Beschluss.
Rechtslage und Argumente der Parteien
Der Beschluss liegt der Nachrichtenagentur dpa vor. Er ist bislang nicht rechtskräftig, Aldi Süd kann noch Widerspruch einlegen. Im Wiederholungsfall droht Aldi Süd ein Ordnungsgeld. Der Diskonter wollte sich auf Nachfrage der dpa nicht zu dem Fall äußern.
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Der Entscheidung des Gerichts zufolge darf ein Produkt nur dann als "Dubai-Schokolade" oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden.
Aldi, aber auch Lidl und Lindt, die ebenfalls Schokolade unter der Bezeichnung Dubai-Schokolade verkaufen, argumentieren dagegen, dies sei eine Gattungsbezeichnung und habe nichts mit der Herkunft zu tun. Lindt hatte dabei erklärt, sowohl eine limitierte handgemachte Dubai-Schokolade, als auch eine industriell hergestellte "Dubai-Style-Schokolade" im Sortiment gehabt zu haben. Lindt erklärte, der Begriff "Dubai Schokolade" stehe als Sortenbezeichnung für Schokolade mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung und nicht für Schokolade, die aus Dubai stamme.
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie teilte mit, Dubai-Schokolade dürfe auf der ganzen Welt hergestellt werden. Wie die FAZ berichtet, geht auch der BDSI davon aus, dass Dubai-Schokolade eine Rezeptur bezeichnet und die Tafeln damit unter dem Namen auf der ganzen Welt hergestellt werden dürfen.
Frühere Abmahnungen und weitere Verfahren
Wilmers hatte im Dezember bereits den Schokoladenhersteller Lindt und den Discounter Lidl aus den gleichen Gründen abgemahnt. Bei diesen Verfahren gibt es bisher noch keine Entscheidung. Lindt hatte dabei auf rbb-Nachfrage erklärt, sowohl eine limitierte handgemachte Dubai-Schokolade, als auch eine industriell hergestellte "Dubai-Style-Schokolade" im Sortiment gehabt zu haben. Die limitierte handgemachte Schokolade sei dabei mittlerweile nicht mehr zu bekommen.
Schon im Dezember hatte Wilmers dem rbb gegenüber erklärt, dass Verbraucher davon ausgehen würden, dass Schokolade, auf der "Dubai handmade Chocolate" stehe, auch aus Dubai komme. "Aber in der Tat wird diese Schokolade industriell in der Türkei produziert", so Wilmers damals. Dem rbb sagte Wilmers nach der Entscheidung des Kölner Gerichts, dass die Täuschung der Verbraucher nun ein Ende gefunden habe. "Die einstweilige Verfügung gilt jetzt erstmal, solange bis eine andere gerichtliche Entschiedung getroffen ist. Bis das soweit ist, darf die Schokolade nicht mehr verkauft werden", so Wilmers.
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Hype, Preis und Nachfrage
Um die mit Pistaziencreme und knusprigen Teigfäden gefüllte Schokolade war zuletzt in gewissen Bevölkerungsteilen ein Hype entstanden. Die Schokolade sorgte für meterlange Warteschlangen vor Geschäften, Weiterverkäufe im Internet erzielten teilweise Preise von Hunderten Euro. In vielen Geschäften war die Schokolade im Dezember schnell ausverkauft. Der Hype um die sogenannte Dubai-Schokolade, die mit Pistaziencreme, Sesampaste und Kadayif genannten Teigfäden gefüllt ist, wurde von Influencern in sozialen Netzwerken angefacht.
In einer repräsentativen Umfrage unter 2030 Teilnehmern gaben 95 Prozent der Konsumenten der Schokolade an, sie empfänden die Süßigkeit als zu teuer. 100 Gramm Dubai-Schokolade kosten bis zu 20 Euro. Mehr als 60 Prozent planten demnach keinen weiteren Kauf. Die Forscher des Instituts für Generationenforschung sehen im Schokoladen-Hype ein Beispiel für die Kurzlebigkeit von Trends, die durch Social Media beschleunigt werden.
Gesundheitsrisiken bei importierter Dubai-Schokolade
Im Dezember 2024 untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) acht importierte Dubai-Schokoladen. Darunter sind auch fünf Proben vom selben Hersteller aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und drei Proben verschiedener Hersteller aus der Türkei. Importierte Dubai-Schokolade weist mehrere gesundheitliche Risiken und Qualitätsmängel auf:
- Die Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthalten herstellungsbedingte Kontaminanten wie 3‑MCPD‑ und Glycidyl‑Fettsäureester in bedenklich hohen Mengen.
- Der Kontaminant Glycidyl‑Fettsäureester gilt als "wahrscheinlich krebserregend".
- In den türkischen Proben wurde nicht deklarierter Sesam gefunden, was für Sesam-Allergiker gefährlich sein kann.
- Statt echter Schokolade wurde in einigen Proben Fremdfett (Palmöl) verwendet.
- Künstliche Farbstoffe täuschen einen höheren Anteil wertvoller Zutaten vor.
Aufgrund dieser Befunde warnen Verbraucherschützer vor dem Verzehr importierter Dubai-Schokolade und bezeichnen fünf von acht untersuchten Proben als "nicht zum Verzehr geeignet". Von welchen Herstellern die Proben stammen, gab das CVUA nicht bekannt.
Wenn du gesundheitliche Risiken vermeiden möchtest, mach deine Schokolade am besten selbst. So weißt du genau, was drin ist. Wir zeigen dir, wie du Dubai-Schokolade ganz einfach zubereitest.
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Ursprung: Wer hat die Dubai-Schokolade erfunden?
Als Erfinderin der Dubai Schokolade gilt Sarah Hamouda, die Chefin der Manufaktur "Fix Dessert Chocolatier" in Dubai. Während ihrer zweiten Schwangerschaft im Jahr 2021 brachten ihre Schwangerschaftsgelüste sie auf die Idee, wie sie selbst auf dem Instagram Account des Unternehmens berichtet. Es gebe nicht viele Schokoladenmanufakturen in Dubai, so Wilmers.
Markt, Händler und alternative Bezugsquellen
Bei ALDI Süd kannst du zwar keine Dubai-Schokolade mehr kaufen, dafür wirst du aber bei Amazon und Hagen Grote fündig. Restbestände derselben Schokolade desselben Herstellers werden von Hofer in Österreich noch verkauft, da man hierzulande vom Verkaufsstopp nicht betroffen ist. In den vergangenen Monaten wurden die Tafeln auch in anderen Geschäften als Aldi oder Hofer, etwa auch in Lindt-Shops in Deutschland verkauft.
Bei Lindt und anderen Anbietern bleibt die Frage offen, wie die Gerichte bei den weiteren Verfahren entscheiden werden. Welche Folgen dies nun für Anbieter haben wird - unter anderem verkaufen auch Lidl, Norma und der Schokoladenhersteller Lindt ihre eigenen Dubai-Schokoladen - ist noch nicht abzusehen.
Was bedeutet die einstweilige Verfügung praktisch?
Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen den Discounter Aldi erlassen, die den Verkauf der »Alyan Dubai Handmade Chocolate« verbietet. Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung, bei der das Gericht die Eilbedürftigkeit anerkennt und dem Ansinnen der Kläger nachkommt, damit für diesen kein weiterer Schaden entsteht. Der Streit könnte jedoch schon bald gegenstandslos werden, denn Trendforschern zufolge ist ein Ende der Aufregung um Dubai-Schokolade schon absehbar.
Tabelle: Kerndaten zum Fall
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Gericht | Landgericht Köln (AZ: 33 O 544/24) |
| Beschluss | Einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd; Verkauf untersagt (vorläufig) |
| Kläger | Andreas Wilmers, Süßwarenimporteur aus Ortrand |
| Streitpunkt | Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ trotz Herstellung in der Türkei |
| Argument Hersteller/Händler | „Dubai-Schokolade“ als Sorten- oder Gattungsbezeichnung |
| Gesundheitsprüfung | CVUA: 5 von 8 Proben problematisch (Kontaminanten, nicht deklarierte Allergene) |
| Rechtskraft | Beschluss noch nicht rechtskräftig, Widerspruch möglich |
Empfehlungen für Verbraucher
- Beachte beim Kauf die Herkunftsangaben auf der Verpackung und hinterfrage Werbeaussagen, die geografische Herkunft suggerieren.
- Bei bekannten Allergien (z. B. Sesam) vermeide Produkte ohne klare Deklaration.
- Verbraucherschützer raten bei unsicheren Importprodukten zur Vorsicht; im Zweifel auf geprüfte oder selbstgemachte Alternativen zurückgreifen.
Die einstweilige Verfügung zeigt exemplarisch, wie verbindlich Herkunftsbezeichnungen im Lebensmittelbereich rechtlich bewertet werden können und wie schnell Trendprodukte zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Qualitätsprüfungen und regulatorischen Eingriffen führen können.
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